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Arbeiten auf Lohnsteuerkarte - Fragen & Probleme

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Guest






PostPosted: 08 Aug 2007 - 18:05

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Erstens Lohnsteuerjahresausgleich geht noch beim einem Arbeitgeber und hat nichts mit der 2. Lohnsteuerkarte zu tun.

Nun aber zur Frage. Ja du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben wegen der 2. Lohnsteuerkarte.
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Guest






PostPosted: 10 Dec 2007 - 19:02

HILFE: Lohnsteuerkarte verloren;-(
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Hi...
was kostet es denn, wenn man seine Lohnsteuerkarte verloren hat...? bzw. bekommt man denn noch eine danach...?
Grüße
Mathias
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Guest






PostPosted: 10 Dec 2007 - 23:39

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klar gibt es ersatz. entweder du gehst auf die gemeinde(ausweis nicht vergessen) und holst dir eine neue, kostet glaube ich so an die 5 € oder du beantragst im internet eine, in münchen kann man das zb. machen.

LG
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Guest






PostPosted: 12 Dec 2007 - 21:51

...
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cool, dann werd ich die Gemeinde mal in Angriff nehmen...
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Guest






PostPosted: 09 Jan 2008 - 21:49

abrechnung auf lsk-zahlungsziel
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hallo,
hoffe ihr könnt mir helfen. ich werde für mein letzte promo auf lohnsteuerkarte abgerechnet.
1.wisst ihr ob die agenturen da auch einen bestimmten zahlungszeitraum einhalten müssen. da ich ja keine rechnung ausgestellt habe. kann ich ja auch keine mahnung schreiben.
2. ddie promo war im dezember. da ich ja dieses jahr bezlaht werde(hoffentlich:)), frage ich mich ob das noch auf die lohnsteuerkarte 2007 oder 2008 abgerechnet wird?
hab denen von beiden ne kopie geschikt, aber wüsste das ganz gern.

viele grüße
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Guest






PostPosted: 09 Jan 2008 - 23:00

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Arbeit im Dezember --> Gehalt im Dezember also auf Lohnsteuerkarte 2007

Die Zahlung müsste jetzt dann eintrudeln, weil du beim Gehalt ganz andere rechtliche Möglichkeiten hast, als beim selbständigen Umsatz.
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Julien20
ABC-Schütze


Joined: 02 Mar 2008
Posts: 12
Location: Berlin

PostPosted: 04 Mar 2008 - 23:50

Lohnsteuerkarte und Steuernummer,bin verwirrt,bitte Hilfe!
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Sooo,

Ich bin verwirrt!!

Brauche eure Hilfe:

Bin 20,studiere und kriege bis April Bafög,was Ich nicht zusätzlich verlängern werde,da Ich nun ein Einkommen habe.

Meine Frage:

Ich arbeite freiberuflich bei einer Firma drei Mal die Woche und verdiene dort ca. 6000 € im Jahr.

Auf Lohnsteuerkarte arbeite Ich auch drei Mal die Woche und verdiene 8300€ im Jahr.

Aus Promotion,Host,etc. die Ich gelegentlich mache,verdiene Ich ca. 3000 € im Jahr.

Die Steuern aus dem job mit der Lohnsteuerkarte werden ja automatisch abgezogen oder? Wie siehts mit den anderen beiden aus,kriege Ich kein Kindergeld mehr?

Muss Ich nur eine Einnahmen-Ausgabenrechnung machen?

