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<< Prüfung durch das Finanzamt :: Wo bekommt man den Sozialversicherungsausweis? >> |
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 18 Jul 2005 - 19:51
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Wieso hat denn ein Freiberufler keine Gewinnerzielungsabsicht? Wozu ist man denn Freiberufler? Um Geld zu verdienen, also Gewinn zu machen. So jedenfalls mein Wissensstand. Wenn man das Ohne Gewinnerzielungsabsicht macht, ist es Liebhaberei, das wird Promotion niemals sein.
Hast du eventuell nen Link oder Paragraphen, wo man deine Behauptung nachlesen kann? Und wieso Gesellschaftsrecht? _________________ Der Kabel Blog
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 6:13
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Das ist ja gut zu wissen, das stand in meinem letzten Vertrag nämlich auch, dass ich innerhalb von 10 Tagen die Rechnung schreiben müsste, da sonst der Anspruch auf Zahlung verfällt. Danke Andy
In meinem neuen Vertrag für den nächsten Einsatz steht es nämlich auch, deswegen dacht ich es wäre normal.
Was mich aber immer aufregt, ist dass die Agenturen wollen, dass wir innerhalb von 10 Tagen eine Rechnung erstellen und die dann 30 Tage nach Rechnungseingang erst zahlen (so war es bei mir schon ein paar Mal) -man sitzt da und wartet auf sein Geld, aber leider warten die Rechnungen eben nicht... |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 8:27
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Bitte informiert Euch dochmal über das, was Ihr da so macht. Kommt mit immer so vor als ob Promoter mit der Einstellung herumlaufen, dass sie was besonders tolles machen und haben von Ihrem eigenen Tun gar keine Ahnung.. Bitter..
So. aus dem Netz:
"Zunächst: Was, bitte schön, ist denn ein (Handels)Gewerbe?"
In den deutschen Gesetzen ist zwar vieles, aber auch nicht alles geregelt. So gibt es zum Beispiel keinen einheitlichen Gewerbebegriff für das Handelsrecht, das Gewerberecht und z.B. Steuerrecht.
Im Handelsgesetzbuch ist das Gewerbe als solches selbst nicht erläutert obgleich das HGB ohne das Vorliegen eines Gewerbes gar nicht angewandt werden kann. Nach ständiger Rechtsprechung und Lehre läßt sich der handelsrechtliche Gewerbebegriff weitestgehend wie folgt definieren:
Danach ist ein Gewerbe eine
1. erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte
2. selbständige und
3. auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt
4. unter Ausschluß freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit.
Gib einfach mal bei Google Freiberufler und Gewinnerzielungsabsicht ein... |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 9:07
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Keine Ahnung, aber irgendwer von uns beiden hat sich jetzt kräftig VERgoogelt, ich hab jetzt irgendwo auf der zweiten Suchergebnisseite aufgehört.
Ich konnte - abgesehen davon, dass ich Dein Zitat hier - in den abgesurften Seiten nicht so wirklich die These wiederfinden, die Du hier vertrittst!
Und ich dachte eigentlich immer, ich als Germanistin sollte in hinreichend gutes Textverständnis haben. Sollte ich mir wohl doch noch mal überlegen, ob ich mein Examen jetzt wirklich anstrebe, wo ich in diesem Bereich offensichtlich so große Defizite habe.
Was ich gefunden habe, war auf mehreren Seiten gehäuft ein Beispielfall, in dem eine Anwältin mit seiner Kanzlei keine Gewinnerzielungsabsicht hatte - aber der hatte eben andere Einnahmequellen. Das wird aber nicht die Regel sein, auch nicht bei Anwälten. Beispielseite hier - allein der Text widerlegt beim Lesen und wirklichen Verstehen schon Deine Ansicht. Andere Suchergebnisse dito, wie hier.
Es ist so, dass einem Freiberufler die Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen werden KANN, wenn er denn tatsächlich nur Verluste einfährt und die mit seinem anderen Einkommen steuerlich verrechnen will.
Btw. kann man auch noch mal unterscheiden zwischen Einnahmeerzielungsabsicht und Gewinnerzielungsabsicht.
Übrigens ist der sebastianv hier beileibe nicht irgendein dahergelaufener Student, der ein bisschen Promo nebenbei macht, sondern ist Mitbetreiber dieser Seite und hat sich schon Gedanken über derartige Sachverhalte gemacht, da ... naja, in die Windeln gesch... hast Du da nicht mehr, aber mit Sicherheit hat er die langjährigere Erfahrung!
Als Neuling hier täte ich also mal stark überlegen, wen ich hier so angifte und als inkompetent darstelle.[/url] |
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 9:13
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Hm, irgendwie bist du auf meine Fragen nicht wirklich eingegangen! Nicht richtig gelesen?
Du hast die Behauptung aufgestellt, ein Freiberufler hat keine Gewinnerzielungsabsicht, hast du einen Paragraphen oder eine Quelle, wo man dies nachlesen kann?
