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Gast
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Verfasst am: 06 Sep 2004 - 14:43
Promotiontätigkeit im Hauptgewerbe |
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Hi ihr,
da hier ja einige Vollzeitpromos rumlaufen würde ich gerne aus euren Erfahrungen schöpfen! habe vor mich im mai nächsten jahres selbstständig zu machen. was gibt es da so zu beachten, oder was ist euch erst später klar geworden, einfach so eure Erfahrungen mit dem Vollzeitjob... Gibt es so richtige Durststrecken (kann ich mir momentan nicht vorstellen), oder wieviel habt ihr so monatlich raus? Natürlich nur, wenn das nicht zu privat ist. Wie hoch belaufen sich so eure Kosten (Krankenversicherung etc)? Einfach alles, was euch so zu dem Thema einfällt würde mich doch sehr interessieren!
Lieben Dank schonmal für eure hoffentlich zahlreichen Antworten,
Christina |
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Gast
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Verfasst am: 06 Sep 2004 - 15:36
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beachte folgendes:
- heb jeden beleg auf, der dir auch nur annähernd nützen könnte
- lies jeden vertrag GENAU durch und unterschreib nur solche, mit denen du einverstanden bist. Wenn du mit einzelheiten nicht einverstanden bist, biete eine änderung an. wenn sich die agentur darauf nicht einlässt, lass die finger davon
-vereinbare bei jeder aktion eine zahlungsfrist
-leg dir von jedem zahlungseingang 10 % auf ein separates konto (diba ist cool, kriegste 2,5 % zinsen) für schlechte zeiten ( keine Aktion, Krankheit, Agentur zahlt nicht) zurück. Das federt dein Risiko etwas ab
- hol dor bei der bfa ne befreiung. Damit kannst du bei jeder agentur anzeigen, dass du tatsächlich profi bist
- kümmer dich rechtzeitig um nen steuerberater und nen anwalt. Solltest du hilfe benötugen, kannst du die kosten absetzen. wenn du aber erst anfängst nach profis zu suchen wenn du dringend rat brauchst, ist es zu spät
zum thema kosten/nutzen:
- mach eine liste deiner fixkosten und schätze deine variablen nicht-job-bedingten ausgaben (am besten du führst buch darüber)
- nun weisst du, wieviel du jeden monat mindestens brauchst, um über die runden zu kommen. beachte dabei: studenten bekommen bis 7188 € noch kindergeld, wenn sie studieren. Rechne also genau durch wenn du um 7T im Jahr liegst, ob Du lieber 12 X 154 € Ki-Geld = 1848 € kriegen möchtest, denn dafür musst du nicht arbeiten.
- plan bitte unbedingt zusätzlich zu verdienstausfall noch einige stille reserven ein
ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Wenn du ein paar gute agenturen brauchst, über die du zuverlässsig jobs bekommst, kannst du dich gern nochmal an mich wenden.
guten start in die selbständigkeit
Luise
- schliess ne rechtsschutzversicherung für selbständige ab [list=][/list] |
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Gast
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Verfasst am: 07 Sep 2004 - 13:48
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super, danke für deine detaillierte antwort! hab noch ne frage zur bfa befreiung: was hat es damit genau auf sich?
um nen steuerberater kümmer ich mich grade um noch einige offene Fragen zu klären, mit anwälten und versicherungen hab ich auch kein problem.
was ist mit mitarbeitern? hab mir mal überlegt, ob ich zb. wenn ich eine Aktion angeboten bekomme diese auch an jemand anderen übergeben kann (dem ich dann natürlich weniger zahle als ich bekomme), muß die agentur das wissen wenn ich mich auf die leute verlassen kann, oder ist das irgendwie strafbar? |
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Gast
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Verfasst am: 07 Sep 2004 - 17:18
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in den meisten verträgen steht drin, dass du die leistung selbst oder durch dritte (also wenn du den job abgibst) erfüllen musst. strafbar ist das nicht. achte nur drauf, dass die leute dir ne korrekte rechnung schreiben.
das kann dir dann auch dein steuerberater ganz genau erklären. die meisten agenturen sehen sowas ganz relaxt. Es ist dennoch immer sinnvoll, bescheid zu sagen, schon weil man bei manchen aktionen morgens nen check-anruf starten muss und die leute sich wundern, wenn statt christina plötzlich jenny dran ist.
achte auch darauf, dass du die leute gewissenhaft aussuchst und evtl schulen musst. denn jmd. was verbockt, fällt es auf dich zurück
bfa: die stellen fest, dass du nicht scheinselbständig bist. wenn du sonen schrieb hast, biste fein raus. immer mehr agenturen wollen das haben.
dafür ist nötig, dass du nicht im wesentlichen wie ein arbeitnehmer arbeitest sondern tatsächlich dein eigener herr bist..
gib doch mal scheinselbständigkeit in die suchmaschine ein, da findest du die genauen kriterien. cool ist in diesem zusammenhang, wen du selbst nen kleinen pool an promotern hast, denen du jobs vermittelst. ich mach das genauso und fahr ganz gut damit.. ersticke nämlich in jobs.
