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Krankheit und ausgefallener Einsatz

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Guest






PostPosted: 27 Sep 2010 - 17:21

:-(
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hab grade meinen ersten arbeitsausfall zu beklagen...

gestern auf der messe in den finger geschnitten, vom sani zur klinik geschickt, von dort wieder zur arbeit, von dort nach hause

ok, ich darf mit dem geflickten fingerlein keinen lebensmitteln zuleibe rücken, was im service echt doof ist - aber getränke wären schon gegangen.

also wollte ich wenigstens heute wieder kommen. so ohne adrenalin, aber mit des nachts durchnässter wunde, fühlt sich der finger heut morgen aber leider gar nicht mehr ok an und der arzt beim verbandswechsel hat mir das arbeiten völlig verboten.

der kunde hat sich wohl seltsamer weise nicht einmal bei der agentur gemeldet, um ersatz zu suchen - obwohl ein anderes mädel gar nicht erst erschienen ist. die riefen mich an, um zu fragen, was da los ist.

und ich hock jetzt hier zuhause rum, mit einem finger, der nervt und den keiner sehen will und kann meinen zwangsurlaub gar nicht genießen.

*grummel*
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Guest






PostPosted: 30 Jun 2012 - 7:14

krank am einsatz
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hallo,

bin erkrankt am tag des einsatzes.... agentur reagiert etwas verärgert.... wie ist eure erfahrung
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PB-Team
Site Admin


Joined: 05 Dec 2002
Posts: 1258
Location: Kiel

PostPosted: 02 Jul 2012 - 10:52

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Hallo delfin_w,

zu diesem Thema gibt es bereits einen Thread. Vielleicht helfen Dir diese Erfahrungen bereits weiter.

Viele Grüße aus Kiel,

Jessica vom PB-Team
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Guest






PostPosted: 25 Nov 2012 - 19:37

1h gearbeitet, krank geworden - wie abrechnen?
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Hey Leute,

ich hatte am Samstag einen Outdoor-Job und musste nach einer Stunde abbrechen, da es mit gar nicht gut ging.
Der Einsatz sollte 10 Stunden gehen, wie viele Stunden kann ich nach rechtlicher Möglichkeit abrechnen? DARF ich nur eine abrechnen oder kann ich auch 10 abrechnen?
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Guest






PostPosted: 25 Nov 2012 - 20:23

Hat sich erledigt!!
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Habs gecheckt. lohnfortzahlung bei selbstständigkeit und so.
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Guest






PostPosted: 26 Nov 2012 - 8:48

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Das würde mich aber mal interessieren, was dabei rausgekommen ist. Normalerweise müsste die Agentur Sie da wegen Nichterfüllung in Regress nehmen.
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maxwel
Alter Hase


Joined: 15 Nov 2012
Posts: 430
Location: Frankfurt

PostPosted: 26 Nov 2012 - 16:11

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laurin70 wrote:
Normalerweise müsste die Agentur Sie da wegen Nichterfüllung in Regress nehmen.


Wieso???

Hier liegt eine Unmöglichkeit der Erfüllung des Auftrags,die der Schuldner nicht zu vertreten hat (Krankheit).Das sollte der Agentur auch so nochmal schriflich mitgeteilt werden.Die "Nacherfüllung" (Nacharbeit) sollte dabei angeboten werden. Dadurch wird es es der Agentur unmöglich sein einen "Schaden" nachzuweisen und somit fallen jegliche Regressansprüche weg.
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maxwel
Alter Hase


Joined: 15 Nov 2012
Posts: 430
Location: Frankfurt

PostPosted: 26 Nov 2012 - 16:19

Re: 1h gearbeitet, krank geworden - wie abrechnen?
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Annegretel wrote:

Der Einsatz sollte 10 Stunden gehen, wie viele Stunden kann ich nach rechtlicher Möglichkeit abrechnen? DARF ich nur eine abrechnen oder kann ich auch 10 abrechnen?


Als Selbstständiger gilt der Grundsatz:

Keine Arbeitsleistung = kein Geld (Zahlungsanspruch)

Du willst eine Stunde abrechnen??? kopfschüttel

Du willst 10 Stunden abrechnen??? kopfschüttel kopfschüttel kopfschüttel

So kommen bestimmt bald gerechtfertigte Regressforderungen, da hier durchaus schon Vorsatz unterstellt werden kann!

