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promotionbasis.de
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<< Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 2 :: Selbständiges Schuldversprechen >> |
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Gast
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Verfasst am: 19 Mai 2009 - 10:52
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Das ist zwar prinzipiell richtig - so einfach ist das aber leider nicht mehr. Das Hauptaugenmerk bei der Prüfung, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht, liegt jetzt u. a. auf der Weisungsgebundenheit und die liegt schon vor, wenn du einen Vertrag unterschreibst, in dem steht, wann, wo und wie du eine Leistung zu erbringen hast. Damit ist das Kriterium nämlich schon voll erfüllt! Wie gesagt, schau mal auf die Webseite zur Scheinselbstständigkeit, da stehen sehr interessante Ansichten dazu |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 19 Mai 2009 - 16:11
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@sonne66: Mit dem Finanzamt hast Du nun (noch) überhaupt kein Problem.
Abgesehen davon wird sich das Finanzamt da auch eher auf Deine Seite schlagen, wenn sie so mehr Einnahmen bekommen.
Wie die Rentenversicherung entscheidet, ist jedoch nochmal ein ganz anderes paar Schuhe (siehe Link von DanMat).
Und die RV interessiert es nicht zwangsläufig, wieviele Auftraggeber Du hast.
@derdegrijb: Zustimmung pur.... |
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Gast
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Verfasst am: 19 Mai 2009 - 18:19
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ich würde mich auch an die agentur wenden. ich weiß, dass die jetzt unter einer verstärkten kontrolle diverser ämter stehen. Grundsätzlich musst du ja nichts ausfüllen, doch dann sinken deine chancen enorm - ich weiß großes dilemma. die agenturen wollen sich halt absichern. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Mai 2009 - 18:49
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Neben der Weisungsgebundenheit ist vor allem die "Art der Tätigkeit" das Problem - lt. meinem Finanzamt ist eine "ungelernte, leichte, usw" Arbeit wie Flyerverteilen, Garderobe etc. nicht selbstständig. Dagegen argumentier mal! Wo steht geschrieben, welche Tätigkeiten es "wert" sind, als selbstständig angesehen zu werden?
@npflip: Das Finanzamt schlägt sich 100 % NICHT auf deine Seite!!! Ist ja gerade in ihrem Sinne, diese Art von Selbstständigkeit auszumerzen. Alte Hasen haben wohl kein Problem, aber jeder Neuanfänger und auch die Agenturen müssen sich damit herumschlagen. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Mai 2009 - 20:36
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Ich bin mal gespannt, ziehe bald in eine andere Stadt. Mal sehen, ob das FA etwas zu meckern hat. Volle Zustimmung zu deiner Anmerkung, dass sich das FA ganz bestimmt nicht auf die Seite der Promoter stellt. Bei Selbstständigen bzw. Einzelunternehmern gibt es i. d. R. kein höheres Steueraufkommen, da die Umsätze meist gerade zum Lebensunterhalt reichen. Somit fällt die Gewerbesteuer eher selten an und am Steuerfreibetrag ändert sich ja auch nichts gravierendes. Es spielt ja keine Rolle, aus welchen Quellen man sein Einkommen bezieht, versteuert wird es hüben wie drüben. Auf Grund der knappen Rentenkassen hat die Rentenversicherung hier Vorrang, damit bewirkt wird, dass die Beiträge eben z. B. über Anstellungen via Lohnstsuerkarte fließen und nicht in private Alleinvorsorgen der jeweiligen Einzelunternehmer gesteckt werden. Das Problem bekommen am Ende aber alle, nicht nur die Agenturen! |
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sonne66 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 27.12.2007 Beiträge: 17 Wohnort: Bad Wörishofen
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Verfasst am: 20 Mai 2009 - 15:30
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Hallo,
also meinem Finanzamt ist es völlig egal.
Und für die Rentenversicherung musste ich 1x ein Formular azsfüllen: Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für arbeitnehmerähnliche Selbständige.
Dies war etwas aufwendig, doch ich konnte galubhaft machen, dass ich selbständig bin - weder angestellt, noch scheinselbständig.
Somit war das ganze für mich erledigt und ich habe bisher nichts mehr gehört.
VG
Beate |
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2009 - 18:43
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Schlimmstenfalls sind die Agenturen dran....
Klar, kann eine Agentur dann die RV Beiträge von einem abziehen und Gelder zurück verlangen, aber denke, wenn man klagen würde, bleibt die Agentur drauf sitzen.....
Die Honorare sind so oder so runter gegangen, egal ob auf LSTK oder Gewerbeschein.
Ich habe bisher noch nie Probleme gehabt... |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 20 Mai 2009 - 18:45
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Hallo Beate,
es sei Dir trotzdem der Link empfohlen, dann weißt Du, dass Dir das Formular bei einer Prüfung im Ernstfall leider rein gar nichts bringt.
