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Probleme mit dem Ordnungsamt bei Promotionaktionen

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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jun 2007 - 9:12

Reisegewerbeschein & Straßengewerbe
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Hallo, ich habe gehört, das man mit einem Straßengewerbe auf der Straße verkaufen darf. Hat mir ein Berliner Zeitungs Promoter erzählt. Er meinte das dieser Schein ca. 80 EUR kostet. Wer weiß da mehr?
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Thalheim

BeitragVerfasst am: 21 Jun 2007 - 13:35

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Yvelli hat Folgendes geschrieben:
Also ich weiß auch nur, dass man sich für alles überall eine Genehmigung einholen muss - entweder macht es die Agentur, oder man muss es selbst machen, wenn die es nicht gemacht haben - von daher immer bei der Agentur nachfragen und die Bescheinigung zuschicken lassen, denn sonst hat man hinterher wirklich ne Klage am Hals... Sad Und sollte die Agentur solch eine Genehmigung haben, ist es ein schöner Papierwust, der da auf Dich zu kommt, denn Du musst dann erstmal Schreiben aufsetzen und beweisen, dass ihr dort hättet arbeiten dürfen...



tja so ist das in deutschland... sobald man sich auf stadteigenem gebiet gewerblicher weise bewegt muss genehmigt werden... genau so wie wenn ich als ladeninhaber miete zahlen muss nur weil mein kundenstopper aufm gehweg steht oder meine ladenreklame auf den gehweg oder die strasse hängt!

hoffe nur für den threaderöffner das die agentur ne genehmigung hat!!! sonst wirds richtig mist!
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Jul 2007 - 9:17

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Ich hätte auch auf die Agentur verwiesen. Aber zukünftig immer die Genehmigung zeigen lassen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Jul 2007 - 9:39

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auf die agentur verweisen klapp aber auch nicht immer. ab und an sammeln die dann trotzdem die personilien der promoter ein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Jul 2007 - 12:28

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Und wer ist dafür haftend? Die Agentur oder der Promoter?
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Jul 2007 - 15:55

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Selbstverständlich die Agentur - dort ist auch die Idee geboren, von dort kam das ausgearbeitete Konzept und der Promoter kann bei Auftragsannahme von ordnungsgemässen Voraussetzungen ausgehen. Dies ist gleichzusetzen mit zur Verfügung gestelltem Equipment: der Promoter muss dieses nicht gesondert auf Sicherheit und Funktionsweise überprüfen, es ist vielmehr grundvoraussetzend.
Entweder handelte die Agentur im Detail fahrlässig oder, und das trifft eher zu, bewusst vorsätzlich : eine Guerilla-Aktion beschreibt ganz offen die Art und Weise der nicht-genehmigten Überfallstrategie - wobei bei einigen "lustigen" Jobangeboten den Agenturen die rechtliche Konsequenz scheinbar überhaupt nicht bewusst zu sein scheint.
Hier solltet Ihr als Promoter auch aufpassen: beschreibt die Agentur den Aktionsablauf in dieser Form, handelt Iht wissens und müsst Euch bei Erwischen ebenfalls rechtfertigen !

ciao derde
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Blume
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 11.03.2003
Beiträge: 23
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10 Aug 2007 - 17:04

hh
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in HH gilt in der Innenstadt das HHburger Wegerecht.. hört sich blöde an- und es gibt keine Möglichkeit dafür einen- ich darf verteilen- Schein zu bekommem. Die meisten Ag ignorieren das aber es gibt Strafen bis zu 10.000 Euro.
Ich habe deswegen öfters Promos nicht gemacht- auch wenn ich dadurch meinen Job verloren habe.
.Sperrgebiet ist die Mönckebergstr, die Strassen um die Binnenalster ect. Also an deiner Stell würde ich die Ag dafür verantwortlich machen und in Zukunft z.B in Lübeck verteilen- da geht das nämlich so...

Viel Erfolg
funny
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Aug 2007 - 17:01

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Mittlerweile braucht man eigentlich in allen Städten in Deutschland Genehmigungen.

