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Reisegewerbeschein / Reisegewerbekarte

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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jan 2004 - 15:31

Reisegewerbeschein / Reisegewerbekarte
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Hallo,

den bisherigen Postings zum Thema Gewerbeschein war auch der Hinweis zu entnehmen, das in dem Moment, wo es ums Verkaufen geht, ein Reisegewerbeschein verlangt würde. Nun ist das im Gegensatz zu vielen Promos beim Leasing-Außendienst ja der Fall.

Fragen: Hat jmd. schon mit diesem speziellen Fall Erfahrung und kann mir ggf. Hinweise geben? Múß eine Reisegewerbeschein zusätzlich zum normalen beantragen werden oder ersetzt er diesen? Gibt es irgendwelche speziellen Voraussetzungen, die man dafür erfüllen muss?

Vielen Dank schonmal für eine Antwort Smile

Anett
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Jan 2004 - 12:57

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Hi,

soweit ich weiß, ist ein Reisegewerbeschein nur dann notwendig, wenn man sein "Geschäft" immer mit sich herumträgt. Das ist bei einer normalen Promotion ja nicht der Fall. Seinen "Geschäftssitz" hat man idR. ja zu Hause.

Somit kommt ein Reisegewerbe nur in außerordentlichen Fällen oder eben zum Beispiel als Propagandist zum tragen. Um ganz sicher zu gehen würde ich mich aber noch einmal mit dem hiesigen Ordnungsamt auseinander setzen. Jede Gemeinde hat da so ihre eigenen Regeln, denke ich Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Jan 2004 - 14:44

danke :o)
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vielen dank für die antwort, die mir schon mal ein paar weitere denkansätze liefert... wenn der eigentliche geschäftssitz des promoters zählt, ist der natürlich zu hause.

nun, ich werde mich beim ordnungsamt frankfurt mal schlau machen und das dann hier mal mitteilen.

problem ist bei den kontrollen halt, das dann eher die meinung der kontrollierenden behörde zählt...

viele grüße

anett
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Mai 2004 - 15:00

Reisegewerbeschein
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Hallo, ich würde gern mal wissen ob ich als Promoter nun einen Reisegewerbeschein brauche oder reicht ein "normaler"?? Was gibts da für nen Unterschied?
Die meisten die ich kenne haben einen einfachen Gewerbeschein aber jetzt hab ich gehört, da ich ja ständig in einer anderen Stadt Promo mache, brauche ich einen Reisegewerbeschein (der übrigens ziemlich teuer ist).

Was stimmt nun?

Greetz Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Mai 2004 - 15:20

quqark
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hi , mach dir einen Gewerbeschein ganz normal, der reicht voellig aus

ausser man sagt dir was anderes, die agenturen ,

glaube ich aber nicht, dass das geschiet,

habe auf meinem gewerbeschein alles was nicht niet- und nagelfest ist

fuer im verkauf, koennte wenn es sein muss auch nach dubei promo machen, bitte zu bedenken, wenn im ausland Promo gestaltet wird, das eine Ust Ident fuer das ausland beantragt werden muss -

Finanzamt weiss dort bescheid wo, wer, das ausstellt (das finanzamt selber, aber die abteilung ist ausschlaggebend)

Bitte dann schriftlich beantragen und um mithilfe fragen, sind alles nur menschen Very Happy

und net vergessen den Normalen fur promo reicht aus

Reise gewerbe ist fuer die, die Vertrieb machen, Handelsvertreter

lg aus trier
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Jun 2004 - 21:01

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ich habe vom gewerbeamt folgende info:
für promo reicht ein "normaler" gewerbeschein. wenn du natürlich mit einem bauchladen von tür zu tür gehst und sachen verkaufst, .... dann brauchst du einen "reise-schein". lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Sep 2004 - 23:19

Wer von euch hat ein Reisegewerbe ?
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Definitionen
Im Unterschied zum "normalen" Gewerbe, auch stehendes Gewerbe genannt, gibt es noch das Reisegewerbe.
Auch wenn hier auf dieser Seite alles ziemlich einfach umsetzbar erscheint, raten wir dringend zu einem Beratungsgespraech mit der IHK und eventuell noch zusaetzlich mit einem Anwalt.

GewO § 55
(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben

selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder
Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder
Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach
Schaustellerart ausübt.
(2) Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

(3) Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2000 (GerArch 2000, 480) ergibt sich grundsaetzlich, dass, bis auf wenige im Gesetz geregelte Ausnahmen, jedes Handwerk im Reisegewerbe ausgeuebt werden darf und kann.

Eine Reisegewerbekarte wird beim Gewerbeamt des Wohnsitzes beantragt.
Die Bearbeitungszeit kann zwischen 2-4 Wochen dauern und ist auch abhaengig von der Zulieferung einiger Dokumente.
Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO sind folgende Unterlagen notwendig:

Antrag nach § 55 GewO
1 Passfoto neueren Datums
Fuehrungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister GZR
(muessen beim Haupt- oder Nebenwohnsitz beantragt werden)
evtl. noch eine Beschenigung vom Finanzamt
Die Bearbeitungsgebuehr kann zwischen 250 bis ca. 450 Euro liegen.

Ein Reisegewerbe kann als vollwertige, selbststaendige Existenz zaehlen und damit auch voll ueber die Existenzgruendungsprogramme der BA, wie UeG und Ich-AG, foerderfaehig sein. Voraussetzungen sind jedoch die uebliche Leistungsberechtigung und die selbststaendige Reisegewerbeausuebung mit eigenem, vollem unternehmerischen Risiko.