Würde mich über Hilfe freuen,danke!
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Guest






PostPosted: 05 Mar 2008 - 21:03

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sobald du über etwas um die 7000€ durch deine jobs kommst, bekommst du eben kein kindergeld mehr.
wenn du dein gewerbe als kleinunternehmen anmeldest, kannst du um die 17000€ verdienen, ohne extra steuer abführen zu müssen.
beim finanzamt,.. und auch dort auf der homepage, findest du auch die infos
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Guest






PostPosted: 06 Mar 2008 - 12:17

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Für den Job freiberuflich dreimal die Woche plus dem Job als Promoter/Host solltest Du doch bereits ein Gewerbe angemeldet haben - richtig?
Der Rest läuft auf Lohnsteuerkarte, das bedeutet für Dich am Jahresende:

beide Verdienstarten ergeben Deinen Gesamtjahresverdienst, den Du in Deiner Einkommenssteuerklärung am Jahresende zusammenfasst - für den selbstständigen Teil musst Du eine Einnahme/Überschussübersicht erstellen, durch Einnahma/Ausgabe-Liste oder mit einem Programm wie z.B. WISO Sparbuch.

Danach wird das Finanzamt die nachzuzahlende Differenz der Lohnsteuer errechnen, die Dir im Jahressteuer-Bescheid mitgeteilt wird.

Soweit nachvollziehbar?

ciao derde
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PostPosted: 06 Mar 2008 - 22:27

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SarahSch hat recht. Anspruch auf Kindergeld verfällt, wenn du die Verdienstgrenze von 7000- 8000 EUR rum überschreitest. Den exakten Wert kann dir das Amt nennen, aber da Du ja mehrere Sachen machst bist Du da ja locker drüber. Sad
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PostPosted: 08 Oct 2008 - 11:03

brutto=netto auf lks?
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hallo leute,

ich hab da jetzt ein jobangebot, auf dem ich als studentin auf die lohnsteuerkarte arbeiten kann.

wie rechne ich das ab, ich meine muss ich dann am jahresende zum finanzamt gehen und ich bekomme den differenzbetrag zwischen brutto und netto am jahresende ausbezahlt, oder wie läuft das? lohnt sich das überhaupt?

freue mich auf eure antworten
pz [/b]
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Guest






PostPosted: 08 Oct 2008 - 15:33

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Über Lohnsteuerkarte rechnest du gar nichts ab. Da bekommst im Normalfall monatlich eine Verdienstbescheinigung, die du dann nur für deine Einkommenssteuererklärung brauchst und natürlich das Geld. Brutto = netto bedeutet, dass wenn der Job beispielsweise mit 10 € pro Stunde ausgeschrieben ist, dass du 10 € pro Stunde bezahlt bekommst. Selbstständige, die umsatzsteuerpflichtig sind und den Job auf Rechnung machen, schlagen auf die 10 € noch 19 % Umsatzsteuer drauf, die sie ans FA abführen müssen. In dem Fall ist brutto ungleich netto yo
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PostPosted: 01 Dec 2008 - 19:29

Arbeit auf Lohnsteuerkarte Kl. I - wieviel Steuerabzüge?
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Hallo,
ich habe eine vielleicht etwas blöde Frage, aber irgendwie konnt ich bisher noch keine Antwort drauf finden. Und zwar wüsste ich gerne, wieviel Steuern (prozentual) bei einer Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte (Klasse 1) abgezogen werden?
Ich bin Studentin und komme über den Freibetrag im Jahr nicht hinaus, mir ist also klar, dass ich die abgezogenen Steuern wieder zurück erhalte. Dennoch wüsste ich gerne, wieviel Prozent des Lohnes zunächst abgezogen werden?
Für eine schnelle Antwort wäre ich echt dankbar!! Smile
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Guest






PostPosted: 02 Dec 2008 - 15:15

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Dafür gibt es Lohnsteuertabellen, aus denen sich je nach Nettolohn der stufenweise ansteigende Steuersatz ergibt - Du siehst es monatsweise auf deinem Lohnschein.

ciao derde
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Guest






PostPosted: 02 Dec 2008 - 16:51

re
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Solche Tabellen habe ich wohl im Internet gefunden, auch solche "Steuerrechner". Das bringt mir allerdings nichts, da es um eine einmalige Aktion ging (eine Messe für 9 Tage) und ich sonst nichts weiter im Jahr verdient habe. Um meinen Tagessatz errechnen zu können, müsste ich wissen wieviel Prozent vorab für Steuern runtergegangen sind.
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