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<< Personenbeförderungsschein :: Was tun bei Schäden und Unfällen? >> |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 06 Nov 2007 - 9:15
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Hoffe, daß Du andersweitig ein neues Standbein aufmachen kannst.
Dennoch interessiert es mich, wie das ganze abgewickelt wird.
Hoffe daß Du noch etwas Entschädigung bekommst. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Nov 2007 - 13:25
Gibts ja net |
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klar hast du einen Anspruch, hatte das auch mal, wenn du fragen hass kannst gern ma ne mail schicken, mein Freund ist Jurist, der kann dir sagen wie du das machst oder an wen du dich wenden muss, ohne dass du kosten hass. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Nov 2007 - 17:44
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Hey.
Tut mir Leid für Dich dass das alles so doof für Dich gelaufen ist.
Wäre aber trotzdem sehr nett wenn Du uns den Ausgang der ganzen Geschichte auch mitteilen könntest, damit wir auch daraus lernen können falls es nocheinmal so einen Fall geben sollte, was ich nicht hoffe.
Vielen Dank und viel Erfolg
LG
René |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2007 - 12:18
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Hallo.
Also erst mal vielen vielen Dank für euer Beistehen und Unterstützung!
Es ist jetzt eine Woche vergangen, die schriftliche Kündigung habe ich aber immer noch nicht. Wahrscheinlich steht es ncoh nicht fest, ob es eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgestellt wird. Wenn es eine ordentliche Kündigung wird, dann verpflichtet sich MediaMakrt mir noch 1 Monat mein Gehalt zu bezahlen, unabhängig davon ob ich weiter arbeiten werde oder nicht (wegen Hausverbot!). Nun ist die Frage, ob es sinnvoll ist, den Markt anzuklagen, wenn ich doch eine ordentliche Kündigung bekommen sollte...
Inzwischen habe ich meinen Verteidige gewechselt: von einem Privatrechtsanwalt zu Gewerkschaften. Das Risiko beim Anwalt war, dass ich möglicherweise keine Gerichtskostenhilfe bekommen würde + Anwaltshonorar (nur für kurzes Gespräch hat er mir schon ziemlich heftig gekostet.).
Außerdem überlege ich mir, ob eine Klage überhaupt sinnvll ist. Wie gesagt, richtig beweisen können die nicts, da ich mit Diebstählen nichts und gar nichts zu tun habe, aber wer weiß, wie sie dies darstellen und belegen werden?! Vielleicht reicht für das Gericht ein Paar Aussagen vom GF und Sicherheitsteam?! Vielleicht sind die Videoaufnahmen gar nicht nötig???
Also sieht echt scheis aus...
p.s. eine weitere Beschäftigung / Job habe ich leider nicht. DEswegen habe ich mich auch selbständig gemacht, um meine finanzielle Seite hervorzuheben... Daher würde ich mich wirklich sehr freuen, wenn ihr ein paar Tipps mir geben würdet. Eine Promotion in der Nähe zu finden ist echt nicht so einfach, vor alle für MO, Di, MI... |
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tommy29
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Weyerbusch
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Verfasst am: 17 Nov 2007 - 17:02
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Wenn keine Beweise vorliegen, reichen auch die Aussagen von Sicherheitsleuten nicht. Ich würde an deiner Stelle eine Klage wegen Rufmord stellen. Dann müssen Sie dir den Diebstahl nachweisen. Eine Rechtschutzversicherung wäre natürlich von Vorteil. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2007 - 2:50
FULLMOON will nicht vollen Betrag zahlen |
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ich hab damals 100 plakate zu 1,50€ für die säcke aufgehangen!
dann hab ich denen 150€ berechnet, nach 4 monaten ausreden meinte eine angestellte, dass ich die plakate nicht ordnungsgesmäß aufgehangen habe.
die bedingungen waren:
plakate an orte hängen, an denen viele leute vorbeikommen,mit kindern (tabaluga-event). und dann bei jedem ort die unterschrift vom ladenbesitzer bekommen. und wenn das nicht erlaubt ist, dann trotzdem unterschrift.
wie ihr wisst gibts nicht viele ladenbesitzer,die davon begeistert sind,wenn man tabaluga-poster hinhängt. habe aber trotzdem so 40 unterschriften bekommen und die poster dann einfach als guerilla-aktion an sehr gut sichtbare orte gehängt.
die agentur hat mir jetzt 30 € gezahlt.
ich lass den anwalt sein, aber ich überlege nur, ob ich im recht wäre, wenn ich geklagt hätte, immerhin haben sie im vertrag nicht erwähnt,dass sie das honorar kürzen, wenn ich die poster an orte hänge, an denen das nicht 100%ig erlaubt ist.