Die meisten Agenturen wissen das auch und im Regelfall werden die auch vor der Aktion von den Agenturen beantragt. Man sollte sich immer eine Kopie der Genehmigung von der Agentur schicken lassen und ständig dabei haben. Eigentlich ist zwar die Agentur verantwortlich. Das interssiert nur die meisten Mitarbeiter vom Ordnungsamt nicht, weil für die ist derjenige zuständig und verantwortlich der vor Ort die Aktion durchführt.

In einigen Städten ist man da kulanter als in anderen. Mitunter braucht man auch unterschiedliche Genehmigungen (teils vom Ordnungsamt, teils von anderen Ämtern, was je nach Stadt unterschiedlich ist).

Ich hatte letztens auch Spaß mit den lieben Ordnungshütern in Mannheim. Ich hatte zwar eine Genehmigung dabei, die war aber anscheinend nicht ganz ausreichend. Die Genehmigung galt nur für einen bestimmten Platz und denjeweiligen Tag. Allerdings ist es in Mannheim mittlerweile so, dass man im Bereich der Fußgängerzone nichts mehr verteilen darf (Anordnung der Stadt Mannheim). Also vor allem keine Flyer. Wir durften trotzdem erstmal weiter machen, da man abklären wollte, ob wir unser Info-Material in diesem speziellen Fall doch verteilen dürfen oder nicht. Man wollte uns dies später nocheinmal mitteilen, allerdings tauchte die nicht mehr wieder auf.

Hab auch schon von anderen Promotern gehört, dass es in anderen Städten gerade mit Flyer und ähnlichen Aktionen auch immer schwieriger wird und teilweise mittlerweile wie in Mannheim sogar verboten ist.

Die vom Ordnungsamt meinten, dass Problem wäre die Müllansammlung in den Innenstädten. Da die meisten Leute das Zeug an der nächsten Ecke einfach auf den Boden schmeissen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Sep 2007 - 16:27

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Also ich wurde in Köln mit 2800 Flyern an der Kölnarena hochgenommen. Mein Name wurde aufgeschrieben und eine Ordnungswidrigkeit erfasst. Das war irgendwann gegen Ende vergangenen Jahres. Bis heute hab ich nix davon gehört und werde es auch wahrscheinlich nicht mehr. Wir haben damals gesagt, dass wir die Flyer privat verteilen.....( *grinz*)

Die Agentur war also sowieso von Anfang an aus dem Schneider, hätte aber jegliche Strafen übernommen. Wie gesagt, ist alles gut gegangen...


Wünsche dir viel Glück
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Sep 2007 - 12:59

Re: hh
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Blume hat Folgendes geschrieben:
in HH gilt in der Innenstadt das HHburger Wegerecht.. hört sich blöde an- und es gibt keine Möglichkeit dafür einen- ich darf verteilen- Schein zu bekommem. Die meisten Ag ignorieren das aber es gibt Strafen bis zu 10.000 Euro.
Ich habe deswegen öfters Promos nicht gemacht- auch wenn ich dadurch meinen Job verloren habe.
.Sperrgebiet ist die Mönckebergstr, die Strassen um die Binnenalster ect. Also an deiner Stell würde ich die Ag dafür verantwortlich machen und in Zukunft z.B in Lübeck verteilen- da geht das nämlich so...

Viel Erfolg
funny


Das stimmt nicht so ganz, ich habe Promotion für SAT1 und NDR, unteranderem in der Mönckebergstrasse und auch um die Alster getätigt.

In unserer Teamleitermappe gab es für jede dieser Promo eine Genehmigung der Stadt HH.

Tipp: Promotions auf offener Strasse sollten immer mit genehmigung durchgeführt werden. Klärt das vorher, normalerweise muss der TL diese dabei haben. Ansonsten lasst euch eine Kopie geben, die Ihr mitführt!
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Sep 2007 - 19:06

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Hier habe ich grad mal ein interessantes Praxisbeispiel zur Genehmigungsproblematik gefunden:
http://www.ksta.de/html/artikel/1189361594041.shtml

(Hab den Frosch aus dem Artikel auch schon ab und zu mal gesehen)
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2007 - 17:10

Kostet dich in hamburg irgendwas über 80 Euronen..
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Dazu ne Ordnungswidrigkeits anzeige und dann darfst du während der tollen Behördenöffnungszeiten Deine Ware/Equipment wieder aus der Aservatenkammer abholen. Holst Du den kram nicht ab, wird er nach ein paar Monaten Kostenpflichtig vernichtet. Dazu kommen die Einlagerungsgebühren.

