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Gast
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Verfasst am: 14 Jun 2003 - 14:17
Anfänger-Fragen von Promotern und HostEssen |
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Hallo ich denke das sich viele Newcomer (sowie ich auch einer bin) noch nicht so richtig auskennen, was zum Beispiel zu beachten ist .....
Ich und bestimmt sehr viele andere wären Euch „alten Hasen“ sehr dankbar, wenn Ihr uns ein paar Tipps geben könntet.
Ich mach mal ein Beispiel, ich habe in den nächsten Tagen, von verschiedene Agenturen Aufträge bekommen (vielen Dank für die Chance für Newcomer). Wie ich diesen Auftrag, zur Zufriedenheit meiner Agentur ausführe, denke ich, weis ich bereits.
Jedoch kommen jetzt die Schwierigkeiten der Bürokratie.
H1. Ich habe mir einen Gewerbeschein besorgt (kostete 15,- Euro) Habe mir eintragen lassen
- Veranstaltungsservice
- Dienstleistungen im Promotion- Bereich
- Dienstleistungen im Marketing- Bereich
- Dienstleistungen im Werbe- Bereich
- Eventservice
H2. Ich habe mir ein Gesundheitszeugnis ausstellen lassen (kostete 12,50 Euro)
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs.1 Nr.1 Infektionsschutzgesetz
H3. Ich habe eine feste Arbeitsstelle (trau mich noch nicht ganz Selbstständig zu sein) auch
wahrscheinlich besser so. Deswegen habe ich bei der Gewerbeanmeldung ankreuzen
lassen „Tätigkeit wird (vorerst) im Nebenerwerb betrieben“ Und wird 16.000 € im Jahr
nicht übersteigen
F1. Habe ich etwas vergessen zum Eintrag in den Gewerbeschein oder gar etwas falsches
reinschreiben lassen ???
F2.Ich habe einen Durchschlag meiner „Gewerbeanmeldung“ bekommen, ist das jetzt schon
der Gewerbeschein oder bekommt man da noch ein anderes Schriftstück ???
F3. Was passiert nun weiter, was muss ich tun, Das Finanzamt meldet sich bei mir, oder???
F4. Ich bin in meinem festen Beruf versichert (Rente, Kranken, .....) Muss ich jetzt noch was
versichern?? Irgendwelche Steuern zahlen ???
F5. Wenn ich unter 16.000,00 € jährlich liege, muss ich doch keine Umsatzsteuer zahlen
oder doch. Und MwSt muss ich da etwas beachten???
F6. Gibt es irgendeine Höchstsumme die ich bei Nebenerwerb beachten muss ???
F7. Wann und wo bekomme ich die Steuernummer (die ja, jetzt auf den Rechnungen
angegeben werden müssen)
Ich will einfach nix vergessen und anschließend böse auf die schn**** fallen.
Ich weis ja, dass dies sehr viele Fragen sind, aber irgendwie konnte mir keiner (FA....) eine verständliche bzw. vollständige Auskunft geben. Ich wäre euch echt sehr dankbar, wenn Ihr mir hier helfen könntet. Ein paar Tipps, was ich beachten muss. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jun 2003 - 15:51
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zu F7: Die Steuernummer kriegst du vom Finanzamt zugeschickt, sowie auch ein Fragebogen, welches bezug auf deine Einkünfte nimmt. womit auch F3 teilweise geklärt wäre
zu F1: Mit dem was du eingetragen hast, müsste es riechen ich hab auch nur das gleiche drin stehen (ausser Eventservice, weil das für mich das englische Wort für Veranstaltung ist) und meine, das man damit doch eigentlich alles machen kann.
zu F2: Ja die Gewerbeanmeldung ist dein Gewerbeschein. Aber weiso durchschlag? das müsste doch ein Ausdruck deiner Eingetragenendaten sein, samt Unterschriften, Stempel und Marken? |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jun 2003 - 15:57
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Vielen Dank.
Ja, habe einen Durchschlag erhalten, Namen Unterschrift, Stempel .....
steht alles drauf. Ich wollte nur wissen ob das der Gewerbeschein ist odre ob man noch tausende Sachen machen muss
Denn langsam aber sicher blick ich durch das "System" nicht mehr durch, einfach zu kompliziert. Und keiner auf dem Amt kann oder will richtig helfen.
