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Steuern, Freibeträge & Finanzamt: Fragen & Antworten

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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jul 2007 - 1:15

Antworten mit Zitat  

In Kurzform:

Promotiontätigkeit auf Gewerbeschein = Einkommen aus selbständiger Arbeit

Die 410 €-Grenze gilt nur für geringfügig Beschäftigte AKA Minijobber (= angestellt = Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit).

Bitte nicht verwechseln !

Deine Einnahmen bzw. Dein Gewinn wird wirklich on top auf Deine sonstigen Einnahmen geschlagen und unterliegen damit voll Deinem persönlichen Spitzensteuersatz.

Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen... zwar bin ich selbst nur selbständig, aber verheiratet mit einem sogenannten Besserverdiener und wir werden zusammenveranlagt. Ergo bekommt jede Putzfrau mehr auf die Hand als ich nach Steuern. Deshalb schaue ich mir den Einkommensteuerbescheid lieber nicht an Embarassed

Scheidung wäre zwar steuerlich die Lösung, steht aber nicht zur Diskussion Wink.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jul 2007 - 12:25

Gewerbe angemeldet, Was ist weiter zu tun?
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Hallo Leute,

folgende Sache beschäftigt mich momenten: um als Promoter arbeiten zu können, habe ich vor zwei Wochen ein Gewerbe angemeldet. Soweit sogut.

Der erste Job ist erledigt. Die Rechnung geht raus sobald die Steuernummer da ist. Nun habe ich einen zweiten Job, allerdings von dem selben Auftraggeber in Aussicht. Nehme ich diesen nun an, bekomme aber in Zukunft keine weiteren Jobs, sieht das ganze nach einem Scheingewerbe aus. Wie kann ich das umgehen?

Monatlich werde ich nicht über 400€ kommen, so dass ich familienversichert bleiben kann. Wenn ich nun eine Rechnung über 380€ Lohn und 29€ Bahnticket ausstelle, überschreite ich diese 400€-Grenze?

Nebenbei arbeite ich über meine Lohnsteuerkarte in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Gilt diese 400€-Grenze der Krankenkasse nur für das "über die Steuernummer eingenommene Geld", oder wird hier das "Geld der Lohnsteuerkarte" und "der Steuernummer" addiert? Dann würde ich nämlich über 400€ kommen. Was dann?

Bisher habe ich nur beim Finanzamt angerufen und meine Steuernummer beantragt. Was ist noch zu machen als "Selbstständiger"? Welche Behörden muss ich informieren? Was für Steuererklärungen muss ich zu Ende des Jahres (oder sogar Quartals) schreiben?

Im Septemper fängt mein Zivildienst an. Der Arbeitgeber, also der Zivildienststellenleiter, hat kein Problem mit einer weiteren Nebentätigkeit als Selbstständiger. Aber wie sieht die Verdienstgrenze aus? Als Zivildienstleistender komme ich monatlich auf 500€. Allderdings denke ich, dass ich wärend meine Zivi-Zeit keine Aufträge annehmen werde. Sollte ich das Gewerbe stilllegen? Falls ja, mit welcher Begründung? Schließlich würde das Stilllegen schon in einem Monat passieren, und zu diesem Zeitpunkt werde ich gerademal zwei Aufträge von ein und dem selben Auftraggeber gehabt haben.

Ich bin in diesem Gebiet leider total ahnungslos und hoffe hier etwas Hilfe zu bekommen. Als ich das Gewerbe eröffnet habe, habe ich nicht wirklich darüber nachgedacht und nun sitze ich hier und zerbreche mir den Kopf.

Gruß,
Alex
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2007 - 6:13

Antworten mit Zitat  

Also general musst du deine Einkünfte in der Anlage GSE angeben.

Bezüglich deiner Versicherung würde ich sagen dass das Ticket als durchlaufender Posten als Auslagenersatz anzusehen wäre. Außerdem wird die Krankenkasse sicherlich das Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz ermitteln. Was heißt du kannst von deinem vereinnahmten Entgelt auch noch Kosten wie das Bahnticket, Büromaterial usw abziehen. Daher solltest du die Grenze nicht überschreiten.

