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promotionbasis.de
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<< Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 2 :: Selbständiges Schuldversprechen >> |
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Guest
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Posted: 04 Mar 2010 - 23:15
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Nutz doch bitte die Suchfunktion, dieses Thema wurde hier schon hinreichend diskutiert. Außerdem erübrigt sich deine Frage, da es keine Rolle spielt, wie wir es sehen, wenn es der Gesetzgeber bereits fesgelegt hat. Ebenfalls hinkt dein Vergleich mit dem Maler. Der hat sicher bestimmte Vorgaben des Kunden einzuhalten, trägt am Ende aber das alleinige unternehmerische Risiko (Beschaffung der Materialien, Erfüllungszeitraum, Gewährleistung etc.). Als Hostess auf einer Messe bist du in ein Unternehmen "integriert" und gebunden an Rahmenbedingungen (Kleidung, Ansprache der Besucher, Öffnungszeiten des Standes etc.) also nachvollziehbarer Weise eben weisungsgebunden. Es kann nun also passieren, dass dir das Finanazamt unter eben so einer Begründung die Ausstellung einer Steuernummer verweigert. |
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Guest
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Posted: 11 Mar 2010 - 10:53
Als Messehostess beworben, viell. als Küchenhilfe eingestel |
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Habe einen Vertrag für die Bauma zugeschickt bekommen, wo steht, dass der Einsatzbereich noch nicht klar ist. Daraufhin habe ich nachgefragt: es kann auch sein, dass ich im Küchenbereich eingesetzt werde. Also Fazit: damit müsst ihr rechnen, wenn der Einsatzbereich nicht angegeben ist, auch wenn ihr euch als Hostess beworben habt. |
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SophiaHH Promo-Prof
Joined: 24 Feb 2009 Posts: 203 Location: Hamburg
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Posted: 11 Mar 2010 - 14:38
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vor allem kann man schnell in der küche landen, wenn vor ort festgestellt wird, dass man wohl doch paar cm kleiner ist und bei der bewerbung geschummelt hat nee, aber glückwunsch erstmal..scheint wohl nun doch mit einem messejob geklappt zu haben.. und selbst wenn du erst in der küche landest - sieh es als chance dich zu beweisen.. und schon stehst du das nächste mal vorne auf der messe |
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Guest
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Posted: 11 Mar 2010 - 16:16
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Hast du dich direkt bei einem Aussteller beworben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Hostess ausgeschrieben wird und man dann zum Spülen oder Kelle schwingen ins Messerestaurant geschickt wird Wahrscheinlich haben die nur einen großen Stand, wo eine kleine Küche drin ist. Da musst du sicher nur ab und an einen Kaffee aufsetzen und das ein oder andere Schnittchen schmieren |
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Guest
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Posted: 11 Mar 2010 - 21:24
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Das ist, wenn man Pech hat, nur Küchenarbeit. Es gibt Küche oder Service. Und auch, weil Kleidung gestellt wird und dann vielleicht rauskommt, dass ich mit meiner Größe geschummelt habe, zumal ich nicht den ganzen Tag High Heels tragen kann, habe ich das Angebot nicht angenommen. Bei falschen Angaben zur Person wird man ämlich gefeurt und muss 100 Euro oder mehr Strafe zahlen. Da wart ich lieber auf einen Job, wo ich selbst meine Kleidung mitbringen kann. |
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Guest
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Posted: 22 Mar 2010 - 14:08
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Ich entschuldige mich im Voraus dafür, wenn ich eine doppelte Frage stelle, aber auch nachdem ich mir den Infotext zum Thema Gewerbeschein & Steuernummer und einige Beiträge hier im Forum durchgelesen habe, hab ich noch nicht ganz durchgeblickt, wie ich das alles am besten starten soll.
Habe seit einer Woche mein Abitur und von einer Bekannten den Tipp bekommen, mich hier anzumelden und als Hostess bzw. generell auf Messen zu jobben, da ich erst nächstes Jahr anfangen will zu studieren.
Nachdem bei fast jeder Anzeige vom Arbeitgeber ein Gewerebschein verlangt wird, wollte ich mich darum bemühen, einen zu beantragen, jetzt habe ich allerdings auch gelesen, dass man das für Hostesstätigkeiten gar nicht mehr wirklich darf etc.
Ich würde sehr gerne beginnen, Bewerbungen zu schreiben und mich um Jobs im Messe/Servicebereich zu bemühen, allerdings scheint das ohne Gewerbeschein sinnlos zu sein - kann mir vielleicht jemand Erfahrenes, der auch einmal ganz am Anfang stand, sagen, ob es sich lohnt - oder soll ich nur meine Lohnsteuerkarte beantragen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe, ich surfe seit vier Wochen auf der Seite hier aber bin trotzdem unschlüssig was ich als erstes tun soll. |
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Guest
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Posted: 14 Jun 2010 - 14:31
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Hallo zusammen,
ich muß das Thema nochmal aufgreifen da ich irgendwie nichts aktuelles finde.