Aber vielen Dank, hast mir schon mal viel weitergeholfen |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 14 Jun 2003 - 16:18
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sagen wir 'wollen' - geh mal zum finanzamt, und versuche ne ordentliche auskunft zu bekommen - denn in welchem gesetz steht geschrieben, dass man sich einen steuerberater anschaffen *muss*, damit man im dt. steuerwald zurecht kommt.
verpflichtet sind diese beamten ohne diestleistungsambitionen zu einer auskunft allemal - wenn sie blöd kommen, gleich vorgesetzten verlangen - ende, aus. so mache ich das seit einiger zeit, und das bringt was.
denn die vorgesetzten wollen ja, dass diese ganzen behörden kundenfreundlicher werden - die tun dann auch etwas dafür, wenn man entsprechende hinweise gibt
ok - zum gewerbeschein:
einige ämter drucken es aus, andere benutzen noch die durchschläge - der durchschlag ist DEIN gewerbeschein - am besten gleich mal 30 kopien machen oder so
beste grüße
arne _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 15 Jun 2003 - 9:07
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Ach, du, ach, du, das hört sich ja alles ziemlich umständlich an! Ich hab bisher noch keinen Auftrag bekommen/wahrgenommen...
Was ratet ihr mir? Sollte ich mir, bevor ich überhaupt einen Auftrag ausführe, einen Gewerbeschein, ein Gesundheitszeugnis und ne Steuernummer beantragen? Oder kriegt man auch so Aufträge? Wär ja blöd, wenn ich jetzt zu all den Ämtern renn' und dann krieg ich doch keinen Auftrag.... |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jun 2003 - 11:05
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Also einen Gewerbeschein solltest Du Dir schon besorgen. Diesen verlangen die meisten Agenturen. Gesundheitszeugnis kannst Du Dir auch später besorgen. Der Gewerbeschein kostet 15,- € bis 30,- €. Den Rets kann man nach und nach machen. Wie schon mal gesagt, sei ein allround Talent und eigne Dir vieles an. Je mehr Du kannst umso mehr Auftrage bekommst Du.
Wenn ich das ganze als Nebenberuf betreibe muss ich mich nochmal Sozialversichern lassen. Bzw. in die Rentenkasse einzahlen ..... ?? |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jun 2003 - 13:08
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Ich wohne zurzeit noch in Siegen, ziehe aber am 01.Juli nach Köln. Kann ich mir denn schon hier einen Gewerbeschein ausstellen lassen oder sollte ich das besser erst machen, wenn ich in Köln wohne? |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jun 2003 - 13:34
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Hi Du,
Du kannst Dir den Gewerbeschein auch in Siegen ausstellen lassen. Aber ein Tipp Du solltest ihn erst in Köln ausstellen lassen. Weil Du im Gewerbeschein den Sitz deiner "Betriebsstätte" und deine "Anschrift" eintragen lassen musst. Wenn Du nun umziehst ändern sich ja die Daten und die bist Verpflichtet dieses ändern zu lassen. Und wie Du ja sicherlich schon mitbekommen hast, gibt es nicht vieles das Kostenlos ist. Also kurz gesagt, wenn Du demnächst umziehst, dann warte und melde dies erst in Köln, erspart Behördengänge und vorallem Geld.
Ich hoffe ich konnte deine Frage zu deiner Zufriedenheit beantworten, ich bin zwar auch relativ neu in dem Gewerbe, aber musste und durfte schon Erfah´rungen sammeln. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jun 2003 - 18:27
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Noch eine Frage, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Sonst muss ich wieder zu meinen "Freunden" ins Finanzamt. Also da ich dieses Nebenberuflich mache, gehe ich davon aus, dass ich nicht mehr als 16.000,00 € jährlich verdiene. Ich habe einen Gewerbeschein.
- Muss ich Lohnsteuer (irgendeine Steuer) zahlen
- Muss ich nochmal Sozialversichern ... Abgaben leisten ?? |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 15 Jun 2003 - 19:47
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nein, normalerweise nciht -> weil gewerbe.
aber denk an meine viel-zitierten worte ->
private altersvorsorge kann niemals schaden !!!
es gibt noch bzgl. krankenversicherung etc. besitmmte richtlinien.
vielleicht weiss sebastian was dazu. _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 31 Jul 2003 - 0:35
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hey so schwierig ist das wirklich nicht.
Es gibt grundsätzlich 2 Fälle
a) Umsatz > 16000 Euronen, dann musst du es
b) Umsatz <= 16000 dann hast du ein Wahlrecht.
Dir sollte aber klar sein, dass das Ausweisen der UmSt nur ein durchlaufender Posten ist. Wenn du also Umsatzsteuer erhebst, dann musst du sie auch monatlich an das zuständige Finanzamt abführen. Dir entstehen also Portokosten von 55 cent und etwas Arbeit, aber das lohnt sich, da du von dir bezahlte UmSt für die "Herstellung des Umsatzes" gegenrechnen kannst.
Dazu vielleicht ein kleines Beispiel.
Sagen wir einfach mal du arbeitest 20 Tage mit einer Pauschale von 100 Euronen pro Tag. Nach Adam Riese hast du also ein Monatsumsatz von 2000 Euronen die du der Agentur in Rechnung stellst. Auf diese 2000 Euronen erhebst du die gesetzliche UmSt von 16% Die Firma muss dir daher 2320 Euronen überweisen von denen 2000 Euronen dein Honorar sind und die 320 Euronen an den Fiskus überwiesen werden müssen.
