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promotionbasis.de
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<< Was kann ich von der Steuer absetzen? :: Fahrtkosten / Aufwandsent. für Casting und Vorstellungsrunde >> |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2005 - 9:36
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Hab auch noch nie erlebt, das as Ordnungsamt sofort Bußgeld verhängt hat, am besten bei der ersten Verwarnung sofort verschwinden und es nicht drauf anlegen. |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2005 - 9:51
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StefanieB hat Folgendes geschrieben: | Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mir noch nie bei einer Sampling-Aktion Gedanken darüber gemacht habe, ob es eine Genehmigung gibt oder nicht. Allerdings habe ich auch noch nie erlebt, dass das Ordnungsamt kontrollieren kam. |
Da wo wir "erwischt" worden, ging es um eine Aktion, wo eine Genehmigung wohl recht teuer gewesen wäre. War eigentlich klar, dass man uns ansprechen wird. Aber die Herren waren wirklich in Ordnung.
Ansonsten wusste ich eigentlich meist, dass es eine Genehmigung gab, sofern ich draussen war. Teilweisen sollte ich diese sogar bei mir tragen (obwohl sie eh niemand sehen wollte)..... |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2005 - 10:02
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Moin,
also ich habe letztes Jahr ne Aktion gemacht, wo in den Unterlagen stand, dass eine Genehmigung vorliegt. Diese lag zwar nicht bei, aber nachdem ich keine Teamleiterin war, wars mir auch egal. Auf jeden Fall, es kam wie es kommen musste. Wir wurden angesprochen, man verwarnte uns und wir mussten alles abbauen. Da wir abeholt werden mussten, standen wir dann stundenlang in der Hamburger Innenstadt bei eisigem Wind und warteten auf das andere Team, welches den Transporter hatte. Das Problem war nur, dass wir am nächsten Tag auch nochmal nen halben Tag in der Innenstadt hätten arbeiten müssen, aber wir hatten natürlich Angst wegen dem Ordnungsamt, da die uns ne fette Geldbuße angedroht haben. Auf jeden Fall waren wir dann den ganzen Tag außerhalb, und haben uns eine einigermaßen schöne Zeit gemacht, da wir wegen der Sache et was sauer auf die Agentur waren.
Und der Hammer war eh, dass zeitgleich bundesweit die Aktion war, und ich denke nicht, dass die irgendwo ne Genehmigung eingeholt waren. Agenturen sind zum Teil ziemlich verantwortungslos, was dies angeht, hauptsauche Geld sparen und die Promoter den Kopf hinhalten lassen! Darum würde ich jeden raten, bei solchen Sachen sofort die Aktion
abzubrechen, denn ob die Agentur die Geldstrafen übernimmt ist mehr wie fraglich. |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2005 - 10:05
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Mmh, wenn in den Unterlagen steht das eine Genehmigung vorliegt, diese aber doch nicht vorliegt, kann dann nicht die Agentur wegen Falschinformationen oder so haftbar gemacht werden? |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2005 - 11:20
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Als Promoter kann man doch aber gar nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn die Agentur für eine Aktion keine Genehmigung einholt, oder?? Man mag mich da gerne korriegieren, sollte es anders sein...
lg muggi |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2005 - 23:01
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Bin mir wie gesagt auch nicht sicher. Nur wenn der Auftraggeber uns etwas schriftlich versichert, sollten wir uns darauf schon verlassen können.
Ansonsten denke ich aber schon, dass es Probleme kann, wenn man ohne Genehmigung arbeitet, denn wir sind ja selbständig und das bedeutet auch das wir darauf achten müssen. *vermut* |
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Gast
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Verfasst am: 04 März 2005 - 18:14
das liebe Ordnungsamt |
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hallo ihr lieben,
habe mit interesse die beiträge durchgelesen und muss leider sagen, dass rein juristisch der oder die promoter/in für ein entsprechendes ordnungsgeld herangezogen wird, sofern das ordnungsamt eine geldbuße verhängt.
da jeder promoter einzelunternehmer ist, ist er im prinzip auch für die entsprechenden unterlage zur durführung seines jobs verantwortlich. sprich, wenn man irgendwo auf öffentlichen plätze eine promotion hat, das ordnungsamt kommt und geldbußen verhängt ist der promoter der gef*****.
meißt belässt es das ordnungsamt aber bei einer ersten mündlichen verwarnung, nur wenn man dann dort weitermacht gibt es oft ärger.
es gibt agenturen, die bezahlen natürlich das entsprechende ordnungsgeld, aber eigentlich ist es leider promotersache, auch wenn eine anzeige erfolgt.
sollte natürlich eine agentur behaupten, das eine genehmigung vorliegt und diese aber doch nicht vorhanden sein, denke ich dass der promoter rechtsmittel geltend machen kann um es dann mit der agentur zu klären. aber auch in dem fall ist erstmal der rpomoter dran.
lieben gruß
till |
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Gast
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Verfasst am: 04 März 2005 - 22:40
Re: das liebe Ordnungsamt |
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@tillvdoste Genauso habe ich es mir auch gedacht. Aber da es eigentlich immer erst eine mündliche Verwarnung gibt, ist das alles gar nicht mehr so stressig |
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Gast
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Verfasst am: 16 März 2005 - 17:28
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Danke, erstmal für Euren regen Austausch!
Ich habe festgestellt, dass in der Regel alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird!
Bei meiner aktuellen Promo hat die Agentur als ich es ansprach gesagt dass Sie voll dafür einstehen!
