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promotionbasis.de
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Guest
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Posted: 08 Jan 2007 - 11:02
Gewerbeschein wird verweigert: Hilfe! |
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Hallo,
also ich habe in Hannover einen Gewerbeschein beantragt:
Bei meinem ersten Besuch hat mir die freundliche (das ist jetzt ernst gemeint) Sachbearbeiterin gesagt:
"Ich könne als Promoter keinen Gewerbeschein beantragen, da ich keine Betriebsstätte hätte und sonst bei jedem Promotionjob meinen ausübungsort entsprechend als Betriebsstätte kostenpflichtig ändern müsste. Und in Hannover gäbe es so viele Promoter und Messehosts, da könne nicht jeder Gewerbe anmelden."
Ich habe das erstmal so hingenommen. Einige Agenturen geben sich aber (verständlicherweise) mit der bloßen Abwicklung über die Steuernummer nicht zufrieden.
Also bin ich nochmal hin und haben bei Tätigkeit folgendes eingetragen: Promotion, Verkaufsförderung, Messehosting, Marktforschung, Veranstaltungsservice, und sonstige allgemeine Dienstleistungen;
Dies wurde geändert in "Promotion, Durchführung und Unterstützung von Werbemaßnahmen, Messemarketing, Messekonzepte, Moderation, Organisationsunterstützung für Kongreßveranstalter, Büroservice, Catering für Messeaussteller, Übersetzungen, Kundenbefragungen (Merktforschung);"
Gekostet hat das 30€, was durchaus akzeptabel ist, habe auch nur 20 minuten gewartet.
Was meint ihr, ist das so korrekt? Und ist damit alles abgedeckt?
Wär toll wenn jemand aus Hannover oder auch anderen Städten von seinen Erfahrungen berichten könnte. Oder die Moderatoren.
SeeYa
GetMe - for your Promotion |
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Guest
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Posted: 08 Jan 2007 - 19:37
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Hi,
damit ist alles abgedeckt. Mache jez seit drei Jahren Promotion in Hannover und habe noch nie mehr benötigt.
Gruß
e. |
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promotionbasis Site Admin
Joined: 06 Dec 2002 Posts: 1869 Location: Kiel
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Posted: 13 Jan 2007 - 6:11
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messejobs sind seit einiger zeit komplett versicerungspflichtig, d.h. messejobs werden eigentlich nur noch über die lohnsteuerkarte abgerechnet.
daher ist der gewerbeschein, bzw. was dort drin steht im zusammenhang mit 'arbeiten auf messen' ziemlich egal.
lg, arne _________________ _
_ Support-Anfragen bitte an support [at] promotionbasis [dot] de
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Guest
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Posted: 17 Jan 2007 - 13:07
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Hallo,
also ich bin erstmal ganz froh das ich nun weiß das ich nicht die einzigste hier bin die soviel Streß mit dem Gewerbeschein hatte
Auf meinem Schein steht einfach nur Dienstleistungen...weil die nette Dame mir sagte das Promotion nicht darin auftauchen dürfte und mit dem Begriff " Dienstleistungen" alles inbegriffen wäre.
Naja es ist wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich |
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StevenSilz Promo-Noob
Joined: 13 Mar 2006 Posts: 54 Location: Berlin
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Posted: 22 Jan 2007 - 15:35
Gewerbeschein |
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Hallo.
Also bei hat es auch gereicht nur Promotion einzutragen ohne probleme. Hatte bis jetzt auch keine Probleme mit den Agenturen.
Habe aber auch schon gehört das es von Bezirk zu Bezirkt verschieden ist genauso wie von Sachbearbeiter/in zu Sachbearbeiter/in ( jeder das seine im AMT!!)
Gruß Steven |
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Guest
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Posted: 29 Jan 2007 - 16:13
Gewerbeschein beantragen |
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Hey,
hab ein ziehmliches Problem mit dem Gewerbeamt. Wollt mir einen Gewerbeschein besorgen weil ich ab März als Selbständiger Promoter durchstarten will. Bis jetzt lief alles gut auf dem Ämtern aber das Ordungsamt macht nicht so mit wie ich will.
Also wollt Gewerbe als Promoter anmelden. Die nette Frau vom Amt meinte, was ich machen will also nach meiner sicht was alle Promotoren machen z.B. Handyverträge bräuchte ich eine Reisegewerbekarte und nicht wie angenommen einen ganz normalen Gewerbeschein. Hanyverträge und ander Vermittlungen an Kunden sei ein Verkauf und verkäufe könnte ich nur mit der Reisegewerbekarte machen die mich ca. 180€ kostet. Dies war die Aussage der Mitarbeiterin. Aber wieso kenne ich genug andere die einen stink normalen Gewerbeschein haben und z.B. drinstehen haben Vertrieb von Telekommunikationsverträge. Wieso geht dies bei mir nicht.
