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promotionbasis.de
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Gast
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Verfasst am: 12 Apr 2004 - 14:21
Promotion & Wohngeld |
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hallo zusammen, bin ganz neu hier und habe wie denke ich mal jeder zu beginn ziemlich viele fragen, ich hoffe auf eure unterstützung
mein problem: ich mache seit dez/03 promo - habe noch einen teilzeitjob wo ich ca. 600euro verdiene, habe im januar antrag auf wohngeld gestellt, auch bewilligt bekommen (monatl. ca. 70euro)...
im moment läuft die promotion ziemlich gut... also verdiene echt ganz gutes geld, gibt es eine grenze bis der ich stoßen kann ohne das ich das wohngeld am ende des jahres wieder zurückzahlen muß... oder anders gefragt besteht überhaupt die möglichkeit das ich das geld wieder zurückzahlen muß???
bin da ziemlich ratlos, und ans wohnungs...bzw finanzamt möchte ich mich da nicht wenden |
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Gast
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Verfasst am: 12 Apr 2004 - 20:49
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nur mal ne frage: wo ist den das problem, beim finanzamt nachzufrage wie hoch die einkommenshöchstgrenze beim wohngeld liegt? Da bekommst du ne Rechtsverbindliche Auskunft (sie sind dazu verpflichtet) und dein Prob ist gelöst. Solltest du diese Einkommensgrenze übersteigen (Freibeträge nutzen, Aufwändungen verbuchen) musst du die Förderungen genauso wie beim Kindergeld, Bafög ... zurückzahlen, ist doch selbstverständlich, denn es sollen ja nur bedürftige unterstützt werden. |
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fran79 Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 29.12.2003 Beiträge: 151 Wohnort: Bergkamen
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Verfasst am: 19 Apr 2004 - 13:22
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Hallöchen!
Also, da ich seit dem Weihnachtsgeschäft nicht mehr wirklich viel gearbeitet habe..musste ich mich wieder arbeitslos melden, daher bekomme ich derzeit auch Wohngeld! Und ich weiß, daß man jeden finanziellen Neubezug sofort beim Sozialamt / Wohngeldstelle melden muss! Aber da das Wohngeld eh alle drei Monate neu beantragt werden muss, würde ich dann einfach beim nächsten Mal dort nachfragen! Dann bist Du definitiv auf der sicheren Seite!
MfG, Fran79 |
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Gast
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Verfasst am: 19 Apr 2004 - 20:41
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ich hab gedacht das gilt 1 jahr und dann mußt es wieder neu beantragen, und jeden neuen job neu melden ... ist mir neu..
deutsche land - schwierige land |
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yvymaus Alter Hase
Anmeldungsdatum: 11.04.2003 Beiträge: 597 Wohnort: Thalheim
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Verfasst am: 20 Apr 2004 - 6:56
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oh, da hast dir den antrag bzw. den bewilligungsbescheid net richtig durchgelesen...dort steht nämlich : wenn sich das einkommen um x% (weiss jetzt ne genau den prozentsatz) erhöht muss du das der wohngeldstelle melden und es wird entweder neu berechnet oder du bekommst halt nix mehr
ansonsten lass es weiterlaufen und hoffe das sies ne rausbekommen...sonst darfst halt alles zurückzahlen...
nice greetz |
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2004 - 19:52
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Hallo zu diesem Thema...als weitere Info...
Ich beziehe seit einem Monat Wohngeld und habe jetzt mit wieder mit Promotion angefangen. Die freundliche Dame des Amtes hat mir am Telefon zugesichert, daß das Wohngeld erst dann neu berechnet wird, wenn Du langfristig, also mindestens 2 Monate lang, einen Job -also auch Promotion ausübst. Selbst wenn Du in einem Monat o.ä. 5000 Euro verdienst, entscheidend ist, wie lange Du arbeitest (und was Du sonst noch auf dem 'Sparkonto' hast).
Wohngeld zurückzahlen und solche Geschichten...frag doch einfach mal freundlich nach, wie es bei Dir aussieht, die beißen nicht! Wohngeld steht Dir nämlich zu, wenn Du ne' Zeit lang zu wenig Geld verdienst/verdient hast. Also, keine Kontaktängste, greif einfach mal zum Hörer...
Du kannst Deinen Wohngeldanspruch auch online selbst berechnen...
in der Suchmaschine 'Wohngeld berechnen' o.ä. eingeben, da findest Du sonst auch alle Infos...
Grüße, Garantine |
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