Aber wollen wir einfach mal alle darauf hoffen, dass sich die Lage schnell wieder beruhigt und es nicht zu Massenüberprüfung und "Selbständigkeits-Sperrungen" kommt |
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Gast
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Verfasst am: 22 Mai 2009 - 13:29
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Also es geht nicht um das Finanzamt, sondern um die deutsche Rentenversicherung. DIese erkennt Freelancer nicht mehr als Selbsständige an. Da die DRV aber nur mit den Agenturen zu tun hat machend die den Promotern Stress. |
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Sandy2005 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 936 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 24 Mai 2009 - 12:32
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | liegt jetzt u. a. auf der Weisungsgebundenheit und die liegt schon vor, wenn du einen Vertrag unterschreibst, in dem steht, wann, wo und wie du eine Leistung zu erbringen hast. |
Dann gibt es in Deutschland allerdings keine Selbstständigkeit mehr. Schließlich sage ich nem Maler auch welche Wand er zu streichen hat und sogar in welcher Farbe. Und wann er das macht schreibe ich ihm auch vor, oder was wäre in so einem Fall eine Terminabsprache? |
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Gast
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Verfasst am: 24 Mai 2009 - 15:11
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Das kann man nicht vergleichen. Der Maler ist ja für sich selbstständig und trägt das unternehmerische Risiko, wenn du z. B. mit seiner Arbeit nicht zufrieden bist. Außerdem richtet sich die Terminvereinbarung, wann er bei dir streicht, ja auch mehr oder weniger nach ihm. Darüber hinaus bist du als Privatperson beim Maler Endkunde. Als selbstsändiger Promoter bist du nur Subunternehmer. Wenn du einen Job annimmst, bist du an feste Zeiten (die Einsatzeiten) gebunden und musst du Aktion durchführen, wie es dir vorgegeben wird, hast also keinen Spielraum selbst zu entscheiden. Das sind eben die Kriterien, die für eine "echte" Selbstständigkeit nicht reichen (zumindest aus icht der DRV). |
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Gast
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Verfasst am: 25 Mai 2009 - 7:04
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Das unternehmerische Risiko trage ich als Promoter auch - mache ich meinen Job schlecht, werde ich auch nicht bezahlt...
Alles Haarspalterei bzw. Auslegungssache. Bis eine eindeutige Gesetzesänderung vorliegt, wird es wohl weiterhin drauf ankommen, an welchen Sachbeareiter man kommt. |
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Madelhaus1 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 09.04.2006 Beiträge: 1501 Wohnort: Königs Wusterhausen
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Verfasst am: 25 Mai 2009 - 13:57
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Wenn ich das hier alles so lese........was läßt sich der Staat nur alles einfallen um seine Kassen zufüllen....es ist kaum zu glauben.......alles was mal galt (Scheinselbständigkeit) wird wieder anders ausgelegt........da werden wir wohl abwarten müssen....wir sollten uns dann alle Arbeitslos melden......vielleicht schenkt uns der Staat dann noch Geld damit wir auch ja wieder arbeiten gehen und wir ...wie schon geesagt ein Risiko selbst tragen .
wir beobachten die Sache
claudi |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jun 2009 - 17:15
Selbständig oder nicht???? |
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Hallo Ihr Lieben,
das ganze habe ich vor kurzem selber erlebt.
Nach dem ich mich Selbständig gemacht habe, wollte ich aus der deutschen
Rentenversicherung raus, mein Steuerberater hat mir geraten einen Antrag
zu stellen bei der Rentenversicherung.
Wurde von der deutschen Rentenversicherung Eingeladen, sie haben Fragen
zu meinen Rechnungen........ Also gut.
Die Fragen haben Sie mir vorformuliert, die Antworten hat er auch niedergeschrieben ..... ich sollte nur unterschreiben.....
Dannach hat er mir erzählt, das seit 2006 einen Gesetz gibt und seither ist Promotion nur noch ein 400,- €Basis job ist.
Da trifft mich keine Schuld, sagte er sondern die Agenturen, die müssten es
wissen
Einige haben mir dies auch schon bestätigt und andere wissen von nichts.
Nun darf ich es als ein 400,- € Basis Job machen.
Ist noch jemanden so etwas passiert???? |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jun 2009 - 21:33
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Bei mir läuft noch alles glatt, wenn du mal ein wenig dazu googelst, findest du ganz interessante Foren. Der Tenor ist dort teilweise, dass die Agenturen versuchen sollten ihre Verträge genau zu prüfen und dort ggf. Schwachstellen auszumerzen. So kann man zumindest versuchen den Ärger mit der DRV zu umschiffen. |
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