fakt ist, die agentur ist üüüüüüberhaupt nicht zuverlässig, ich habe 4 monatelang angerufen ,erst hieß es, es wird überwiesen,dann ist es überwiesen , dann wird sich darum gekümmert, dann soll ich nochmal ne rechnung schreiben,weil die das verschlampt haben und dann letztendlich waren sie mit der arbeit unzufrieden.
habt ihr mit der scheiß agentur mehr glück als ich? |
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Gast
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Verfasst am: 06 Dez 2007 - 9:42
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Hallole,
ich kann deine Wut gut verstehen. Bin momentan auch auf eine Agentur sauer (Event Crew), für die ich gearbeitet habe, und die mir einfach kein Geld überweist.
Ich find das echt unmöglich, schließlich machen wir das alles ja nicht zum Spaß sondern müssen vielleicht sogar auch davon leben können. An deiner Stelle würde ich trotzdem versuchen an das Geld ranzukommen. Ich hab mich jetzt auch mal informiert was für Kosten da auf mich zu kommen. Also bei mir gehts auch so um 140 Euro und kosten würd mich das ganze ca. 25 Euro. Also, wenn das klappt, hab ich ja trotzdem unterm Strich noch was verdient.... Und die 25 Euro knall ich denen grad noch als Kosten auf die Rechnung dazu. (vielleicht als Mahnkosten oder so)
Ansonsten kann ich zu deinem Fall nicht viel sagen, kenn mich nicht so gut aus wenns ums Plakatieren geht. Und die Agentur von dir kenn ich leider auch nicht, aber die kommt gleich bei mir auf die schwarze Liste
Also, alles Gute, gruß hakkatsch |
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Transverb Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 22.10.2006 Beiträge: 79 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 13 Dez 2007 - 11:18
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Hallo,
das hört sich ja alles reichlich verfahren an... Allerdings ist in dieser Situation die Frage zu stellen, ob du in einer solchen Bude überhaupt noch arbeiten willst? Was Klagen etc. angeht stellt sich ebenfalls die Frage, ob du damit irgendetwas gewinnen kannst?
Ich meine damit: Selbst wenn du diese Schlacht gewinnst, sprich der GF Aussagen oder Handlungen zurücknehmen muss, meinst du das würde an deinem Standing in Sachen Markt etwas ändern? Immerhin zahlst du auch einen Preis dafür, nicht nur finanziell; Ein Verfahren dauert ja eine Weile und mit dem Generve, das es nebenbei ergibt, verdienst du keinen einzigen Euro.
Was ist denn inzwischen der Stand? Würde mich mal interessieren.
Gruß _________________ EXPRESSIS VERBIS |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jan 2008 - 13:22
Kritik an Rechnung nach Ablauf d. Zahlungsziels zulässig? |
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Hallo allerseits.
Seit gestern, 08.01.2007, habe ich ein kleines Problem - oder auch nicht.
Mein Arbeitseinsatz lief vom 28.11.2007 bis 06.12.2007.
Die Rechnung dazu habe ich über promotionbasis ertellt und diese ist am 20.12.2007 inklusive aller notwendigen Unterlagen von der Agentur empfangen worden (Rückkarte), sprich es gibt inhaltlich keine Fehler.
Das Zahlungsziel beträgt bei meinen Rechnungen immer 14 Tage, ist also nach Adam Riese am 03.01.2008 abgelaufen. Es war keinerlei Zahlungsziel seitens der Agentur vereinbart.
Gestern, also am 08.01.2008 erhielt ich dann eine Email mit der Kritik, das veranschlagte Honorar passe nicht - obwohl ich meine Zeiten per Excelsheet nachgewiesen habe.
Nun meine Frage:
Ist es überhaupt zulässig, nach Ablauf des Zahlungsziels der Rechnung noch zu widersprechen???
Für jeden guten hilfreichen Hinweis bin ich dankbar!
Mit besten Grüßen aus Hamburg,
pb |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jan 2008 - 13:46
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Sowas ist natürlich ziemlich blöd.
Also normalerweise müsste ein Zahlungsziel in deinem Vertrag stehen, ich würde mir den nochmal genau durchlesen.
Gesetzlich gelten jedenfalls 4 Wochen nach Rechnungseingang.
Von daher wirst du da wahrscheinlich nicht viel machen können.
Ich würde die mal anrufen und nachfragen, was sie an deiner Rechnung auszusetzen hatten. Vielleicht lässt sich das auch schnell klären.
Ich kenne es jedenfalls so, dass viele Agenturen einfach weniger überweisen und dann im Nachhinein erst ein Schreiben mit der Bergründung kommt.
