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Gast
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Verfasst am: 01 Mai 2005 - 18:14
ca.3000€ verdient. |
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hallo..also nun muss ich auch meine 1ste Steuererklärung vor mir..hab bisschen gesucht und gegoogelt..bin mir aber jetzt irgendwie immer unsicherer geworden..
also...
kurz vorab...hab Gewerbeschein..habe damals "Kleinunternehmer §19" angekreuzt..ich weiss das ich im Jahr ca.17500€ vedienen darf..(denk ich mal)..?!
ich habe die 16% immer draufgeschlagen bei den Rechnung..das darf ich doch oder..??
also bei z.B 2 Einsätzen >200€..kamen am Ende 232€ raus!
hab 2004 so ca.3000€ an promos verdient..muss ich noch was beachten!?
ich will auch nix absetzen..also tankbelege oder sonst. Rechnungen..
unter welchen Punkt muss ich denn die 3000€ angeben in der Steuererkärung?
und wie kann ich das in Zukunft vielleicht besser machen..mit dem Absetzen..(benzin,sonst kosten)
danke schon mal vorab.. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Mai 2005 - 19:42
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Nee, also wenn Du Kleinunternehmer §19 bist, darfst Du die 16 % Mehrwertsteuer gerade NICHT draufschlagen!
Vermutlich ist es das Einfachste, rückwirkend auf diese sogenannte Kleinunternehmerregelung zu verzichten, das musst Du natürlich dem Finanzamt mitteilen dann, und dann in der Zukunft immer Deine Umsatzsteuererklärung auch noch zu machen.
Denn wie das jetzt gehen soll ansonsten, keinen Plan ... was hattest Du denn mit den im Beispiel 32€ eigentlich vor???
Falls Du außer den 3000 sonst nix verdient hast, musst Du (außer der dann jetzt wohl doch noch anfallenden Umsatzsteuer) keine Steuern zahlen, weil das weit unter dem Freibetrag liegt. Steuererklärung musst Du trotzdem machen.
Der Gewinn aus den Promojobs kommt auf die Anlage GSE, außerdem musst Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.
So oder so musst Du schnellstens Kontakt zum Finanzamt aufnehmen, um die Geschichte mit der Umsatzsteuer zu klären! Die können Die eventuell auch eine Menge sagen, ansonsten Steuerberater. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Mai 2005 - 20:33
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Sunny76 hat Folgendes geschrieben: |
Denn wie das jetzt gehen soll ansonsten, keinen Plan ... was hattest Du denn mit den im Beispiel 32€ eigentlich vor???
Falls Du außer den 3000 sonst nix verdient hast, musst Du (außer der dann jetzt wohl doch noch anfallenden Umsatzsteuer) keine Steuern zahlen, weil das weit unter dem Freibetrag liegt. Steuererklärung musst Du trotzdem machen.
Der Gewinn aus den Promojobs kommt auf die Anlage GSE, außerdem musst Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.
So oder so musst Du schnellstens Kontakt zum Finanzamt aufnehmen, um die Geschichte mit der Umsatzsteuer zu klären! Die können Die eventuell auch eine Menge sagen, ansonsten Steuerberater. |
ok erstmal dank..für die ausführlicjh Antwort...
na das Beispiel war mit den 16% 200€ war Pauschal..am Ende hat ich immer die 16% drauf=232€...
ok..AnlageGSE..werd ich mal suchen..
Einnahmen-Überschuss..was ist das?! wie geht das?!hmm.wieder was neues..
ja wed dann morgen gleich mal vorbeigehen..das zu klären.. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Mai 2005 - 22:16
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... ich sag jetzt lieber nix dazu...
Wie war das mit selbständig ? Sorry, aber ich hoffe, Du weißt, auf was Du Dich da eingelassen hast...
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 01 Mai 2005 - 22:39
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Und schon seit 2 Jahren hier angemeldet ... eigentlich genügend Zeit, sich mal schlau zu machen über den ganzen Papierkram, ganz zu schweigen davon, hier mal zu lesen.