Hab hier mal einen Auszug was die mir in denn Gewerbeschein reingeschrieben haben. Mir blieb ja nichts andres übrig als denn dann so zu akzeptieren.
Angemeldete Tätigkeit:
„Promotion ( Keine Verkauf, Kein Vertragsvermittlung z.B. für Handys o. Kreditkarten, keine Mitgliederwerbung z.B. Automobilclubs, kein Abovermittlung z.B. für Premiere).---(74.87.“
Hoffe ihr könnt mir helfen wer in diesem fall recht hat und auf was ich mich beziehen kann.
Danke |
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Guest
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Posted: 24 Mar 2007 - 19:07
Untersagung der Gewerbeanmeldung durch die Hausverwaltung? |
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Darf ein Vermieter bzw. eigentlich die Hausverwaltung mir die Anmeldung eines Gewerbes auf meine poliz. gemeldete Adresse verweigern, wenn die Gewerbeanmeldung auf Messehostess lautet und das Gewerbe nicht in der Wohnung ausgeübt wird? Die Wohnung wird weiterhin nur zu Wohnzwecken genutzt, es erfolgt keine gewerbliche Nutzung.
Auf dem zuständigen Gewerbeamt hat der Vermieter/die Hausverwaltung eine Gewerbeanmeldung generell untersagt, d.h. das Gewerbe konnte nicht angemeldet werden.
Wie ist die rechtliche Lage? Ist dies zulässig? Falls ja, wie ist die Lösung dazu in der Praxis? Welche Adresse gebe ich zur Gewerbeanmeldung an? Die Tätigkeit wird an verschiedenen Messestandorten in Deutschland ausgeübt.
Vielen Dank für zahlreiche kompetente Antworten. |
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Guest
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Posted: 24 Mar 2007 - 20:47
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Nun, meine Antwort würde ich jetzt nicht als kompetent ansehen... wobei die User dieses Forums hier sowieso nur Erfahrungen und Meinungen austauschen können und keine Rechtsberatung geben können und dürfen.
Soweit ich weiß, wenn es eine reine Wohngegend ist, kann es sogar von der Gemeinde untersagt werden.
Der Vermieter hat Hausrecht... inwieweit er wirklich auch Gewerbe, die durch ihre Tätigkeit keinerlei Störungen und damit eine Minderung der Wohnqualität für Mitbewohner darstellen, untersagen kann, wird Dir nur ein Anwalt sagen können. Es gibt Seiten im Netz, da kann man für kleines Geld Rechtsauskünfte bekommen.
Tatsache ist: als Betriebsstätte eines Promoters wird im Gewerbeschein i.d.R. der Wohnsitz eingetragen, d.h. Du nutzt Deine Wohnung gewerblich (und sei es nur für den Papierkram).
Ich denke, der Vermieter will einfach Handeltreibende und dadurch verursachte Störungen (z.B. ebay-Powerseller mit umfangreicher Lagerhaltung und regem Lieferverkehr) fernhalten.
Du kannst nur versuchen, mal freundlich bei ihm vorzusprechen und ihm Deine besondere Situation zu schildern... daß eben keinerlei Störungen von Dir ausgehen, da Du ausschließlich außerhalb arbeiten wirst.
LG,
*** Sabine *** |
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Guest
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Posted: 08 May 2007 - 15:34
vorrübergehende Stillegung des Gewerbes |
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Hallo,
ich hab mal ne Frage, ich hab einen längeren Auslandsaufenthalt vor und mir ist geraten worden, das Gewerbe vorrübergehend abzumelden, damit nicht im nachhinein Versicherungskosten oder ähnliches auf mich zu kommen.
Hat einer von Euch schon Erfahrung in die Richtung gemacht, oder auch die Empfehlung bekommen?
Welche Versicherungen/Kosten können denn im nachhinein auf einen zu kommen?
Ich habe jetzt mal bei uns in der Stadtverwaltung angerufen, dort wurde mir auch geraten das Gewerbe amzumelden, allerdings kostet die Ab- und Anmeldung natürlich auch...
Danke für Antwort..
dewide |
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Guest
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Posted: 06 Jul 2007 - 22:14
scheiß gewerbeamt stuttgart |
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Hallo Monzie,
also ich hab das selbe Problem wie du und wollte mal fragen was sich inzwischen bei dir ergeben hat?
Ich will nämlich am Montag aufs Amt gehen und versuchen diesen verfluchten Gewerbeschein zu bekommen, allerdings bin ich sehr besorgt dass das klappt. Wurde nämlich beim letzten mal ziemlich unfreundlich mit zwei Zetteln über irgendwelche Gerichtsbeschlüsse von wegen Messehostessen und Promoter dürfen kein Gewerbe anmelden wieder weggeschickt!!!
