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Gast
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Verfasst am: 08 März 2010 - 20:44
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Ja, nur da es mit Mehrwertsteuer nichts zu tun hat, beträgt der Steuersatz auch nicht 19 %
Dazu einfach mal "Einkommenssteuertarif" bei Wikipedia eingeben, das ist im Gegensatz zur Mehrwertsteuer eine verflixt komplizierte Geschichte |
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Gast
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Verfasst am: 21 März 2010 - 19:41
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habe noch ein paar Fragen....
1) wie werden AUSGELEGTE TANKBELEGE abgerechnet?
Die Agentur möchte die originale Tankbelege.
Wenn ich es als Posten als Beleg eingebe
heisst es die Agentur zahlt mir das Geld komplett inkl. MwSt aus
Bei der Einkommensteuer wird es mir dann als Umsatz komplett verrechnet.
Ist das richtig so oder muss ich es anders angeben?
2) Wie werden die eigenen Tankbelege für die Einkommensteuer angegeben.
Ich kann nicht immer genau tanken .
Zb: wenn ich 30Euro tanke verfahr ich 25Euro für den Arbeitsweg und fahr vielleicht 5euro Privat.
Muss ich trotzdem ein Fahrtenbuch führen ? |
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Gast
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Verfasst am: 21 März 2010 - 20:10
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pompom hat Folgendes geschrieben: | habe noch ein paar Fragen....
1) wie werden AUSGELEGTE TANKBELEGE abgerechnet?
Die Agentur möchte die originale Tankbelege.
Wenn ich es als Posten als Beleg eingebe
heisst es die Agentur zahlt mir das Geld komplett inkl. MwSt aus
Bei der Einkommensteuer wird es mir dann als Umsatz komplett verrechnet.
Ist das richtig so oder muss ich es anders angeben?
2) Wie werden die eigenen Tankbelege für die Einkommensteuer angegeben.
Ich kann nicht immer genau tanken .
Zb: wenn ich 30Euro tanke verfahr ich 25Euro für den Arbeitsweg und fahr vielleicht 5euro Privat.
Muss ich trotzdem ein Fahrtenbuch führen ? |
Jetzt wird es kompliziert....
Original-Tankbelege kannst Du als Umsatzsteuerpflichtiger nicht herausgeben, die brauchst Du selber. Sag das der Agentur, die spielen meistens mit.
Ich nutze das pb-Formular nicht mehr, da der Bereich "Posten aus Belegen" lt. FA und meinem Steuerberater für Umsatzsteuerpflichtige so nicht korrekt verbucht wird (hatte Krach mit einer Agentur und meinem FA deswegen). Wenn Du es unbedingt nutzen mußt, schreibe die Tankbelege NETTO (also ohne MwSt.) unter "Posten aus Eigenleistung", dann wird korrekt die MwSt. getrennt aufgeführt.
Die komplette MwSt. mußt Du als Umsatzsteuer beim FA anmelden und abführen. Im Gegenzug kannst Du sie selbst als Vorsteuer geltend machen, ist also quasi ein Durchlaufposten. Ebenso einkommenssteuertechnisch, da gewinnneutral (Einnahme wird aufgehoben durch Betriebsausgabe).
Allerdings solltest Du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, da Du (wie ich bereits schrieb) alle Privatfahrten versteuern mußt. Mit dem "Genau-Tanken", vergiß es, das wird kein FA anerkennen.
Du mußt also die realen Autokosten ermitteln (Tanken, Versicherungen, Reparaturen, Garagenmiete, Clubbeiträge etc. pp.). Das schreit nach Hilfe eines Steuerprogramms, da führt Dich durch die ganze Prozedur und erledigt auch die Umsatzsteuervoranmeldungen.
Wir haben März, wie bist Du denn bisher klar gekommen ?
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 21 März 2010 - 21:14
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Hallo Sabine,
danke für deine Antwort.
Also du fragst wie ich bis jetzt klar komme.
4Jahre lang habe ich als Kleinunternehmer alles super gut alleine geschafft.
Letztes Jahr bin ich über die Grenze von 17500Euro knapp rüber gekommen.
Ich führe ein Fahrtenbuch und bewahre alle Tankbelege auf.
So habe ich beides falls nötig.
Ich schreibe meine Rechnungen wie bisher nur mit Mwst. (Das Geld kommt beiseite)
Es ist das erstemal dieses Jahr das ich einen ausgelegten Tankbeleg mitberechnen muss.Deshalb die Frage jetzt.