Im übrigen wurde das Sampeln dann eh, nach 2 Tagen gestrichen, und Wir sind jetzt nuroch fahrende Litfassäulen (schreibt man das so )
Bei der Gelegenheit möchte ich alle "rasenden Würfel" Grüßen
coole Aktion
Thanx und so long |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jul 2005 - 12:15
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Bei meiner ersten nicht angemeldeten SamplingAktion nach einem Rockkonzert sind wir auch erstmal in den Veranstaltungsort reingelaufen und hab nach dem Promoteam gefragt, die Security hat etwas blöd geguckt und ich hab den Kollegen schnell nach draussen gezogen.
Inzwischen haben wir uns da ein wenig eingespielt, wir stehen immer am Parkplatz auf der anderen Strassenseite, bekommen echt viel Geld für die vergleichsweise kurz Aktion und die Parole lautet - wenn jemand kommt und fragt, sofort einpacken *g* |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jul 2005 - 22:54
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Vor Jahren haben wir als edle Harlekins kostümiert eine Samplingaktion mit Gutscheinen in Hamburg durchgeführt. Da es nicht möglich war nach dem Hamburger Wegerecht eine Genehmigung für Samplings zu bekommen - diese sind nämlich in Hamburg grundsätzlich nicht erlaubt oder zu genehmigen - hat die Agentur uns informiert, dass es keine Genehmigung gäbe, wir aber trotzdem starten. Dies ging auch ein paar Tage gut! Doch an einem Abend wurden wir vom Ordnungsamt kontrolliert & mußten den Agenturnamen preisgeben.
Die Agentur bekam eine Verawarnung mit einer Geldstrafe. Damit es bei der "geringen" Geldstrafe (ca. 250,00 DM) blieb musste sie beweise, dass sie nicht mehr Flyer als ... drucken lassen hat. Sollte diese Agentur ein weiteres Mal flyern, würde die Strafe weitaus höher ausfallen (im sechsstelligen Bereich...!) Die Agentur hat selbstverständlich diese Kosten selbst getragen, dies war sogar mit dem Auftraggeber abgesprochen, dem die Agentur diese Kosten in Rechnung stellte.
Es verhält sich in allen Städten anders mit den Genehmigungen. In manchen Städten bekommt man diese Genehmigungen relativ unkompliziert, zügig & günstig, in anderen nur mit einem riesen Aufwand & sehr kostspielig und in ganz anderen wie in Hamburg eben gar nicht! Ausnahme sind hier Stadt- oder Straßenfeste, dann kann man sich beim Veranstalter Genehmigungen holen! Oder auf Privatgrundstücken, wie z.B. das der DB & das ist auch nicht so ganz güstig!
Um die Frage zu beantworten: In der Regel verwarnen dir Ordnungshüter mit einem Platzverweis vor Ort oder fragen nach dem Verantwortlichen, in unserem Fall nach der Agentur! Diese Erfahrung habe ich zumindestens bisher gemacht - keiner wollte bisher von mir Geld! Sicher hat es auch etwas damit zu tun, wie man sich als Promoter verhält, wenn man erwischt wird! |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jun 2007 - 15:18
Ordnungsamt Hamburg - Beschlagnahmung und Anzeige |
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Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat schon Erfahrungen mit dem Ordnungsamt in Hamburg gemacht?
Wir wurden dort gestern von denen bei einer Zeitungspromo angehalten und alles Material wurde beschlagnahmt. Ebenfalls wurden die Personalien von mir und einer Kollegin aufgenommen.
Was soll denn das? Weiß jemand warum das Ordnungsamt sowas macht? Ich habe schon in so vielen Städten gearbeitet und nie Probleme beim fliegenden Arbeiten gehabt.
Wäre toll wenn jemand uns mal einen Tip geben kann.
Lieben Gruß Sebastian |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jun 2007 - 22:06
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Dann hast Du eben noch einmal Glück gehabt bislang in den anderen Städten.
Egal wo, Du brauchst praktisch immer eine Genehmigung: an der Uni von der Univerwaltung, an Bahnhöfen von der DB, in Einkaufscentern vom Centermanager - und auf allen öffentlichen Plätzen vom Ordnungsamt!
Genehmigung holen, vorzeigen, und gut ist! Wenn die Stadt eine solche nicht erteilt: Pech gehabt. Wir sind hier in Deutschland - was erwartest Du? |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jun 2007 - 9:41
Re: Ordnungsamt Hamburg - Beschlagnahmung und Anzeige |
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Seb1 hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat schon Erfahrungen mit dem Ordnungsamt in Hamburg gemacht?
Wir wurden dort gestern von denen bei einer Zeitungspromo angehalten und alles Material wurde beschlagnahmt. Ebenfalls wurden die Personalien von mir und einer Kollegin aufgenommen.
Was soll denn das? Weiß jemand warum das Ordnungsamt sowas macht? Ich habe schon in so vielen Städten gearbeitet und nie Probleme beim fliegenden Arbeiten gehabt.
Wäre toll wenn jemand uns mal einen Tip geben kann.
Lieben Gruß Sebastian |
Nächstes mal die Personalien gar nicht rausrücken,sondern gleich eine Visitenkarte der Agentur etc. mitgeben und auch auf diese im Hinblick auf erteilte Genehmigungen hinweisen.Ansonsten dumm anstellen! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jun 2007 - 9:26
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Also ich weiß auch nur, dass man sich für alles überall eine Genehmigung einholen muss - entweder macht es die Agentur, oder man muss es selbst machen, wenn die es nicht gemacht haben - von daher immer bei der Agentur nachfragen und die Bescheinigung zuschicken lassen, denn sonst hat man hinterher wirklich ne Klage am Hals... Und sollte die Agentur solch eine Genehmigung haben, ist es ein schöner Papierwust, der da auf Dich zu kommt, denn Du musst dann erstmal Schreiben aufsetzen und beweisen, dass ihr dort hättet arbeiten dürfen... |
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