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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 12:18
Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen |
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Sehr geehrte Agenturen, sehr geehrte Promoter,
wie ich vom Rathaus in Oldenburg erfahren habe, darf das Gewerbe Promotion von
Promotern nur ohne Verkauf und ohne die Entgegennahme von Bestellungen
ausgeführt werden (wird sogar auf den Gewerbeschein geschrieben), auch wenn
es im Auftrag eines Geschäftes oder einer Agentur geschieht. Und Verkauf wird in
vielen Auftragsangeboten der Agenturen gefordert. Wenn ein Promoter also
Abschlüsse/Verträge (eventuell für seine Provisionen) erzielen will/soll, dann
braucht er laut Oldenburger Rathaus eine Reisegewerbekarte, an der das Rathaus
230 EUR (oder mehr) verdient. Von Seiten der Agenturen wird aber meines
Wissens nie mehr als ein Gewerbeschein verlangt. Wie passt das zusammen? Und
machen sich die Agenturen damit dann nicht auch strafbar, wenn sie einen
Promoter unter Vertrag nehmen, der keine Reisegewerbekarte hat?
Mit freundlichen Grüßen
Eva Schulte |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 12:50
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Das legt sicher jede Stadt anders aus. Probleme hat am Ende nur der Promoter selbst, er ist als Selbstständiger einenständig dafür verantwortlich, dass sein Gewerbe rechtmäßig angemeldet etc. ist. Ich sehe da allerdings keine besondere Kontrolldichte seitens der Gewerbeaufsichtsämter. Von daher würde ich mich auf solche Krümelkacke gar nicht einlassen. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 14:35
Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen |
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Genau, das stört mich daran, dass man so quasi gezwungen wird eine
Reisegewerbekarte zu kaufen, damit die Stadt Geld verdient, ausgerechnet an
Promotern. Denke, dass kaum ein Promoter eine solche Reisegewerbekarte hat
und dass sich das auch für wenige lohnt. Naja, immerhin kann man die
Reisegewerbekarte steuerlich absetzen.
Wenn man sich die Regelungen zum Reisegewerbe mal durchliest, kann man sich
schon vorstellen, dass es stimmt. Fazit daraus wäre allerdings, dass die gesamte
Promotionszene kriminell ist. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 14:53
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Naja wenn dann nur die Promoter ohne Reisegewerbekarte im Raum oder Stadt Oldenburg. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 15:00
Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen |
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Streng genommen wären verkaufende Promoter dann aber doch überall kriminell.
Es sei denn das Rathaus hat ihnen das Gegenteil schriftlich zugesichert (z.B. im
Gewerbeschein). Käme dann auf eine Kontrolle an...
Zuletzt bearbeitet von Gast am 04 Feb 2014 - 15:24, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 15:23
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Aber vielleicht verlangen auch andere Ratshäuser nicht so eine komische Karte. Ich höre das zum erstenmal. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 15:29
Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen |
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Man muss sich mal die Bestimmungen zum Reisegewerbe durchlesen und
dementsprechend überlegen, ob man eher Promoter ist oder ob man außerhalb
seines Gewerbestandortes (also seiner Wohnung/Geschäftsstelle), auch in
(verschiedenen) Städten, verkauft. Und es sich am besten vom Rathaus schriftlich
geben lassen, dass es in Ordnung ist, wenn Verkauf nicht im Gewerbeschein steht.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 04 Feb 2014 - 15:35, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 15:32
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Ja aber das Bezieht sich ja nur auf Leute die ihr Gewerbe in Oldenburg im Rathaus anmelden und die könnten dann eventuell "illegal" arbeiten. Aber das bezieht sich ja nicht auf Promoter wie z.B mich aus Dortmund und so arbeite ich nicht "illegal" |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 15:38
Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen |
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Wenn im Gewerbeschein Verkauf als Tätigkeit angegeben ist, dann ja. Aber
sonst braucht man dann wenigstens eine schriftliche Bestätigung vom Rathaus,
dass man als Promoter verkaufen darf. Wenn man diese nicht erhält, dann müsste
man sich mal mit dem Thema Reisegewerbekarte beschäftigen. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 19:46
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Also der § 55 der Gewerbeordnung lässt es meiner Meinung nach zu, dass Promoter auch verkaufen dürfen. Im Gesetz steht ausdrücklich ohne vorige Anmeldung oder Terminabsprache. Promotionaktion sind dagegen vorab geplant und mit den Märkten etc. abgesprochen.
Hat dir denn mal jemand eine rechtliche Grundlage dazu gegeben? |
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Gast
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Verfasst am: 04 Feb 2014 - 22:37
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Diese ganzen Paragraphen habe ich mir durchgelesen. Es geht ja darum, dass
man als Promoter zumindestens hier in Oldenburg nicht verkaufen darf. In Märkten
spricht der Promoter ja dann beim Verkauf auch Kunden an, die nicht damit
rechnen. Hier ist es explizit verboten zu verkaufen und Bestellungen entgegen zu
nehmen. Man kann höchstens mal Widerspruch gegen den Gewerbeschein
einlegen oder eine schriftliche Begründung fordern, falls das bei einer
Gewerbeanmeldung möglich ist.
Daher denke ich, dass es eventuell allgemein deutschlandweit oder je nach Region
nicht erlaubt ist, dass es nur kaum jemand weiß. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2014 - 6:57
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Das Amt muss dir auf jeden Fall eine Rechtsgrundlage für die Entscheidung nennen können! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2014 - 8:59
Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen |
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Durch den Hinweis auf das Reisegewerbe wurde die Rechtsgrundlage ja im
Grunde genannt.
Ja, man kann dem Amt schreiben und ihm die eigene Sicht der Dinge mitteilen
sowie darum bitten, dass einem die Rechtsgrundlage für die Eintragung im
Gewerbeschein schriftlich mitgeteilt wird. Die Frage ist aber, ob darauf geantwortet
wird, da jeder Gewerbeschein gleich erstellt wird.
Naja, wie gesagt, wenn es hier verboten ist, als Promoter zu verkaufen, dann ist es
eventuell in anderen Städten genauso, nur weiß es kaum jemand. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2014 - 16:05
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Am Ende ist das wie bei so vielen Gesetzestexten. Ein Bearbeiter legt es so aus, der andere so. Im Zweifelsfall muss mal ein Oldenburger gegen die Entscheidung des Amtes klagen, dann gibt es irgendwann ein höchstrichterliches Urteil, dass dann maßgebend für alle ist
Die alles entscheidende Frage ist doch, wann, wo und wie man mal in eine entsprechende Kontrolle vor Ort gerät und wie genau es da die kontrollierenden Beamten mit den Wortlauten nehmen. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2014 - 18:46
Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen |
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Jepp, so ist es. Das ist aber genau das Problem an der Sache.
Ich werde berichten, wenn es etwas Neues gibt. |
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