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Gewerbeschein - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 31 Mai 2015 - 15:37

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Hallo hier lieben,

ich habe mir nicht alles durchgelesen, und die Frage kam bestimmt auch schon 100x hier, hoffe trotzdem dass mir jemand helfen kann.

Kurz zu mir: Habe einen Gewerbeschein als "Kleinunternehmer", bin Studentin und lebe noch bei meinen Eltern (bin 21 Jahre alt). Ich arbeite bei Young Promotion und bin auch hier auf Promotionbasis aktiv. Ich beziehe Bafög.

-> Meine Mutter bezieht ALG II, bin aber aus der Bedarfsgemeinschaft raus, weil ich eh schon Bafög beziehe. Gibt es trotzdem etwas, was ich dem Jobcenter vorweisen muss?

-> Welche Nachteile (Pflichten) bringt ein Gewerbeschein mit sich? Jährilicher Steuerabgleich weiß ich, aber wie ist es zB mit Kindergeld, Krankenversicherung (bin familienversichert) etc. ? Habe echt angst, dass irgendwann sich irgendwelche Ämter melden und mir irgendwas vorwerfen, von dem ich keine Ahnung habe Konfus

-> Nebenbei arbeiten ist, so wie ich das verstanden habe auf geringfügiger Basis möglich. Ich werde sowieso meine Jahressumme nicht über 4800€ bringen, weil mir sonst das Bafög gekürzt werden würde. Gibt es deswegen irgendwelche Vorteile oder Sachen die für mich wegfallen (außer UST?)?

Danke und liebe Grüße! Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Jun 2015 - 4:54

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Nimm dir die Zeit und lies mal die "Fibel" auf der Hauptseite: https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_
Da findest du eigentlich alles, was du dazu wissen möchtest - kompakt und gut erklärt yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Nov 2015 - 10:31

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@guenter: Ich habe eher das Gefühl, daß SIE die Welt erklären können. Hören Sie nicht auf damit, irgendjemand muss das ja machen... lol

Aber einen Gewerbeschein bekommt trotzdem nicht Jeder....
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andresim
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 07.01.2015
Beiträge: 21
Wohnort: Hadamar

BeitragVerfasst am: 10 Apr 2016 - 11:11

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Wenn man eine Ausbildung macht und nebenbei Promotion hat das irgendwelche Nachteile ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Apr 2016 - 11:34

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Ja, du hast weniger Freizeit mr green
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2017 - 18:28

Bedingung - Gewerbeschein
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Ich wollte mal was zur Voraussetzung eines GS anmerken, wecher in den Stellenangeboten immer als voraussetzendes Kriterium aufgeführt ist.

Seit Jahren arbeite ich im Regalservice, Sortimentspflege in wechselnden Märkten ausschließlich auf Minijob Basis bzw Nebenverdienst. Ich habe keinen Gewerbeschein. Ich bekomme eine Lohnabrechnung und Einkommensnachweis zur Vorlage beim Jobcenter.

Wenn ich mich auf Pb nach ähnlichen Jobangeboten im Merchandisingbereich umsehe, so ist dort der Gewerbeschein immer Voraussetzung.
Meine gesamten Bewerbungen bleiben unbeantwortet, obwohl ich von der Tätigkeitsbeschreibung die Voraussetzungen und Erfahrung mitbringen würde.

Nicht wenige der Aktionen sind auf wenige Wochen von vornherein beschränkt.
Ich kann doch nicht auf den blaunen Dunst einen Gewerbeschein beantragen, in Unklarheit eines Bewerbungserfolges. Welches Gewerbe soll ich denn anmelden ????
Das Ordnungsamt würde fragen - welches Gewerbe wollen Sie anmelden ?
Ich müßte sagen - ich benötige den Schein erst mal für Bewerbungen.
Das ist doch Irrsinn ! Die verweisen mich der Tür.
Was kann man tun ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2017 - 21:56

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Grundsätzlich erstmal sehr lobenswert, dass du dich vorher mit der Materie befasst yo
Ins Blaue rein ein Gewerbe zu eröffen ist natürlich mehr als fraglich. Zumal du ja vom Denken her voll im Angestelltenmodus bist. Selbstständige schreiben z. B. keine Bewerbungen, sondern Angebote!
Im Zuge der Scheinselbstständigkeits-Diskussion, muss man eh schauen, wohin sich das entwickelt. Der Trend geht ja schon weg von Subunternehmer hin zu kurzfristig Beschäftigten. Dass du bisher trotz deiner Erfahrungen keine Reaktion auf Bewerbungen bekommen hast, muss nicht wirklich was bedeuten. Schau mal, wie viele Nutzer hier angemeldet sind, wenn sich nur ein Bruchteil von denen auf das Inserat meldet, macht sich keine Agentur mehr die Mühe jedem zu antworten. Am Ende hilft nur dranbleiben und nicht aufgeben. Da kannst du auch mit offenen Karten spielen und in die Bewerbung schreiben, dass du nur auf Basis einer Anstellung (Minijob etc.) tätig sein möchtest. Damit ersparst du dir ja auch allerhand Kosten (Betriebshaftpflicht etc.), die ein Gewerbeschein im Rattenschwanz versteckt hat.
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Nedim89
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 23.11.2017
Beiträge: 27
Wohnort: Filderstadt

