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Steuern, Freibeträge & Finanzamt: Fragen & Antworten
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Gast
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Verfasst am: 01 Jun 2006 - 20:53
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Ähem... da hast Du aber eine komische Vorstellung von Mini-Job. Das ist im Prinzip ein Angestelltenverhältnis, bei dem der Arbeitgeber pauschal Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführt. So einen Job (genau einen) kannst Du steuerfrei neben Deinem normalen Job haben.
Was Du gemacht hast... Du hast eindeutig Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehabt... klar wird das voll versteuert, denn da bist allein Du für verantwortlich. Nur Selbständige/Freiberufler schreiben Rechnungen, Angestellte (auch sog. Geringfügig-Beschäftigte) dürfen das nicht.
Muß man nicht sogar bei einem Mini-Job seine (erste oder zweite) Lohnsteuerkarte abgeben ?
Sei froh, wenn Du nicht noch ein Bußgeld zahlen mußt wg. Nicht-Anmeldung eines Gewerbes...
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2006 - 6:39
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Hallo Sabine,
danke für deine Antwort. Naja ich habe es in dem sinne ja angemeldet indem ich die Steuer dafür gemacht habe. Es ist ja gesetzlich nicht zwingend nötig einen Gewerbeschein zu haben, wenn man eine Steuernummer hat.
Also mußte auf jedenfall die Steuern darauf zahlen. Das ist sehr ärgerlich aber wohl unumgänglich! Kann mir nur nicht erkären warum die dann was von 400€ im jahr oder so erzählt hat.
Und wenn ich nur für eine Agentur arbeite ist das dann immer noch so das ich selbständig bin? Weil du was von einem Arbeitgeber gesprochen hast? |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2006 - 8:50
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Na, es gibt eben *die* Minijobs, die der Arbeitgeber anmelden muss, die bis 400 Euro im Monat gehen und wo er auch pauschal 25% für Steuern und Sozialabgaben zahlen muss ... so in etwa, hatte selbst noch nie einen Minijob, seit es die gibt.
Um einen Gewerbeschein kommt man für bestimmte Tätigkeiten nicht rum, auch wenn da einige Agenturen was anderes erzählen, meine erste Agentur damals hatte auch gemeint, der wäre nicht zwingend nötig ... ok, war Berliner Agentur, und da gab es tatsächlich eine Sonderregelung in Berlin, soweit ich mich erinnere. Aber kann mir mal einer sagen, warum wir alle die Kohle für 'nen Gewerbeschein latzen, wenn man das auch ohne machen kann?
Wenn das nur für eine einzige Agentur war, dann finde ich die Einstufung als Selbständig noch interessanter ... wünsch schon jetzt viel Spaß wenn die BFA da auch noch mal nachhakt wegen Scheinselbständigkeit. Kann sein, dass da auf Dich bzw. die Agentur auch noch was mit Sozialabgaben zukommt. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2006 - 10:29
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Hallo,
danke für deine Antwort und Begründung.
Also auf mich wird da bestimmt nichts mehr drauf zukommen, da es bei uns Leipzig auch völlig egal ist ob mit Gewerbeschein oder per Rechnung und da ich eine Steuernummer habe weil ich ja fest arbeite denke ich sehen die das nicht so. Ich habe z.B. auch immer angegeben das ich keine BFA Befreiung habe nicht UMST berechtigt bin etc. Das war übrigens eine Berliner Agentur die ohne Gewerbeschein mich arbeiten lässt und 1x eine Hamburger. Also ich arbeite wirklich nur wenns ohne Gewerbeschein ist. Viele wollen ja einen haben. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2006 - 10:48
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Hallo!
Also ich habe auch während meiner Vollzeit-Angestellten-Zeit angefangen.
i.d.R. ist es so, dass Du einen 400€ -Job (Minijob) auf Lohnsteuerkarte neben deinem Vollzeitjob haben kannst, dann läuft das wie eine normale Anstellung. (wurde ja bereits beschrieben). Hier darfst Du dann max. 400 € im Monat verdienen und Dein Arbeitgeber zahlt die Abgaben. Es werden keine Rechnungen geschrieben.
Willst Du mehr verdienen und/oder Rechnungen schreiben, solltest Du ein Nebengewerbe anmelden. Dann bekommst Du eine Steuernummer für Dein Klein-/bzw. Nebengewerbe, kannst Rechnungen schreiben und vor allem verdienen was Du willst. Dafür musst Du aber die Anlage für Einkünfte aus selbständiger Arbeit ausfüllen, wenn Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machst.
Ich hatte damals sogar alles drei laufen. Also Vollzeitjob, 400 €-Job und Nebengewerbe.
Kranken- und Rentenversichert war ich daher über den Vollzeit- und Mini-Job und musste hier nichts mehr gesondert machen. Das würde ich aber zur Not nochmal mit der Bfa abklären.
Ansonsten hoffe ich, ich konnte Dir etwas weiterhelfen, oder zumindest ein paar Anstöße geben, die Du auf den Ämtern ansprechen kannst.
Schöne Grüße
Mirjam [/url] |
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danyboy22 Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 144 Wohnort: Bad Rothenfelde
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Verfasst am: 31 Aug 2006 - 17:46
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Habe mal noch eine Frage.
Um Steuerpflichtig zu werden muss ich doch mehr als 7680 euro verdienen.