Reisegewerbe: Die 10 häufigsten Fragen und die richtigen Antworten

http://www.buhev.de/1997/0000_rgw10.html

Warum ich frage:
Weil ich das Reisegewerbe anmelden möchte und aber auch den Vorteile erkennen möchte...
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Dez 2004 - 23:21

Reisegewerbeschein
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Hallo,
Ich mache derzeitig Promotion. Jetzt hab ich mal eine Frage.
Ich habe einen normalen Gewerbeschein, auf dem das Ordnungsamt einen Vermerk geschrieben hat:

siehe Zeile 15 "Promotion (Verteilung kostenloser Warenproben, Werbemittel, Werbung und Beratung; kein Verkauf, keine Vertragsvermittlung, keine Mitgliederwerbung Gem. § 55 GEWO=Reisegewerbe)

Was hat das zu bedeuten?
Ich mache demnächst Promotion für ISDN & DSL Produkte.
Da werden ja auch Verträge abgeschlossen.
Muss ich mir da jetzt wirklich einen Reisegewerbeschein für 170,-€ holen??
Oder ist das mit den Verträgen im Bezug auf mich persönlich gemeint?
In dem Fall schliesse ich ja den Vertrag für die Firma ab und nicht für mich selbst.

Bitte um kurzes Feedback!
mr green
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 - 9:28

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Hallo,

also ich würde dies jetzt so verstehen, dass Du in Deinem eigenen Auftrage die beschriebenen Dinge mit Deinem jetzigen Gewerbeschein nicht machen darfst. Eine unnötige Einschränkung, aber nicht weiter Wild für Promotions, würde ich mal sagen ....

Ich habe einen Gewerbeschein, der sich für "Handel und Dienstleistung" eignet - er deckt also alles wesentliche ab. Vielleicht solltest Du Dich bei Deinem Ordnungsamt noch mal beraten lassen Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Dez 2004 - 11:55

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Ich hatte das Problem auch. Scheinbar wird das von den zuständigen Ämtern auch unterschiedlich gehandhabt.

Das Ergebnis ist, wenn Du Verträge für jemand anderen abschließt, und das vielleicht auch noch in der Kaltaquise, darfst Du das (hier in FFB) nur mit Reisegewerbe. Wirst Du kontrolliert mußt Du einpacken, auch wenn die Firma für den Stand verantwortlich ist.
Es reicht auch nicht, wenn der Teamleiter vor Ort der Einzige mit Reisegewerbe wäre...

Wünsche Dir viel Spaß weiterhin
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sebastianv
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Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 23 Dez 2004 - 2:07

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Moin,

hier hätte Google.de weitergeholfen. Der dritte Link auf der Seite bringt die Infos zu Tage.
Interessant, was dein Gewerbeamt da raufgeschrieben hat. Wo machst du denn deine Promotion? In einem Shop? Dann reicht der normale Gewerbeschein. In einem EKZ? Dann wirds kritisch. Da solltest du direkt mal im Gewerbeamt nachfragen!
Wenn du in einem EKZ stehst und Verträge schreibst ist es gleich, ob für dich oder ein anderes Unternehmen. Wendet man &55 GWO an, dann brauchst du dafür einen Reisegewerbeschein. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, auf jeden Fall ein heißes Eisen, würde ich sagen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Dez 2004 - 11:03

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Ja stimmt...

Ich hab Kreditkarten auf dem Flughafen verkauft, meine Kollegin war in der Stadt unterwegs und mußte wirklich einpacken. Danach war ich dann auf dem Gewerbeamt. Ich hatte den Eindruck, die wußten das selber nicht. Ein Anruf direkt in FFB hat dann geholfen, aber das war nicht leicht. Irgendwie hatte ich das Gefühl, die wollten mir gar keine Karte geben *schulterzuck*

LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Dez 2004 - 11:24

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Hallo nochmal,

Also ich habe eben mit dem Ordnungsamt Nürnberg telefoniert.
Die meinten eben, dass wenn man Verträge abschließt wie z.B. in einem Media Markt oder Saturn dass man auf JEDEN FALL einen Reisegewerbeschein braucht!
Dieser kostet 176,-€ ist aber dann immer gültig!

Und das ist eigentlich überall und immer so, also hat es nicht nur was mit dem Ordnungsamt Nürnberg zutun sondern es ist die allgemeine Regelung.

Mich hat es nur ziemlich verwundert, da die meisten Leute die ich kennenlerne keinen Reisegewerbeschein sondern nur einen einfachen Gewerbeschein haben.
Die meisten die ich gefragt habe, haben ebenfalls NUR den normalen Gewerbeschein.

Es war bei allen so, die ich bisher gefragt habe.
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 23 Dez 2004 - 11:39

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Da scheint aber das Ordnungsamt selbst die Gesetze nicht zu kennen..
ich zitiere mal aus §55 GewO:


Zitat:
Ein Reisegewerbe (§ 55 GewO) betreibt derjenige, der ohne vorhergehende Bestellung, z. B. ohne vorherige Terminvereinbarung, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren vertreibt oder ankauft, oder derjenige, der Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.


Und um in einem Markt stehen und Verträge zu machen brauch man wohl keinen Reisegewerbeschein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Dez 2004 - 14:10

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Doch, braucht man....
Oh weh, welch ein hin und her. Und zwar brauchst Du, weil Du ja beim Kunden, sprich, den den Du ansprichst nicht angemeldet bist. Egal, wer den Stand gemietet hat, der Kunde unterschreibt den Vertrag bei Dir. Das fällt unter anderem unter "Kaltaquise" und da kenne die hier keine Gnade. Im Markt mit Stand packst Du Deine Sachen wieder ein, wenn Du kein Reisegewerbe hast.

Frohe Festtage
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