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Vertragsstrafe bei Nichterfüllung

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Loo_kay



Anmeldungsdatum: 17.09.2013
Beiträge: 4
Wohnort: Viersen

BeitragVerfasst am: 01 Okt 2016 - 10:43

Vertragsstrafe bei Nichterfüllung
Antworten mit Zitat  

Hallo ihr Lieben , ich habe mal eine Frage und zwar habe ich einen Vertrag unterschrieben für den 06.-09.10.16 . Leider befinde ich mich momentan auch in einem unbezahlten Praktikumsverhältnisses . Nun habe ich erfahren dass wir zu dem oben genannten Zeitpunkt mit der Firma einige Veranstaltungen haben und ich nicht frei machen kann. Das Habe ich der Hostess Agentur gestern ( also eine Woche vor dem Job ) mitgeteilt und sie darüber informiert dass ich nicht arbeiten kann. Mir wurde mitgeteilt ich müsse einen Ersatz stellen . Ich habe allerdings schon jeden gefragt den ich kenne und niemand kann. Das habe ich dann heute der Agentur auch mitgeteilt , dass ich trotz Bemühungen niemanden finden kann.
Jetzt schreibt mir die Agentur, dass sie dann den Ersatz besorgen werden, ich aber wie auch im Vertrag unterschrieben die Kosten dafür zu tragen habe (51€/Arbeitsstunde) . Sie würden dann jetzt wegen mir am Wochenende und Feiertag arbeiten müssen .
Ich verstehe dass es nicht gut ist von mir den Hostessjob abzusagen, aber ich kann da nun leider nichts machen , da es bei dem Praktikum um meine Zukunft geht .

Ist das alles so rechtens obwohl ich 1 Woche vorher Bescheid gebe ?
Die Agentur schreibt mir dass mich nächste Woche eine Rechnung erreichen wird . Prinzipiell könnten die mit ja jedmöglichen Betrag in Rechnung stellen , das kann ich ja nicht prüfen wie lange sie arbeiten oder wie sieht es da aus ?

Ist diese Klausel überhaupt wirksam ?

Liebe Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Okt 2016 - 16:53

Antworten mit Zitat  

Was steht denn dazu konkret in deinem Vertrag?
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Loo_kay



Anmeldungsdatum: 17.09.2013
Beiträge: 4
Wohnort: Viersen

BeitragVerfasst am: 02 Okt 2016 - 17:56

Antworten mit Zitat  

Also im Vertrag steht folgendes :

Kann die Auftragnehmerin den Auftrag nicht oder nicht rechtzeitig bearbeiten oder kommt der Informationspflicht nicht nach, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50€ pro Ausfalltag. ( Da ich die Agentur informiert habe , denke ich reg Teil ist unwirksam )

Kommt die Auftragsnehmerin der Verpflichtung der Ersatzstellung nicht oder nicht mit einem adäquaten , gleichmäßig qualifizierten Ersatz nach, wird die Auftraggeberin für die Ersatzgestellung Sorge tragen und der Auftragnehmerin den hierdurch entstandenen Aufwand mit einem Stundensatz von 51,50€/h in Rechnung stellen.

:/
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Okt 2016 - 2:04

Antworten mit Zitat  

Aus meiner Laien-Juristen-Sicht hast du da keine guten Karten, Teil 2 ist deutlich formuliert Sad
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Loo_kay



Anmeldungsdatum: 17.09.2013
Beiträge: 4
Wohnort: Viersen

BeitragVerfasst am: 04 Okt 2016 - 7:29

Antworten mit Zitat  

Ok Mist habe ich mir fast gedacht , aber ist das überhaupt erlaubt in einem Vertrag diese Ansprüche ? Da sie doch ganz klar eine Partei benachteiligen , da ich ja gar keine Möglichkeit habe. Ich bin ein ein Msnn unternehmen und kann ja daher im Normalfall keinen Ersatz anbieten .
Und ich habe im Internet etwas gesehen , dass besagt höchstens 5% des Gehaltes dürfen als Ausgleich verlangt werden?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Okt 2016 - 16:33

Antworten mit Zitat  

Gehalt ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht, das gilt nur für Angestellte. Unter Kaufleuten (und da zählst du als Selbstständiger dazu), gilt Vertragsfreiheit.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 07 Okt 2016 - 16:44

Antworten mit Zitat  

Lustig mal wieder, dass Agenturen Stundensätze zwischen 50 und 100 € berechnen, wir bei tatsächlicher Erfüllung aber gerade mal etwa ein Zehntel davon bekommen sollten.

Blöde Sache für Dich. Das wird ein teurer Start ins Promotionleben Sad.
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trimaro
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 25.02.2014
Beiträge: 395
Wohnort: Schöppenstedt

BeitragVerfasst am: 29 Okt 2016 - 6:55

ein Ausweg
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wenn in dem vertrag vorgaben sind wie festgelegte Stunden, Pausen und andere Weisungen teile der Agentur mit das du den rentenversicherer den vertrag auf Scheinselbständigkeit prüfen läßt, sollte das dann der Fall sein . Nach neuer Rechtslage zu 70% sind das alle Verträge sendest du denen eine krankmeldung und verweißt darauf. In der regel gibt die Agentur schon vorab bei da sie diese Prüfung bzgl. Scheinselbständigkeit vermeiden möchte.
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SabineN
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 05.09.2016
Beiträge: 263
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 12 Nov 2016 - 1:34

Antworten mit Zitat  

Ich würde es erstmal darauf ankommen lassen, dass die Agentur dir eine Rechnung stellt, die du dann schriftlich begründet ablehnst.

Wenn die Agentur dir dann irgendwann wirklich einen Mahnbescheid wegen dieser Rechnung schickt, musst du fristgerecht Widerspruch einlegen und es wird zu einer Verhandlung kommen. Ich glaube aber nicht, dass die Agentur das wirklich durchziehen wird.

Allerdings wirst du für die wohl nie wieder arbeiten (können/wollen).
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trimaro
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 25.02.2014
Beiträge: 395
Wohnort: Schöppenstedt

BeitragVerfasst am: 13 Nov 2016 - 15:10

Verhandlungssache
Antworten mit Zitat  

Das sehe ich wie meine Vorrednerin, die ziehen das nicht durch, gerade in Bezug auf die Veränderte Rechtslage ist denen das sicher zu unsicher.

gruß
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