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<< Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz online? :: Als Promoter Mitarbeiter einstellen: Was beachten? >> |
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Gast
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Verfasst am: 26 Apr 2009 - 20:07
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Schau erstmal genau hin, ob es wirklich eine Rechnungsnummer ist. Wenn eine vorgegeben sein sollte (was ich mir bei einer Vorlage nicht vorstellen kann - die muss man ja schließlich noch bearbeiten können), dann raus damit. Du, und wirklich nur du, benötigst eine fortlaufende Nummerierung! |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2009 - 12:26
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Die haben sogar davor geschrieben "Rechnungsnummer", ist also eindeutig eine.
Soll ich meine jetzt einfach daneben schreiben?!
Wenn das deren Ordnung ist, kann ich die ja schlecht durchstreichen oder? |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2009 - 13:42
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Nochmal, du und nur du benötigst eine fortlaufende Nummerierung. Wie die aussehen kann wurde hier beschrieben. Streich das durch, mach es weg, wie auch immer, deren Angabe muss weg! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Mai 2009 - 13:29
Rechnung: Mwst ausweisen/ (nicht-)vorsteuerberechtigt? |
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Hallo,
Ich wohne in Österreich und habe für eine deutsche Promotionsfirma gearbeitet. Nun gibt es einen Absatz auf der Rechnung wo ich nicht weiß, was hier für meinen Fall in Frage kommt.
Ich kopiere die Passage hier rein:
NICHT-VORSTEUERBERECHTIGT, Bitte Nicht-Zutreffendes wegstreichen:
Hiermit bestätige ich, ..., dass ich nicht MwSt.- pflichtig bin und der Firma AP PROMOTION die keine gesetzliche MwSt. über 19% berechnen darf. Außerdem versichere ich AP PROMOTION gegenüber meine Einnahmen selbst zu versteuern und diese bei dem für mich zuständigen Finanzamt anzumelden. Ich bin selbst für Zahlungspflichten, die sich gegenüber der Sozialversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Krankenversicherung ergeben, verantwortlich. Ich stelle AP PROMOTION gegenüber der oben genannten Zahlungsverpflichtungen vollkommen frei.
Ich weiss leider nicht, was ich davon wegstreichen soll und ob ich zu dem Stundenlohn- Gesamtbetrag noch die 19% Mwst. hochrechnen darf.
Wäre superspitze, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
vielen dank im voraus!
lg, Aleks |
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 14 Mai 2009 - 6:24
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hallo nach wien
also es dürfte eigentlich ausreichen wenn du den satz auf deiner Rechnung draufschreibst
"Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei."
Denn damit ist schon alles besagt.
denn damit berufst du dich auf den § nach dem gesetzbuch warum du keine "märchensteuer " abführst.
somit auch automatisch die erklärung abgegeben warum du keine mwst abführst.
grüsse |
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2009 - 8:12
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vielen dank für deine rasche antwort!
Ich muss ehrlich sagen, dass ich sehr wenig darüber weiß, was die gesetze besagen.
deswegen muss ich nochmal nachfragen.
auf der rechnung muss dieser elendslange satz drauf, leider.
dh. ist das richtig so?
ich bin nicht-steuervorberechtigt
ich bin nicht mwst. pflichtig
und darf somit der Firma AP PROMOTION KEINE gesetzliche MwSt. über 19% berechnen
stimmt das so?
danke nochmal!
lg, aleks |
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2009 - 15:24
Rechnung schreiben über Rechnungstool,Problem:Rechnungsdatum |
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Ich habe vom 27.04.-29.04.09 für eine Agentur gearbeitet! Meine Rechnung schreibe ich über das Promotionbasistool!Da ich sonst immer nur einen Tag für eine Agentur gearbeitet hatte, war das mit dem Rechnungsdatum kein Problem!
Welches Datum gebe ich denn als Rechnungsdatum an,wenn ich mehrere Tage gearbeitet habe?Der erste oder der letzte Arbeitstag?Oder muss ich wohlmöglich für jeden Tag eine Extra-Rechnung schreiben?