Für die Firma für die ich seit Jahren mehr oder weniger regelmäßige Produktpräsentation und Schulungen im Handel mache, hat wieder vor bei einer großen Messe mit zumachen. Bei dieser Messe wollte ich eigentlich auch wieder als Fachberater dabei sein. Da sich die Firma vor einiger Zeit eine Agentur für eine Abverkaufspromo gesucht hat, wurde sie auf das Urteil vom 20.10.2005; Aktenzeichen: L 8/14 KR 334/04; hingewiesen.
Ich arbeite immer direkt für die Firma ohne Agentur. Diese hat jetzt aber Angst bekommen und will mich auch über Lohnsteuerkarte bei der Agentur für die Messe arbeiten lassen.
Ist denn jetzt jeder der auf der Messe arbeitet gleich eine Hostess bzw Host? Kann man das trennen? Was kann ich machen damit ich trotzdem auf Rechnung arbeiten kann?
Danke
Gruß Stephan |
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Guest
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Posted: 14 Jun 2010 - 16:48
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Soweit das auch in anderen Foren zu verstehen ist, ist es wohl am Sinnvollsten einen Anwalt rauszusuchen, der auf Scheinselbstständigkeit spezialisiert ist und mit dem einen Vertrag auszuarbeiten, der einer Prüfung durch die Sozialversicherungsträger Stand hält (oder das zumindest relativ wahrscheinlich tun sollte). |
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Guest
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Posted: 15 Jun 2010 - 21:16
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Naja, aber mit einem Anwalt steht Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis mehr.
Ich habe mich mal bei den Kollegen der anderen Firmen erkundigt, da brauch keiner auf Lohnsteuerkarte bei Messen arbeiten. Da sind zum Teil auch große Namenhafte Agenturen dabei. Haben die alle einen speziellen Vertrag oder wird das Problem nur ignoriert? |
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Guest
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Posted: 16 Jun 2010 - 11:30
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Wolffi wrote: | Naja, aber mit einem Anwalt steht Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis mehr.
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Das ist eine unwahre Behauptung!
Es gibt zudem in jeder Stadt eine kostenlose "Rechtsberatung".
Quote: | Ich habe mich mal bei den Kollegen der anderen Firmen erkundigt, da brauch keiner auf Lohnsteuerkarte bei Messen arbeiten. Da sind zum Teil auch große Namenhafte Agenturen dabei. |
Namhaft??? Ja und??? Ich brauche keine Glaskugel um dir zu sagen,dass die noch einen Haufen Ärger bekommen.
Quote: | wird das Problem nur ignoriert |
So ist es! |
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Guest
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Posted: 08 Sep 2010 - 14:56
Bin etwas verwirrt |
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ich bin gerade etwas verwirrt über eine aussage, die ich bei tipps und tools auf der promotionbasis seite gelesen hab.
ich möchte hauptsächlich als messehostess tätig sein und dachte, ich muss mir einen gewerbeschein holen. jedoch habe ich auf der hp jetzt gelesen:
Achtung: Ausnahme!
Bei Jobs auf Messen musst Du ein Angestelltenverhältnis eingehen (z.B. wegen Deiner Weisungsgebundenheit). Deshalb musst Du Tätigkeiten als Host oder Hostess über die Lohnsteuerkarte abrechnen.
hmmmm irgendwie versteh ich grad nichts mehr |
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Guest
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Posted: 08 Sep 2010 - 17:31
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Es hat dieses Urteil gegeben, es ist aber so, dass die meisten Agenturen Messehostessenjobs trotzdem nur auf Gewerbeschein abrechnen. Solange es noch kein Gesetzt ist, wird das wohl auch so bleiben. |
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Guest
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Posted: 08 Sep 2010 - 20:22
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Das hat mit Gesetz nicht viel zu tun. Urteil ist eben Urteil, außer es klagt sich mal jemand nach Karlsruhe dagegen vor und die stellen das Gegenteil fest. Fakt ist, den Rentenkassen fehlt das Geld. Da wird in naher Zukunft sicher noch intensiver in Firmen geprüft und dann kommst dicke. Nicht nur für die Agenturen... |
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Guest
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Posted: 08 Sep 2010 - 20:25
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Gut, aber was soll ich als Messehostess machen? Die Agenturen rechnen nun mal nicht auf LSK ab, ich bin auf die Messen angewiesen. |
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Guest
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Posted: 08 Sep 2010 - 21:43
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eine art 'schlupfloch' ist eine chefhostesstätigkeit, weil du da ja unter umständen selbst weisungen gibst.
und am besten nicht messehostess in die rechnung schreiben. |
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