csteckel
Anmeldungsdatum: 10.10.2004 Beiträge: 5 Wohnort: Göttingen
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Verfasst am: 22 Feb 2008 - 19:13
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ertl hat Folgendes geschrieben: | Zitat: | Der oft erwähnte "Hinweis", dass sich "Datenschutzverletzungen" beim Zusenden von Nachweisen resultieren, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, denn: jeder Auftrag- wie Arbeitgeber ist laut Gesetz verpflichtet, jedem ANr entweder eine Bescheinigung oder gar Zeugnis auszustellen, indem übrigens auch erwähnt werden muß (!) in welchem Beschäftigungsverhältnis er beim jeweiligen AGr stand und noch steht. Nachzulesen im BGB, §...
Wir jedenfalls haben beim Ausstellen dieser Bescheinigungen oder Zeugnisse kein Problem. Ganz im Gegenteil! Im übrigen stehen in diesen Papieren weder Verdienste, noch irgendwelche Angaben, die den "Datenschutz" verletzen würden...
TIPP, auch in "modern times": Nachweise sollte der Bewerber bereits bei einer Bewerbung (unabhängig v.d. Jobart) beifügen (erhöht die Chancen in die engere Wahl genommen zu werden) und nicht vom Anbieter eines Jobs verlangen, dies zu überprüfen. |
Ähem... wenn es die meisten Agenturen schon nicht schaffen, die Setcards zu bewerten, haben sie bestimmt viel Zeit, Arbeitszeugnisse zu schreiben. Zumal, auf Basis wessen ? Falls die nicht gerade einen Supervisor vorbeigeschickt haben, können die höchstens bestätigen, daß ich gearbeitet habe und das keinerlei Beschwerden vorliegen... wie gut ich gearbeitet habe, wohl eher nicht.
Nun ja, für's 3. Jahr Existenzgründungszuschuß hat die Arbeitsagentur auch nicht nur die Einnahme-/Überschussrechnung und den Steuerbescheid für's Vorjahr (wie im 2. Jahr) verlangt, sondern ALLE Belege über Betriebseinnahmen und -ausgaben... die ich natürlich gerade ans Finanzamt geschickt hatte. Der Amtsschimmel läßt grüßen...
LG,
*** Sabine *** |
Moin,
also ich weiss ja nicht, für welche agenturen du tätig warst, aber ich denke schon, dass agenturen feedback über die tätigkeit ihrer promotoren bekommen, oder denkst du etwa, die lassen alles so laufen, hauptsache, der auftraggeber zahlt ordentlich? wozu gibt es denn feedbackbögen, mystery-shopper etc.? also beurteilen kann man die leistung natürlich, auch wenn es nur über abverkäufe etc. ist. ich denke, man sollte nicht so kurzsichtig sein, für seinen bewerbungsunterlagen sind nachweise eigentlich immer gut, rechtliche probleme hin oder her |
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