Wie gesagt ist der Erfüllungszeitraum vom 27.04.-29.04.09!
Vielen Dank im Voraus! |
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2009 - 15:26
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Das Rechnungsdatum ist der Tag, an dem Du die Rechnung schreibst. Das hat mit den Daten der Tage, die Du gearbeitet hast, nichts zu tun. Angenommen Du würdest heute die Rechnung schreiben, wäre also der 14.05.2009 das Rechnungsdatum... |
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2009 - 15:27
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Ich arbeite nicht mit dem Tool, aber prinzipiell musst du immer das Datum bzw. den Zeitraum der Leistungserstellung angeben. Das kann mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen, muss aber nicht. Das Rechnungsdatum ist nur das Datum, an dem die Rechnung erstellst, in deinem Fall also irgendein Tag im Mai |
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 14 Mai 2009 - 18:43
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die Sätze sind soweit okay, du solltest nur noch die Wörter " kleinunternehmer " und §19 USTg noch unterbringen ansonsten passt soweit alles.
denn viele Agenturen wollen die Begründung warum die Mwst abführst.
D.h. evtl den Satz einbauen , " da ich als Kleinunternehmer bzw. Kleinunternehmerin tätig bin, führe ich nach § 19 Ustg keine Mwst ab.<<------ ( begründung für die agentur liegt hier bei dem § 19 umsatzsteuergesetz) |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jun 2009 - 8:25
Ktnr. auf Rechnung vergessen, Zahlungsziel abgelaufen |
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hallo zusammen,
ich habe vor 5 wochen für eine agentur gearbeitet, für die ich schon öfters tätig war. das zahlungsziel des rahmenvertrags ist 4 wochen, bisher immer plus minus 3 tage eingehalten wurde.
bei der letzten rechnung vom 4.5. habe ich eben mit erschrecken festgestellt, dass meine fusszeile in der rechnung nicht miteinkopiert wurde, wo meine kontoverbindung steht.
nun hat die agentur von alten rechnungen aber meine ktnr usw noch, geld ist bisher aber noch nicht auf dem konto.
was meint ihr, neue rechnung oder nochmal warten?
udn bei ner neuen rechnung, muss ich dann wieder 4 wochen warten??!!
danke für eure hilfe =) |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jun 2009 - 9:55
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Hallo, wenn du für diese Agentur schon öfters tätig warst, dann ist das einfachste dort anzurufen und nachzufragen, ob es eine neue Rechnung notwendig ist. Ich denke aber, dass die Agentur deine Daten gespeichert hat und eigentlich auch so überweisen müsste. Ruf da aber gerade mal an und hacke vorsichthalber nach, bevor du vergebens wartest. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jun 2009 - 11:05
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Am besten ist wirklich anrufen und Fragen. Da die Bankverbindung aber keine Pflichtangabe für Rechnungen ist, musst du nicht länger warten, da sie ja dennoch gültig ist und somit fällig. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jun 2009 - 8:34
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so, ich hab am freitag und gestern angerufen, bedesmal wurde mir egsagt, sie kümmern sich drum (die dafür verantwortliche sei im haus) sie riefen gleich in der nächsten halben stunde zurück.
haha, kann ich nur sagen, an beiden tagen kein rückruf...
ehrlich gesagt hab ich keine lust, mich nochmal von denen verarschen zu lassen..
ich hab aber die möglichkeit, bei denen persönlich vorbei zu schauen (gleicher ort) , für wie sinnvoll haltet ihr das? |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jun 2009 - 8:44
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Hm, das ist natürlich nicht schön, dass keine Rückmeldung kam. Aber wenn die Agentur wirklich nur ein Katzensprung von dir entfernt ist, dann fahr da einfach vorbei. So haben sie keine Möglichkeit dir auszuweichen und du kannst vor Ort alles klären.
Viel Glück und sag bescheid, was dabei rausgekommen ist, würde mich mal interessieren. |
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