Die 16% darfst Du schlicht und einfach nicht in Rechnung stellen, wenn Du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmst!
Nur das Netto-Entgelt.
Ich hoffe, Du hast die wenigstens noch auf dem Konto, sonst heißt's ab jetzt sparen und von trocken Brot leben ... |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jul 2005 - 22:17
Hilfe zur Steuererklärung |
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Hilfe, meine erste Steuererklärung. Umsatzsteuerformular, viele Kästen und ich hab keine Ahnung, wo was einzutragen ist. Hat sonst noch jemand von euch zur Mwst optiert und könnte mir evtl. via Email eine Kopie der letzten Steuererklärung schicken. Wäre toll wenn ich ein Muster hätte. Persönliche Daten können ja irgendwie unkenntlich gemacht werden.
Könnte ja als Dankeschön 5 Euro überweisen... Ist schliesslich doch Arbeit das Zeug einzuscannen.
Vielen Dank für alle Hilfen,
Die Verzweifelte
Jessica (promotionpost@web.de) |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jul 2005 - 6:44
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Hallo Jessica,
also, wenn es um die Umsatzsteuer geht - das ist doch so schwer nicht.
Rechne aus, was Du an Vorsteuer bezahlt hast und ziehe davon die von dir vereinnamte Umsatzsteuer ab.....Resultat ist ans Finanzamt zu überweisen....oder vom Finanzamt an Dich zurückzuführen. FERTIG!
Gruß,
Heike |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jul 2005 - 11:53
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Wie ich das in meiner Bilanz rechne ist mir mittlerweile auch schon ganz klar. Nur wo ich welche Beträge in welche Kästchen eintrage erschliesst sich mir nicht ganz. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jul 2005 - 9:27
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Ist nicht weiter schwer -
Seite 1
Zeile 51 linke Spalte dein Umsatz netto - rechte Spalte die sich daraus ergebende MwSt
ganz unten auf der Seite dann noch einmal in der rechten Spalte den Betrag "sich ergebende MwSt" wiederholen
Seite 2
ganz oben auf der Seite dann noch einmal in der rechten Spalte den Betrag "sich ergebende MwSt" wiederholen
unterhalb der Zeile 65 noch einmal der Betrag
in Zeile 66 setzt du den Betrag ein den du an MwSt an andere Unternehmen gezahlt hast
unterhalb der Zeile 59 kommt der Differenzbetrag
(deine MwSt abzüglich der MwSt an "Andere")
Wiederholung des Betrages unterhalb der Zeile 69 einfügen
und das Ganze auch noch einmal in die Zeile 83
Nicht vergessen :
Ankreuzen des Abrechnungszeitraumes auf Seite 1 und Unterschrift auf Seite 2 und ab damit in die Post. Das war's
Frank |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jul 2005 - 12:36
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Gerne geschehen !
Ach noch was - immer pünktlich (bis zum 10.ten) abgeben und das Geld muß auch bis zu diesem Termin beim FA eingehen - bei dieser Sache verstehen sie keinen Spaß und sind schnell mit Säumnisgebühren zur Stelle . (kann ich aus eigener Erfahrung berichten *g*)
Frank |
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Gast
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Verfasst am: 03 Sep 2005 - 14:41
Ich brauche Hilfe bei der Steuererklärung - BITTE!!! |
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Hilfe hilfe hilfe
Ich habe auch eine frage zur steuererklärung ...
ich weiß, es gibt schon so viel beiträge zum thema und es wird nicht gern gesehen, wenn wieder jemand was dazu eröffnet - aber ich finde keine antowrten und auf die PNs hat keiner geantwortet .... ich bin wirlich ratlos und bitte euch ganz arg - wenn ihr mir helfen könnt - tuts!!!!!
