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<< Alles zum Thema Kredite für Selbständige :: Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1 >> |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jul 2005 - 10:26
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Also ich finde es auch mehr als Dreist..Und mich würde mal interessieren, welche Auftraggeber das tatsächlich machen, zumal wir ja die Rechnungen stellen.
Was hast du denn in deine Rechnung geschrieben nach wieviel Tagen die Fällig ist?
Ich denke, dass dieser Satz für Leute sein soll, die keine Ahnung haben und die Versuchen deren Unwissenheit auszunutzen.
@AndyGER: Ich mache bei mir 2 Wochen Zahlungsfrist..Danach würde ich auch gerne eine Mahnung schreiben (die 2 Wochen sind fast um und immer noch kein Geld auf meinem Konto) weisst du zufällig, wo ich dann raus finde wieviel Zinsen ich nehmen kann? Falls das Thema schonmal im Forum an einer anderen Stelle steht, dann nimms mir nicht übel, hat nur eben so gut rein gepasst. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jul 2005 - 11:06
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@MissMeiou: Bin zwar nicht AndyGER, antworte aber trotzdem mal.
Die gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr sind 8% über dem jeweils gültigen Basisinssatz (lt. Deutscher Bundesbank seit 1.7.05 1,17%), im Moment also 9,17%.
Ich würde aber trotdem eine Mahnung etwa eine Woche nach Verstreichen der (hoffentlich in deiner Rechnung genannten Zweiwochenfrist) schicken mit Nachfrist von einer Woche. Erst danach würde ich nochmal mit Verzugszinsen mahnen und dabei auch die Einleitung eines Mahnverfahrens androhen. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jul 2005 - 13:54
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Also quasi eine Woiche Verzug: Zahlungsaufforderung und nach 2 Wochen Verzug beginn des "Mahnverfahrens" sprich Zinsen.
Ok dann weiss ich bescheid =)
Sind 2 Wochen Zahlungsfrist eigentlich zu lang? Oder wie macht ihr das? |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jul 2005 - 14:13
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Nicht falsch verstehen, das ist meine Vorgehensweise und nicht zwingend.
Mahnungen aber nicht mit der Einleitung eines gesetzlichen Mahnverfahren durcheinanderbringen.
Zu den Zahlungsfristen/-zielen habe ich hier schon alles zwischen sieben und 30 Tagen gelesen; ich schreibe auch 14 Tage rein. Teils halten die Agenturen das ja schon in den Verträgen fest (dann natürlich fast immer 30 Tage).
Ist glaube ich allgemein ein Balanceakt zwischen "Kohle her!" und Freundlichkeit. Schließlich will man ja (je nach Agentur und Aufträgen) evtl. mal wieder einen Auftrag von der gemahnten Agentur bekommen. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jul 2005 - 14:22
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Ne is mir klar, dass deine Vorgehensweise nicht zwingend ist, aber so in etwa hat ich mir das auch selber schon überlegt =)
War quasi ne Zustimmung deinerseits zu meinen Gedanken =)
Jo man möchte ja gerne nochmal, zumal die Agentur mir auch gesagt hat, dasse mich nochmal buchen, wenn sie einen passenden Auftrag haben. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Aug 2005 - 1:27
Mehrwertsteuer ausgewiesen ohne Gewerbeanmeldung!? |
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hallo zusammen!
ich habe da mal eine kleine frage, die gar nicht mich selbst
betrifft. mein freund arbeitet neben dem studium als musiker
und muss rechnungen schreiben. vor kurzem habe ich ihm
da mal über die schultern geschaut und bemerkt, dass er
die rechnungen vollkommen falsch erstellt.
er hat auf zwei rechnungen mehrwertsteuer ausgewiesen
ohne überhaupt ein gewerbe angemeldet zu haben. abge-
sehen davon noch etwa hundert andere kleinigkeiten, die ich
ohne diese wundervolle seite hier auch immer noch falsch
machen würde.
