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Gast
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Verfasst am: 09 Apr 2005 - 17:58
Kindergeld: Einkommensgrenzen, Fragen & Antworten |
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Hallo Community
Leider habe ich keine Antwort auf meine Frage im Board gefunden, deswegen nun meine Anfrage an Euch:
Wenn man über die Kindergeldfgrenze verdient und dieses nicht angibt, mit welchen Maßnahmen ist im Falle einer Aufdeckung zu rechnen? Rückzahlung und Strafe ist klar. Wie hoch ist denn die Strafe? Und vor allem, gibt es eine Anzeige??
Und noch ne schnelle andere Frage: weiss jemand, ob ich den Krankenkassenbeitrag von der Steuer abziehen kann?
gruss und danke |
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Gast
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Verfasst am: 09 Apr 2005 - 19:22
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Hallo maku!
Ich weiß ja nicht, wie alt Du bist -aber ich nehme an, dass Du noch in einer Ausbildung bist und nebenbei verdienst?!
Es ist nämlich so, dass wenn Du noch in einer Ausbildung bist, Deine Eltern den Kindergeld-Antrag für Dich stellen. Das heißt, wenn Du zu viel verdienst, sind Deine Eltern diejenigen, die den Ärger letzendlich kriegen...
Ab 1 € zuviel pro Kalenderjahr muss das Kindergeld für's ganze Jahr zurück gezahlt werden. Dazu kommt auf jeden Fall eine Strafe, wenn man seinen Verdienst nicht korrekt angegeben hat; wie hoch die ist kann ich Dir allerdings nicht sagen -aber ich denke mal je mehr man verdient hat desto höher wird die Strafe sein... "Steuerhinterziehung" -ich nenne das jetzt einfach mal so (beim BaföG bekommt man ja auch Ärger wenn man zuviel verdient und es nicht angibt) -ist auf jeden Fall eine Straftat -über die genauen Rechtsfolgen kenne ich mich nicht aus.
Mein Tip: Bei einem Anwalt oder bei der Kindergeldkasse anrufen und einen auf blöd machen... Und wegen dem anderen -auch einfach mal beim Finanzamt oder bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen...
Viel Glück |
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Gast
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Verfasst am: 09 Apr 2005 - 20:59
Re: Strafe bei Kindergeldbetrug |
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maku hat Folgendes geschrieben: |
Wenn man über die Kindergeldfgrenze verdient und dieses nicht angibt, mit welchen Maßnahmen ist im Falle einer Aufdeckung zu rechnen? |
So eine blöde Frage! Man gibt es eben an! Deshalb findest Du hier auch nix zu der Frage!
Was Du da offensichtlich vorhast - sonst würdest Du die Frage ja wohl nicht stellen - das nenne ich vorsätzlichen Betrug!
Ok, es KANN Leute geben, die irgendwie so gar keine Ahnung von dieser Grenze haben, denen das versehentlich passiert. Aber das fällt doch spätestens dann auf, wenn man den alljährlichen Bogen mit Verdienst etc. ausfüllen muss. Und den sollte man ja wohl wahrheitsgemäß ausfüllen.
Denn solche Grenzen haben ja nun durchaus ihren Sinn (soziale Gerechtigkeit, so mehr oder weniger zumindest). Also muss man die Konsequenzen tragen, wenn man so gut verdient hat - auch wenn's natürlich nicht wahnsinnig viel Geld ist, wir sind ja alle jung und haben nicht viel Geld, aber zum Leben reicht's!
Es ist definitiv eine Straftat, eine Falschangabe zu machen, wesentlich schlimmer, als "nur" zu viel zu verdienen. Und man schadet damit allen, vor allem denen, die ehrlich sind.
Daher unterstütze ich sowas auch keineswegs und gebe keinerlei Tipps, außer eben, ehrliche Angaben zu machen!
By the way: ja, Krankenkasse kann man vom zu versteuernden Einkommen absetzen, gibt irgendwo auf dem Mantelbogen ein geeignetes Kästchen. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Apr 2005 - 12:25
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@ Sunny -meintest Du mich mit dem "unterstützen"?!
