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Existenzgründerzuschuss, Förderungen vom Amt

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Gast






BeitragVerfasst am: 28 März 2008 - 17:14

Existenzgründerzuschuss, Förderungen vom Amt
Antworten mit Zitat  

also, ich wollte mich jetzt ja eigentlich mit promotion selbständig machen.
zur zeit bin ich arbeitslos, war heute also beim arbeitsamt und erkundigte mich nach dem gründungszuschuss. die "nette" dame sagte mir, das gäbe es in meinem fall nicht, da promotion keine selbständigkeit sei.

ihr mann hat das vor jahren mal gemacht zu seinem studium, daher meint sie halt, dass sie alles weiss...egal was ich sage, sie behauptet sie hat recht.

mit was kann ich nun argumentieren?
habe hier ein paar mal schon gelesen, dass welche von euch den gründungszuschuss vom arbeitsamt bekommen haben.

habt ihr ideen? könnt ihr mir bitte helfen.
mein problem ist es einfach, dass ich jobangebote bekommen, bin echt zufrieden mit der anzahl, ich dann aber nich zusagen kann, weil das arbeitsamt sagt, sobald ich was mache melden die mich ab und ich kann dann eh keinen antrag mehr stellen..

es ist alles sehr verzwickt...

bitte helft mir;-)
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 März 2008 - 17:59

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Und wenn du denen als Ausübende Tätigkeit " Kaufmännische Hilfsdienstleistungen und Verkaufsförderung" angibst? Sagst einfach die trittst Selbständig am freiem Markt auf und bietest dort deine Dienstleistungen an verschiedene Nachfrager an. Wenn dass nicht Selbständig ist weiss ichs auch net...*tztz*
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jun 2009 - 19:24

Gründungszuschuss
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Promotion Mitglieder,

ich habe eine Frage und alles schon im Internet darüber abgesucht. Hoffentlich könnt ihr mir helfen?!?

Ich habe heute meinen Gewerbeschein angemeldet weil ich als Messehostess arbeiten möchte und würde jetzt gerne den Gründungszuschuss nutzen, aber ist es überhaupt möglich als Hostess??

Ich habe schon eine Einladung bei einem Arbeitsvermittler der mit mir einen Business Plan erstellt, bzw soll ich schon damit anfangen? Aber wie soll ich das machen? Gibt es vielleicht eine Internetseite mit Tips?

Vielen Dank schon mal.

Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2009 - 13:40

Antworten mit Zitat  

hast du ein Kleingewerbe angemeldet?
Ich musste mich nie mit jemanden treffen, der mir einen Business Plan erstellen wollte. Das hört sich irgendwie so an, als wenn du eine andere Art von Gewerbe angemeldet hast, als z.B. ich Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jul 2009 - 17:38

Antworten mit Zitat  

Hallo Chiarisma,

wenn du deinen Gewerbeschein in München angemeldet hast, wird es für dich schwer werden, ihn zu behalten, wenn du ihn für Messejobs nutzen willst!
Im KVR stellen sie dir den Schein ja noch aus, du zahlst brav und alles bestens. Das Finanzamt sieht das leider anders. Arbeiten als Messehostess ist lt. Finanzamt eine weisungsgebundene Tätigkeit und nicht selbstständig. Du wirst also deinen Gewerbeschein mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder abmelden müssen und auf Lohnsteuerkarte arbeiten.
--> Lange Rede, kurzer Sinn: Damit ergibt sich das Problem Gründungszuschuss...

Liebe Grüße
Dani
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spitzen
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 324
Wohnort: Plittersdorf

BeitragVerfasst am: 10 Jul 2009 - 12:17

Antworten mit Zitat  

Den Business-Plan braucht man nur, wenn man Existenzgründerzuschuß beantragen möchte.
Was aber als reine Hostessen-Tätigkeit schwierig werden könnte, da Hostess als solches schnell unter Scheinselbstständigkeit fällt.
_________________
Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jul 2009 - 15:42

Antworten mit Zitat  

... es sei denn, Du möchtest gleichzeitig eine Agentur zur Vermittlung von Hosts/Hostessen führen - Du kannst ja klein anfangen...