erste frage: wisst ihr, was sich wegen der mehrwertsteuer
da machen lässt? die rechnungen sind schon bezahlt.
zweite frage: gelten für musiker irgendwelche sonder-
regelungen bezüglich gewerbeanmeldung? das sind ja auch
irgendwie freiberufler, oder? wie architekten und ähnliches?
dritte frage: was machen die agenturen und auftraggeber
eigentlich genau mit der angegebenen steuernummer? ist
nur wichtig, dass die angegeben wird oder benutzen die
das auch als identifikation bei ihrer steuererklärung?
ich weiß, viele fragen auf einmal, vielleicht ein paar doofe
und vor allem berufsfremde. aber weil hier immer alle so
hilfsbereit sind und die fragen vielleicht jemandem hier
im forum helfen, fühle ich mich trotzdem am richtigen
platz hier.
danke schon jetzt für die antworten,
tobias |
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Gast
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Verfasst am: 02 Aug 2005 - 1:46
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Zitat: | dritte frage: was machen die agenturen und auftraggeber
eigentlich genau mit der angegebenen steuernummer? ist
nur wichtig, dass die angegeben wird oder benutzen die
das auch als identifikation bei ihrer steuererklärung? |
Zumindest dies kann ich Dir beantworten... steht manchmal sogar in den Verträgen der Agenturen.
Sie schicken ab und an Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter... dafür ist die Steuernummer sehr hilfreich . Daher: Schummeln bei der Steuererklärung ist sinnlos.
Außerdem ist irgendwie in der Steuernummer verschlüsselt, ob Du eine selbständige Tätigkeit (als Gewerbetreibender oder Freiberufler) angemeldet hast, wie genau entzieht sich meiner Kenntnis.
LG,
*** Sabine ***
PS: Hab den Thread mal an eine passendere Stelle verschoben. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Aug 2005 - 12:33
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Auf jeden Fall würde ich mich an seiner Stelle bemühen Licht in das Dunkel seiner Abrechnung zu bringen. Ich habe einige Jahre einen Veranstaltungsservice als Gewerwerbebetrieb unterhalten und entsprechend auch gegenüber dem FA abgerechnet. Selbstverständlich habe ich auch sämtliche Rechnungen von Musikern und Künstlern die ich erhalten habe in der Steuer als Kosten geltend gemacht und glaube mir das FA prüft gelegentlich solche eingereichten Rechnungen quer. Es bringt also nichts im Glauben zu leben die paar "kleinen" Rechnungen werden schon nicht auffallen. Bei dem Tatbestand der Steuerhinterziehung kennen die Leute wirklich keinen Spaß.
Wenn er diese Praxis noch nicht solange vollzieht besteht vielleicht die Möglichkeit diese Sachen im nachhinein zu legalisieren - ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Frank |
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Gast
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Verfasst am: 02 Aug 2005 - 13:08
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Das Problem liegt sowieso nicht bei der Ausweisung der Mehrwertsteuer.
Denn die können sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler ausweisen, wenn sie sich nicht davon haben befreien lassen.
Das Problem ist vielmehr, dass er überhaupt Rechnungen geschrieben hat, ohne zu wissen, ob er ein Gewerbe anmelden muss dafür. Aber vielleicht gilt ja Musiker = Künstler = kein Gewerbe notwendig?
Müsste aber für den konkreten Fall geprüft werden.
