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Probleme mit dem Ordnungsamt bei Promotionaktionen

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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Apr 2011 - 10:24

Theoretisch? Rechtlich? Praktisch!
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Über die Jahre haben die meisten Promoter eigentlich wenig Probleme mit der sogenannten Scheinselbstständigkeit und/oder der "existenziellen" Frage der Art des Gewerbescheins gehabt.
Einige haben leider die Stichprobenhafte Kontrolle des Ordnungsamtes über sich ergehen lassen müssen und sind zugegebenermaßen ein wenig vorbelastet.
Der nachfolgende Link ist also nur etwas für diejenigen unter euch, die es wirklich genau wissen wollen.

Bitte keine Links im Forum

mit besten Grüßen

Jahmai
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Apr 2011 - 11:58

Antworten mit Zitat  

Der Beitrag bei "Gute Frage" ist eher wertlos für dich, du hast ja selbst geschrieben, dass du Verträge abgeschlossen hast, und so oder ähnlich lautet auch der Wortlaut in der Gewerbeordnung. Das ist dann sicher auch die Frage, was deine Kollegion dort gemacht hat, vielleicht hat sie ja "nur" Produktinfo geboten und keine Verträge geschrieben. Vielleicht dauert es bei ihr auch einfach nur länger, weil die erst die Unterlagen aus Essen anfordern und auswerten müssen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 - 9:30

Ordnungswidrigkeit
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Ich arbeite für eine Zeitungs Promotion Agentur,bin allerdings fest angestellt und nicht selbstständig.

Mein Chef sucht die Plätze aus wo ich mich mit meinem Promotion Stand hinstellen muss,wobei ich hin und wieder verjagd werde da ich keine Genehmigung voliegen habe und mein Chef auch nicht.Heute ruft mich das KVR an wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen der ich im Mai von einem Platz verjagd wurde von der Polizei und angezeigt (oder swie man es in diesem Fall nennt)wurde...die Strafe einer Ordnungswidrigeit kann bis zu 5000 Euro betragen meinte sie!für die Strafe muss doch mein Chef aufkommen da ich nur sein Handlanger bin,oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 - 18:26

Re: Ordnungswidrigkeit
Antworten mit Zitat  

seitan hat Folgendes geschrieben:
die Strafe einer Ordnungswidrigeit kann bis zu 5000 Euro betragen meinte sie!für die Strafe muss doch mein Chef aufkommen da ich nur sein Handlanger bin,oder?


Ist doch jetzt nicht dein Ernst,oder??? lol

Ansosnsten mache dichdoch ein über das "Direktionsrecht" und Co schlau!

Auch "Vorsatz" (man hat dich schon mehrmals ermahnt) und "Mittäterschaft" sollten keine Unbekannten sein und schon ist deine Frage ausgiebigst beantwortet! prosit
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Okt 2012 - 19:03

Antworten mit Zitat  

Nein nicht mein ernst...das sagte die Frau vom KVR am Telefon
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Okt 2012 - 5:53

Antworten mit Zitat  

Sie sind als Subunternehmer selbständig. Somit können/müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass Ihr Aktionsstandort die gewerberechtlichen Auflagen erfüllt und sind somit auch für eine eventuelle Ordnungswidrigkeit verantwortlich. Sollten Sie nachweisen, dass Sie entsprechende Vorgaben Ihres Auftraggebers hatten, bleibt die Frage, ob Sie tatsächlich selbständig waren. Im Zweifelsfall kann Ihr Auftraggeber immer auf Nichtwissen über die örtlichen Gegebenheiten und Ihre Nachunternehmer - Haftung verweisen ... und wird damit Recht bekommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jan 2014 - 16:39

Entschädigung für Promotion ohne Genehmigung
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Hi Leute,

ich hab letztens für eine Agentur Flyer verteilt ohne Genehmigung. Mir wurde nicht gesagt, dass es keine Genehmigung gibt. Im Verlaufe des Einsatzes hat mich das Ordnungsamt erwischt und ich habe ein Bußgeldbescheid erhalten (übernimmt die Agentur) und ein vermerk bei der Stadt. Daraufhin habe ich nach einer Entschädigung bei der Agentur gefragt, und die wollen jetzt, dass ich denen die Höhe der Entschädigung nenne. Da ich noch nie so einen Fall hatte, würde ich gerne wissen ob jemand damit Erfahrung hat und weiss wie viel ich verlangen kann.

Lieben gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jan 2014 - 17:45

Antworten mit Zitat  

Was konkret willst du denn entschädigen lassen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jan 2014 - 17:55

Antworten mit Zitat  

möchte die entschädigung für dieses unseriöse verhalten der agentur, für den vermerk den ich jetzt bei der stadt habe und die ganzen umstände die ich hier habe, diesen vermerk loszuwerden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jan 2014 - 23:56

Antworten mit Zitat  

Wie warst du denn dort beschäftigt? Angestellt oder hast du den Auftrag als Selbstständiger ausgeführt? Wenn letzteres, dann einfach mal den Post von laurin70 über deiner Ausgangsfrage lesen yo
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