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promotionbasis.de
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Guest
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Posted: 29 Nov 2007 - 20:57
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das ist ja echt ne frechheit.. kann man sich vor sowas schützen? |
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Guest
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Posted: 14 Dec 2007 - 13:25
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Hm, wie sieht eigentlich der gelbe Schein für Selbstständige aus? Wen trägt man denn als Arbeitgeber ein. .An welchen Arbeitgeber wollt ihr denn diesen Attest schicken??? an euch selber? Die Agentur darf sowas garnicht anfordern ansonnsten sollte man mal mit nem Anruf bei der BfA drohen. Diese dämlichen Forderungen vonwegen Vertragsstrafe bei Nichterfüllung sind insoweit ungültig, wenn diese Einseitig sind. Wegen einseitiger Benachteiligung.
@natgabriel
Das was dir der Anwalt gesagt hat stimmt so nicht. Gesetztzeswiedrige Klauseln in Verträgen bleiben auch bei Unterschrift Ungültig und überhaupt scheint er hier von einem Angestelltenverhältniss auszugehen. |
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Guest
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Posted: 30 Dec 2007 - 9:05
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Hallöchen,
von mir wollte auch mal eine Agentur Schadensersatz weil ich währned des Einsatzes krank wurde und mir auch nicht die bereits gearbeiteten Tage zahlen.
Ich habe das ganze dann meiner Anwältin gegeben und die 1 Frau Agentur musste meine geleisteteten Einsätze zahlen und die Anwaltsgebühren.
Eine "Vertragsstrafe" musste ich damals nicht zahlen, da es eine solche Klausel eine einseitige Benachteiligung dar stellt und ungültig ist, auch wenn Sie unterschrieben wurde. So würde ich der Agentur auch antworten!
Grüße
Mandy |
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Guest
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Posted: 23 Jan 2008 - 9:43
Im Fall von Krankheit: Vertragsstrafe? |
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Hallo!
Ich habe meinen ersten Auftrag für eine Messe, und auch schon der Vertrag zugeschickt bekommen. Jetzt ist da eine Klausel drin, dass man bei Nichterfüllung des Vertrages eine Strafe bekommt, in Höhe eines Bruttoarbeitsentgelts. Ich frage mich, was passiert, wenn ich krank werde, nicht das ich das vorhabe, aber ich will dann nicht Strafe zahlen müssen!
Wie läuft das in der Regel?
LG |
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Guest
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Posted: 23 Jan 2008 - 13:25
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Um eine Vertragsstrafe zu bekommen, muss man m.M.n. schon sehr grob fahrlässig handeln. ZB. wenn man einfach so nicht zum Einsatz erscheint.
Ich glaube nicht, dass man wegen Krankheit irgendetwas befürchten muss, jeder kann ja mal krank werden.
Ist mir zumindest noch nicht passiert. |
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Guest
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Posted: 23 Jan 2008 - 22:25
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Nein, Vertragsstrafe wegen Ausfall aus gesundheitlichen Gründen ist auf jeden Fall nicht drin, sofern eine Krankenbescheinigung vorliegt, also mach dir keine Sorgen.
Es sei denn, wie chilliNa schon sagt, du lässt es einfach sein und gehst nicht hin, dann musst du bezahlen. Also quasi nur in dem Fall ohne triftigen Grund. |
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Guest
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Posted: 24 Jan 2008 - 12:27
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Ja genau...die Krankmeldung habe ich vergessen zu erwähnen. |
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Guest
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Posted: 31 Jan 2008 - 23:06
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Hi!
Mich würde das auch mal interessieren, weil ich näml. gerade das Problem habe.
Ich habe Sonntags angerufen und wollte einen Einsatz für Montag absagen, da ich kein Auto hatte (hatte ne Panne) und außerdem auch krank war. Am Telefon hat man mir nur gesagt, dass das nicht geht, ich habe einen Vetrag, usw. und ich soll doch versuchen ne Freundin zu finden, die für mich einspringt.
Ich habe bis Nachts gesucht, aber keine hatte Zeit, also habe ich morgens vor dem Einsatz (ca. 1,5 Std.) nochmal ne SMS geschickt, dass ich leider keinen Ersatz finden konnte und ich echt nicht kann. Ein Attest werd ich schicken.
Jetzt hat mir diese Agentur gesagt, dass denen ihre Anwälte jetzt alles klären und die SUmme für den Vertragsbruch festsetzen.
EIn Attest habe ich am selben Tag des Einsatzes schon vorab per Mail geschickt und am Tag danach auch noch Original per Einschreiben mit der Post.
Kann die Agentur mir denn dann was? Die können mich ja nicht zwingen zu arbeiten, wenn ich krank bin oder? Zwangsarbeit ist ja abgeschafft...
Achja, im Vetrag stand nichts wegen Strafe (nur etwas wo als Bsp. "unentschuldigtes Fehlen" aufgeführt wurde) oder überhaupt was wegen Krankheit und bei Kündigung stand z.B. auch nicht dabei, dass überhautp gekündigt werden kann, sondern nur, dass der vertrag bis nach dem Einsatz gültig ist. So ein Satz wie "kann aus wichtigem Grund gekündigt werden" fehlte also.
Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten.
Ich hoffe auf etwas beruhigendes
Liebe Grüße,
Jenny |
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Guest
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Posted: 01 Feb 2008 - 16:42
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Ich hatte, soweit ich weiß, bei mir noch nie was in den Verträgen stehen sehen, wo ausdrücklich stand, dass Promoter kündigen darf. Die schreiben immer nur alles seitens Agentur auf.
Aber es IST einfach so, wenn du einen triftigen Grund hast (wie in deinem Fall Krankheit), dann kann dir die Agentur nicht einen Vertragsbruch vorwerfen.
Und du hättest dich auch nicht um Ersatz kümmern müssen. Es ist dann zwar nett von dir, dass du es versucht hast, aber du bist nicht dazu verpflichtet.
Und schon gar nicht sind die dazu berechtigt dich deswegen anzuklagen bzw ne Strafe aufzubürgen!
Warte jetzt ab, was von denen noch kommt, denn ich glaube es war einfach eine Drohung. Und bezahl bloß nichts sofort, falls tatsächlich was kommen sollte!! Geh dann auf jeden Fall zum Anwalt, denn du bist im Recht.
LG |
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Guest
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Posted: 11 Mar 2008 - 17:01
Krank bei Einsatz |
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Hey an alle!
Ich hab leider dazu nix gefunden, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Wenn man während eines Einsatzes krank wird (Selbstverschulden bzw. eben normales Krankwerden) ist mir klar, dass dies eigentlich der Vertrag regelt, wie man weiteragieren muss. Aber das ist hier nicht die Frage und auch kein Problem.
Was passiert aber, wenn man verschuldet durch den Auftraggeber krank wird (Einsatzort war unter ständiger Zugluft, starker Infekt nun zur Folge), also sprich nicht weiterarbeiten kann (ganz zu schweigen von gecancelten Folgeaufträgen mit anderen Auftraggebern), man aber auf das Geld angewiesen ist und damit rechnete es zu verdienen als man den Auftrag annahm und dies nun seitens des Auftraggebers keine Rolle spielt, sprich er sagt er zahlt nur für die Tage an denen man gearbeitet hat.
Gibt es eine Chance das Geld/Honorar für die restliche Zeit trotzdem zu verlangen?
Danke erstmal und Gruß, Britta |
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Guest
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Posted: 14 Mar 2008 - 0:05
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Also ich würde da mal schätzen dass da das Unternehmerische Risiko greift. War es denn aufgrund der Auftragsbeschreibung zu vermuten dass es kalt werden könnte? Also hätte man evtl davon ausgehen können dass man sich sehr sehr warm anziehen muss? z.B. Auftrag im freien in dieser Jahreszeit oder so? |
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Guest
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Posted: 14 Mar 2008 - 8:01
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Natürlich kann Dir die Agentur nur die Tage bezahlen, an denen Du auch gearbeitet hast - Du bist selbstständig und kein Arbeitnehmer, hast daher selber für Dich Sorge zu tragen, das ist der grosse Unterschied.
Demnächst also die Risiken besser einschätzen.
ciao derde |
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Guest
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Posted: 21 Mar 2008 - 10:38
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Hallo das ist leider das Risiko jedes Einzelnen von uns - Selbststänig / Selbst und ständig - das Wort passt wohl - sobald wir ausfallen haben wir doppelte Kosten - wir nehmen nichts mehr ein und das Leben kostet trotzdem weiter.
Trotzdem alles Gute weiterhin.
Guido |
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Guest
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Posted: 21 Mar 2008 - 11:16
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Genauso im Urlaub: rechnet man den theoretischen Verdienstausfall mit den laufenden Unterhaltungs- plus Urlaubskosten zusammen, kommt man schnell auf 3000,- euro im Monat - das lässt einem vor Schreck die Haare zu Berge steigen. (Darum auch nicht ernstahft drüber nachdenken: ich bin trotzdem zwei Monate im Winter in Asien und es interessiert mich nicht einen Fiedlerfurz...)
Ein Arbeitnehmer dagegen fährt in Urlaub und sein Arbeitgeber zahlt ihm fleissig seinen Lohn weiter - ich bin mir nicht so sicher, ob diese "Selbstverständlichkeit" wirklich alle zu schätzen wissen...
ciao derde |
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Guest
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Posted: 21 Mar 2008 - 14:22
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Ne glaube ich auch nicht, wenn man bedenkt dass ein normaler Arbeitnehmer min 4 Wochen wenn nicht sogar 5 oder 6 Wochen bezahlten Urlaub hat und evt noch ab und zu mal bezahlt krank ist hat man es als Angestellter um einiges besser. Viel besser als es immer so scheint. Bei einigen kommt dann sogar noch Urlaubs und Weihnachtsgeld dazu...nicht schlecht nicht schlecht..... |
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