General ist es nicht umbedingt ein Problem mit dem selben Arbeitgeber sein. Du müsstest nur beachten das du nicht dauerhaft nur für diese eine Argentur arbeitest. Ansonsten könnte man sagen du wärst unter objektiver Betrachtung eher Angestellter der Firma und daher nur Scheinselbstständig
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 02 Aug 2007 - 22:47

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Hallo...

Bin mir recht sicher, dass die Antworten alle schonmal da waren..., aber:

-Steuer-Nr wird zugeschickt. Wenn Du sie vorher brauchst, weil Du Deinen ersten Auftrag schon hast; beim Finanzamt anrufen und dann bekommst Du sie vorab auch telefonisch

-400€-Grenze nicht überschreiten??? Keine Ahnung! 400€-Basis gilt bei Selbständigen eh nicht, daher ist die Höhe Deines Gewinnes (Unsatzes) recht egal

- vorerst musst Du an das Finanzamt gar nix zahlen.
Unabhängig von der Kleinunternehmerregelung gilt es aber natürlich -je nach Umsatz- trotzdem noch "normale" Steuern zu zahlen. Dazu das übliche; Steuererklärung am Anfang des nächsten Jahres abgeben und abwarten, wieviel Du zahlen darfst...
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Aug 2007 - 12:22

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Auf Deinen Gewinn, also Einnahmen abzüglich Ausgaben, musst Du Einkommenssteuer zahlen. Um dies zu ermitteln, musst Du eine einfache Buchführung halten, z.B. mit einem Programm wie WISO-Sparbuch.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Aug 2007 - 18:55

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Nein als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit. Als Kleinunternehmer darfst du keines falls die Umsatzsteuer ausweisen, weil du nicht dazu berechtigt bist. Ansonsten schuldest du diesen Betrag.

Bei dir fällt somit nur Einkommensteuer an. Wie schon gesagt wird dein Gewinn versteuert somit Einnahmen minus Ausgaben.

Das mit der Buchfühung ist nicht nötig. Du kannst auch einfach mit Excel einmal die Einnahmen angeben und dann die Ausgaben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2007 - 10:27

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Kann mir jemand helfen?

Ich habe seit letztem Jahr einen Gewerbeschein und ihm Rahmen der Kleinunternehmerregelung auch schon letztes und dieses Jahr fleißig gearbeitet. Ich habe aber noch nie vom Finanzamt eine Aufforderung bekommen eine Steuererklärung für meine selbstständigen Einkünfte zu machen. Muß ich von mir aus auf die zukommen?
Bei den Agenturen mit Lohnsteuerkarte is ja alles klar, aber das andere verunsichert mich schon ein bißchen...

Danke für Eure Antworten!
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2007 - 11:18

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Ja, musst Du von Dir aus machen! Für 2006 hättest Du eigentlich auch schon längst abgeben müssen (Ende Mai).
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2007 - 12:37

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moin...

jepp du mußt jedes jahr eine gewerbesteuer erklärung machen und deine einkommenssteuer...ob du auch die umsatzsteuererklärung machsten mußt liegt mit daran ob du diese ausweißt.....glaub absenden mußt du alle drei...da ich umsteuer ausweise, bin ich mir da nicht sicher wie es bei den befreiten ist. aber ich glaub alle drei...

wundert mich das die vom finanzamt sich noch nicht gemeldet haben bei dir...

ruf an und bitte um verlängerung,,,,,,nach meinem ersten jahr habe ich ne frist für 2005 bekommen am 31.12.2006 abzugeben...meine beamten waren sehr nett....

alle info und formulare für online bekommst du unter www.elster.de und da ist ein forum falls du fragen hast ..... yo

gruß
puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2007 - 13:47

Finanzamt - Probleme
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Hallo,
hatte beim Finanzamt angerufen und um eine Bescheinigung gebeten, daß ich Umsatzsteuerberechtigt bin und diese ausweisen darf (eine Agentur hat dies benötigt).
Nun erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt, mit dem Hinweis auf ein Strafverfahren, da ich wohl beim Finanzamt nicht als umsatzsteuerberichtigt geführt werden.
Ich bin hauptberuflich beschäftigt und nebenher mache ich Promos mit einem Umsatz von ca 8000 Euro im Jahr, abzüglich den Kosten habe ich einen Gewinn von ca. 5000 Euro.
Mehrwertsteuer führe ich bei den Rechnungen aus.
Bezahle bereits monatlich 200 Euro, letztes Jahr hatte ich eine Forderung vom Finanzamt in Höhe von ca. 2000 Euro.
Ehrlich gesagt verstehe ich das garnicht alles, dachte mit den 200 Euro die ich monatlich zahle da wäre alles drin?