Luise |
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Murmel73 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 34 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08 Sep 2004 - 18:54
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kenning hat Folgendes geschrieben: | cool ist in diesem zusammenhang, wen du selbst nen kleinen pool an promotern hast, denen du jobs vermittelst. ich mach das genauso und fahr ganz gut damit.. ersticke nämlich in jobs. |
Also, wenn du noch Verstärkung für deinen "Promoterpool" brauchst..
-Here I am!!
Ich bin erst seit etwas mehr als einem Monat aktiv dabei und putze noch fleissig Klinken.. Klar, ich habe schon mal Jobs, aber ich ersticke (leider) noch lange nicht darin...
Grüsse,
Murmel |
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Gast
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Verfasst am: 09 Sep 2004 - 17:56
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zum thema mit der scheinselbstständigkeit hab ich hier irgendwo gelesen, dass man als promoter automatisch nicht scheinselbstständig ist laut einem gesetz. weiß jetzt leider nicht mehr in welchem thread. hab mich auch schon nen bißchen schlau gemacht hier nachdem ich endlich die suchfunktion endeckt habe
klar achte ich darauf wen ich mir aussuche, alles leute die ich gut kenne und die zuverlässig sind... heute z.b. wäre ich ohne die hilfe einer bekannten nicht klargekommen - musste ne preiserhebung im supermarkt machen mit über 1000 artikeln, alleine hätte ich das zeitlich nie geschafft. da beruhigst du mich schonmal sehr.... gibt es da irgendne grenze beim leute für sich arbeiten lassen? (Jetzt noch nicht so interessant, aber wenn ich dass vollzeit mache auf jeden fall!!!)
@murmel: die sachen die ich mache bzw die aufträge die ich noch zu vergeben habe sind alle in meiner umgebung, sprich ruhrgebiet. ich glaub das lohnt sich für dich nicht aber verzweifel nicht, du wirst schon deine jobs finden!!! Ich mach das auch erst seit drei monaten richtig und bin voll begeistert und ausgebucht |
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Gast
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Verfasst am: 10 Sep 2004 - 12:12
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nö, da gibts keine grenze.. nur dass du eben irgendwann ne kleine agentur bist.. und dann brauchste irgenwann geschäftsräume und ne geldspeicherstadt, damit du wie dagobert die vielen goldtaler aufbewahren kannst *scherz`* |
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Gast
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Verfasst am: 13 Sep 2004 - 15:09
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naja, um geschäftsräume brauch ich mir erstmal keine sorgen machen, zur not hab ich auch noch ein unbenutztes zimmer in meiner wohnung, werd mal schaun dass ich das als arbeitszimmer einrichte und eventuell nen teil meiner miete absetzten kann. muss mal ein laaaanges gespräch mit meiner steuerfrau führen... |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2006 - 16:33
Lohnt es sich für mich ein Gewerbe anzumelden? |
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Hallo Leute,
lohnt es sich das Hauptberuflich zu machen? Ich überlege nämlich ein Gewerbe anzumelden . Bin jetzt im Erziehungsjahr (mein Sohn ist 6 Monate) und ich möchte danach etwas "arbeiten" was mir auch Spaß macht. Nur wenn man einmal ein Gewerbe angemeldet hat, dann kann man doch nicht mehr zurück. Oder?
Würde mich über zahlreiche Information und Kommentare freuen!
Lieben Gruß
Jenny |
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comunicat ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 25.07.2006 Beiträge: 11 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 11 Okt 2006 - 16:25
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Wer oder was hindert Dich, ein Gewerbe anzumelden? Das kannst Du im Zweifelsfall doch auch jederzeit wieder abmelden.
Ob Dein Zeitmanagement mit Kleinkind nebst Auftragslage eine hauptberufliche Tätigkeit zulassen, wage ich zu bezweifeln. Also einfach den Sprung wagen und im Rahmen der Kleinunternehmerregelung (wie wohl fast alle hier?) hinzuverdienen. _________________ fiat iustitia, et pereat mundus
(Es möge Recht geschehen, und sollte die Welt daran zugrunde gehen.) |
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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2008 - 20:27
Promotiontätigkeit im Hauptgewerbe |
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Hallo zusammen,
Ich bin 20 Jahre jung, gerade mit der Schule fertig und wollte mir überbrückend für meine Wartezeit aufs Sommersemester 2009 eine Tätigkeit suchen, die mir mit finanziellen Kontrast mehr bietet als ein 400€ Job zb.