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jul 2009 - 11:30

Scheinselbstständigkeit + Gründungszuschuss
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute,

ich habe mir einen Gewerbeschein geholt, in dem drin steht, dass ich hauptberuflich Promoter bin.

Mein Plan sieht so aus, dass ich gerne im Monat ca. 10 Stunden als Barkeeper und max. 20 Stunden pro Woche als Promoter arbeiten will.
Nun meine Fragen:

-Kann ich die Tätigkeit als Barkeeper auch über meinen Promoter-Gewerbeschein laufen lassen oder gelte ich dann als scheinselbstständig?
-Wenn ich auf 400 € Basis als Barkeeper arbeite, bin ich ja krankenversichert. Brauche ich dann keine private Krankenversicherung oder hängt das von der Arbeitszeit ab?
-Muss ich als Promoter mit Gewerbeschein ein Mindesteinkommen, Mindestarbeitszeit und Angestellte haben, um nicht als Scheinselbstständiger zu gelten?
-Habe ich als selbstständiger Promoter, der aus der Arbeitslosigkeit kommt, Anspruch auf die 300 € Gründungszuschuss + Arbeitslosengeld?
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 29 Jul 2009 - 17:24

Re: Scheinselbstständigkeit + Gründungszuschuss
Antworten mit Zitat  

HHTommyHH hat Folgendes geschrieben:
Hallo Leute,

ich habe mir einen Gewerbeschein geholt, in dem drin steht, dass ich hauptberuflich Promoter bin.

Mein Plan sieht so aus, dass ich gerne im Monat ca. 10 Stunden als Barkeeper und max. 20 Stunden pro Woche als Promoter arbeiten will.
Nun meine Fragen:

-Kann ich die Tätigkeit als Barkeeper auch über meinen Promoter-Gewerbeschein laufen lassen oder gelte ich dann als scheinselbstständig?
-Wenn ich auf 400 € Basis als Barkeeper arbeite, bin ich ja krankenversichert. Brauche ich dann keine private Krankenversicherung oder hängt das von der Arbeitszeit ab?
-Muss ich als Promoter mit Gewerbeschein ein Mindesteinkommen, Mindestarbeitszeit und Angestellte haben, um nicht als Scheinselbstständiger zu gelten?
-Habe ich als selbstständiger Promoter, der aus der Arbeitslosigkeit kommt, Anspruch auf die 300 € Gründungszuschuss + Arbeitslosengeld?



Nimms mir nicht übel aber wenn deine Nachricht lese habe ich irgendwie das gefühl dass du dich nicht im geringsten bezüglich als hauptberuflicher promoter dich informiert hast.
anspruch auf gründungszuschuss hat man nur dann wenn man alle anforderung der agentur der arbeit erfüllt . das kann dir aber keiner hier beantworten ob du diese anforderungen erfüllst.
Für einen Gründungszuschuss musst du aber der Agentur für Arbeit nachweisen dass du aus einem Nebenjob ein Haupteinkommen machen willst. Hast du das nach 9 Monaten nicht erreicht kann es passieren dass du diesen Gründungszuschuss aus der 1. Etappe wieder zurück zahlen musst.
Bezüglich Krankenversicherung musst du dich selbst darum kümmern denn durch diesen neuen Gesetzteswahn der Krankenversicherung hat jede Krankenversicherungen andere Bedingungen und Kosten.
Und dann kommt es drauf an wenn du hauptberuflich Promoter werden willst sind 20 std. arbeiten ...naja...mal n witz, denn diese 20 std hast du garantiert nach 2 tagen promo schon hinter dir...
selbstständig = selbst und ständig mr green
Zum thema Gewerbeschein...lass dich beim Finanzamt den Unterschied zwischen Klein und Großgewerbe erklären.
Ob du den Barkeeper über Gewerbeschein abrechnen kannst? Wissen wir auch nicht musst du mit dieser Ausschankfirma abklären. Wenn Sie es machen warum nicht.

AVon "Scheinselbständigkeit" spricht man, wenn ein sozialversicherungs- pflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV vorliegt, der Auftraggeber aber keine Sozial- versicherungsbeiträge abführt.



