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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 22 März 2008 - 0:31
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Dafür kann ich mir als Selbständige aber meine Arbeiten aussuchen
Hat ja nicht nur Nachteile, wenn man selbständig ist.
Der Idealfall ist wohl eh eine Mischung aus beiden, so hat man immer noch eine kleine Grundsicherung, wenn man mal richtig krank ist. |
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Gast
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Verfasst am: 22 März 2008 - 0:40
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Naja wenn man Hauptberuflich sowas macht sollte man schon etwas für eine kleine Reserve machen.Ohne ist sehr schlecht wenn nicht sogar bisschen naiv. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 23 März 2008 - 4:10
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Logisch, als "Vollzeit-Selbständiger" ist eine Reserve Pflicht, denn passieren kann ja immer mal was.
Eine Notreserve wird übrigens auch für Arbeitnehmer wohl immer wichtiger; kommt immer häufiger vor, dass Chefs es mit der Bezahlung recht locker nehmen und ihre Mitarbeiter ein paar Tage bis Wochen auf das Gehalt warten lassen...
@ Britta: Wenn Du als Selbständige krank wirst/ bist, so ist es egal, wer es verschuldet hat; Geld bekommst Du grundsätzlich nur für die Tage, an denen Du auch im Einsatz bist. |
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Gast
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Verfasst am: 24 März 2008 - 11:52
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Es sei denn man hat eine Krankenversicherung, die im Krankheitsfall einen betimmten Tagessatz bezahlt. Kenne Leute die das machen.
Kostet halt n paar Cent mehr so ne Versicherung
Lohnt sich bestimmt nicht für jeden.... |
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Gast
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Verfasst am: 17 Apr 2008 - 10:44
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DA MUST DU GUCKEN WAS IM VERETRAG DRIN STEHT ICH HABE AUCH MAL EIN TAG NICHT GEKONNT UND MORGENS BESCHEID GESAGT UND WAS WAR ICH KANN 50 EURO STRAFE ZAHLEN HABE ICH AUCH NICHT VERSTANDEN |
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Gast
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Verfasst am: 17 Apr 2008 - 10:45
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WÜRDE ICH DEN IN RECHNUNG STELLEN UND EIN AUSFALL GEHT HABEN WOLLEN |
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Gast
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Verfasst am: 21 Apr 2008 - 22:33
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Also bevor man irgendwas tut sollte man wirklich einen Anwalt aufsuchen und alle notwendigen Beweise mitnehmen, damit er auch ein Plan erstellen kann. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Apr 2008 - 11:09
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Hallo,
ich habe auch gerade einen Rahmenvertrag zugeschickt bekommen, in dem was von einer Vertragsstrafe steht. dazu wollte ich gelich mal meinen Anwalt anrufen und fragen, ob das rechtens ist. Wenn ich eine Antwort habe, sage ich bescheid. ICh finde das nämlich reichlich merkwürdig, da auch keine Ausnahmeregelunge genannt ist, wenn man beispielsweise krank ist... |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2008 - 16:01
ist man als promoter verpflichtet ein attest vorzulegen? |
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Hallo,
ich würde gerne wissen ob Agenturen überhaupt ein recht haben nach einen Attest zu fragen?
Wäre sehr Dankbar für eure Hilfe.
VG |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2008 - 16:22
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Klar, denn wenn du dich krank meldest und nicht zum Einsatz gehst, wäre es andernfalls ein Vertragsbruch gegenüber der Agentur, also musst du quasi nachweisen, dass du nicht ohne wichtigen Grund den Job nicht machen kannst. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2008 - 16:28
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Sehe ich auch so. Du bist schließlich selbstständig und hast Pflichten gegenüber deinen Auftraggebern. Sicher gibt es Agenturen, die da nicht so sind und ein Anruf "bin krank" reicht. Aber grundsätzlich solltest du deine Krankheit immer nachweisen können. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2008 - 19:08
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es gibt allerdings agenturen die bei rechtzeitiger meldung (meist 48 stunden vor einsatz) auf ein attest verzichten. weil sie so noch rechtzeitig für ersatz sorgen können.
Das Attest dient dazu, dass der Kunde der Agentur nicht unterstellen kann dass sie unzuverlässiges Personal vermittelt hat. Die Agentur schütz so quasi ihren Ruf. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jun 2008 - 13:16
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Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht so schlimm ein Attest vorzulegen, so ist man selber auch auf der sicheren Seite und kann nachweisen, dass man wirklich aus irgendeinem krankheitsfall nicht Arbeiten kann. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jun 2008 - 21:56
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Die Agenturen wollen ein Attest, weil sie einen Vertrag mit dem Kunden haben, und der sie dann in Regress nehmen kann, wenn die Hostess/der Promoter nicht erscheint. Ich finds aber auch nicht schlimm ein Attest vorzulegen, wenn man krank ist. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jun 2008 - 8:42
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Allerdings ist ein Attest für einen Selbständigen keineswegs verpflichtend. Die Agentur hat keinen Anspruch darauf, denn es liegt ja gerade kein Arbeitsverhältnis vor. Man fragt ja seinen Handwerker auch nicht, ob er ein Attest vorlegen kann, wenn er einen Termin nicht wahrnehmen kann. Ob ich ihn dann ein zweites mal beauftrage, steht auf einem anderen Blatt. |
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