Nehmen wir mal an, Ich bekomme mit Lohnsteuerkarte und Gewerbeschein etwa 9000 euro zusammen, und habe dann aber kosten von 2000 euro.
Dann bin ich immer noch nicht steuerpflichtig oder seh ich das falsch? |
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Gast
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Verfasst am: 01 Sep 2006 - 12:10
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danyboy22 hat Folgendes geschrieben: | Habe mal noch eine Frage.
Um Steuerpflichtig zu werden muss ich doch mehr als 7680 euro verdienen.
Nehmen wir mal an, Ich bekomme mit Lohnsteuerkarte und Gewerbeschein etwa 9000 euro zusammen, und habe dann aber kosten von 2000 euro.
Dann bin ich immer noch nicht steuerpflichtig oder seh ich das falsch? |
Wenn du mit "Kosten" die abzugsfähigen Betriebsausgaben (bzw. auf LSK
alle sonstigen abzugsfähigen Ausgaben) meinst,ist das
richtig,denn dein GEWINN (bzw. bei LSK: NETTOLOHN) darf
die von dir genannte Höhe (die zugleich das Exitenzminum ist) nicht übersteigen! |
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danyboy22 Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 144 Wohnort: Bad Rothenfelde
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Verfasst am: 01 Sep 2006 - 12:22
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Ich meinte z.b. das KM-Geld und alle anderen Werbungskosten.
Danke für deine Hilfe edmerel |
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Gast
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Verfasst am: 20 Nov 2006 - 12:25
Gebühren ab 2007 für Anfragen beim Finanzamt |
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Da muß ich mich doch mal aufregen...
Spiegel-Artikel - FINANZAMT: Wer fragt, muss Gebühren zahlen
Das ist ja wohl die Höhe ! Mündlich habe ich schon total verkehrte Auskünfte erhalten, und für die Unternehmerbescheinigung (da schriftlich) wollen die in Zukunft Geld ?
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 21 Nov 2006 - 22:17
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aber echt! unfassbar....vor allem die bergründungen!!!! wer hat denn bitte mal eben 100 € für ein paar fragen???
kann das gar net glaube. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Jan 2007 - 17:00
2 Finanzämter zuständig ? |
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Hallo,
ich habe meinen Wohnsitz zwecks Studium gewechselt. Leider aber nicht mein Gewerbe auf meinen neuen Hauptwohnsitz umgemeldet. Nun habe ich letztes Jahr jeweils auf Lohnsteuerkarte beim neuen Hauptwohnsitz, als auch eine Promotionaktion (Gewerbeanmeldung alter bzw. Nebenwohnsitz) ausgeübt. Kriege ich deswegen jetzt Probleme beim Finanzamt, da ich ja die Lohnsteuererkärung übers FA beim Hauptwohnsitz machen muss und die Gewinn-Überschussrechnung über das FA beim Zweitwohnsitz.
Könnt ihr mir da weiterhelfen ?
Danke |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jan 2007 - 10:34
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Finanzämter sind zur Auskunft verpflichtet und werden Dir am ehesten sachdienlich weiterhelfen. Ich empfehle Dir daher bei deinem FA am Hauptwohnsitz anzurufen und nachzufragen.
Und bedenke: der Hauptwohnsitz muss nicht unbedingt die Gewerbeanschrift sein.
derde |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jan 2007 - 15:30
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Also ich habe neulich (schon in 2007) den für mich zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt mit Fragen bombardiert (natürlich ganz nett und freundlich ) und musste nichts für die Antworten bezahlen... Außerdem gibt es es ja hier direkt in meinem Amt auch noch eine Infozentrale; ich kann mir nicht vorstellen, dass man da jetzt "Eintritt" bezahlen muss. Ich gebe da nämlich auch immer direkt meine Steuererklärung ab und weiß dann gleich, ob alles korrekt ist oder ob Unterlagen zu viel oder zu wenig eingereicht wurden. So spart sich doch das Amt auch einige Nachfragen... |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jan 2007 - 7:25
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General gibt es keine Probleme deswegen. Nur wie du sagst deine Einkommensteuer-Erklärung musst du bei deinem Hauptsitz-FA abgeben und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Zweitwohnsitz bzw. Betriebsstätten-FA.
Da wird dann für deine gewerblichen Einkünfte ein Feststellungsbescheid erstellt der dann an das Hauptwohnsitz-FA ergeht. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jul 2007 - 22:38
Härteausgleich |
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Hallo zusammen,
hab hier noch in keinem Beitrag was über einen Härteausgleich lesen können. Daher folgendes Szenario:
Wenn man, sagen wir mal, ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 40 tausend brutto hat und einen Gewerbeschein besitzt und eine Promotiontätigkeit ausübt erhöht sich dadurch ja das zu versteuernde einkommen. Soweit so klar.
Meine Frage: was ist wenn man bei der Promotiontätigkeit auf Gewerbeschein unter oder exakt 410 Euro / Jahr verdient ist dann diese steuerfrei aufgrund der Härteausgleichregelung?
Falls ja, was ist wenn man 420 Euro verdient. Muss man dann diese 420 Euro voll versteuern (daumen mal phi 30 Prozent Steuersatz) oder nur die 10 Euro die man über der Härteausgleichregelung liegt?
Danke schon mal im voraus |
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