Ist zwar auch nicht nett...aber was will man da schon als Promoter machen... |
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Apart ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 11.08.2004 Beiträge: 24 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 13 Jan 2008 - 0:04
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Hallo,
also mich würde der Ausgang der Geschichte auch sehr interessieren! Was bei dir vorgefallen ist tut mir sehr leid!
Nach dem was ich gelesen habe hört es sich so an als wenn der Geschäftsführer des MM dir zuvor kommen wollte, und dich deshalb gekündigt hat. Die verlieren natürlich nicht gerne einen guten Mitarbeiter. Wenn du aber vorgehabt hattest dort weiter tätig zu sein hätte er sich eigentlich freuen müssen-es fallen ja schließlich Lohnkosten weg -und deine Arbeitskraft bleibt erhalten.
Es hat sich so gelesen als würdest du im Bereich Telekommunikation erfolgreich arbeiten? In diesem Bereich gibt es sehr viele Jobangebote für Selbstständige mit guten Verdienstmöglichkeiten!
MM gehört zur Metro Gruppe (Saturn e.t.c) doch soweit ich das richtig verstanden habe kommunizieren die nicht alle so ausgiebig miteinander...
Der GF deines MM wird sich ganz genau überlegen ob er eine außerordentliche Kündigung ausstellt. Doch allein die Bezichtigung des Diebstahls ist ein Grund für eine Anzeige. Davon abgesehen denke immer daran das die Richter sehr arbeitnehmerfreundlich sind
Ich wünsche dir viel Glück und einen guten Rechtsanwalt!!!
Lieben Gruß |
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pschoene
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14 Jan 2008 - 19:54
Keinen Job wegen schlechter Schufa |
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Das Landgericht und Oberlandesgericht in München haben die Anträge auf Prozesskostenbeihilfe abgelehnt.
Was dabei auffällt: Die Begründungen der jeweiligen Richter zeigen, dass sich diese beiden Richter wohl kaum für Datenschutz interessieren.
Auch kamen die Ablehnungen sehr, sehr schnell.
Nun wird die Presse eingeschaltet, die Agentur und die Richter werden in dem Artikel ebenfalls genannt.
Anschliessend gehen wir an das Bundesverfassungsgericht.
Wert hat ähnliche Erfahrungen gemacht? |
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 14 Jan 2008 - 19:57
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Ruf da an und klär das in einem Gespräch, das sollte am schnellsten gehen und dann weißt du auch, woran du bist und was du beim nächsten mal besser machen kannst. Ist blöd, das die Agentur "so spät" damit kommt, aber du weisst ja gar nicht, wie der Rechnungslauf in der Agentur abläuft... _________________ Der Kabel Blog
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Gast
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Verfasst am: 15 Jan 2008 - 8:43
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Hm.....man müsste natürlich wissen, WAS genau an Deiner Rechnung falsch sein soll (Arbeitszeit, Honorarhöhe, etc.)?
Ja, der Auftraggeber kann auch jetzt noch Deine Rechnung "bemängeln".
Aber nein, es gilt nicht grundsätzlich die gesetzliche 30-Tages-Frist!
Diese gilt nur, wenn Du keinerlei Angaben auf Deiner Rechnung zum Zahlungsziel machst.
Da Du aber 14 Tage angegeben hast, gelten diese auch!
(Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart, z.B. innerhalb von 5 Wochen o.ä. Dann kannst Du auf der Rechnung schreiben was Du willst, es gilt die vertraglich vereinbarte Frist.)
Ich würde auch in jedem Fall erst einmal empfehlen in der Agentur anzurufen. |
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 15 Jan 2008 - 10:24
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Hm, pschoene, wenn ich das hier so lese, kann ich mich dem Verdacht nicht erwähren, das du übertreibst.
Die Agentur hat Auskunft über einen Subunternehmer eingeholt, das ist vollkommen normal. Ich kenne das aus vielen Firmen, wenn da mit einem neuem Unternehmen zusammengearbeitet wird, dann holt man sich eine Creditauskunft ein, um zu wissen mit wem man es zu tun hat. Das ist weder verboten, noch sonst irgendwas. Nichts anderes hat die Agentur gemacht. Wenn dein Anwalt dir dann rät, zu klagen, dann frage ich mich, ob er nur dein Bestes will... nämlich dein Geld.
Warum Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, schreibst du leider nicht, sei es weil hier eben keine Privatperson, sondern du als Unternehmer/in klagst oder sei es, das deine Klage auf sagen wir mal sehr wackeligen Beinen steht.
Und ganz ehrlich mit dem Bundesverfassungsgericht übertreibst du doch ein wenig, oder? _________________ Der Kabel Blog
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