BeitragVerfasst am: 08 Dez 2017 - 6:25

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Freue mich ein Teil euerer Community zu sein.

Um mich kurz vorzustellen: Heiße Nedim, bin 28 Jahre alt und aus dem Stuttgarter Raum.

Gestern zum 07.12.2017 habe ich ein Gewerbe im Nebenerwerb eröffnet. Die Frau vom Gewerbeamt war auch ganz locker drauf und hat mir auch einige Tipps gegeben.

Bei meiner Tätigkeit habe ich Dienstleistungen und Verkauf/Beratungssektor von Elektrogeräten: Uhren, Handy, Laptop usw. & auch Drogerieartikel wie Parfüms/Kosmetik.

Sie hat gemeint, ich könne es jederzeit unentgeltlich erweitern. Meint ihr diese Angaben langen oder sollte ich es noch detaillierter verfassen?

Herzliche Grüße
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 12 Dez 2017 - 17:55

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Hallo nach Filderstadt,

generell würde ich sagen: je allgemeiner, desto besser.
Du hast ja sicher keine Lust, für jeden Auftrag, den Du annimmst zukünftig mal erst eine ellenlange Liste in Deinem Gewerbeschein durchzugucken, ob es mit abgedeckt ist. Und bei jedem zweiten Auftrag, den Du annehmen möchtest, wieder zum Amt zu rennen, um den Schein erweitern zu lassen.

Im Übrigen ist es mir neu, dass diese Änderungen kostenlos sind. Mag sein, dass es im Süden Deutschlands anders geregelt ist, hier in NRW zahlst Du für jedesmal Ändern wieder neu (also so, als würdest Du ein neues Gewerbe beantragen).
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Nedim89
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 23.11.2017
Beiträge: 27
Wohnort: Filderstadt

BeitragVerfasst am: 12 Dez 2017 - 18:28

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Vielen Dank für Deine Antwort.

Handel oder Dienstleistungen aller Art haben die leider nicht akzeptiert.

Daher bleibt mir kein anderer Weg als wirklich so eine Liste zu erstellen mit den entsprechenden Kategorien.

Oder hast Du in dem Fall eine optimale Empfehlung?
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 12 Dez 2017 - 19:04

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Eine optimale Empfehlung habe ich nicht, nein.
Ich habe bei mir drin: Verkaufsförderung, Merchandising, Marktforschung und Testkäufe.

Damit ist für mich persönlich alles abgedeckt, was ich so mache (klassische Promotions gehören seit Ewigkeiten nicht mehr dazu Wink).
Am besten ist wahrscheinlich, Du erledigst einige Aufträge und schaust, was Dir Spaß macht. Vielleicht hast Du bereits alles abgedeckt, was Dein Ding ist. Oder Du stellst in einigen Monaten fest, dass Du die Beschreibung nochmal ändern musst und versuchst es dann entsprechend mit möglichst allgemeinen Ausdrücken ohne spezielle Eingrenzungen auf Drogerie und Elektro...
Viel Glück!
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Nedim89
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 23.11.2017
Beiträge: 27
Wohnort: Filderstadt

BeitragVerfasst am: 07 Jan 2018 - 8:30

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Werde den Inhalt meiner selbständigen Tätigkeit am Montag beim Gewerbeamt erweitern und auch meiner Betriebs-Haftpflicht- sowie Gewerbe-Rechtschutzversicherung in Kopie zukommen lassen:

Promotiontätigkeiten (bei allen Tätigkeitsbezeichnungen sind alle Bereiche betroffen): Fylerverteiler, Interviewer, Dekorateur, Leasing-Außendienstler, Merchandiser, Messehostes, Moderator, Mystery Shopper, Fachberater, Verkauf (Sales Promoter), Sampling, Servicekraft, Gastronom, Teamleiter, Beratung (Consulting) Supervisor, Administrator, Verkostung, VIP-Betreuer.

Damit sollte nun wirklich alles abgedeckt sein, auch wenn man nicht alles machen sollte im Laufe des Lebens Very Happy

Falls was fehlt, bitte schreien.
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