Ich unterstütze dies auch überhaupt nicht -ich bin in der Hinsicht ein absolut ehrlicher Mensch uns rege mich über jeden auf, der sich z.B. selbst krankenversichern müsste, dies aber nicht tut; oder eben sein Einkommen nicht korrekt angibt -oder was auch immer mit dem Betrug zu tun hat...
Mit den "Tips" wegen dem anrufen beim Finanzamt meinte ich, dass sich Maku dort mal wegen der Strafe schlau machen soll, mehr nicht... |
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Gast
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Verfasst am: 10 Apr 2005 - 12:30
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nee, ich meinte Dich jetzt weniger damit ... ich meinte das mehr so, dass ich so ein Verhalten nicht gutheißen kann und es von daher von mir sicherlich keine heißen Tipps geben würde, oder eben detailliertere Auskünfte - wenn ich es denn überhaupt wüsste! |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jun 2008 - 16:57
Kindergeld? |
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Hallöchen,
mich würde interessieren, wie viel man als Student verdienen ohne das das Kindergeld angetastet wird.
Bitte, wenn möglich, mit Link zum Nachverfolgen.
Vielen Dank und genießt das Wetter
Jakob |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jun 2008 - 11:49
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Also die Steuerfreigrenze liegt bei ca. 7.700 soweit ich weiss... Und in diesem Betrag wird auch das Kindergeld als Einkommen eingerechnet. Wenn du über diesen Betrag kommst, fällt leider auch das Kindergeld weg!!! |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jun 2008 - 13:32
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Hallo slaughter,
die wichtigsten Regelungen zum Kindergeld findest unter www.arbeitsagentur.de. Falls deine Eltern ein wenig "risikobereit" sind, können sie der Kindergeldstelle auch verschweigen, was du dazuverdienst. Geht natürlich nur, wenn du Student bist und nur nebenbei was machst;) Bei mir hat das gut funktioniert und meine Eltern haben bis zum Schluss das Geld bekommen.
Gruß
Daniel |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jun 2008 - 15:42
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Hey,
vielen Dank für die beiden schnellen und guten Antworten, ich werd gleich mal den Rechner und die Belege rauskramen und mit meinen Eltern sprechen, denn ich bin Student und mache das nebenberuflich.
Die Grenze liegt ja momentan bei genau 7664.-€
Dankeschööön |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jun 2008 - 14:46
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Getreu dem Motto, was der andere nicht weis macht macht ihn nicht heiß.
Nicht angeben, wenn du auf Gewerbeschein arbeitest fällt es nicht auf. Bei Lohnsteuerkarte solltest du allerdings etwas vorsichtiger sein. Denn da werden für dich Sozialabgaben abgeführt, so dass du vermerkt bist. Und wer einmal erfasst ist, kommt so schnell nicht mehr raus...ähnlich wie bei der GEZ.
In diesem Sinne,.... |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jul 2008 - 10:42
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Und wie sieht das ganze aus, wenn man nicht Student sonder Auszubildender ist?! |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jul 2008 - 12:51
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Da solltest du dich auf jeden Fall informieren. Mit der Anmeldung eines Gewerbes gehen deine Daten auch immer an Institutionen wie IHK, so dass du erfasst bist. Ich kann dir das leider nicht mehr dazu sagen, weil es mich persönlich nicht betrifft und ich dir nichts falsches sagen möchte. Es ist auf jeden Fall aber komplizierter als wenn du Student wärst. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jul 2008 - 14:25
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Aber Du weißt nicht zufällig, wo ich mich genau informieren kann? |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jul 2008 - 17:04
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Du kannst es auf jeden Fall mal auf dem Gewerbeamt versuchen,....wichtig ist aber eh was dein Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb zu einem Nebenverdienst sagt. Solltest du Schüler BaföG bekommen oder Kindergeld wird es schwer die Sache zu verheimlichen.
Ich würd dir gern mehr dazu sagen, auf Grund des etwas komplizierten Steuerrechts in Deutschland kann ich es aber nicht, da jeder Fall anders aussieht und ich dir auch keine falschen Informationen geben möchte,.... |
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Gast
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Verfasst am: 22 Sep 2008 - 14:10
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Darf man denn Kosten abziehen, wie z.B. das Fahrtgeld was man überwiesen bekommt oder gehören die Fahrtkosten auch zu dieser Grenze hinzu oder dürfen die vorher abgezogen werden? |
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