Gibt es noch mehr worauf ich achten muss ???
(Wenn es mir zuviel wird werde ich wohl doch zum Steuerberater müssen )
Sag rechnet ein Steuerprogramm mir die realen Autokosten aus ?
Was kannst du für einen Steuerprogramm empfehlen.? |
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Gast
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Verfasst am: 21 März 2010 - 21:47
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Also Du legst das Geld beiseite ? Hast Du denn keine Aufforderung Deines FA, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben ? Hast Du dem FA überhaupt mitgeteilt, daß Du nun regelbesteuert werden willst ? Da hängen dann einige Formalismen dran, wie die Anmeldung zu Elster,die Genehmigung zum Lastschrifteinzug der angefallenen Beträge und der Antrag, weiterhin der Ist-Besteuerung zu unterliegen.
Direkt rechnet ein Steuerprogramm nicht die realen Autokosten aus, das ist eigentlich uninteressant. Man gibt alle Belege ein (wobei ein Programm dabei mit Tipps hilft, was alles so dazugehört), die gesamt gefahrenen km und die privat gefahrenen, trägt das jeweilige Datum zu den Belegen ein und dann generiert das Programm die Umsatzsteuervoranmeldung, die durch eine eingebaute Elsterschnittstelle verschickt wird.
Interessant ist ein Programm deshalb, weil man praktisch geführt wird, die Belege automatisch sortiert richtig einträgt und sich keine Gedanken um richtige Zuordnung machen muß. Egal ob Abschreibungen, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand, Porto, Büromaterial etc., alles sehr übersichtlich.
Ich nutze das Steuerprogramm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, schneidet bei Tests immer sehr gut ab, ist aber relativ komplex. Es macht unter dem Jahr eine vorläufige Gewinnermittlung, aus der dann die endgültige generiert wird, die wiederum in die Steuererklärung übernommen wird, komplett mit allen Anlagen. Ich reiche keinerlei Belege beim FA ein, nur die vom Programm erzeugten Übersichten. Reicht meinem FA völlig aus, die überprüfen das sowieso nur sehr oberflächlich, alles weitere ist Gegenstand einer Betriebsprüfung, die zwangsläufig kommt wie das Amen in der Kirche.
Hier gibt es übrigens einige Threads zum Thema Umsatzsteuerpflicht, Fahrtenbuch, Gewinnermittlung.
LG,
*** Sabine *** |
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iBob ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 24.01.2011 Beiträge: 26 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 18 Jan 2012 - 21:38
Leasing Absetzen? |
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Kann ich Privat-Leasing absetzen od muss ich dazu auf meinen Gewerbeschein leasen, immerhin hab ich eh nur eine einzelunternehmung. Ich blick da irgendwie nicht durch.. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jan 2012 - 6:59
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Zunächst einmal: Was möchten Sie leasen, wofür - und warum möchten Sie das privat machen? |
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iBob ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 24.01.2011 Beiträge: 26 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 19 Jan 2012 - 9:02
Leasing Absetzen? |
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Naja,
wenn man auf sixt-leasing.de ein Auto konfigureirt, muss man am Anfang wählren zwischen Geschäftlich od Privat. Privatleasing ist um ein vielfaches günstiger. Da ich ne Einzelunternehmung bin, ist es doch eh rum wie num, oder nicht ? |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jan 2012 - 9:43
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Privatleasing macht im Vergleich zu einer Finanzierung wenig Sinn (Kosten). Wenn Sie für Ihre selbständige Tätigkeit ein Fahrzeug brauchen, dann würde ich Ihnen Leasing empfehlen - zumal Sie die monatlichen Kosten als betrieblichen Aufwand buchen können und sich somit Ihr zu versteuerndes Einkommen mindert. Dieser Aspekt ist natürlich uninteressant, wenn Sie unter den Einkommenssteuergrenzen liegen bzw. als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen.
Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen auch, dass Sie als gewerblicher Leasingnehmer ein Fahrtenbuch führen müssen, sofern Sie nicht die 1% - Regelung in Anspruch nehmen können. |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2013 - 21:54
Wie siehts aus mit nem Semesterticket? Und mehr ;-) |
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Hallihallo,
frische ich das Thema hier mal wieder auf. Ich habe ein Semesterticket weil ich Studentin bin und benutze es eigentlich immer, um zur Arbeit zu kommen. Gibt es dafür eine Pauschale oder soll ich einfach mal schätzen, wieviel Prozent ich es fürs Studium und wieviel fürs Gewerbe nutze?