Nur beim Finanzamt angemeldet sein muss es schon. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Aug 2005 - 11:54
Skonto????? |
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ich glaube, ich möchte hier mal eine lanze für einige agenturen brechen.
habe diesen thread aufmerksam gelesen und kenne auch agenturen, welche im hinblick auf ein kurzeres zahlungsziel die skonto-regelug in ihren agb´s und verträgen haben.
wenn generell ein zahlungsziel von 4 wochen seitens der agentur festgeschrieben ist, gibt es immer wieder promoter, die in der agentur VOR ablauf dieser frist anrufen und um schnelle bezahlung bitten, da sie abgebrannt sind und dringend geld brauchen.
nun ist es ja so, dass auch agenturen in diesem zeitraum mit dem geld vom kunden arbeiten, bis sie die rechnungen der promoter bezahlen. das ist in jeder firma üblich.
will nun ein promoter sein geld schnell, also binnen einer woche haben, so finde ich es legitim, dass die agenturen sagen: ok, du bekommst es postwendend, wenn du uns ein skonto gewährst. ansonsten wird die rechnung binnen des zahlungsziels von 4 wochen beglichen.
meiner meinung nach hat das nichts mit dreistigkeit zu tun. jeder promoter hat die wahl zu sagen: ok, ich warte 4 wochen, weil ich gut gewirtschaftet habe, oder er sagt, ich will das geld sofort, weil ich von meinen letzten jobs schon alles auf den kopf gehauen habe und keine rücklagen geschaffen habe. dafür muss er dann auf einen prozentsatz von 3-5 prozent der rechnungssumme verzichten.
es gibt übrigens eine menge, auch namenhafter agenturen, die diese möglichkeit anbieten.
zu andys beitrag:
AndyGER hat Folgendes geschrieben: |
offenbar werden auch so manche Agenturen immer dreister. Not macht bekanntlich erfinderisch. Ich würde ja glatt mal anfragen, ob sie es denn schon nötig haben, notorisch unterbezahlte Promoter auch noch um ihr bischen Geld zu nötigen.
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wie gesagt, in meinen augen ist es keine dreistigkeit, aber sehr bedenklich finde ich, dass du promoter für notorisch unterbezahlt hälst. es gibt diverse jobs, die richtig gutes geld bringen und nicht wenige promoter verdienen im monat mehr geld, als manch arbeiter, der auf 10 jahre betriebszugehörigkeit zurückblicken kann.
weiter möchte ich sagen, dass es natürlich agenturen und promoter gibt, die sich auf dumping-preise einlassen. hierfür ist allerdings jeder einzelne promoter selber verantwortlich und die gesamte zunft der promoter muss sich an die nase fassen, wie solche preise entstehen, nämlich immer durch angebot und nachfrage.
Abschließend kann ich sagen, dass ich die skonto-regelung erst dann als kriminell empfinde, wenn sie von der agentur vorrausgesetzt, oder bestimmt wird. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Aug 2005 - 20:43
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@vorderoste
Ich möchte Dir doch ein wenig widersprechen -
Ich als Auftragnehmer habe eine Leistung für eine Agentur erbracht, folglich erstelle ich eine Rechnung über meine erbrachten Lesitungen und folglich möchte ich bitte bestimmen wann die Rechnugssumme zur Zahlung fällig wird.
Natürlich geht man in der Praxis immer ein wenig aufeinander zu, das gehört ja auch irgendwie zum guten Ton, aber man sollte das "Miteinander" nicht einseitig überstrapazieren.
Ich habe diesen Thread ins Leben gerufen und kann somit sagen das es sich bei dem oben angeführten Beispiel um eine einseitige, von der Agentur willkürlich ins Leben gerufene Änderung ihrer Geschäftsgebahren handelt und hier habe ich kein Verständnis, sondern finde es einfach nur dreist.
Zitat: | weiter möchte ich sagen, dass es natürlich agenturen und promoter gibt, die sich auf dumping-preise einlassen. hierfür ist allerdings jeder einzelne promoter selber verantwortlich und die gesamte zunft der promoter muss sich an die nase fassen, wie solche preise entstehen, nämlich immer durch angebot und nachfrage |
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht mit dem Marktgesetz von Angebot&Nachfrage, aber zu bedenken möchte ich doch auch geben, dass auch schon die Stufe der Kalkulation bei den Agenturen diesem Gesetz unterliegt und somit beide Seiten Agentur und ATN an der Preisbildung beteiligt sind und somit eine gemeinsame Verantwortung haben faire und realistische Vergütungen für beide Seiten zu erzielen.
