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Rentenversicherung & Altersvorsorge für Selbstständige

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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jun 2007 - 13:40

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Hm ich kenne das nicht so ganz aber ich würde sagen das es ihnen darum geht das du eben versichert bist und das nachweisen kannst damit sie was in der hand haben wenn was passiert ...oder sowas Oo

Lg
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jun 2007 - 15:59

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Such hier im Forum mal nach "Bfa-Befreiung" oder "Scheinselbständigkeit" ...
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jun 2007 - 20:53

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scheinselbstständigkeit ist wenn du nur für einen anbieter arbeitest aber dich als selbstständig ausweißt, das musst du auch im gewerbeschein angeben
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jun 2007 - 21:41

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promoraphi hat Folgendes geschrieben:
..., das musst du auch im gewerbeschein angeben


Das wäre mir neu, ist auch für den Gewerbeschein eher unerheblich... allerdings interessiert es das deutsche Sozialversicherungssystem umso brennender.
Kann nämlich passieren, wenn Du scheinselbständig bist (wobei die Tätigkeit für nur einen einzigen Auftraggeber nur eins von mehreren Kriterien ist), dass die dann ruckzuck die Sozialversicherungsbeiträge von der Agentur einfordern.
Die Agenturen wiederum wälzen das Risiko dieser Kosten gern per Rahmenvertrag auf Dich ab - oder sie gehen vorher auf Nummer sicher und lassen vorher feststellen, dass bei Deiner Tätigkeit für die definitiv keine Scheinselbständigkeit vorliegt.

Messehostessen haben in der Hinsicht übrigens nach aktueller Rechtsprechung eher schlechte Karten, dort wird regelmäßig Scheinselbständigkeit angenommen, über das Thema und das Urteil dazu müsstest Du auch bei Benutzung der Suchfunktion mit oben genannten Begriffen gestolpert sein. In dem Fall besser einfach Lohnsteuerkarte abgeben und gut ist, dann kann man sich oben genanntes Formular nämlich auch sparen.
Also gehe ich davon aus, dass die Agentur Dich auf Gewerbeschein arbeiten lassen will, obwohl ... nun ja, es gab auf einigen Messen auch schon Fälle, da kam das Ordnungsamt vorbei, und alle Hostessen, die nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet haben, durften heim gehen, teilweise wurde auch Stand des Kunden dicht gemacht und ähnliche Scherze.
(Ich hab's zum Glück noch nicht live miterlebt, mach aber auch schon länger keine Messen mehr.)
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jun 2007 - 17:53

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wow...das arbeiten über gewerbeschein auf messen habe ich mir echt nicht so kritisch vorgestellt...was sollte ich denn noch beachten???? also wenn ich dann über lohnsteuerkarte arbeiter würde dieses komische formular komplett wegfallen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Jun 2007 - 7:21

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promoraphi hat Folgendes geschrieben:
wow...das arbeiten über gewerbeschein auf messen habe ich mir echt nicht so kritisch vorgestellt...was sollte ich denn noch beachten???? also wenn ich dann über lohnsteuerkarte arbeiter würde dieses komische formular komplett wegfallen?


1)Auf Messen sollst du ja gar nicht auf GS arbeiten:

www.kostenlose-urteile.de/newsview1940A.htm

2)Ein Forum ist nicht dazu da um jedem 10x dasselbe zu beantworten:

Somit mal die Suche bemühen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jul 2007 - 10:44

Rentenversicherung
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Hi,

kann mir jemand einen Tip geben, welche Rentenversicherung empfehlenswert ist für Selbstständige Kleinunternehmer? Bin jetzt 29, und mache Hostessenjobs erst seit kurzem mit Gewerbeschein (vorher Lohnsteuer), aber so ganz ohne Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung ist das nicht gut. Jemand einen Tip

javascript:emoticon('mr green')
mr green

Liebe Grüße,

Birgit
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jul 2007 - 10:52

Antworten mit Zitat  

schau mal hier:
https://www.promotionbasis.de/koop_nuernberger.php?n=0&rub=nuernberger

lg aus kiel
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jul 2007 - 21:49

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das gehört zwar nicht wirklich zum thema. aber hostessjobs auf gewerbeschein? das gibts doch garnicht mehr.oder meinst du promo? Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jul 2007 - 13:27

Statusfeststellungsverfahren - was habt Ihr geschrieben??
Antworten mit Zitat  

Hallo Ihr Promoter / innen!

