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Kindergeld: Einkommensgrenzen, Fragen & Antworten

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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Sep 2008 - 6:47

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Aber selbstverständlich!! Du sollst auch nur den Gewinn angeben und nicht die Einnahmen. Also alles abziehen, was für dich ein Kostenaufwand war. Sprich auch Fahrtkosten, wenn du diese nicht von der Agentur überwiesen bekommen hast. Es zählt das, was am Ende für dich übrig bleibt. Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Sep 2008 - 14:22

Promoter als Nebenjob - Steuer, Versicherung, Kindergeld
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Hallo promotion community.

Ich bin 21 Jahre alt, zur Zeit "hauptberuflich" Schüler und würde in Zukunft gerne nebenberuflich als Promoter arbeiten.
Mein monatliches Einkommenziel sind 300-400€.
Ich habe bereits einen Gewerbeschein beantragt und eine Steuernummer erhalten.

Bevor ich mich jedoch auf Jobs bewerbe möchte ich gerne folgende Fragen klären und hoffe dabei auf Euere Hilfe und Erfahrung.


1. Ab wann sind Einkünfte als Promoter steuerpflichtig?

2. Muss ich mich um Steuerzahlungen zu verhindern beim FA als Kleinunternehmer anmelden?

3. Ist es nötig aufgrund der komplizierten Rechtslage einen Steuerberater zu engagieren?

4. Muss ich mich als Promoter selbst versichern, oder reicht es aus mit den Eltern versichert zu sein?

5. Gilt auch bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Kindergeldfreigrenze von 7.680 €/ Jahr?


Ich hoffe auf schnelle, qualifizierte Antworten.
Vielen Dank yo [/b]
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Okt 2008 - 14:58

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Hallo ericsson,

ich befinde mich grade in einer ähnlichen Lage, mit dem Unterschied, dass ich den Schülerstatus seit kurzem nicht mehr habe.

1. Du hast einen jährlichen Steuerfreibetrag von 7.664€. Solange du nicht bis Ende des Kalenderjahres mehr verdient hast, musst du keine Steuern zahlen.

2. Bin ich mir auch nicht ganz sicher, aber ich hab's so verstanden: du musst beim FA Angaben machen bez. deines Verdienstes (letztes und laufendes Kalenderjahr): wenn du im letzten Jahr nicht mehr als 17.500 € verdient hast und deinen Verdienst des laufenden Jahres auf nicht mehr 50.000 € schätzt, wirst du vom FA automatisch als Kleinunternehmer klassifiziert und brauchst keine Umsatzsteuer zahlen.
Ob das FA dich anschreibt oder du die kontaktieren musst, würd ich auch gerne nochmal wissen.

4. Musst du mit deiner Krankenkasse mal abklären. Meine hat mir gesagt, dass ich mich selbst versichern muss und nicht mehr in der Familienversicherung bleiben kann, sobald ich mehr als 355€ im Monat verdiene.

5. Was ist denn die "Kindergeldfreigrenze"??? Das hört sich ja hoch interessant an!


Ich bin auch grade noch dabei, Informationen zu sammeln um meine rechtliche und steuerliche Lage zu verstehen, also falls ich an irgendeiner Stelle falsche oder unvollständige Infos gegeben hab, bitte korrigieren!
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2008 - 13:18

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zu 5. wenn man die grenze überschreitet fällt das Kindergeld weg, Egal woher das Geld kommt. Wichtig ist aber das der Gewinn und nicht der Umsatz da eine Rolle spielt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Okt 2008 - 19:01

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Also mittlerweile habe ich mich informiert und es sieht folgendermaßen aus:

1. Umsatzsteuer fällt bei Kleinunternehmen nicht an.
Der Kleinunternehmerstatus muss beim FA bekannt angemeldet werden, zudem müssen Aussagen über die voraussichtlichen Gewinne gemacht werden und diese dürfen 17.500€ im Gründungsjahr und 50.000€ in den folgenden Jahren nicht überschreiten.

2. Von der Einkommensteuer ist befreit, wer im Kalenderjahr nicht mehr als 7.664€ verdient. Egal ob aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit.

3. Am Ende des Kalenderjahres, aber bis spätestens 31.05. des folgejahres, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

4. Die Kindergeldfreibetrag beträgt 7.668€ pro Kalenderjahr.
Das bedeutet, übersteigt der Gewinn eines Kalenderjahres 7.668€ besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

5. Ein Steuerberater ist nicht nicht notwendig, solange man sich als Kleinunternehmer im innerhalb der Einkommensteuerfreigrenze bewegt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2008 - 22:00

Kindergeld gehört zum Einkommen???
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Hallo!

Ich hab heute hier mal ein bisschen nach Beiträgen zum Kindergeld gestöbert und da stieß ich auf einen Beitrag der schrieb, dass das Kindergeld zum Einkommen hinzu gehört!
Stimmt das?
Ich habe jetzt an die 7000€ verdient, wenn da noch das Kindergeld mit rauf kommt, dann hab ich ein Problem! Auf der Kindergeldseite steht da nichts ausdrückliches! Könnt ihr mir vielleicht helfen?