Und was lernen wir daraus??? prosit
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Guest






PostPosted: 27 Nov 2012 - 14:03

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Genau das ist das wirtschaftliche Risiko des Selbständigen. Es ist eben nicht so, dass Sie nur kein Geld bekommen, wenn Sie krank werden und nicht arbeiten können.
Mit der Annahme eines Auftrages gehen Sie einen Vertrag ein, den Sie zu erfüllen haben. Üblicherweise gibt es dazu auch eine Klausel in den Verträgen - dass Sie nämlich im Verhinderungsfall Ersatz zu stellen haben.
Ihr Kunde hat ja auch eine Verpflichtung. Beispiel: Agentur XY bekommt den Auftrag, für eine Schokolade Promo in einem Supermarkt zu machen. Die Agentur beauftragt Sie als Selbständigen mit der Durchführung. Da Sie Unternehmer sind, haben Sie die Verpflichtung, dass an diesem Tag auch eine Schoko - Promo stattfindet.
Und eben das ist etwas, was den meisten "Selbständigen", die neben dem Studium ein bißchen Promo machen, nicht klar ist.
Als Angestellter hätten Sie in diesem Fall z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall... hehe
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maxwel
Alter Hase


Joined: 15 Nov 2012
Posts: 430
Location: Frankfurt

PostPosted: 27 Nov 2012 - 17:29

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laurin70 wrote:

Als Angestellter hätten Sie in diesem Fall z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall... hehe


Wenn wir Selbstständigen dieses "Recht" einräumen würden,dann hätten wir die Wirtschaftsleistung von Angola...... Wink

.......aber bekanntlich haben einige Unternehmer ein Konto in der Schweiz oder Luxemburg und zehren davon unversteuerte Zinsen im Krankheitsfall (und auch sonst).

Vielleicht eine Überlegung wert???
Oder sich gleich anstellen lassen! Wink
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Guest






PostPosted: 27 Nov 2012 - 19:47

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maxwel wrote:

Oder sich gleich anstellen lassen! Wink


Das kommt so oder so, den auf Gewerbeschein nebenjobbenden Studenten wird es mittelfristig nicht mehr geben!
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maxwel
Alter Hase


Joined: 15 Nov 2012
Posts: 430
Location: Frankfurt

PostPosted: 27 Nov 2012 - 20:15

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DanMat wrote:
maxwel wrote:

Oder sich gleich anstellen lassen! Wink


Das kommt so oder so, den auf Gewerbeschein nebenjobbenden Studenten wird es mittelfristig nicht mehr geben!


Mittelfristig??? Sicher nicht!

Dagegen spricht die "Gewerbefreiheit" für "jedermann" und Art 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz).
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Guest






PostPosted: 27 Nov 2012 - 20:31

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Das mag ja sein, dazu müssten die Nebenjobber auf Gewerbeschein aber erstmal ernsthaft ein Gewerbe betreiben. Rund um das Thema Scheinselbstständig wird für die Meisten die Luft in der Hinsicht ganz schön dünn!
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maxwel
Alter Hase


Joined: 15 Nov 2012
Posts: 430
Location: Frankfurt

PostPosted: 27 Nov 2012 - 20:45

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Ich muss dir aber auch sagen,dass ich schon sehr viele "Vollzeitpromoter"getroffen habe,die schon z.T. jahrelang in einem Markt Verträge bis Pfannen verkaufen und das nur für eine Agentur!
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Guest






PostPosted: 27 Nov 2012 - 21:11

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Das Kriterium, dass man für mehr als einen AG arbeiten soll hat in der Gesamtbetrachtung längst an Gewicht verloren. Heute schaut man sich die Tätigkeiten an sich an und guckt, an welcher Stelle tatsächlich selbstständige Arbeit im Sinne von Auftraggeber/Auftragnehmer vorliegt und wo trotz eindeutig abhängiger Beschäftigung einfach nur "günstig angerechnet" wird. Das Dilemma beginnt schon bei PB an sich. Selbstständige schreiben Angebote, keine Bewerbungen!
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