Dies ist einfach nur falsch! Eine Gewinnerzielungsabsicht ist ein wesentliches Kriterium bei einer gewerblichen Tätigkeit, einer freiberuflichen sowie einer selbstständigen Tätigkeit.
Das es trotzdem sehr schwer ist, als Promoter, als Freiberufler vom Finanzamt anerkannt zu werden, steht ausser Frage, da sind die FAs mittlerweile doch sehr restriktiv....
[Ironie an]
Also, nochmal genau informieren, nicht das man mit der Einstellung herumläuft, man macht was besonders tolles und hat vom eigenen Tun keine Ahnung
[Ironie aus] _________________ Der Kabel Blog
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 9:15
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Zitat: | Freiberufler arbeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht - sie geben quasi nur ihr Wissen weiter. |
Mein Mann ist Freiberufler... aber er arbeitet garantiert NICHT ohne Gewinnerzielungsabsicht. Natürlich gibt er sein Wissen weiter bzw. setzt es ein... aber nie nimmer nicht (!!!) für lau .
Jedenfalls muß ich ihn jetzt erst mal wieder beruhigen... er lacht sich immer noch weg .
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 9:22
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also, als ich noch meine Praxis als Tierheilpraktikerin hatte, da habe ich mich intensiv mit dieser Problematik beschäftigt. Und es gibt ganz eindeutige Anzeichen und Regeln, was nun freiberuflich ist und was nicht, nämlich:
Ausübung eines Freien Berufs ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psyschologen, Mitglieder der Rechtsanwaltkammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sach- verständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnliche Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Als Freie Berufe werden Berufe bezeichnet, die gesetzlich weder der Gewerbeordnung unterliegen, noch die rechtliche Eigenschaft eines Unternehmers haben.
AbgrenzungAls freiberuflich werden, im Gegensatz zu gewerblichen Tätigkeiten, Berufe bezeichnet, die wissenschaftlich, beratend, künstlerisch, erziehend, unterrichtend oder mit geistigen Dienstleistungen verbunden sind (zum Beispiel Dozenten, Journalisten, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, die Heilberufe, Dolmetscher, Übersetzer), und in der Regel ein Studium voraussetzen.
Also, sieht da irgendjemand auch Promotion und Messeservice drunter??
Nicht wirklich, oder??
Heike |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 9:37
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Ok, für HP und Sharp mach ich FACH-"beratung" - aber das ganz eindeutig dann doch eher mit dem Ziel, denjenigen zum Kauf eines Gerätes zu animieren, weniger, um ihm Gutes zu tun - und er bezahlt mich ja auch nicht dafür! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 10:22
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Ertl.: Sicherlich möchte Dein Mann Geld mit seiner Tätigkeit verdienen, das ist ja auch Sinn der Sache. Frag Ihn aber doch bitte mal, ob er eine Buchführung in der Art betreibt, dass er "Gewinn" auszeichnen kann. Oder handelt es sich dabei vielleicht nur um ein "Honorar" gegen Wissensweitergabe? Denke mal drüber nach!
Da gibts so viele Unterschiede, die man da beachten sollte und ich habe keine Lust, hier gegen Nichtwissende anzuschreiben - bringt eh nichts.
Sebastian: Guck mal im HGB unter Gewerbe nach, ist nicht so schwer zu finden. Dann nach dem Ausschlußverfahren wie bei G.Jauch. Auch das sollte zu schaffen sein.....
Viele Grüße!! |
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 10:31
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Thomas78 hat Folgendes geschrieben: | Ertl.: Sicherlich möchte Dein Mann Geld mit seiner Tätigkeit verdienen, das ist ja auch Sinn der Sache. Frag Ihn aber doch bitte mal, ob er eine Buchführung in der Art betreibt, dass er "Gewinn" auszeichnen kann. Oder handelt es sich dabei vielleicht nur um ein "Honorar" gegen Wissensweitergabe? Denke mal drüber nach! |
Damit hat er dann eine Gewinnerzielungsabsicht! Du behauptest das Gegenteil...
Thomas78 hat Folgendes geschrieben: | Da gibts so viele Unterschiede, die man da beachten sollte und ich habe keine Lust, hier gegen Nichtwissende anzuschreiben - bringt eh nichts. |
Der einzige der hier mit Nicht- bzw. Falschwissen glänzt bist momentan du! Klingt hart, ist aber so.
Thomas78 hat Folgendes geschrieben: |
Sebastian: Guck mal im HGB unter Gewerbe nach, ist nicht so schwer zu finden. Dann nach dem Ausschlußverfahren wie bei G.Jauch. Auch das sollte zu schaffen sein.....
