<< Gewerbeschein in Stuttgart :: Arbeitszeit und Abrechnung: Was beachten? >> |
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2013 - 14:57
Einmaligen Job ohne Gewerbeschein abrechnen? |
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Halli Hallo,
kurze Frage...
Ist es möglich, dass wenn man vor hat nur ein bis max zwei solcher Jobs im Jahr zu machen, auch ohne Gewerbeschein abzurechnen?
2 Freundinnen von mir haben grade dieses "Problem"... Sie können zz kein Gewerbe anmelden, wollen aber einen bestimmten Job machen..
Ich habe mal gehört, da gibt es irgendeine Sonderregelung?! Taschengeldparagraph oder sowas?
Vielen Dank im Voraus |
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2013 - 18:55
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Taschengeldparagraph You made my day!
Versuch es lieber dem jeweiligen Arbeitgeber "kurzfristige Beschäftigung" anzubieten. Das funktioniert relativ schmerzfrei für den Arbeitgeber und ist auch von den Abgaben her überschaubar. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2013 - 19:12
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Hahaaa, freut mich
Schande.. Wenn ich Dir jetzt noch sage, dass ich Jura studiere und eigentlich ja genau weiß, was das bedeutet
Aber irgendjemand hat das am Wochenende so genannt und wer weiß.. Ich dachte vll gibt es davon noch eine 2. Bedeutung, von der ich bis jetzt noch nichts weiß
Ok, also du meinst für einen Job, zb 2 Tage kann die agentur das über kurzfristige Beschäftigung abrechnen?
Viele Grüsse
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2013 - 19:46
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Ja, hier die Infos aus erster Hand:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html
Da ich selber schon kurzfirstig Beschäftigte hatte, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass Anmeldung/Besteuerung etc. relativ einfach handzuhaben sind. Und da hat in unseren bürokratischen Breiten einiges zu sagen (aber da erzähl ich einem Jusisten sicher nichts Neues ).
Von Experimenten zu denen manchen Agenturen raten ("Lass doch nach dem Job einfach einen Bekannten die Rechnung schreiben" etc.) sollte man in jedem Fall die Finger lassen. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Jun 2013 - 11:32
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Hallo,
ich bin auch neu hier und bin mir bei einem Job nicht ganz sicher.
Ich arbeite auf LSK auf einer 450€ Basis und eine Agentur möchte mich jetzt über die kurzfristige Beschäftigung (50 Tage) ausbezahlen. Kann ich das mit meinem Job kombinieren oder was kommt da auf mich zu?
Habe wirklich keine Ahnung auf dem Gebiet und wäre sehr dankbar für etwas Hilfe
Liebe Grüße
Jana |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 27 Jun 2013 - 12:10
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JanaMa hat Folgendes geschrieben: |
Ich arbeite auf LSK auf einer 450€ Basis und eine Agentur möchte mich jetzt über die kurzfristige Beschäftigung (50 Tage) ausbezahlen. Kann ich das mit meinem Job kombinieren oder was kommt da auf mich zu?
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Selbstverständlich sind die Jobs kombinierbar.
Solltest du jedoch über die 50 Tage im Jahr insgesamt kommen,dann wars das mit der Pauschalversteuerung (und der Job dürfte sich insgesamt kaum noch lohnen). |
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Gast
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Verfasst am: 27 Jun 2013 - 12:19
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Okay, dann hat sich das wohl erledigt
Trotzdem danke für die schnelle Antwort!! |
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Gast
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Verfasst am: 04 Sep 2013 - 21:38
Kurzfristige Beschäftigung trotz Gewerbeschein? |
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Hallo, ich habe einen Gewerbeschein und habe jetzt ein Angebot bekommen auf kurzfristige Beschäftigung ( über die 50-Tage-Regel) zu arbeiten. Die Agentur meinte ich müsste dann entweder einen Lohnsteuerkartennachweis oder ein ähnliches Schreiben vom Finanzamt zuschicken. Kann mir da jemand helfen, ob das einfach so möglich ist oder auf was ich da achten muss. Bin Studentin.
Danke schonmal |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 05 Sep 2013 - 16:47
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Immer auf die selben Sachen:
Freibetrag,KK......
...und vor allem auf die Stunden - die Uni ist dein "Hauptarbeitgeber" - somit im Semester nicht mehr als 20Std/Woche arbeiten und sonst 40Std/Woche. |
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