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Dweinmann
Anmeldungsdatum: 13.03.2011 Beiträge: 1 Wohnort: St. Wendel
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Verfasst am: 08 Okt 2014 - 12:01
Vertragsstrafe trotz Krankmeldung? |
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Ich habe für eine Agentur Promotion gemacht für einen Pay-TV-Anbieter, wurde dann allerdings krank.Musste den Einsatz morgens absagen und hatte natürlich keinen Ersatz, wozu ich normalerweise laut Rahmenvertrag verpflichtet gewesen wäre. Jetzt wollen sie mir eine Vertragsstrafe in Rechnung stellen, da ich als Selbstständiger angeblich verpflichtet gewesen wäre, ungeachtet dessen dass ich krank gewesen wäre, für Ersatz zu sorgen.
Normalerweise ist der Fall klar, aber eine Krankmeldung entbindet mich doch auch als Selbstständigen dieser vertraglichen Pflicht, oder? Krank ist krank, oder nicht? |
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Gast
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Verfasst am: 08 Okt 2014 - 13:20
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Was heißt denn krank ist krank? Ein Dokument zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber (der gute alte gelbe K-Schein) nützt dir ja als Selbstständiger herzlich wenig. Und wenn die vertragliche Regelung tatsächlich so ist, wie du sie eingangs beschrieben hast, dann sehe ich da keinen Hinweis, an welcher Stelle deine Auftraggeber im Unrecht sein könnte. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Okt 2014 - 15:24
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So etwas nennt man wirtschaftliches Risiko. Jeder Gewerbetreibende hat sich für derartige Fälle entsprechende Rücklagen anzulegen. Manchmal reicht es eben nicht, sich einen Gewerbeschein zu besorgen und dann ordentlich Promo zu machen...ein paar Nebengeräusche gibt es auch noch |
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