Hatte auch den Fall auf dem HAfengeburtstag für einen Getränkehersteller. prost Allerdings hat das Ordnungsamt dann doch darauf verzichtet die 5 Europaletten mr green zu konfiszieren und hat nur die Ladung in meinem Bauchladen eingesackt. Die Gebühr von 80 Euro hat meine Agentur übernommen. Wegen der Anzeige hab ich bis jetzt noch nichts bekommen. Ist jetzt ein gutes halbes JAhr her. Grundsätzlich: Agentur immer nach GEnehmigung ansprechen oder schriftlich festhalten lassen, dass evtl. Ordnugsgelder Agenturseitig übernommen werden.

Grüße, KIEZKIND
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Apr 2011 - 8:12

Probleme mit dem Ordnungsamt bei Promotionaktionen
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Hallo leute,

ich komme aus Düsseldorf und musste als Vertretung für einen anderen Promoter im Mediamarkt duisburg arbeiten. Ich habe DSL verträge (MediaCorner) abgeschlossen. Das war eine normale promotionart wie jede andere. ich habe eine normale gewerbeschein. An dem Tag haben die Ordnungsämter von Stadt Duisburg eine Kontrolle gemacht. eine Kollegin, die Debitel Promotion gemacht und ich hatten in dem moment keine gewerbekarten dabei. Die Ämter haben unsere Personalien aufgenommen, um dies später zu kontrolieren.

Jetzt kommt´s:

3 Monate später erhalte ich vom Ordungsamt Düsseldorf einen Brief in dem steht:
Sie wurden im Media Markt Duisburg durch das Ordnungsamt der Stadt Duisburg beim Abschluss von Telekommunikationsverträge angetroffen. Die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit ist Reisegewerbe im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. Die für die Ausübung dieses Gewerbe erforderliche Reisegewerbekarte besitzen Sie nicht. Dies stell einen Vertoß gegen die Gewerbeordnung dar.

Die Kollegin von Debitel kommt aus Essen und vom Ordnungsamt Essen hat sie nichts erhalten.
Die Ordnungsämter aber in Düsseldorf sehen das anderes.
ich muss ein Bußgeld in Höhe von 123, 50 zahlen.

Meine Frage jetzt wie kann ich es rechtlich begründen, dass ich für diese Promotionart nur eine normale gewerbe benötige.

Ich bitte um Vorschläge

Danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Apr 2011 - 8:27

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Rechtlich begründet man sowas am besten mit Paragraphen und einer gut gestützen Argumentation gegen deren Auslegung und für deine. Was aber ohne Anwalt oder fitten Steuerberater schwierig werden könnte. Wenn ich nur mal bei Wikipedia die Definition von "Reisegewerbe" anschaue, wüsste ich nicht, warum man der Argumentation des Gewerbeamtes nicht folgen sollte. Das Bußgeld hält sich ja auch in Grenzen und hättest du einen Gewerbeschein vor Ort mitgehabt, hätte man das sicher auch mit den Mitarbeitern vor Ort klären können und die Sache wäre vielleicht nicht so weit gekommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Apr 2011 - 8:42

Antworten mit Zitat  

die Kollegin von Debitel hat ihre karte auch nicht bei und sie muss nichts zahlen. na ja mein Pesch. Wie du gesagt hat es ist schwierig rechtlich zu begründen.

ich habe diesen Beitrag gefunden:
http://www.gutefrage.net/frage/hostess-promotion-mit-reisegewerbeschein
Ich habe eine schriftliche Erklärung vom Ordnungsamt Düsseldorf angefordert. Es kam aber nur der Überweisungsschein von denen Smile
ich denke, die wollen mir nur die Reisegewerbe karte verkaufen.
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