Scheinselbständige sind daher - anders als die arbeitnehmer- ähnlichen Selbständigen - keine Selbständigen, sondern sozial- versicherungspflichtig Beschäftigte. Das bedeutet aber noch nicht, dass sie deshalb arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen wären ...
nsonsten zum thema scheinselbstständigkeit


ich hoffe ich konnte weiterhelfen
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Aug 2009 - 11:11

Gründungszuschuss Kleinunternehmer - auch verspätet möglich?
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Moin zusammen,

ich habe seit September 2009 ein "Kleinunternehmen" laufen, wo ich verschiedene Promotion-Jobs mache. Zur Zeit der Anmeldung war ich noch in der Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann (Ausbildung war privat, wurde bezahlt). Nun habe ich durch einen Zufall von einer Promoter-Kollegin erfahren, dass sie einen Gründungszuschuss vom Staat in Höhe von 800 Euro monatlich erhält, ebenfalls als "Kleinunternehmerin".

Ich bin inzwischen übrigens arbeitslos bzw. die Promotertätigkeit ist seit April 2009 meine Haupttätigkeit. Die Ausbildung wurde Ende Februar erfolgreich abgeschlossen.

Meine Frage ist, ob man einen Gründungszuschuss auch im Nachhinein beantragen kann.

Über Informationen hierzu wäre ich dankbar yo
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mdelgado
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 09.11.2009
Beiträge: 25
Wohnort: Bad Schussenried

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 12:46

Tätigkeitsbeschreibung für Existenzgründungszuschuss
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Hallo zusammen.

Ich habe bereits meiner Steuerberaterin den Antrag überreicht, zum ausfüllen, inkl. rentabilitätsvorschau usw.

Was ich nun machen muss, ist eine beschreibung meiner Tätigkeit.

Hat jemand damit schon erfahrung gesammelt, und kann mir etwas darüber erzählen, wie ich das am besten mache, und was dort alles drin stehen soll?

MfG
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crgandi
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 780
Wohnort: Halle Westfalen

BeitragVerfasst am: 17 Dez 2009 - 23:47

Antworten mit Zitat  

Ich habe , als letzte Information, das mittlerweile ein richtiger Businessplan eingereicht werden soll.
Bei ebay (als Beispiel) findet man aber nicht das was wir gebrauchen könnten.

Vielleicht sollte man einen Businessplan erstellen und dann alle Mitglieder nutzen?

Nur mal als Idee...
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Dez 2009 - 0:38

Antworten mit Zitat  

Also ich will mal nicht zu sehr unken aber bedenkt bitte, dass es dabei immerhin um eine Existenz geht, die ihr euch aufbauen wollt. Ein bischen Arbeit und vor allem Überlegung tut dem Ganzen eben auch Vorab schon Not. Wenn ihr von vornherein nur Sachen kopiert, die anderen Hirnen entsprungen sind, werdet ihr es schwer haben auf Dauer Selbstständig zu sein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Dez 2009 - 1:25

Antworten mit Zitat  

mh, das Thema passt, deswegen mal ein Paar Fragen zum Thema Existenzgründerzuschuss...


1. wie lange ist man berechtigt diesen zu beantragen?
2. MUSS dies vor der tatsächlichen Gründung passieren oder geht dies auch im Nachhinein?
3. welche Bedingungen muss man hierfür erfüllen?



Über ein Paar kurze Infos, wäre ich sehr dankbar yo
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mdelgado
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 09.11.2009
Beiträge: 25
Wohnort: Bad Schussenried

BeitragVerfasst am: 18 Dez 2009 - 14:50

Antworten mit Zitat  

crgandi hat Folgendes geschrieben:
Ich habe , als letzte Information, das mittlerweile ein richtiger Businessplan eingereicht werden soll.
Bei ebay (als Beispiel) findet man aber nicht das was wir gebrauchen könnten.

Vielleicht sollte man einen Businessplan erstellen und dann alle Mitglieder nutzen?

Nur mal als Idee...


also meine steuerberaterin hat nen normalen rentabilitätsplan erstellt, und die hat das schon für sehr viele leute aus meinem umkreis erstellt, und es kamen keine beschwerden.
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