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promotionbasis.de
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<< Steuer: Identifikationsnummer :: Promotion in der Elternzeit? >> |
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 - 14:39
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jop also das habe ich auch noch nie gehört bin zwar bis dato auch immer um die anmeldung drumherum gekommen aber der gang steht mir auch noch bevor, ein freund von mir der ist Model und hatte auch mal längerezeit keine einnahmen gehabt falls die sich über 1 jahr erstrecken das du keinen Cent verdient hast - was ich dir nicht wünsche, kannst du dir das von einem Notar bestätigen lassen das du keine einnahmen hattest und somit gehst auch den äger mit Vorsteuer etc. aus dem Weg.
aber von ner abmeldung wäre mir wirklich neu - also lass dich nicht abwimmeln die hatte viell. nur kein bock auf dich an dem tag und wollte dich schnell loswerden... |
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2006 - 16:55
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Sag mal Moni, ich habe mir das eben noch einmal angesehen. wo liegtz Echterdingen? Ist das in Bayern?
Das ist so etwas von unlogisch, was die Dir dort erzählt haben, das macht hinten und vorn keinen Sinn.
Jeder Gewerbetreibende hat ja auch mal eine durststrecke und es gibt auch Gewerbetreibende, die mit dem Gewerbe nicht genug verdienen und dann noch nebenbei als Angestellter arbeiten und dennoch das Gewerbe nicht abmelden. Na wie auch immer, wäre schön, wenn Du Dich noch einmal dazu äußerst.
LG Regina |
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Gast
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Verfasst am: 03 Mai 2006 - 21:29
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Theoretisch kannst du ihn auch wieder abmelden. Allerdings ginge die Steuererklärung bei nur einem Job ja auch recht zügig. Ich würde mir das schon überlegen. Vor allem, da du bei der nächsten Anmeldung wieder blechen musst, sofern du wieder auf ner Messe arbeiten willst. Was die Abmeldung angeht: Kann sein, dass auch das Geld kostet - das ist glaub ich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Ich weiß nicht, ob es auch Agenturen gibt, die Messehostessen auf Lohnsteuerkarte beschäftigen, da ich für Messen dank mangelnder Körpergröße nicht infrage komme... Das wäre ja evtl. noch interessant für dich. Gesetzlich hat sich da jedenfalls in letzter Zeit einiges getan, was die Tätigkeit von Messehostessen auf Gewerbeschein angeht. Zu Messen, Selbstständigkeit und Lohnsteuerkarte findest du aber sicher über die Suchfunktion einiges im Forum.
Liebe Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 03 Jun 2006 - 11:17
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Hi,
das ist nen Unterschied, ob das Gewerbe "abgemeldet" ist oder "ruht".
Beim AA bekommt man da meistens immer nur andere Aussagen. Am besten beim Steuerberater mal nachfragen oder bei jemanden der sich damit auskennt.
Bei einer Neugründung gibt es nochmal extra Geld (bis zu ca. 3700). Kommt natürlich auf die Höhe vom Arbeitslosengeld an.
Liebe Grüße Nutril |
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Gast
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Verfasst am: 03 Sep 2006 - 11:13
Gewerbeschein - wo gültig? |
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Hallo zusammen,
habe gerade noch ein wenig über Gewerbescheine gelesen und bin gerade ein wenig irritiert.
Der ganz normale Gewerbeschein ist nur gültig für die Stadt, in der er ausgestellt wurde, oder?
Sprich: Für meinen bin ich zur Stadt Köln gegangen, also ist er auch nur gültig für Köln?!
Andersfalls wäre der Reisegewerbeschein ja wohl auch für die Tonne, oder? |
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Gast
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Verfasst am: 03 Sep 2006 - 15:33
Re: Gewerbeschein - wo gültig? |
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Gwendolin1 hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
habe gerade noch ein wenig über Gewerbescheine gelesen und bin gerade ein wenig irritiert.
Der ganz normale Gewerbeschein ist nur gültig für die Stadt, in der er ausgestellt wurde, oder?
Sprich: Für meinen bin ich zur Stadt Köln gegangen, also ist er auch nur gültig für Köln?!
Andersfalls wäre der Reisegewerbeschein ja wohl auch für die Tonne, oder? |
Wieso um Himmels willen sollte der GS in nur der Stadt gültig sein,in dem er ausgestellt wurde....
.....zumal es den wichtigsten Punkten der "Gewerbefreiheit" widersprechen würde! |
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Gast
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Verfasst am: 03 Sep 2006 - 16:43
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Ohje, da habe ich aber anfangs etwas völlig falsch verstanden.
Gott, ist das peinlich *lach*.
Naja, auf jeden Fall habe ich den richtigen Schein und jetzt sogar den Freifahrtschein fürs Arbeiten im Urlaub innerhalb von Deutschland.
Vielen lieben Dank edmerel! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2006 - 15:27
Gewerbeschein |
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Hi an alle!