Folgendes:
kann das sein, dass ich gar keine umsatzsteuer habe? und wenn doch, wie ermittle ich die denn?? ich hatte gerade mal 2 aufträge in 2004 und die sind beide nur für 50 euro gewesen ... und ich hatte auf beiden rechnungen diesen satz „Nach 19 § UstG bin ich nicht zum Umsatzsteuerausweis berechtigt (Kleinunternehmer).“ stehen ... muss ich dann jetzt was zahlen oder nicht?!
und noch eine frage: in dem Umsatzsteuerbogen steht dann ja was von "verbleibende Umsatzsteuer" und "noch an Finanzkasse zu entrichten" ... was muß ich da eintragen?!!!!
Und die letzte frage: muß ich bei dem GSE Bogen bei der Spalte "Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer" mein Gewinn, also 100 euro eintragen??!!
Gott, ich wäre so froh und dankbar, wenn du mir helfen könntest ... ich weiß echt nicht mehr weiter!
viele grüße
verena
PS Sorry, dass ich euch damit belästige, aber ich weiß einfach nicht mehr, an wen ich mich noch melden soll. das finanzamt fühlt sich da nicht zuständig. und ein steuerberater kann ich mir nicht leisten, der kostet ja mehr wie ich eingenommen habe ... |
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Gast
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Verfasst am: 03 Sep 2005 - 20:36
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Hallo Verena!
Ich kann Dir wohl nicht wirklich weiter helfen, Dir aber zumindest sagen, dass Du keine USt an das Finanzamt abführst (da Du auch keine in Rechnung gestellt hast.
Bei der USt-Erklärung ist das dann logischweise 0 € (ich hab das letztes Jahr mit einem PC-Programm gemacht, da war es automatisch auf 0 € gesetzt).
Die letzte Frage weiß ich leider auch nicht, sorry...
Lieben Gruß, shini |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2005 - 8:16
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Also was willst du mit Umsatzsteuer wenn du wie schon selbst gesagt keine in Rechnugn gestellt hast und es sogar ausgeschlossen hast?
Also nix mit Umsatzsteuer!!! Demnach KEIN BOGEN AUSFÜLLEN!!!!
Den anderen Punkt kenne ich nicht auswendig, aber wenn die 100 € gewinn sind müssen die auch irgendwo auftauchen. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2005 - 16:08
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hey,
ganz einfach....
- hast du bei deinen beiden rechnungen mit oder ohne mehrwertsteuer gerechnet?also 50€ glatt oder 50€ + 8€ mwst (16%)?wenn mit,dann must du die angeben bei einnahmen aus selbsständiger arbeit.dort kann man eintragen was man verdient hat.wenn mit mwst. dann must du die bei dem punkt mit 16% angeben und die wird dann vom finanzamt verlangt.wenn nicht,ist es eine steuerfreie einnahme und du must bei steuerfreien einnahmen demzufolge 100€ eintragen... |
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Gast
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Verfasst am: 17 Sep 2005 - 0:07
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Ich hab auch mehrfach gelesen, dass man einen Teil seiner Wohnung als Arbeitsplatz absetzen kann, wenn man nen Schreibtisch da stehen hat und wenn einem kein anderer Platz zur Verfügung steht!!! Ich glaub es war ein Pauschalbetrag von 1250 Euro im Jahr, wenn man mindestens 50% von seiner Tätigkeit darin verbringt. Also wenn du noch andere Sachen machst, Internet-Sachen, Rechnungen schreiben, Konzepte ausarbeiten, Aquirieren, Telefonieren etc. (kann ja mal eben leicht viel Zeit drauf gehen , dann kannst du das absetzen. Hier nachzulesen:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/080102.html#08010201-R%C3%A4ume
Außerdem kannst du Reisekosten absetzen ein paar Euro pro Tag sind das auch! Und es läuft auch pauschal (ohne Belege bis auf die Rechnungen wo es dazu passen muss)
Dann natürlich Schreibwaren. Wenn du allerdings unter der Steuerfreigrenze bleibst - wie ich (17.500 Euro bei Verheirateten), dann musst du eh keine Steuern bezahlen und kannst so auch nichts abziehen. Dann musst du dir keine Gedanken drüber machen.
Liebe Grüße
Aury |
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