<< Gewerbeschein in Stuttgart :: Arbeitszeit und Abrechnung: Was beachten? >> |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 14 Apr 2010 - 17:51
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Ich weiß zwar nicht, warum der Link entfernt werden musste, aber nochmal:
ENTWEDER Minijob auf 400-€-Basis ODER 50-Tage-Minijob= kurzfristige Beschäftigung.
Wenn man beides zusammenwürfeln könnte ohne Sozialabgaben und Steuern zahlen zu müssen, gibt es bald gar keine anderen Jobs mehr... |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 14 Apr 2010 - 17:58
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Was sollte es denn für Konsequenzen haben?
Du hast was zu tun und bekommst anschließend als Konsequenz Geld auf´s Konto .
Da es sich um ein weiteres Beschäftigungsverhältnis handelt, solltest Du das Ganze natürlich bei Deinem Hauptarbeitgeber anmelden- und ansonsten passt alles. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jun 2010 - 10:41
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In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage zu der Lohnsteuer. Wenn ich die letzten Jahre (damals Student) über die 50-Tage-Regelung gearbeitet habe, habe ich beim LSt-Jahresausgleich meine bezahlte Lohnsteuer, etc. zurückbekommen. Jetzt bin ich hauptberuflich Selbständig und kann ebenfalls einen Job (sozialversicherungsfrei!?) oder mehrere über diese 50-T-R durchführen. Mir werden wieder wie die letzten Jahre Steuern etc. einbehalten. Bekomme ich diese dann auch wieder zurück, da es ja eine Nebenbeschäftigung NEBEN meinem Gewerbe ist, oder war dies nur der Fall, solange ich noch unter der Einkommensgrenze von 8000,00 war? |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jun 2010 - 10:49
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Hallo
die 50Tage-Regelung betrifft nur die Sozialleistungen.
Die Steuer ist davon unabhängig und hängt alleine von der Einkommensgrenze ab.
Kommst du also nicht über die Grenze, dann bekommst du die kompletten Steuern wieder!
Egal, ob auf Lohnsteuerkarte oder Gewerbeschein
Gruß
Markus |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jun 2010 - 12:58
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Wobei man die Steuern auf Gewerbeschein erst nach Erhalt des Steuerbescheides zahlt (sofern man nicht zu einer Steuervorauszahlung verdonnert ist), also sollte man im Laufe des Jahres schon mal ein Polster bilden, wenn der Gewinn höher als die Einkommensgrenze ausfällt. Könnte sonst eine böse Überraschung geben.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2010 - 20:32
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Das dürfte auch noch interessant sein:
Zitat: | Vielmehr gilt das übliche Steuerabzugsverfahren über die Lohnsteuerkarte bzw. es besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer – ohne Vorlage der Lohnsteuerkarte – mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % des Arbeitslohns zu erheben.
Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung: der Arbeitnehmer wird bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt und die Dauer der Beschäftigung darf 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigen; außerdem darf der durchschnittliche Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 62 € je Arbeitstag und 12 € je Arbeitsstunde nicht übersteigen; wird die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich, entfällt die Begrenzung des Arbeitslohns auf durchschnittlich 62 € je Arbeitstag). |
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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2010 - 21:23
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von genau diesen 62 Euro war die Rede...
also gehts doch, oder steh ich nun völlig auf dem schlauch? Also die Pauschal-Steuer zahlt die Agentur hat man mir gesagt |
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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2010 - 21:55
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Wenn du weniger als 62€ verdienst,bleibt nur noch die Frage,ob man nebenbei neben dem Gewerbe so abrechnen darf.Da das Geld nicht zum anderen Einkommen dazu gezählt wird,könnten so z.B. die Steuergrenzen,Krankenkassenbeiträge oder Bafögeinkommensgtrenzen umgangen werden.das würde bei 60 Tagen (= 2 Monatsregel) und 62€ ein Zusatzeinkommen von 3720€ einem garantieren.
Das Gesetz ist ja nur dazu da,um Arbeitgebern und Arbeitnehmern,die nur gelegentlich im Jahr zusammenarbeiten eine unbürokratische Abrechnungsmethode zu eröffnen.
Das Finanzamt wird sich daher fragen,warum du nicht alle Jobs so,bzw. auf LSK abrechnest,wenns überhaupt erlaubt ist.