Eine Frage an diejenigen, deren Statusfeststellungsverfahren POSITIV ausgegangen ist und die also die BfA-Befreiung erhalten haben:
Was habt Ihr denn an die DRV geschrieben???

Ich habe gehört, die meisten Verfahren gingen negativ aus, weil es nicht ausreicht zu sagen, dass man mehrere Auftraggeber hat, Visitenkarten verteilt usw.
Was habt Ihr also geschrieben, dass ihr die BfA-Befreiung dann bekommen habt?

DANKE!
Und viele Grüße von
Bettine
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jul 2007 - 9:54

Antworten mit Zitat  

Jeder Fall ist individuell, darum schau Dir Deine Situation an:
es gibt klare Kriterien zur Beurteilung von Scheinselbstständigkeit -
ich rate Dir daher, zu jedem Punkt so viel wie mögliche plausible Argumente zusammen zutragen.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Sep 2007 - 10:47

Bescheid des Statusfeststellungsverfahrens widerrufen
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Hallo,
ich habe gerade ein Bescheid aufgrund eines Statusfeststellungsverfahrens erhalten, der besagt, dass ich abhängig beschäftigt bin. War jemand schonmal in der Situation? Was folgt auf diesen Bescheid? Und hat es einen Sinn dem Bescheid zu widerrufen?Würde mich über Antworten und Eure Hilfe sehr freuen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Sep 2007 - 22:13

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moin...

ich habe auch so ein schreiben bekommen, weil ich mich für eine bestimmte dienstleistung freistellen lassen wollte....

meine info ist, das du nachweisen mußt, das du nicht ABHÄNGIG von diesem auftraggeber bist...also noch weitere hast.....da ich aber auf 400€ angemeldet war kann mir nix passieren....allerdings weiß ich nicht ob ich jetzt intensiv geprüft werde....

vielleicht findest du info auf dieser seite ..... xxx dort sind ganz viele aus der gastro, vielleicht kann dir da jemand helfen

gruß
puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Sep 2007 - 13:06

Antworten mit Zitat  

Die Statusfeststellung zur "Abhängigkeit" wird quasi auf Dummfang unterstellt und Du musst nun nachweisen, dass Dem nicht so ist.
Hierzu musst im Rahmen Deiner gewerblichen Tätigkeit verschiedene Einkommensquellen verschiedener Auftraggeber, eine eigenständige Ausführung der Aufträge sowie auch die Eigenwerbung für Deine Tätigkeiten nachweisen. Dann bist Du "selbstständig" und der Status wird geändert.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 12:18

Riester Rente ?
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Hallo an Alle!

Hab vor 3 Jahren eine Riester Rente abgeschlossen. Vor kurzem stand in unserer Zeitung ein Artikel, dass man als Selbständiger (bin ich ja, arbeite auf Gewerbeschein) keine Förderung vom Staat bei einer Riester Rente bekommt. Und wenn man sie doch erhalten hat, muß man sie wieder zurück zahlen.
Bin jetzt seit 2 Jahren selbständig und hab schiss, dass ich jetzt den Vertrag still legen muß, nicht an mein Geld ran komm, und auch noch die Förderungen zurück zahlen muß. Kennt sich da Jemand aus von euch? Will jetzt nicht so offen und ehrlich zu meinem Bankberater gehen und ihm mitteilen dass ich selbständig bin, schlafende Hunde soll man ja nicht wecken...

Wenn sich Jemand mit dem Thema auskennt, würd ich mich freuen wenn er oder sie mir schreibt Smile

Gruß hakkatsch
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