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Gast
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Verfasst am: 17 Sep 2005 - 6:51
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Aury hat Folgendes geschrieben: | Ich hab auch mehrfach gelesen, dass man einen Teil seiner Wohnung als Arbeitsplatz absetzen kann, wenn man nen Schreibtisch da stehen hat und wenn einem kein anderer Platz zur Verfügung steht!!! Ich glaub es war ein Pauschalbetrag von 1250 Euro im Jahr, wenn man mindestens 50% von seiner Tätigkeit darin verbringt. |
Ähem... ich rate dazu, den verlinkten Absatz selbst nachzulesen... nix Pauschalbetrag, sondern bis zu 1250 Euro, nix Arbeitsecke im Wohnzimmer absetzen... nur die Arbeitsmittel (d.h. den Schreibtisch selbst, Stuhl usw.) kann man abschreiben (über sehr lange Zeiträume, falls die Anschaffungskosten nicht geringfügig sind).
Wobei das Arbeitszimmer sowieso ein leidiges Thema ist... hat man ein sehr geräumiges Haus und nur ein 12 m²-Arbeitszimmer, lohnt sich der ganze Streß eigentlich nicht. Das Finanzamt kann durchaus vorbeikommen und die Örtlichkeiten besichtigen... finden sie private Gegenstände, wird's unangenehm.
Da ich mir mein kleines Office etwas behaglich eingerichtet habe, habe ich damals mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und setze nur meinen Computer-Schreibtisch, den Container, den Schreibtischstuhl, das Aktenrondell, einen Schrank und ein Regal ab. Der Rest der Einrichtung interessiert ihn seither nicht mehr... und ich brauche nichts umräumen, wenn er mal vorbeischaut. Mein TV und der Vitrinenschrank mit privaten Inhalt kann stehenbleiben .
Trotzdem kann ich den ganzen Kleinkram zusätzlich absetzen... vom Locher über die Ablagekörbe bis zu den Hängeregistern. Und die 12 m² anteilige Fläche brächten es wirklich nicht...
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 01 Nov 2005 - 18:36
Zufluss und Abflussprinzip |
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Hallo Leute bin ein promoter arbeite ohne mehrwertssteuer und bin student.
meine frage ist folgende: wenn ich zb. Dezember 2005 900 euro verdiene, die rechnung dafür aber erst am 15.01.2006 schreibe und dann auch die mäuse bekomme, gehört dieser zufluss zu 2005 oder 2006 ??
meines wissens nach würd es zu 2005 gehören wenn ich das geld zb am 06.01.2006 bekomme, die grenze ist der elfte tag. also wenn ich das geld nach 11.01.2006 bekomme gehört es zu 2006. stimmt das so?????
vielen dank für die antworten im voraus |
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Gast
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Verfasst am: 01 Nov 2005 - 19:46
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Das hängt meines Erachtens davon ab, welche Versteuerung Du im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" gewählt hast. Das ist nach der Gewerbeanmeldung das erste Schreiben vom Finanzamt.
Du hast die Wahl zwischen Sollversteuerung und Istversteuerung.
Bei der Sollversteuerung führst Du die Umsatzsteuer auf die fakturierten Umsätze ab, unabhängig davon ob Du die Zahlung erhalten hast.
Bei der Istversteuerung führst Du erst in dem Monat die Umsatzsteuer ab, in dem Du die Zahlung erhälst.
Frag aber nochmal Deinen Steuerberater, vielleicht liege ich ja falsch. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Nov 2005 - 12:17
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Trotzdem Thema verfehlt, 6, setzen!
Hab´s nochmal gelesen. In der Frage geht es nicht um die Umsatzsteuer. Die Frage bezieht sich eher auf die Einkommensteuer. Bei einer GmbH würde ich es abgrenzen, aber bei einem Einzelunternehmen?! |
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Gast
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Verfasst am: 02 Nov 2005 - 12:59
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Hmmm also ich glaube dass was du eingenommen hast zählt dann wann du es eingenommen hast. ICh meine gelesen zu haben dass man es in das alte Jahr schieben kann aber man muss es nicht. aber das sind wieder nur vermutungen. Ich habe es jedenfalls so gemacht. wenn das Geld am 02.01. kam dann wurde es für mich in diesem Jahr auch abgerechnet. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Nov 2005 - 14:32
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Wieso Thema verfehlt ? Was für die Umsatzsteuer gilt, gilt genauso für die Verbuchung der Einnahmen.
