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Rechnungsstellung, Rechnungstool - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Apr 2011 - 8:16

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Grundsätzlich gilt, 30 Tage Zahlungsziel, der Schuldner ist danach automatisch im Verzug. Handelspartner dürfen davon abweichend natürlich auch andere Zahlungsziele vereinbaren. Dass sollte dann in deinem Vertrag stehen. Steht nichts dazu drin, gelten die 30 Tage. Ansonsten auch immer mal hier im Forum stöbern für Details;)
https://www.promotionforum.de/ftopic412.html
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Apr 2011 - 10:35

Antworten mit Zitat  

kenne ich auch so mit den 30 Tagen.
die meisten Agenturen sind aber so nett und überweisen schneller wenn du sie bittest.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Apr 2011 - 14:53

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jandikas hat Folgendes geschrieben:

die meisten Agenturen sind aber so nett und überweisen schneller wenn du sie bittest.


Nett????

Privatautonomie hat immer noch Vorrang! Wink
Ganz streng genommen beschreibt § 286 BGB den aller spätesten Zeitpunkt des Verzugs.

Sprich:Mit Ablauf des 30 Tages nach Rechnungstellung muß der Schuldner im erfolgreichen Klagefall sämtliche Kosten übernehmen.

P:S:

Ich habe auch noch nie ein behördliches Schreiben oder eine private Rechnung bekommen,die ein Zahlungsziel von 4 Wochen oder 30 tagen vorgesehen hat.Es waren immer 10 bis 14 Tage angegeben, z.T. auch "Der Betrag ist sofort nach Zustellung zu überweisen" (= wohl nach Rectsprechung 5 Werktage,max 7 Werktage).

Somit soweit zu unserer "Selbständigkeit"!
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Apr 2011 - 16:51

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ist das dann nach dieser Frist fällig die du setzt?
Auch rechtlich?
sonst könntest du ja direkt nach 2 Tagen anfangen mahnungen zu schreiben?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Apr 2011 - 21:07

Antworten mit Zitat  

jandikas hat Folgendes geschrieben:
ist das dann nach dieser Frist fällig die du setzt?
Auch rechtlich?


Eine Rechnung ist sofort nach Zugang fällig (deshalb auch vorsichtshalber "Die Rechnung ist sofort fällig" und/oder ein konkretes Zahlungsziel (mit Rechnungsdatum) angeben.

Fälligkeit und der gesetzliche nomierte Verzug,wenn nichts anders vereinbart wurde,sind zwei paar Schuhe.

Vergleiche §286 III BGB dazu:

"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;"
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jun 2011 - 9:23

Agentur verlangt Passus in der Rechnung
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Hallo community,
hatte kürzlich ein Angebot von einer Agentur die darauf besteht folgenden Passus in die Rechnung aufzunehmen, sonst wird nicht bezahlt da Ihr Steuerberater solche Rechnungen nicht akzeptiert.

Zitat:
Hiermit bestätige ich __________ , dass ich bei mindestens drei weiteren Unternehmen eine freie unternehmerische Tätigkeit ausübe, somit kein Angestellter bin und weniger als 49% meiner selbstständigen Tätigkeit für *** zur Verfügung steht.


Das fand ich etwas Seltsam, ich habe den Job (auch aus anderen Gründen) abgelehnt.

Was sagt Ihr dazu? Wenn ich das in einer Rechnung schreibe muss es ja auch in jeder anderen tun, oder?

edit: Die selbe Klauser, nur leicht anders Fomuliert, steht auch im Vertrag. Die Agentur sagt aber dass dies nicht ausreicht da der Steuerberater danicht mitmacht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jun 2011 - 10:18

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Aus meiner Sicht völliger Quatsch, es gibt gewisse Richtlinien, was an Formalien in einer Rechnung drin sein muss. Da gehört das ganz sicher nicht dazu (zumal das inhaltlich in meinen Augen ganz schöner Humbuk ist). Da kann man am Ende drauf bestehen, dass der halbe Vertrag mit auf die Rechnung soll.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jun 2011 - 10:27

Antworten mit Zitat  

So sehe ich das auch und deshalb nachgehackt und den Auftrag nicht sofort angenommen.

