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Steuernummer - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jun 2014 - 11:28

Neue Steuernummer bei Umzug
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Hallo ihr Lieben,

ich bin im September bereits in ein anderes Bundesland umgezogen und habe hier schon ein paar Mal auf Gewerbeschein gearbeitet und immer meine bisherige Steuernummer angegeben.

Jetz habe ich erfahren, dass ich eine Steuernummer von hier beantragen muss. Kann es Ärger geben, weil ich dies nicht sofort gemacht habe? Über die Identifikationsnummer weiß das Finanzamt ja sowieso, wer ich bin und angezeigen tue ich meinen Verdienst ja bei der Steuererklärung am Ende auch. Werde jetzt eine neue Steuernummer beantragen, weiß jemand, wie das am schnellsten geht?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jun 2014 - 1:39

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Zunächst musst du dein Gewerbe am alten Wohnsitz abmelden und dann dein Gewerbe am neuen Wohnsitz anmelden. Darauf meldet sich dann das Finanzamt wieder bei dir mit neuem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, um eine neue Steuernummer zu erteilen. Bis dahin kannst du deine alte Steuernummer weiterverwenden. Beachte: Die Steuernummer für dein Gewerbe hat nichts mit deiner persönlichen ID zu tun, von der du gesprochen hast.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jul 2014 - 16:55

Fragebogen zur steuerlichen erfassung
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Nachdem ich am 06.06.14 meinen Gewerbeschein erhalten habe, habe ich nun vorgestern endlich Post vom Finanzamt bekommen.

Was seltsam ist, ein Bekannter hat fast zum gleichen Zeitpunkt auch einen Gewerbeschein gemacht und hat mit den Brief vom Finanzamt eine Steuernr. erhalten. (die Sachbearbeiterin ist sogar die selbe!)

In meinen Anschreiben ist keine Spur von einer Steuernr. und ich brauche dringend eine. (fange am 17.7 an und will zum Ende des Monats die erste Rechnung schreiben!)

Was soll ich tun?
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jul 2014 - 23:09

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Wenn du jetzt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommst, dann war dein Bekannter sicher schneller und war bereits beim FA um selbigen auszufüllen. Erst auf Grund dieses Bogens wird dir das FA eine Steuernummer zuteilen.
In der Regel reicht auf den Rechnungen übrigens die Angabe "Ist beatragt - wird nachgereicht".
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Nov 2014 - 17:19

Gewerbeschein ja, aber FA lehnt Steuernummervergabe ab
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Ich war heute beim Gewerbeamt und habe einen Gewerbeschein beantragt und direkt mitbekommen. Dort ist unter den Tätigkeiten Promotion und (leider ->) Hostess vermerkt.
Danach war ich beim Finanzamt, um meine Steuernummer zu beantragen. Jedoch wurde ich dort abgewiesen mit einem Ablehnungsbescheid, da Promotion unter die Scheinselbstständigkeit fallen würde und man ja mit den Agenturen zusammenarbeitet und bei denen ja unter Vertrag ist.
Wobei ich denen erklärt habe, dass ich keine "Karteikarte" bei einer Agentur bin, sondern ich mir selber die Aufträge von unterschiedlichen Agenturen aussuche, wurde es abgelehnt. Habt ihr eine Idee, wie ich die Tätigkeiten anders umschreiben kann, damit das Finanzamt mir eine Steuernummer für meinen Gewerbeschein erteilt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jan 2015 - 18:54

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Hallo,

ich habe eine Anfängerfrage: Ich benötige eine Steuernummer für einen Auftrag der Agentur.
Eine Steuer-ID habe ich, das scheint aber ja etwas anderes zu sein.

Was ist genau mit der Steuernummer gemeint? Ich finde einfach nichts dazu.

Vielen Dank schonmal.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jan 2015 - 20:33

Antworten mit Zitat  

Richtig, die Steuer-ID ist nur für deine "privaten" Steuern. Für unternehmerische Dinge benötigst du eine andere Steuernummer. Was hast du denn konkret vor? In der Regel ist für selbstständige Promotion einen Gewerbeschein, woraufhin dir das Finanzamt eine Steuernummer erteilt.
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=628
Hin und wieder liest man, das Leute auch nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen, was meiner Meinung nach der Ausübung eines freien Berufes enstprechen würde. Mit der Schlussfolgerung in den Tipps & Tricks gehe ich da voll und ganz mit.
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=3
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trimaro
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 25.02.2014
Beiträge: 395
Wohnort: Schöppenstedt

BeitragVerfasst am: 13 Jan 2015 - 14:49

ok
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DanMat hat da vollkommen recht und die links sind echt hilfreich yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Mai 2015 - 22:31

Steuernummer
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Hallo liebes Forum!

Ich habe eine etwas spezielle Frage, zu der ich im Forum noch nichts gefunden habe.

Und zwar habe im letzten Jahr eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet (kein Gewerbeschein). Die brauchte ich, um Rechnungen mit einer Steuernummer stellen zu können. Als Tätigkeitsfeld habe ich Wissenschaft/Autor angegeben.

Nun will ich auf einer Messe arbeiten (Promotion-Job). Meine Frage ist: kann ich das mit der Steuernummer tun? Kann ich eine Rechnung schreiben und die Steuernummer darauf angeben, die ja eigentlich für das Tätigkeitsfeld Wissenschaft/Autor "angemeldet" wurde? Oder muss ich dafür extra eine neue Tätigkeit anmelden? aka Gewerbeschein holen? Vielleicht ist ja auch ein Kompromiss möglich: das bisherige Tätigkeitsfeld "ausweiten", also dem Finanzamt Bescheid geben, dass ich nun auch andere Tätigkeiten auszuüben gedenke?

Aber vielleicht weiß das jemand besser als ich. Danke für die Antworten!


PS: Kann man Tätigkeiten theoretisch auch nachträglich auf den Gewerbeschein laufen lassen, wenn sie nicht so lange her sind? (Wenn noch keine Bezahlung erfolgt ist)
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Mai 2015 - 8:27

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Grundsätzlich bist du natürlich selber verpflichtet, deine Tätigkeiten nach gültiger Rechtslage anzumelden. Aus meiner Sicht wäre hier die Anmeldung eines Gewebebetriebes erforderlich, da Promotion ja kein freier Beruf ist. Wenn das jetzt aber nur mal ab und an vorkommt, würde ich da kein Fass aufmachen und es einfach über die freiberufliche Tätigkeit abrechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das mal eine Gewerbeaufsicht überprüft, ist wohl eher marginal.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Mai 2015 - 9:44

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Ja, das klingt plausibel. Danke für deine Einschätzung! Werde es wohl so machen.

Und wie ist das jetzt mit dem nachträglichen Abrechnen per Gewerbeschein? Sprich, Tätigkeit ausgeführt und danach erst GS beantragt? Würde mich noch interessieren...
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Mai 2015 - 10:48

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Also ich denke mal bis zu 4 Wochen nach Leistungserbringung kräht da kein Hahn danach Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Mai 2015 - 23:18

Antworten mit Zitat  

Gut zu wissen! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Mai 2015 - 5:30

Antworten mit Zitat  

Ist ber nur ein Richtwert ohne rechtliche Garantie Wink
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