Deswegen ist auch solches Gebahren einmal für Agenturen als "Subunternehmer/Selbständiger" und dann als "Arbeitnehmer" aufzutreten sehr fragwürdig,bzw. da leuchten beim FA die Alarmzeichen auf....... |
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Gast
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Verfasst am: 04 Dez 2010 - 8:18
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Na eben,dass der Verdienst nicht zum Gesamteinkommen (Lohn bzw. Umsatz) gerechnet wird,sondern nur pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird.......
...........somit würden vor allem nebenberuflich,wie oben beschrieben,Steuerfreigrenzen,Krankenkassenbeiträge etc umgangen werden.
Zuerst alle Beiträge lesen und dann seine Meinung posten!
Weitere Hinderungs(-neben)gründe sind nochmals oben zum nachlesen verfasst. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Dez 2010 - 12:20
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edmerel hat Folgendes geschrieben: |
Zuerst alle Beiträge lesen und dann seine Meinung posten!
Weitere Hinderungs(-neben)gründe sind nochmals oben zum nachlesen verfasst. |
Du solltest dir abgewöhnen immer so viel zu schreiben, zwei Sätze reichen aus |
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Gast
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Verfasst am: 05 Dez 2010 - 12:28
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Trotzdem ist und bleibt das hier ein Forum...Auf einem Forum traf man sich früher zum reden...sicher auch mit Wiederholungen. Ich finde solange es - wie hier im Thread - im Rahmen bleibt was Doppeltes angeht kann man sowas auch einfach mal unkommentiert lassen!
Werde jedenfalls das Finanzamt um Rat fragen, ob ich das machen kann und wie das in der Einkommenserklärung zu handhaben ist!
Poste hier dann nochmal! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Dez 2010 - 19:20
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Nun ja, früher konnte man das FA bedenkenlos fragen, da hatten die teilweise noch Ahnung.
Heute wäre ich da etwas vorsichtiger, zumal die für eine definitive, rechtlich verbindliche Auskunft mittlerweile auch Geld nehmen.
Wahrscheinlich kommen so hilfreiche Ratschläge wie "fragen Sie Ihren Steuerberater".
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2012 - 15:03
Arbeiten auf Lohnsteuerkarte - Fragen & Probleme |
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Hallo,
ich bin auch noch neu hier und habe mal direkt eine Frage. Ich bin Hauptberuflich Studentin und habe auch ein Mini-Job (400€) auf Lohnsteuerkarte. Leider habe ich ziemlich große Schwierigkeiten auf Gewerbeschein weitere Jobs zu finden, da die Arbeitgeber meinen das sei ihnen zu unsicher. Nun hat ein Agentur vorgeschlagen mich auf ein "kurzfristige Beschäftigung" Basis einzustellen und meinen ich hätte damit keine Nachteile. Aber wenn ich es richtig verstehe muss ich dann doch Lohnsteuer zahlen oder? Also auch wenn ich mit der zusätzlichen Job nicht über der 7000€ Grenze komme, muss ich trotzdem ca 25% Steuern zahlen? Das wäre dann doch eine ziemliche großer Nachteil meiner Meinung nach! Oder verstehe ich hier was falsch? oO |
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2012 - 18:46
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Solange die Summe deiner Einkünfte den Steuerfreibetrag von ca. 8000 € nicht überschreitet, musst du zwar ggf. Lohnsteuer zahlen, bekommst sie aber im Jahr darauf nach der Steuererklärung zurück. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2012 - 22:59
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Hat dein Arbeitgeber vom Mini-Job tatsächlich deine LSK? Dann müsstest du deine weiteren Jobs nämlich über die 6 abführen und da hast du dann ziemlich hohe Abzüge (bis zu 50% möglich). Das bekommst du zwar nächstes Jahr wieder, wenn du unter dem Freibetrag bleibst, aber es fehlt dir erst mal.
Alternativ könntest du auch deinen Arbeitgeber fragen, ob er dich pauschal abrechnet. Dann könntest du deine Karte mit der 1 an die Agenturen geben und hättest nicht ganz so hohe Abzüge. Das kostest ihn 8 €, die du notfalls auch übernehmen könntest... |
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