Noch bin ich Kleinunternehmer, ich habe mich aber in dem Fragebogen des Finanzamtes zur Ist-Besteuerung verpflichtet (Soll wäre mir zu viel Chaos). Also buche ich die Honorare an dem Tag als zugeflossen, an dem sie definitiv auf meinem Konto eingegangen sind.
Das gleiche Prinzip gilt ja auch für Werbungskosten, wenn Du abhängig beschäftigt bist... Tag der Zahlung = steuerlich relevanter Termin... egal, ob das Abo, die Versicherung oder sonst was über die Jahreswende hinausläuft.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 06 Nov 2005 - 8:41
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Bei Ist-Versteuerung (was die meisten haben) zählt der Tag, an dem Du das Geld auf Deinem Konto hast (also noch nicht mal Rechnungsdatum oder so).
Letztes Jahr war ich mit dem, was ich im Jahr verdienen darf, schon durch, und habe von November / Dezember die Rechnung erst im Januar geschrieben, sonst wäre das nicht gegangen.
Du solltest das aber mit der Agentur klären -einige Agenturen wollen alles, was im Jahr noch lief auch im selben Jahr noch abgerechnet haben. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 13:40
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Ob das rechnungseingang oder rechnungsausgangdatum zählt hängt von deinem jahreseinkommen ab.
bis zu ner grenze, die so bei ca 25.000€? liegt zählt das rechnungseingangsdatum |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 22:02
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NataschaSt hat Folgendes geschrieben: | Ob das rechnungseingang oder rechnungsausgangdatum zählt hängt von deinem jahreseinkommen ab.
bis zu ner grenze, die so bei ca 25.000€? liegt zählt das rechnungseingangsdatum |
Sorry, das verstehe ich jetzt nicht... was meinst Du mit Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsdatum ?
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 22:07
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ja ausgang ist das datum wann du die rechnung schreibst und eingang wann sie auf deinem konto gebucht wird... |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 22:09
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Ich hätte unter "Rechnungseingangsdatum" jetzt das Datum verstanden, wo die Rechnung bei der Agentur auf dem Schreibtisch landet. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 22:34
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Das glaube ich nicht... das sagt mein Steuerprogramm unter dem Punkt "Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung":
Zitat: | Sie können die Ist-Besteuerung nur anwenden, wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als € 125.000 betragen hat. |
€ 125.000 hat wohl kaum einer unter uns, oder ? Wird jedenfalls als einfacher zu handhaben angegeben als die Soll-Besteuerung... dem kann ich nach meinen bisherigen Erfahrungen nur zustimmen.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 22:51
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du meinst also, dass man steuern zahlen soll, obwohl noch kein geld auf dem konto gutgeschrieben ist?
also das muss ich definitiv nicht.auch wenn meine grenze nicht stimmt.
ich muss erst versteuern wenn mein geld auf dem konto ist.
(sagst zumindest mein sachbearbeiter beim finanzamt) |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 22:54
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@sunny
wieso soll für dich wichtig sein wann die rechnung auf dem schreibtisch der agentur landet?für dich ist das rechnungsdatum was du auf die rechnung schreibst.
bei ner prüfung wird wohl kaum dein sachbearbeiter bei ner agentur anrufen und nach dem eingangsstempel fragen. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Nov 2005 - 23:03
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Was anderes habe ich nicht gesagt... Ist-Besteuerung heißt ja: Geld auf dem Konto, nicht wann ich die Rechnung geschrieben habe. Das Gleiche gilt für Ausgaben... wann wurde abgebucht oder bezahlt.
Soll-Besteuerung ist das, was vielen Handwerkern das Genick bricht... sie müssen bei Rechnungslegung versteuern, auch wenn der Kunde lange nicht zahlt (wenn überhaupt).
Habe ich am Anfang des Threads aber auch schon so gesagt
LG,
*** Sabine *** |
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