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Steuern, Freibeträge & Finanzamt: Fragen & Antworten

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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2009 - 13:31

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Wenn du für verschiedene Agenturen arbeitest, also nicht scheinselbstständig bist, musst du keine Rentenversicherung bezahlen. Steuern musst du erst ab einem Jahresgewinn von 7.834,00 Euro zahlen, da wird dann wohl erst auch die Kirchensteuer greifen. Krankenversicherung musst du aber schon zahlen.

Andere Meinungen sind aber auch noch willkommen Smile

Annika
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2009 - 13:58

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In Sachen Einkommenssteuer ist zunächst auch mal wichtig zu wissen, was du hauptberuflich machst? Promotion? Irgendeine Festanstellung? Student?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2009 - 14:09

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ich war studentin, das studium hab aber aufgehört,bin extmatrikuliert geworden, also jetzt mache nur promotion mit gewerbeschein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2009 - 14:22

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Also auch kein ALG oder ALG II? Dann zählt natürlich nur der Gewinn deiner gewerblichen Tätigkeit (Einnahmen minus Ausgaben). Für alles was über den Grundfreibetrag hinaus geht, ist dann die Einkommenssteuer fällig. Krankenversicherung trägst du selbst, der Betrag variiert von Kasse zu Kasse, ist für Selbstständige aber in der Regel recht hoch (bei der Gesetzlichen). Rentenversicherung ist etwas komplizierter. Entweder du verzichtest drauf und beantragst eine Statusfeststellung bei der DRV:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/01_versicherung/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung_pub.html?nn=28150
oder du fragst mal nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass du weiter freiwillig gesetzlich rentenversichert bleibst. Die Beiträge zahlst du dann auch von deinem Einkommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Feb 2009 - 13:43

Wann Steuern zahlen?
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Hallo Zusammen!!! Smile

Ich bin neu und da stellt sich mir die Frage:

Ich arbeite auf Steuernummer, schreibe denen dann hinterher eine Rechnung, wann muss ich meine Steuern bezahlen? Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Feb 2009 - 14:07

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Nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung bzw. Festsetzung der Einkommenssteuer durch das Finanzamt. Am Beispiel 2008: Abgabe der Steuererklärung bis i. d. R. 03/2009 beim FA, irgendwann im weiteren Verlauf Festsetzung der Einkommenssteuer für 2008 durch das FA.

Edit: miesgetippe
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Feb 2009 - 14:25

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Vielen Dank... Also erst im nächsten Jahr weiß ich dann wieviel ich zahlen mus
Weiß denn jemand wieviel Prozent das ungefähr vom Lohn sind?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Feb 2009 - 15:23

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das hängt von deinen sonstigen einküften ab.
wenn du z.B. neben der Promotion einen festen Job hast mußt du halt auch die Promo-Einküfte bei der Steuererklärung berücksichtigen.

Aber ich schätze mal das du wie die meisten promoter unter die Kleinunternehmer-Regel fällst!? oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Feb 2009 - 16:17

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Ja das stimmt. Bin Studentin und will mein geld damit nebenbei verdienen. Also ich hab jetzt mal mit dem Finanzamt telefoniert, die meinten wenn ich unter 10000 im Jahr bleibe, bezahle ich gar keine Steuern.

Aber wie ist es mit den Sozialabgaben??? Bezahlt das der Arbeitnehmer oder ich???
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Feb 2009 - 16:47

Antworten mit Zitat  

du machst die Promotion selbständig und bist nicht bei den Firmen für die du arbeitest angestellt und erbringst nur geforderte die Arbeitsleistung.
Somit bist du alleine für deine Versicherung/en und Abgaben verantwortlich.

Allerdings mußt du wie das Amt dir ja schon geschrieben hat erst sobald du ein Einkommen über dem Freibetrag erwirtschaftest Steuern zahlen und das gilt dann auch für Abgaben wie die Kirchensteuer.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Feb 2009 - 19:09

Antworten mit Zitat  

Hallo,
ich glaube zu wissen, dass man diesen Betrag von 7600€ oder so maximal im Jahr verdienen darf. Dabei zählt nicht der Zeitraum ein Jahr, sondern das Kalenderjahr (z.B.2008)
Dazu kommt, dass du nur 355€ monatlich verdienen darfst, das gilt grundsätzlich. Zwei mal im Jahr, also 2 Monate darfst du so viel verdienen wie du willst. Darfst nur nicht über die 7600€ jährlich kommen.
Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Feb 2009 - 19:52

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grundsätzliches:

355€ gilt für familienversicherte.je nach Krankenkasse können es paar Euro mehr sein.jedoch gilt hier die regel maximal 4800€ p.a

bei studentischen Krankenversicherten sind es 7680€ Grenze wegen Kindergeld.
wobei da immer noch bißchen Luft nach oben ist (Steuerberater oder Profis in PB wissen mehr)

das alles ist aufs ganze Jahr gesehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 - 20:23

STEUERN NACHZAHLEN? PROMOTIONJOB
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Hallo zusammen,

bin neu hier und habe mal eine frage die mir unter den nägeln brennt.

Und zwar mache ich im moment einen Promotionjob,für den ich vom amt eine steuernummer für Promotion bekommen habe,also kein gewerbeschein oder sonst was,nur eine promotion steuernummer(wohne in bochum).
In diesem sinne falle ich ja unter paragraph 19,kleinunternehmer.

Nun meine frage?
Am ende des jahres wurde mir gesagt muss ich meinen promotionjob bei der steuererklärung mit angeben und meinen verdienst quasi angeben.Nun habe ich von einer bekannten gehört das sie mal 4000 euro im jahr verdient hat durch promotion und davon 800 euro steuern nachzahlen musste.
Ist das richtig?
Weil ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein das wenn ich mir im monat ca 300-400 euro dazu verdiene noch davon etliche steuern bezahlen soll?Ich selber darf ja auch keine umsatzsteuer ausweisen als kleinunternehmer.

Gibt es nicht so eine art freigrenze dabei?
Muss evtl noch dazu sagen das ich neben Promotion auch hauptberuflich noch arbeite.

ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlch erklären und danke euch für eure hilfe schon einma im vorraus..

LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jun 2009 - 21:14

Antworten mit Zitat  

Das Grundprinzip ist hier sehr schön erklärt:
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693
Wenn du hauptberuflich eine Festanstellung hast, wirst du ohne Zweifel Einkommenssteuer zahlen müssen, da zur Berechnung alle deine Einkommen addiert werden und du allein durch deine Festanstellung vermutlich den Freibetrag überschreitest. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, lege von jedem Promotionjob etwa 20 % als Einkommenssteuer bei Seite. Wenn du genau wissen möchtest, wieviel du zahlen musst, google dich zu einer Einkommenssteuertabelle.

Edit: 800 € von 4000 € sind übrigens 20 % lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jun 2009 - 14:41

Antworten mit Zitat  

... aber keine Panik :

bei einem Einkommen von 4000,- euro im Jahr bezahlst Du keine 800,- euro an Einkommensteuer. Auf diesem Niveau kommen nicht mehr als 8 bis 12% zusammen! >>> siehe Steuerrechner Internet

ciao derde
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