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promotionbasis.de
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<< Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige :: Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit? >> |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2010 - 14:45
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habe heute meinen Gewerbeschein bekommen...die Frau konnte mir auch nicht viel zu dem üblichen Verdienst sagen, welcher noch Steuerbefreit ist.
Sie hat mir allerdings gesagt, dass so gut wie gar keine weiteren Kosten auf mich zukommen werden wenn ich nicht zu viel verdiene.
Sie hat mir iwas von 2000€ erzählt, als oberste Grenze, aber das kann ich iwie auch nicht so richtig glauben.
Also das hat mir die Frau vom Amt gesagt...ich kriege demnächst nochmal Post vom Finanzamt, da werde ich dann noch mal nachfragen.
liebe grüße
yassine |
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Gast
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Verfasst am: 06 Okt 2010 - 12:05
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Hi du wirst doch wissen, wie viel du dazu verdienen darfst, oder?
Das Einkommen eines volljährigen Kindes wird nach § 97 SGB 6 auf seine Waisenrente angerechnet. Maßgebend für die Höhe des Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit i.S.d. Einkommenssteuerrecht (§ 18a SGB 4) und zwar das im letzten Kalenderjahr erzielte Einkommen, geteilt durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde (§ 18 b Abs. 2 SGB 4). Wenn im letzten Kalenderjahr kein Erwerbseinkommen erzielt wurde, ist das laufende Einkommen maßgebend. Dieses Einkommen ist (derzeit) um 39,8 % zu kürzen (§ 18 b Abs. 5 Nr. 2 SGB 4). Anrechenbar bei Waisenrenten ist der danach verbleibende Betrag, der monatlich das 17,6fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Der übersteigende Teil wird mit 40 % auf die Waisenrente angerechnet.
Der aktuelle Rentenwert West betrug 2006 26,13 Euro, ab dem 1.7.2007 26,27 Euro und ab dem 1.7.2008 26,56 Euro. Seit dem 1.7.2009 beträgt er 27,20 Euro. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2011 - 22:04
Gewerbeschein - Fragen & Probleme |
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Hallo,
ich habe vor kurzem mein Nebengewerbe angemeldet für Promotion. (07.12.2010) Aufgrund das ich leider keine Arbeit habe und auch kein Vorstellungsgespräch bekam. Habe ich mich dazu entschlossen mich selbstständig zu machen und habe darauf hin mein Hauptgewerbe angemeldet.
Allerdings habe ich sehr wenig Aufträge sollte ich wieder mein Gewerbeschein umstellen auf Nebengewerbe?
Was für Vor- und Nachteile gibt es?
Danke schonmal im vorraus |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2011 - 22:39
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Also mal ganz ehrlich. Du hast am 7.12.2010 ein Nebengewerbe angemeldet, danach ein Hauptgewerbe angemeldet und überlegst jetzt wieder ein Nebengewerbe draus zu machen??? Da liegen gerade mal zwei Monate dazwischen, von denen einer in der Regel Saure-Gurken-Zeit ist. Wenn du jetzt schon anfängst mit solchen Gedanken zu spielen, kann ich dir nur empfehlen alles abzumelden und dir einen normalen Job im Angestelltenverhältnis zu beschaffen. Wenn du jetzt wieder auf Nebengewerbe ummeldest, müsstest du dich ja so oder so wieder beim Amt melden und hättest dann nur geringe Zuverdienstmöglichkeiten. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2011 - 23:03
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Also das mit dem Gewerbe abmelden kommt garnicht in Frage!
Ich will es ja aufjeden Fall machen. Wollte nur wissen ob es Nach- oder Vorteile hat sich nun wieder umzumelden.
Danke für den Tip mit den Büchern, werd Sie mir besorgen. |
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Gast
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Verfasst am: 15 März 2011 - 13:26
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Sushii hat Folgendes geschrieben: |
ich wollte mir heute einen Gewerbe Schein besorgen im Bürgerbüro für einen nebenjob. die meinte ich bekomme erst einen gewerbeschein, wenn ich ein Gewerbe anmelde.
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Das ist formal und logisch auch folgerichtig!
Du meldest ein Gewerbe beim Gewerbeamt an.