Jetzt bin ich am überlegen ob ich einfach gleich ein ganz anderes Gewerbe anmelde und dann entweder hoffe, dass dies keine Konsequenzen mit sich zieht oder einfach versuche das im nachhinein nachtragen zu lassen.
Allerdings bin ich auch am überlegen ob ich mich wieder ummelden lasse auf die Stadt wo meine Eltern wohnen. Aber dazu müsst ich erst mal wissen ob die da kulanter sind als hier in Stuttgart sonst lohnt sich der Aufwand auch nicht gerade
Bin wirklich dankbar für jeden Rat, denn ich habe schon meinen ersten Messe-Job und brauche diese dummer Schein wirklich seeeeehr dringend!!! |
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plexique Moderator
Joined: 05 Dec 2002 Posts: 363 Location: Bredenbek
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Posted: 06 Jul 2007 - 22:54
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hallo zusammen,
mich würden ja mal diese gerichtsbeschlüsse interessieren. mir ist eigentlich nur das urteil bekannt, welches besagt, dass hostessen, die auf messen tätig sind, als arbeitnehmer anzusehen sind. auch hier nachzulesen.
kann es evt. sonst auch sein, dass dort keine gewerbescheine mehr ausgestellt werden und man nur noch die steuernummer benötigt? es gab da mal den fall "bochum". dort wurden in der tat nur noch steuernummern vergeben. ob das heute auch noch so ist, weiß ich leider nicht, da dieses thema schon länger her ist (von 2004).
lg,
daniela |
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Guest
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Posted: 06 Jul 2007 - 23:31
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also was die mir vom amt gegeben hat war lediglich so ne presseinformation (Darmstadt, den 20. Februar 2006) wo es um Scheinselbststädigkei geht insbesondere eben um Messehostessen. Da musste wohl irgendeine Agentur aus Frankfurt nachträglich Sozialversicherungsgebühren abführen.
Der andere Zettel war direkt vom Amt für Öffentliche Ordnung von Stuttgart: Hinweise für die Gewerbeanmeldung. Da Steht nochmals explizit, dass die Tätigkeit als Hostesse keine selbstständige gewerbliche Tätigkeit darstellt. Demzufolge wird eine Gewerbemeldugn für die Tätigkeit als Hostesse nicht bestätigt (vgl. auch Urteil Landessozialgericht Hessen v. 20.02.06 ...- damit ist die obige Pressemitteilung gemeint). Gleiches gelte im Ergebnis entsprechend auch für die Tätigkeit "Promotion".
Tja, das hat sich das Amt der Schwabenmetropole doch schön ausgedacht, wa?! |
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Guest
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Posted: 08 Jul 2007 - 18:08
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Hallo,
Du kannst natürlich Deinen Gewerbeschein aus München "reaktivieren", wenn Du einen Firmensitz - also sprich Zweitwohnsitz - nachweisen kannst !,
da Wohnsitz nicht Firmensitz sein muss.
Somit ist für Deine Steuerklärung das FA in München zuständig.
ciao derde |
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Guest
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Posted: 07 Sep 2007 - 15:54
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in Berlin bekommt man den anscheinend relativ problemlos, insofern eine gute Idee, zumal es auch noch dein Bruder ist. ( Er bekommt dann halt die ganze Post vom Finanzamt, IHK und co - insofern ist es auch ein bissl Aufwand für ihn, da er das ja alles weiterleiten muss )
Du musst halt dann am Ende vom Jahr zwei Steuererklärungen abgeben, bei zwei verschiedenen Finanzämtern. |
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Guest
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Posted: 01 Oct 2007 - 18:08
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Hallo,
ein Anwalt für Gewerberecht ist nicht der "Richtige",da auch wenn du gewinnst auf den Kosten sitzen bleiben wirst.
Ich habe es schon irgendwo ausführlich erklärt:
Das richtige Mittel ist eine Grundrechtsklage.Du wirst hier gehindert ein Grundrecht (Art 12 GG=Berufsfreiheit) wahrzunehmen.
Eine Grundrechtklage kann JEDERMANN (es müssen keine §§ und auch kein Juristendeutsch verwendet werden) beim zuständigen Gericht einreichen,indem er plausibel darlegen (substanzierte Behauptung) kann in einem Grundrecht mindetens verletzt worden zu sein.
Bei dir wird dir sogar das Grundrecht gänzlich verwehrt!
Dies würde sogar dann nicht gehen,wenn der V-Fall eintritt und das Kriegrecht ausgesprochen wird.Art. 1-19 GG gelten immer (unabänderliches Verfassungsrecht). |
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