Und 2. darf man unter diesen 7680 wirklich nur 50 Tage arbeiten? Auch a wäre ich drüber! Wie kontrollieren die das?
Was, wenn man in einem Cafe arbeitet? Da kommt man doch zwangsläufig drüber!

Lg
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2008 - 0:45

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Also 1.) ist doch sehr gut auf der Seite der Arbeitagentur aufgeführt:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html
Wenn du in der Navigation rechts schaust, findest du den Link zu den "Werbungskosten". Wenn ich das richtig verstanden habe, kannst du hier sogar noch Ausgaben geltend machen und damit deine Einkünfte mindern. Sollte also kein Problem darstellen, dass du 7000 € Verdienst hast.
Zu 2.) kann ich die nix sagen, von so einer Regelung hab ich noch nix gehört, könnte aber vielleicht relevant sein, wenn man Bafög bezieht, da gibt es gewisse Regelungen in Bezug auf Zuverdienste.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2009 - 14:57

Einkommensgrenzen Kindergeld
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Hallo!

Ich habe da noch eine Frage bezüglich der Steuererklärung.

Habe ich es richtig verstanden, dass es keine monatlichen Grenzen (wegen Familienversicherung bzw. Kindergeld) gibt, sondern mein Gehalt auf das ganze Jahr verteilt wird? Das waren doch irgendwas bei 3800 € für die Krankenkasse und 7500 € für das Kindergeld, oder?
Würde das dann heißen, dass ich im Monat so viel verdienen kann, wie ich will, solange ich die Jahresgrenze damit nicht überschreite?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann!
Danke! Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2009 - 15:03

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Hallo Smile

Die Krankenkasse kannst Du leider nicht aufs ganze Jahr anrechnen (da sind es zur Zeit 360 Euro/Monat, die du dazuverdienen darfst, um in der Familienkrankenkasse zu bleiben, höchstens zwei Monate mal drüber , sofern du selbstständig tätig bist). Für das Kindergeld ist die jährliche Grenze entscheidend meine ich.

Fragen zum Kindergeld bekommst Du zb auf den Seiten der Agentur für Arbeit. Krankenkasse kannst Du zur Sicherheit anrufen, die Ortskrankenkassen sind meist sehr hilfsbereit Wink

Liebe Grüße,
Annika
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2009 - 15:10

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Danke für die schnelle Antwort!!
Wieviel darf ich denn dann in diesen 2 Monaten mehr verdienen? Das ist doch bestimmt auch begrenzt, oder?
Viele Grüße und Danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2009 - 15:21

Antworten mit Zitat  

Das ist ne gute Frage. Ich weiß nicht, ob es da festgelegte Grenzwerte gibt. Sicher wirst Du dennoch nicht plötzlich 1.000,00 Euro dazuverdienen dürfen, Kann mir auch gut vorstellen, dass das von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist. Würd ich echt mal anrufen. Solltest Du was erreichen, freue ich mich, wenn Du Deine Ergebnisse hier posten würdest Smile *neugierig*

Liebe Grüße, Annika
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2009 - 22:17

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bin bei der aok noch familienversichert und hatte da auch ein paar Probleme. Die Beraterin hat mir dann auch nur gesagt das ich 3800 Euro im Jahr verdienen darf aber es an sich kaum Probleme geben soll da ich Studentin bin, nach dem ich nachfragte ob das prozentual auf die Monate verteilt ist, hat sie verneint, obwohl es ja vetraglich anders ist. war irgendwie schon eigenartig wenn die mitarbeiter nicht wissen was sache ist Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Jan 2009 - 0:16

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Verdienstgrenze KK liegt bei 4800€

Verdienstgrenze wegen Kindergeld 7680€ (plus Werbepauschale von 920€)
kann auch höher ausfallen,wenn man bereits abgeführte Abgaben addiert

am besten einen Steuerberater fragen,da kann man einiges erreichen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2009 - 17:29

Gewerbeschein - Kindergeld gekürzt/gestrichen?
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Halle,
ich habe mich vor kurzem hier angemeldet um ein bisschen neben meinem Studium jobben zu können. Jetzt habe ich entdeckt, dass viele Agenturen einen Gewerbeschein fordern, den ich leider nicht habe.
Falls ich einen beantrage, wie wirkt sich das auf die Auszahlung meines Kindergeldes aus? Kommt dass auf meine Einnahmen an oder wird das generell gekürzt? Ich bin 20 Jahre alt und habe gerade mein Studium begonnen.
Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2009 - 19:50

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Leider habe ich nur Informationen über Bafög gefunden und nicht explizit über die Auszahlung des Kindergeldes. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass ich mit Gewerbeschein einen Freibetrag von 76xx habe.
Wie sieht das mit der Lohnsteuerkarte aus?
Gruß
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