Bestimmt warst du im "Bürgerbüro" nur in der falschen Abteilung!
Bei einer deutschen Behörde kannst du es nicht erwarten,dass du mal einfach so ohne Vorbereitung vorbeikommst und dir "irgendeiner" dort hilft! |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2011 - 20:17
Gewerbeschein |
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Ein Gewerbeschein ist für Studenten immer zu empfeheln. Du kannst sowohl auf Gewerbeschein, als auch auf Lohnsteuerkarte arbeiten.
Der Gewerbeschein bietet den Vorteil, dass du keine Abzüge hast, aber einmal im Jahr eine Steuererklärung machen musst (muss man aber eh irgendwann machen).
Bei einer Abrechnung auf Lohnsteuerkarte werden dir 10 % deines Bruttogehalts abgezogen. In der Regel bevorzugen Arbeitgeber den Gewerbeschein, denn so haben sie keine Kosten. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jul 2011 - 16:23
Wichtige Frage zum Gewerbeschein! |
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HI ihr Lieben,
habe mir vor kurzem einen Gewerbeschein geholt, der auf Promotion angemeldet ist!
Habe jetzt ein Jobangebot bekommen, was jedoch nichts mit Promotion zutun hat (also müsste in einer Fabrik aushelfen).
Darf ich dann trotzdem über meinen Gewerbeschein arbeiten obwohl als Tätigkeit nur Promotion angegeben ist oder muss ich den jetzt irgendwie umschreiben lassen??? Oder wie könnte ich das am besten regeln??
LG |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jul 2011 - 17:11
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Du hättest "Promotion und Dienstleistungen aller Art" eintragen sollen.
Also nochmal Geld in die Hand nehmen und das ganze von vorne.......
......abgesehen davon,seit wann ist man als "Aushilfe" in einer Fabrik "selbstständig?????? |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2011 - 15:31
Gewerbeschein über Zweitwohnsitz?? |
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Hallo!
Ich bin zum Studieren jetzt nach Aachen gezogen und möchte eigentlich mein Heimatdörfchen als Zweitwohnsitz behalten (über die Adresse läuft auch momentan mein Gewerbeschein).
Kann ich den weiterhin über diese Adresse laufen lassen, auch wenn der jetzt zum Zweitwohnsitz wird??
Vielen Dank für die Antworten!! |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2011 - 15:59
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Du kannst doch einfach dein Dörfchen als Wohnsitz behalten und deinen Studienort als Nebenwohnung anmelden.
Erspart 2 Behördengänge und insgesamt 60-100€ Gewerbeamtgebühren. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2011 - 16:41
Gewerbeschein - Fragen & Probleme |
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nicht ganz. Aachen hat Zweitwohnsitzsteuer und das wäre im Jahr 300€. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2011 - 17:31
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Ok,dann musst du in den saueren Apfel beißen und abmelden und neuanmelden.
Bei einem Einzelunternehmer ist immer der Erstwohnsitz auch Sitz der Betriebstätte (es sei den man hat noch eine gewerbliche Adresse,was bei Promotern üblicherweise nicht der Fall ist). |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 14:43
Gewerbeschein und Steuernummer |
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Hallo!
Ich habe die ganze Themen durchgeschaut, aber habe leider nicht gefunden, was mein Problem lösen kann.
Ich arbeite als Hostess seit Juni 2011 bei drei Firmen und sie haben immer nur die Steuernummer verlangt.
(Ich bin Studentin, verdiene nicht mehr als 7000 Euro pro Jahr, also steuerfrei laut dem Finanzamt)
Jetzt bin ich aber bei einer anderen Firma und sie verlangen Gewerbeschein.
Ich bin im Ausland versichert. Was sind dann die Nachteile eines Gewerbescheines für mich? Muss ich noch irgendwelche aussergewöhnliche Steuer zahlen?
Vielen Dank
Katja |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 14:57
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Zitat: | Jetzt bin ich aber bei einer anderen Firma und sie verlangen Gewerbeschein.
Ich bin im Ausland versichert. Was sind dann die Nachteile eines Gewerbescheines für mich? Muss ich noch irgendwelche aussergewöhnliche Steuer zahlen? |
Das musst du mal näher ausführen!
Mit was bist du im Ausland versichert???etc |
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