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<< Andere Abrechnung :: Rahmenvertrag Promotion-Agentur >> |
Autor |
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Philski
Anmeldungsdatum: 23.05.2017 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28 Jan 2018 - 17:21
Bewerbung verbindlich? |
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Hallo!
Ich musste kürzlich ein Jobangebot, dass ich mündlich mehr oder weniger zugesagt hatte, doch ausschlagen. Ich wurde dann daruaf hingewiesen, dass bei der Agentur Bewerbungen grundsätzlich als verbindlich gelten. Ich habe bei der Bewerbung jedoch keine Unterschrift geleistet.
Die Frage: Hat die Agentur in diesem Fall etwas gegen mich in der Hand?
Vielen Dank für eure Antworten ! |
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Teamleiter Alter Hase
Anmeldungsdatum: 27.05.2013 Beiträge: 3545 Wohnort: Musterstadt
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Verfasst am: 01 Feb 2018 - 14:06
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Hi Philski,
was bedeutet denn "mehr oder weniger zugesagt". Grundsätzlich sind auch mündliche Vereinbarungen zumindest teilweise rechtskräftig. Ich denke, das kommt auf Art und Umfang an. Wenn es hart auf hart kommt, dann steht Aussage gegen Aussage und dabei stellt sich die Frage, ob die Agentur tatsächlich diesen kostenaufwendigen Schritt gehen würde, da sie beim Gericht erstmal in Vorleistung gehen muss und Nachweise zu erbringen hat (zb. auch, dass ihnen ein Schaden XX entstanden ist)
Jedenfalls kannst du dir ziemlich sicher sein, dass die Agentur (und die, mit denen sie zusammen arbeitet) dich nicht mehr buchen wird. Und dieser Schaden kann manchmal sehr viel größer sein. |
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yvymaus Alter Hase
Anmeldungsdatum: 11.04.2003 Beiträge: 597 Wohnort: Thalheim
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Verfasst am: 06 Feb 2018 - 10:24
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Teamleiter hat Folgendes geschrieben: | Hi Philski,
was bedeutet denn "mehr oder weniger zugesagt". Grundsätzlich sind auch mündliche Vereinbarungen zumindest teilweise rechtskräftig. Ich denke, das kommt auf Art und Umfang an. Wenn es hart auf hart kommt, dann steht Aussage gegen Aussage und dabei stellt sich die Frage, ob die Agentur tatsächlich diesen kostenaufwendigen Schritt gehen würde, da sie beim Gericht erstmal in Vorleistung gehen muss und Nachweise zu erbringen hat (zb. auch, dass ihnen ein Schaden XX entstanden ist)
Jedenfalls kannst du dir ziemlich sicher sein, dass die Agentur (und die, mit denen sie zusammen arbeitet) dich nicht mehr buchen wird. Und dieser Schaden kann manchmal sehr viel größer sein. |
umgedreht kommt das doch auch mal vor. Ende letzten Jahres wurde ich für nen Aussendienstjob angefragt. Da es sehr kurzfristig war, konnte ich die ersten zwei Wochen nicht. Wir hatten uns dann geeinigt die Tour zu teilen. Danach habe ich nichts mehr gehört und auf Mail wurde auch nicht reagiert.
Dann kam ne Anfrage für nen Außendienstjob ab Januar. Telefonat, Email danach bekommen, brav Referenzen etc. zurück geschickt...danach nix mehr gehört. Als dann der Start immer näher rückte, habe ich nachgefragt und mir wurde gesagt, dass ich ne Mail bekommen habe und mich bei darin genanntem Kontakt melden. Die Mail hatte ich nie bekommen und der Job war inzwischen anderweitig besetzt....
war übrigens in beiden Fällen die gleiche Agentur.
Ist eben doof gelaufen und am liebsten hätte ich da angerufen, um mich aus dem Pool streichen zu lassen. |
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mwarmuth ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 16.06.2016 Beiträge: 12 Wohnort: Seesen
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Verfasst am: 22 Feb 2018 - 1:17
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Wieso am Liebsten ?
Bewerbung und Job anfragen sind nicht verbindlich !
Es gibt gewisse Dinge die dem Vertragsrecht Unterliegen, Rechtlich Simpel.
Du gibst Mündlich eine Verbindliche zusage und Bekommst dafür eine Bestätigung.
Jede Seriöse Agentur sendet dir daraufhin einen Rahmen/Projekt Vertrag ! Ausnahme du Arbeitest mit der Agentur Jahrelang zusammen, dann Bekommst du einen Rahmenvertrag und einen Projektvertarag.
Das Rechtliche "Handshake " Prinziep gilt eh nur unter Kaufleuten und ist Tel. eh nicht an zu wenden |
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