Wenn ich mit dem Hauptberuf ca.30000 Euro im Jahr verdiene zzgl. dem Umsatz von 8000 Euro bzw Gewinn von 5000 Euro sind es dann mehr als 200 Euro monatlich?

Wäre super wenn ihr mir helfen könnt, da ich das ganze natürlich schnell erledigt haben möchte....das Finanzamt schreibt mir das dies für die Jahre 2003-2006 gilt....was erwartet mich denn da jetzt ?

Danke im voraus.....
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2007 - 15:21

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mmh, bisschen sehr verworren, Dein Beitrag ...

Also wenn ich das richtig verstehe, hast Du jetzt seit 2003 auf Deinen Rechnungen immer Mehrwertsteuer ausgewiesen und auch kassiert? Hast Du denn in diesem Zeitraum regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht und die Mehrwertsteuer abzüglich der Vorsteuer aus den Betriebsausgaben an das Finanzamt weiterüberwiesen?
Falls nicht, dann herzlichen Glühstrumpf, dann fang schon mal an zu sparen, und bei sowas wird das Finanzamt auch null Spaß verstehen, das dürfte einfach ganz treffend mit folgendem Begriff bezeichnet werden können: Steuerhinterziehung!
Falls doch, dann würde mich das etwas wundern, dass die nicht schon eher was gemerkt haben.

Normalerweise ist es so, dass man bei Anmeldung des Gewerbes einen Fragebogen bekommt, auf dem man ankreuzen kann, ob man Mehrwertsteuer ausweisen oder aber die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will, und ist an diese Entscheidung dann erstmal 5 Jahre gebunden. Ich konnte es kurz nach Anmeldung dann doch noch mal insoweit abändern, dass ich doch Mehrwertsteuer ausweise (und dann direkt mal ein paar Rechnungen neu schreiben) - andersrum wird das aber definitiv nicht gehen.
Was hast Du denn angekreuzt? Kleinunternehmerregelung, nehm ich mal an? Dann darf man eben keine Mehrwertsteuer ausweisen, muss aber auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass die 200 Euro monatlich Vorauszahlungen für die Einkommensteuer waren (scheint mir bei dem Jahreseinkommen einigermaßen realistisch, auch wenn ich als Studentin von solchen Größenordnungen noch träumen darf) - und die hat rein gar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun!!! Und wird auch beim Finanzamt getrennt verbucht.
Umsatzsteuer dürfte bei Deinem Umsatz dann monatlich schon unter 200 liegen (ich gehe bei den von Dir genannten Werten mal von ca. 120-130 aus).

Dein Hauptberuf als Angestellter hat mit der Umsatzsteuer gar nichts zu tun. Die Umsatzsteuergeschichte gilt nur für Dein Gewerbe. Allerdings kommt der Gewinn aus dem Gewerbe noch auf die 30000 als zu versteuerndes Einkommen bei der Einkommensteuer (Anlage GSE) obendrauf.

Wenn Du das wirklich schon seit 2003 so gemacht hast, wie ich jetzt einfach mal vermute, dann herzlichen Glühstrumpf! Dann werden wohl die reinen Steuerbeträge + Säumniszuschläge (die sich dann summiert haben werden) + Strafe wegen Steuerhinterziehung (wird es bei so einem langen Zeitraum dann wohl auch geben) zusammen kommen.
Falls Du aber immer brav die Umsatzsteuer angemeldet abgeführt hast, na ja, dann würde mich das halt wundern, dass das Finanzamt nicht schon eher gemerkt hat, dass bei Dir das Kreuzchen an der falschen Stelle gemacht wurde, und dann dürftest Du glimpflich davon kommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2007 - 18:51