Und wie läuft das eigentlich, wenn man noch andere Jobs nebenbei hat, die nicht auf den Gewerbeschein laufen. Darf ich in meiner Stuererklärung nur Sachen absetzen, die mein Gewerbe betreffen oder auch alle anderen? Zb Handyrechnung (ca 20%Gewerbe, ca 30% ungewerblich, ca 50% privat) - darf ich dann nur 20% absetzen oder 50%?
Und eine Frage hätte ich noch... klingt vielleicht doof aber ich habs noch nicht eindeutig finden können: ich bleibe eigentlich unter dem steuerfreien Betrag. Lohnt es sich dann überhaupt alles abzusetzen? Habe ja theoretisch nur die Mehrwertsteuer für die ganzen abgesetzten Sachen gezahlt, sonst nix. Bekommt man die dann wieder oder wie läuft das?
Ich freue mich über jede Antwort, die mich (und meine Stuererklärung) etwas weiter bringt
Antje |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2013 - 22:18
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Also wenn die Summe deiner Einkünfte den Steuerfreibetrag nicht übersteigt, musst du das nicht unnötig verkomplizieren (Semesterticket und Telefon), dann lass das einfach raua. Da du sicher Kleinunternehmer bist, kannst du die Mehrwertsteuer deiner Betriebsausgaben nicht zurückholen, du setzt in der Einnahme-Überschuss-Rechnung einfach den vollen Endpreis der jeweiligen Anschaffung an. Alle Tätigkeiten, die nicht gewerblich ausgeübt wurden zählen natürlich mit zur Summe der Einkünfte! Da du dort je nach Anstellungsart (z. B. kurzfristig beschäftigt, Minijob etc.) sicher Lohnsteuerabzüge hattest und du lt. deinen Angaben in Summe unter dem Steuerfreibetrag liegst, kannst du dich schon mal über eine Einkommenssteuererstattung freuen;) |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jul 2013 - 16:43
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"Für die Berufsausübung benötigen viele Menschen eine besondere Kleidung. Die Ausgaben dafür sind steuerlich aber nur dann abziehbar, wenn es sich um "typische" Berufskleidung handelt. Das ist zum einen Spezialkleidung, zum anderen kann es in bestimmten Fällen durchaus auch bürgerliche Kleidung sein.
Inhalt:
- Spezialkleidung für die Berufsausübung
- Bürgerliche Kleidung für die Berufsausübung"
Ich bin auf euren Thread gestoßen mit der Frage, wie das aussieht mit spezieller Kleidung, z.B. eine Mittelaltergewandung, die ich tragen müsste, wenn ich auf Mittelaltermärkten, -festen oder mittelalterlichen Stadtfesten als Händlerin (auf Promoterinnenbasis für ein Unternehmen, also nicht mein eigener Stand) oder im Ausschank arbeite. Ist das für mich dann Berufskleidung? Denn im Alltag trägt man das ja nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jul 2013 - 18:33
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Ich denke, das könnte durchgehen. Die Betonung liegt auf "denke" |
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Gast
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Verfasst am: 11 Aug 2013 - 10:21
Wie kann ich meine Einnahmen für die Steuerklärung kürzen |
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Hallo,
wie es aussieht, werde ich dieses knapp über den Steuerfreibetrag (8130 €) kommen (ca 200 bis 300 Euro drüber)
Nun ist meine Frage, was ich als Ausgaben geltend machen kann, um wieder unter den Steuerfreibetrag zu kommen.
Meine Idee wäre z.B. Fahrtkosten? In welcher Höhe? Je Promotionseinsatz 30 Cent pro gefahrenen Kilometer? Ist das möglich?
Oder die Handyrechnung, bzw ein Teil davon. Ich habe eine All-Net-Flat und benutze mein Handy sowohl privat als auch gewerblich.
Ich bin Studentin, kann ich dann auch irgendwo z.B. die Gebühren fürs Studium ansetzen? Oder das Semesterticket?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar, wegen so einem niedrigen Betrag würde sich der Gang zum Steuerberater nicht lohnen.
Vielen Dank im Voraus |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 11 Aug 2013 - 12:35
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Deine ganzen Fragen werden in diesem Unterforum in den fest verankerten "Wichtig Threads" (ganz oben bei den "unangenehmen Seiten") beantwortet |
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