promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
50-Tage Regelung, Midi-Job

Seite 3 von 3 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten

<< Gewerbeschein in Stuttgart     ::     Arbeitszeit und Abrechnung: Was beachten? >>  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 14 Mai 2013 - 14:57

Einmaligen Job ohne Gewerbeschein abrechnen?
Antworten mit Zitat  

Halli Hallo,

kurze Frage...
Ist es möglich, dass wenn man vor hat nur ein bis max zwei solcher Jobs im Jahr zu machen, auch ohne Gewerbeschein abzurechnen?

2 Freundinnen von mir haben grade dieses "Problem"... Sie können zz kein Gewerbe anmelden, wollen aber einen bestimmten Job machen..

Ich habe mal gehört, da gibt es irgendeine Sonderregelung?! Taschengeldparagraph oder sowas?

Vielen Dank im Voraus Wink
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14 Mai 2013 - 18:55

Antworten mit Zitat  

Taschengeldparagraph funny You made my day!
Versuch es lieber dem jeweiligen Arbeitgeber "kurzfristige Beschäftigung" anzubieten. Das funktioniert relativ schmerzfrei für den Arbeitgeber und ist auch von den Abgaben her überschaubar.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14 Mai 2013 - 19:12

Antworten mit Zitat  

Hahaaa, freut mich Very Happy
Schande.. Wenn ich Dir jetzt noch sage, dass ich Jura studiere und eigentlich ja genau weiß, was das bedeutet Very Happy
Aber irgendjemand hat das am Wochenende so genannt und wer weiß.. Ich dachte vll gibt es davon noch eine 2. Bedeutung, von der ich bis jetzt noch nichts weiß Very Happy

Ok, also du meinst für einen Job, zb 2 Tage kann die agentur das über kurzfristige Beschäftigung abrechnen?

Viele Grüsse
Smile
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14 Mai 2013 - 19:46

Antworten mit Zitat  

Ja, hier die Infos aus erster Hand:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html
yo
Da ich selber schon kurzfirstig Beschäftigte hatte, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass Anmeldung/Besteuerung etc. relativ einfach handzuhaben sind. Und da hat in unseren bürokratischen Breiten einiges zu sagen (aber da erzähl ich einem Jusisten sicher nichts Neues funny ).
Von Experimenten zu denen manchen Agenturen raten ("Lass doch nach dem Job einfach einen Bekannten die Rechnung schreiben" etc.) sollte man in jedem Fall die Finger lassen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jun 2013 - 11:32

Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich bin auch neu hier und bin mir bei einem Job nicht ganz sicher.

Ich arbeite auf LSK auf einer 450€ Basis und eine Agentur möchte mich jetzt über die kurzfristige Beschäftigung (50 Tage) ausbezahlen. Kann ich das mit meinem Job kombinieren oder was kommt da auf mich zu?

Habe wirklich keine Ahnung auf dem Gebiet und wäre sehr dankbar für etwas Hilfe Smile

Liebe Grüße
Jana
Nach oben
maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 27 Jun 2013 - 12:10

Antworten mit Zitat  

JanaMa hat Folgendes geschrieben:


Ich arbeite auf LSK auf einer 450€ Basis und eine Agentur möchte mich jetzt über die kurzfristige Beschäftigung (50 Tage) ausbezahlen. Kann ich das mit meinem Job kombinieren oder was kommt da auf mich zu?


Selbstverständlich sind die Jobs kombinierbar.

Solltest du jedoch über die 50 Tage im Jahr insgesamt kommen,dann wars das mit der Pauschalversteuerung (und der Job dürfte sich insgesamt kaum noch lohnen).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jun 2013 - 12:19

Antworten mit Zitat  

Okay, dann hat sich das wohl erledigt Sad
Trotzdem danke für die schnelle Antwort!!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 04 Sep 2013 - 21:38

Kurzfristige Beschäftigung trotz Gewerbeschein?
Antworten mit Zitat  

Hallo, ich habe einen Gewerbeschein und habe jetzt ein Angebot bekommen auf kurzfristige Beschäftigung ( über die 50-Tage-Regel) zu arbeiten. Die Agentur meinte ich müsste dann entweder einen Lohnsteuerkartennachweis oder ein ähnliches Schreiben vom Finanzamt zuschicken. Kann mir da jemand helfen, ob das einfach so möglich ist oder auf was ich da achten muss. Bin Studentin.

Danke schonmal Wink Wink
Nach oben
maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 05 Sep 2013 - 16:47

Antworten mit Zitat  

Immer auf die selben Sachen:

Freibetrag,KK......

...und vor allem auf die Stunden - die Uni ist dein "Hauptarbeitgeber" - somit im Semester nicht mehr als 20Std/Woche arbeiten und sonst 40Std/Woche.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Die unangenehmen Seiten
Seite 3 von 3 | Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // 50-Tage Regelung, Midi-Job
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de