Frank |
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Gast
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Verfasst am: 04 Aug 2005 - 7:52
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guten morgen flexibel!
wollte mich auch mit dir nicht streiten, oder deinen speziellen fall für gut heißen.
wie ich schon beschrieben habe gibt es immer agenturen, die diese zahlungsvereinbarung anbieten und welche, die es zwingend vorraussetzen. letztere lehne ich auch ab.
zu der aussage:
Flexibel hat Folgendes geschrieben: |
Ich als Auftragnehmer habe eine Leistung für eine Agentur erbracht, folglich erstelle ich eine Rechnung über meine erbrachten Lesitungen und folglich möchte ich bitte bestimmen wann die Rechnugssumme zur Zahlung fällig wird.
Frank |
das stimmt leider nur bedingt. Zahlungsvereinbarungen werden in agb´s und verträgen fixiert. und wenn du nun mit einer agentur zusammenarbeitest und diese agentur, wie die meißten, ein zaghlungsziel von 4 wochen in ihren unterlagen vorgibt, läßt du dich in dem moment, wo du davon weißt auch darauf ein. auch wenn dann in deiner rechnung ein anderes zahlungsziel steht, ist dein "kürzer" gesetztes zahlungsziel leider nichtig. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2005 - 13:08
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Eine nachträgliche Änderung eines Vertrages bedarf der Zustimmung beider Parteien.
Das Skonto ist ein unverbindliches Angebot der Agentur, dass Ihr nicht zwingend wahrnehmen müsst.
Lehnt Ihr das Angebot ab...und nur als solchens ist dieses Schreiben der Agentur zu verstehen...gelten die vertraglich vereinbarten Zahlungsziele.
Die AGB´s jedes Unternehmens sind übrigens frei gestaltbar, solange die einzelnen Passagen nicht gegen allgemeine gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Somit kann von einer Agentur natürlich auch der Vermerk eingebracht werden, innerhalb welcher Fristen die Auszahlung erfolgt.
Mit Unterschrift des Vertrages und Anerkennung der AGB akzeptiert Ihr dann automatisch das Zahlungsziel und die Zahlungsbedingungen der Agentur.
Im Mehrwert- oder Servicenummern-Berich ist Skonto übrigens absolut üblich, da das Auszahlungsziel in der Regel 8 Wochen beträgt.
Diese lange Zeit kommt zustande, da die Agenturen,die im Chat- und Flirtbereich tätig sind, auch auf die Auszahlung der Telefonanbieter warten müssen. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2005 - 19:47
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Naja aber machen es denn viele Agenturen, ich denke wenn es große Unternehmen sind lassen die sich doch auch nicht lumpen, man muss halt immer drauf achten wo man sich nen Job sucht! Es gibt ja auch seiten, wie z.B. hier wo man agenturen beurteilen kann! Dann sollte man sich eben vorher masl kundig machen.... |
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Gast
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Verfasst am: 11 Aug 2005 - 0:25
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sebbo hat Folgendes geschrieben: | Naja aber machen es denn viele Agenturen, ich denke wenn es große Unternehmen sind lassen die sich doch auch nicht lumpen, man muss halt immer drauf achten wo man sich nen Job sucht! Es gibt ja auch seiten, wie z.B. hier wo man agenturen beurteilen kann! Dann sollte man sich eben vorher masl kundig machen.... |
Ähem... bitte vor dem Posten mal nachlesen, worum es geht, z.B. Folgendes:
Zitat: | Es wird im Klartext mitgeteilt, daß sich die Zahlungsmodalitäten rückwirkend geändert haben |
Will heißen, wir haben schon mehrere Monate für diese Agentur gearbeitet, dann erst wurden die Zahlungsbedingungen einseitig geändert. Da war nix mit vorher kundigmachen...
LG,
*** Sabine *** |
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