Nun hast du dir aber einen Laptop gekauft um den Umsatz überhaupt herstellen zu können. Du hast dafür 1160 Euro bezahlt und hast eine Quittung. Von diesen 1160 Euronen hat das Geschäft 1000 bekommen und 160 hast du schon als Umsatzsteuer bezahlt. Diese 160 Euro kannst du nun in der Umsatzsteuervoranmeldung (die 1x pro Monat dem Finanzamt zugeschickt wird) gegenrechnen.
Jezt musst du statt ursprünglich 320 € nur noch 160 an den Staat überweisen. Du hast also durch das ausweisen der UmSt und das gegenrechnen der bereits bezahlten UmSt schon Vorteile wenn du Quittungen hast die der Herstellung des Umsatzes dienen.
Den Umsatzsteuervordruck findest du unter folgendem Link
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage16329/Vordruckmuster-2003.pdf
Darin ist auch eine knappe Gebrauchsanweiseng dabei.
So hoffe dass nun keine Probleme mehr vorhanden sind, ansonsten immer wieder fragen |
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Gast
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Verfasst am: 01 Aug 2003 - 11:35
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Ah so langsam verstehe ich das.
Nun noch eine Frage
das was dann übrig bleibt egal ob Umsatzsteuer oder nicht muss dann nochmal als EInkommen versteuert werden oder? Und dann tritt wieder der LAptop ein um den Gewinn zu schmälern rechne ich den LAptop nochmal vom allgemeinen Umsatz ab nur dass ich den Unterschied verstehe sonst denke ich habe ich es geschnallt danke!! |
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Gast
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Verfasst am: 01 Aug 2003 - 12:34
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Gewinn = Umsatz minus Kosten
Ein Laptop bedeutet nen Aufwand und mindert damit deinen Gewinn.
Nehmen wir wieder das Beispiel von vorhin. Du hast dir einen Laptop für 1160 Euronen gekauft.
160 Euro bekommst du ja direkt über Umsatzsteuervoranmeldung zurück.
Die Restlichen 1000 kannst du nicht so einfach als Aufwand Gewinnmindern einsetzen, du mußt es abschreiben. Dabei ist die planmäßige Abschreibung zu empfehlen, da sie einfach am einfachsten geht.
Abschreibung = Anschaffungskosten/Nutzungsdauer.
Ich weiß jetzt leider nicht wie lange man einen Laptop abschreiben darf, ich vermute einfach mal 4 Jahre. Genaueres findest du in den sogenannten "AFA-Tabellen", da steht dann weiviel steurliche Nutzungszeit
etwas hat. Gehen wir jetzt mal von 4 Jahren aus.
Das heißt du kannst den Laptop planmäßig also über 4 Jahre linear abschreiben. Damit kannst du deinen Gewinn um 250 Euronen pro Jahr drücken. Du verteilst durch das Abschreiben den Anschaffungsaufwand auf die steuerliche Nutzungsdauer.
Komm mir jetzt aber nicht auf die Idee einen Bleistift über 10 Jahre abzuschreiben oder so, dass was ich hier erzählt habe bezieht sich auf Güter über 400 Euronen |
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Gast
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Verfasst am: 26 Sep 2006 - 9:57
Wie werde ich überhaupt Promoterin? |
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Hallo ich bin relativ neu hier und würde gern wissen wie ich überhaupt an solche jobs rankomme wenn ich vorher noch nie was in der richtuing gemacht habe ? irgendwann muss ja immer mal das erste mal sein
Besucht man dafür irgendwelche schulungen? Bräuchte ein paar Tipps wie ich von Null ab anfangen kann
Würd mich freuen wenn ihr mir ein bisschen helfen könnt !
Lg
Jadula |
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Gast
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Verfasst am: 26 Sep 2006 - 10:08
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hallo jadula,
promoter sind selbständig - d.h. sie besorgen sich in aller regel auch selbständig die nötigen informationen, die sie brauchen.
ich empfehle dir ganz dringend dir die beiträge hier im forum sehr genau durchzulesen und auch in folgenden link reinzuschauen: http://www.tipps.promotionbasis.de
schulungen gibt es natürlich bei vielen promo-aktionen, das wirst du dann aber meist auch im jobangebot lesen können.
für aktionen wie sampling, flyer-verteilen etc. ist eine schulung eher überflüssig.
an die jobs gelangst du übrigens über das job-listing von promotionbasis.de :
http://www.jobs.promotionbasis.de
also, flugs die setcard ordentlich einstellen, nach geeigneten jobs suchen und bewerben, bewerben, bewerben... |
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