Viele Grüße!! |
Kannst du eigentlich nicht lesen? Hast du einen Link, einen Paragraphen? Oder was soll das gequassel von G. Jauch? _________________ Der Kabel Blog
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 13:09
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Thomas78 hat Folgendes geschrieben: | Geht doch schon damit los dass Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen, Promoter aber schon, wenn sie entsprechend verdienen... |
Darum drehte sich übrigens diese Diskussion! Den Freiberufler Status zu bekommen, um sich das Steuergedöns zu sparen! Das ein Freiberufler keine Bilanz, keine gewerbesteuer etc. hat, bedeutet aber doch nicht, das er keine Gewinnerzielungsabsicht hat! _________________ Der Kabel Blog
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 13:14
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"Gewinnerzielungsabsicht" ist doch gerade der Haken an der Sache. Der FB vermittelt Wissen, das ist die gängige Ansicht zu diesem Thema, und ist nicht auf Gewinn aus. Klar dass man als FB was verdienen will, aber das ist eben kein Gewinn nach einer Gewinn/Verlustrechnung oder EinnahmenÜberschußrechnung, sondern Honorar. Das hat vor allem historische, als auch soziale Gründe. Genau das ist auch im Gesetz festgehalten ,aber das will ja hier keiner verstehen. Ich gebe also auf...
Wieso hast Du meinen letzten Beitrag gelöscht?!?! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 13:19
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Ich verstehe ehrlich gesagt aber jetzt nicht, was § 84 HGB mit der Thematik hier zu tun hat (zur Erinnerung, es fing darum, ob Freiberufler im Gegensatz zu Gewerbetreibenden eine Gewinnerzielungsabsicht haben - also ob beispielsweise ein Architekt Gewinn erzielen möchte oder nicht, wobei letzteres meiner Meinung nach wenig Sinn macht, weil, wovon sollte er dann leben, wenn er es im Hauptberuf macht?):
Zitat: | HGB § 84 Begriff des Handelsvertreters
Fassung vom 22. Juni 1998
(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.
(3) Der Unternehmer kann auch ein Handelsvertreter sein.
(4) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
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In den unmittelbar darauffolgenden Paragraphen habe ich ebensowenig etwas zur Klärung der obenstehenden Frage gefunden.
Vielleicht meinst Du etwas ganz Anderes, als wir alle dachten: für den Auftraggeber Gewinn zu erzielen, zu gut Deutsch VERKAUFEN!!!
Wäre jetzt die einzige mir noch schlüssige Lösung, da auch Google hauptsächlich Dinge ausspuckt, die dem, wie Deine ersten Aussagen aufzufassen sind, widersprechen.
Ich glaube übrigens, dass zum Teil mehr als 10jährige praktische Erfahrung (nicht bei mir, aber anderen hier hauptsächlich beteiligten Personen) in dieser Branche bzw. diesem Gewerbe genügend Kontakt zum Finanzamt und Steuerberater beinhaltet haben - vermutlich mehr, als Du je hattest!
Du sagst es schon - Du hast es für Klausuren gelernt und dort vermutlich das Geforderte mehr oder weniger brav zitiert - aber das heißt nicht, dass Du jahrelange Praxiserfahrung und somit jegliche Weisheit gepachtet hast!
Ich meine, ich selbst habe tatsächlich nicht soooo viel Ahnung von der Materie hier (aber was man nicht weiß, kann man ja lesen), ich bin tatsächlich das wandelnde Klischee der kleinen Studentin von nebenan, die sich ihr Leben ein bisschen mit Promotion und Hostessenjobs finanziert.
Aber Leute wie sebastianv haben DEUTLICH mehr Ahnung und Erfahrung als ich!
Ich hoffe und denke, für die Kunden im Markt ist es tatsächlich besser, wenn Du bei bei dem von Dir Studierten bleibst - wird ja wohl kein Problem sein, wenn Du darin so gut bist! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 13:20
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Und ich wiederhole! Was Heike da meint sind Einkünfte aus Gewerbetrieb§ 2 EstG. Nicht aus selbständiger Arbeit. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 13:23
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Thomas78 hat Folgendes geschrieben: | "Gewinnerzielungsabsicht" ist doch gerade der Haken an der Sache. Der FB vermittelt Wissen, das ist die gängige Ansicht zu diesem Thema, und ist nicht auf Gewinn aus. Klar dass man als FB was verdienen will, aber das ist eben kein Gewinn nach einer Gewinn/Verlustrechnung oder EinnahmenÜberschußrechnung, sondern Honorar. Das hat vor allem historische, als auch soziale Gründe. Genau das ist auch im Gesetz festgehalten ,aber das will ja hier keiner verstehen. Ich gebe also auf...
Wieso hast Du meinen letzten Beitrag gelöscht?!?! |
ok, am letzten Eintrag hatte ich was länger geschrieben udn daher die neuer Entwicklung verpasst - aber DAS HIER ist tatsächlich mal eine Aussage, mit der man etwas anfangen kann! Vielleicht haben wir tatsächlich nur aneinander vorbeigeredet!
Wobei: auch ein Freiberufler macht aber eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung? |
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