Da ich derzeit aber weder Schüler, Student noch Angestellter bin, müsste ich, soweit ich weiss den Gewerbeschein als Hauptgewerbe anmelden. Nun hab ich ein paar grundlegende Fragen, die ich mir auch hier im Forum bisher nicht beantworten konnte:
1. Ich habe gehört, dass man mit einem Gewerbeschein als Hauptgewerbstätiger nur bis 355€ verdienen darf, sonst muss ich mich eigenversichern. Ist dem so??? Wenn ja, ist das nicht etwas zu früh mit 20?
2. Muss der Gewerbeschein in meinem Fall auf HG ausgestellt sein, oder kann ich ihn auch auf NG laufen lassen? Wenn ja, wie?
3. Da ich ab 355€ ja wohl Versicherungsgebühren zahlen müsste und ich etwa 7.500€ p.a. verdienen darf (sprich 625€/Monat minus Versicherungskosten), damit bei mir nicht die Einkommenssteuer einsetzt, macht das ganze überhaupt sinn? Also lohn sich da ein 400€ Job mehr??
4. Wirkt das alles nur so kompliziert oder ist es das in meinem fall auch, sprich als Promoter zu arbeiten, welcher ein Hauptgewerbe angemeldet hat?
Würde mich sehr über eure Erfahrungen und Ratschläge freuen!!
lg |
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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2008 - 21:23
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Mal so als grobe Orientierung. Ein hauptberufliches Gewerbe baut man sich eher auf, um es voran zu treiben, dass es mal Früchte trägt und man davon leben kann. Da plant man von Anfang an Altersvorsorge und Krankenversicherung etc. ein. Das Ganze als Überbrückung hauptberuflich zu machen halte ich für absolut sinnfrei!
Ich empfehle dir ein Nebengewerbe anzumelden und dich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden bzw. ALG II zu beantragen. In der Regel wirst wegen deines Studienwunsches nicht mit Arbeitsangeboten bzw. Weiterbildungsmaßnahmen überschüttet. Hier kannst du ganz problemlos nebenher einem Gewerbe nachgehen und dir was dazuverdienen (falls du Anspruch auf ALG II haben solltest wird das allerdings verrechnet). Und wenn du dein Studium anfängst hast du bereits ein gut eingearbeites Nebengewerbe und keine Rennereien mit der Ummeldung von haupt- auf nebenberuflich. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2008 - 0:10
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Danke für deine schneller Antwort..
Seh ich das richtig, das ich im Nebengwerbe nur beachten muss, nicht über 7500€ im Jahr zu kommen, damit die Einkommenssteuer nicht greift? Und alles was über besagte 7500€ kommt hab ich per Est zu versteuern (bis 17.500€/Jahr halt, ab dann ja Ust)?
Sprich treten noch weitere Abgaben/Nachteile auf wie z.B. die Versicherungsgeschichte beim Hauptgewerbe? Soweit ich weiß, verzichtet man ja bei einem Jahreseinkommen über 7500€ aufs Kindergeld für die Eltern (unabhängig von Haupt- und Nebengewerbe)?!
Was ich mich nich frage: Ist das nicht ein wiederspruch, wenn ich mich arbeitslos melde, dann aber im Nebengewerbe selbstständig tätig bin?Sprich kann ich das einfach so machen? Will mir keinen Ärger mit irgendwelchen Ämtern einheimsen.
Wie bestimmt auch auffällt fehlt mir die nötige Erahrung, also bitte nicht über "unsinnige" Fragen wundern
schonmal vielen Dank fürs antworten
ps: Steuerfrei läuft man ja zwischen 7.500€ und 7.700€, weiss nur nicht den genauen Wert..
lg |
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Gast
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Verfasst am: 05 Dez 2008 - 11:30
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Es gibt tatsächlich in deiner Denkweise ein paar Parallelen mit meiner. Ich wusste auch nicht recht und habe auch keinem geglaubt. Aber Im Endefekt ist die Lösung mit dem Nebengewerbe am Ende die, die Früchte trägt (sozusagen)
LG |
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kl33blatt
Anmeldungsdatum: 14.09.2009 Beiträge: 1 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 09 Mai 2011 - 17:13
Promoter Hauptberuflich |
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Hallo Leute,
ich bin zur Zeit beruflich etwas am neu gestalten und planen.
Mit Promotion habe ich bisher echt gute Erfahrungen gemacht, aber kann man davon alleine hauptberuflich leben?
Könnt ihr mir bitte eure Erfahrungen nennen?
Liebe Grüße =) |
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