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Merci für Deine Antwort...sorry aber weiss nimmer was ich damals bei der Anmeldung angegeben hab...
Kann man dann sagen, daß die Mehrwertsteuer die ich in rechnung stelle eigentlich direkt ans Finanzamt gehen kann?
Für was soll man die dann ausstellen? Das lohnt sich dann ja garnicht oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2007 - 21:26

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Konfus

also hab mal nicht den text von sunny76 gelesen also sorry wenn was wiederhole, will nur mal kurz ne frage los werden ??

wieso überweist du 200€ monatlich Umsatzsteuer ?? du mußt doch den betrag minus der vorsteuer überweisen, den du durch rechnungen eingenommen hast ?? hast du also immer die gleichen beträge eingenommen ? bin ja leicht verwirrt ?? hast du keine vorsteuermeldung monatlich bzw 1/4 jährlich gemacht ??

gruß puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2007 - 0:45

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Nein so eine Vorsteueranmeldung wurde von mir nie verlangt. Das Finanzamt hat mir nur mitgeteilt, daß ich monatlich ca. 200 Euro an Einkommensteuer zahlen muss.
Ich hatte denen immer Einkünfte inkl. der 16 bzw 19% mitgeteilt (Was ja wohl im Nachhinein falsch ist so wie ich das ganze verstanden hab)
Das ganze kam durch einen Vorauszahlungsbescheid wo mir mitgeteilt wurde, daß ich Vierteljährlich 600 Euro zahlen muss. HIerbei ist aber nur von der Einkommensteuer die rede und keine Umsatzsteuer.......

Bin jetzt wirklich etwas geschockt.....weil die mir STeuerhinterziehung vorwerfen in dem Schreiben....was ich natürlich nicht meine Absicht ist.
Das ganze kam ja jetzt nur auf, weil ich beim Finanzamt angerufen hab und um so eine Bescheinigung gebeten hab.

In dem Schreben komm ich mir vor wie ein Schwerverbrecher....ich find es auch etwas hart das gleich ein strafverfahren gegen mich eingeleitet werden soll.....das ganze ist ja passiert durch unwissenheit bzw war überhaupt nicht meine Absicht.

Was kann mir den passieren ausser das ich die Umsatzsteuer nachentrichten muss?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2007 - 10:46

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hmmm....

hast du mal mit deinem zuständigen sachbearbeiter beim finanzamt telefoniert ? also ich finde das alles für mich komisch...

nur damit du mal weißt warum...
also als ich mein gewerbeschein angemeldet habe, bin ich damit zum finanzamt um schnellstmöglich meine steuernr zu bekommen. der nette sachbearbeiter hat dann mit mir den antrag für mich ausgefüllt ( ob ich kleinunternehmer bin, wieviel umsatz im 1 + 2 jahr, ob ich Umsatzsteuer ausweisen will oder nicht, was für eine art ich mache, wo der sitz ist)....dann habe ich monatlich per online bei elster meine umsatzsteuer voranmeldung gemacht ( und zwar die Ust die ich in der rechnung ausgewiesen habe minus dem was ich an vorsteuer-also die beim kauf für druckerpatronen etc. anfallen) den betrag habe ich dann überwiesen. seid diesem jahr mache ich die voranmeldung 1/4 jährlich. das mit der einkommenssteuer und den 200€ ist mir neu DAS wußte ich . b. gar nicht....was mich mal unruhig macht....

was ich sagen muß, der sachbearbeiter und kein anderer ( habe seminare vor der selbständigkeit belegt) hat mich darüber informiert, das ich eine vorsteuer via elster online machen muß. mir ist das nur aufgefallen, weil ich einfach den betrag an die steuerkasse überwiesen habe und kein schreiben bekommen habe das es eingegangen ist,. erst auf nachfrage wurde mir gesagt, das ich eine voranmeldung machen muß, damit die steuerkasse das geld zu ordnen kann.

tja ich hoffe du verstehst jetzt, warum ich so überrascht bin, das du keine voranmeldung machst....
hast du denn mit dem ausgewiesenen umsatzsteuer betrag gemacht ? also den 16% ??

liegt der auf einem konto? dann kannst du die nachzahlung ja anweisen und bist ...hmmm mit blauen auge raus ??

lg puhstigger
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