D.h. mit dieser Agentur wird wohl kein Kuchen gebacken.

Die kamen mir auch von Anfang an etwas seltsam vor. Das Inserat war löchriger als ein schweizer Käse, kaum Infos nur Datum, Honorar und Kategorie.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jul 2011 - 6:54

Rechnung
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Hallo,

Wieviel Wochen/ Tage nach Auftrag muss / kann ich die Rechnung an dir Firma schicken?

HAt damit jemand Erfahrung, wenn ich die Rechnung erst drei Wochen nach Auftrag geschickt habe. Habt Ihr euer Geld noch erhalten?

Vielen Dank
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Jul 2011 - 13:48

Re: Rechnung
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NicoleJa hat Folgendes geschrieben:


HAt damit jemand Erfahrung, wenn ich die Rechnung erst drei Wochen nach Auftrag geschickt habe. Habt Ihr euer Geld noch erhalten?


Wieso willst du die Rechnung später schicken???Wenn du beim FA anrufst,wird dir die Steuernummer meistens per Telefon durchgesagt! Wink

Eine Rechnung (bzw. genauer der Zahlungsanspruch) verjährt nach 3 Jahren ab Jahresende gerechnet;sprich: ab dem 31.12.2011 zählt die Frist und dein Zahlungsansspruch ist am 01.01.2015 verjährt.

P.S:

Alles aber lieber nochmal mit der Agentur abklären!Meistens dauert dann die Bezahlung sehr viel länger,weil das Projekt schon "abgehandelt" ist.
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Madelhaus1
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 1501
Wohnort: Königs Wusterhausen

BeitragVerfasst am: 06 Jul 2011 - 7:01

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Meistens steht es auch im Vertrag geschrieben ...wann die Rechnung bei der Agentur eintreffen sollte...
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jul 2011 - 13:41

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Und das eben ist Quatsch! (......und die Scheinselbständigkeit lässt grüssen!!!!)

Passagen,wie die "Rechnung muß spätestens 4 oder 6 Wochen bei der Agentur" sein,sonst ist sie verjährt ist Käse.Man könnte in der Zeit nichteinmal wirksam klagen.........(Beispiel:Du rufst bei der Agentur an und man teilt dir nach 4 oder 5 Wochen mit,dass deine Rechnung nicht angekommen sei!)

Desweiteren:Eine Rechnung verjährt nie,nur der Zahlungsanspruch daraus.........

.......und wenn der Schuldner einen verjährten Zahlungsanspruch begleicht,dann ist das sein Pech und nicht wieder rückgängig zu machen.
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Madelhaus1
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 1501
Wohnort: Königs Wusterhausen

BeitragVerfasst am: 07 Jul 2011 - 6:08

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Ja ...du hast ja Recht...da die Leistung erbracht wurde....aber wenn ich eine Leistung erbracht habe stelle ich meine Rechnung stetig gleich schon aus diesem Grunde würde ich das nie auf die lange Bank schieben ......in den Verträgen steht bei mir auch nicht die Klausel das die Rechnungstellung dann und dann verjährt...sondern das sie nach der Aktion so und so gestellt werden sollte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jul 2011 - 8:59

online Rechnung
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Hallo,

da ich als Promoter nie wirklich Zeit und Lust habe meine Rechnungen zu schreiben und abzuschicken (wann habe ich denn schon mal ne Briefmarke zur Hand), aber mein Geld theoretisch immer sofort brauche, habe ich mir überlegt, ob ich nicht mal meine Rechnungen online verschicke?!
Geht das, bzw hat jemand Erfahrunge damit gemacht? Kostenpunkt?

Dank an euch im Voraus!

Chris
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jul 2011 - 10:25

Antworten mit Zitat  

Was genau meist du denn mit "online"? Per Mail? Und die wohl entscheidende Frage in dem Zusammenhang, bist du umsatzsteuerpflichtig?
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