Bin ziemlich neu hier und ich denke der eine oder andere kann mir diese Frage beantworten:
Stimmt das, daß ein Gewerbeschein beim Amt erst ausgehändigt wird, wenn erst ein Auftrag als Promoter vorliegt?
Fände ich persönlich seltsam.
Bitte kurz um Info
Danke vorab
Jo |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2006 - 15:40
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ähm...nein! das wäre ziemlich seltsam, wenn es so wäre.
wer erzählt denn sowas?!?!
du gehst zum amt, lässt dir den gewerbeschein ausstellen, bekommst vom FA einen fragebogen zugeschickt, bekommst dann irgendwann deine steuernummer und wenn du die steuernummer dann hast kannst du auch rechnungen an die agenturen ausstellen.
du musst nicht erst einen auftrag haben, um den gs zu bekommen!
diese info hättest du aber auch in diesem forum nachlesen können, denn es existieren hier super viele threads zum thema gewerbeschein (einfach mal die suchfunktion benutzen ) |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2006 - 21:07
Gewerbeschein |
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Hallo Muggi!
danke nochmal für die Rückantwort.
Ich habe es persönlich erlebt und der Blöde Beamte hinter seinem Schreibtisch wollte mir ja doch tatsächlich kein GS ausstellen, wenn ich noch keinen Promo-Auftrag hab.
Naja, so sind se, die Beamten..........
Danke für den Tip, u.a. auch mit den Threads, wie gesagt, ich bin noch ziemlich neu hier und brauche bestimmt noch ein bißchen, bis ich einiges hier drauf hab....
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2006 - 21:27
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Falls der Kerl stur bleiben sollte, noch ein Tipp:
Viele Agenturen wollen den Gewerbeschein erst zur Rechnungsstellung sehen. Insofern geht es evtl. auch, dass Du erst einen Auftrag annimmst und dann den Geerbeschein holst.
Aber trotzdem 'ne komische Praxis ... |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2006 - 22:47
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Also das wäre ja was ganz Neues... und ein ziemlicher Blödsinn. Dann gäbe es viele Gewerbebetriebe gar nicht... die sowieso nur auf dem Papier existieren, weil es nur um die Einkaufsberechtigung bei Metro & Co. geht .
Ich vermute mal, das ist wieder eine regionale Geschichte bzw. hängt vom Sachbearbeiter ab... ähnlich wie die Verweigerung bestimmter Bezeichnungen für das Gewerbe, die andererorts problemlos anerkannt werden.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 06 Sep 2006 - 7:42
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hhmm du sagst es, eine komische Praxis...
vielleicht hängt es doch tatsächlich vom Sachbearbeiter ab, der eine so, der andere so...
aber hier in der promotionbasis.de muß man ja das Feld ankreuzen, ob man einen GS hat oder nicht und ich denke es kommt besser an, wenn man das Feld bejaht, oder?
Sunny76 hat Folgendes geschrieben: | Falls der Kerl stur bleiben sollte, noch ein Tipp:
Viele Agenturen wollen den Gewerbeschein erst zur Rechnungsstellung sehen. Insofern geht es evtl. auch, dass Du erst einen Auftrag annimmst und dann den Geerbeschein holst.
Aber trotzdem 'ne komische Praxis ... |
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Gast
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Verfasst am: 06 Sep 2006 - 7:51
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...naja, so ist Deutschland, die Spitzenreiter in Sachen Bürokratie
...und wenn das eine regionale Geschichte ist, muß ich unbedingt umziehen
trotzdem danke für deinen Beitrag
ertl hat Folgendes geschrieben: | Also das wäre ja was ganz Neues... und ein ziemlicher Blödsinn. Dann gäbe es viele Gewerbebetriebe gar nicht... die sowieso nur auf dem Papier existieren, weil es nur um die Einkaufsberechtigung bei Metro & Co. geht .
Ich vermute mal, das ist wieder eine regionale Geschichte bzw. hängt vom Sachbearbeiter ab... ähnlich wie die Verweigerung bestimmter Bezeichnungen für das Gewerbe, die andererorts problemlos anerkannt werden.
LG,
*** Sabine *** |
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comunicat ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 25.07.2006 Beiträge: 11 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 06 Sep 2006 - 7:54
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Welch kleingeistige Auswüchse des Föderalismus... *kopfschüttel*
Mal abgesehen davon, dass das Gewerbeamt nur 3 Tage die Woche von 9.00-12.00 Uhr geöffnet hat, und die Zahlung per EC-Karte nicht möglich war, gings bei mir ohne Probleme.
Viel Glück weiterhin, ansonsten hat jeder Beamte auch einen Bereichs- oder Sachgebietsleiter. _________________ fiat iustitia, et pereat mundus
(Es möge Recht geschehen, und sollte die Welt daran zugrunde gehen.) |
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