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Arbeiten auf Lohnsteuerkarte - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Jul 2009 - 11:03

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Wenn ich Deinen Schilderungen nach zweimaligem Lesen einigermassen folgen kann:

die Zeiten mehrerer - also auch 3 oder 4 - Arbeitgeber musst Du addieren!

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Okt 2009 - 9:32

Warum darf man nicht als ARBEITSSUCHEND gemeldet sein?
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Hallo alle,
kann mir jemand erklären, was es mit diesem Abschnitt auf sich hat, daß man beim Arbeitsamt nicht als ARBEITSSUCHEND gemeldet sein darf und warum diese Arbeit nicht mit Rechnung (freiberuflich mit USt.Ident.Nr.) ausgeführt werden kann, wie hier in dieser Anzeige:

Bitte beachten Sie, dass wir nur mit Studentinnen zusammenarbeiten können. Es gibt Ausnahmen: z. B. können Berufstätige, Gewerbescheinbesitzer (auch nur in Verbindung mit der Lohnsteuerkarte), Hausfrauen (über Ihren Ehemann sozialversichert), Praktikanten oder 400 €-Jobber für uns arbeiten. Sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, ist eine Beschäftigung leider nicht möglich.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 04 Okt 2009 - 15:28

Antworten mit Zitat  

Kenn zwar die komplette Anzeige nicht, aber bei dem, was Du hier reinkopiert hast, würde ich sagen:
Hier werden ganz einfach in erster Linie 400-€-Kräfte gesucht, an einer Zusammenarbeit mit Selbständigen über Rechnung besteht kein Interesse.
Nicht jede Firma will oder kann Rechnungen entgegennehmen, manche möchten eben Angestellte/ Minijobber haben.

Was es mit dem Arbeitsamt auf sich hat; keine Ahnung Wink.
Evtl. wegen dem erhöhten Aufwand (Arbeitslose dürfen nur einen kleinen Betrag dazuverdienen/ behalten, es waren mal 165 €- damit sind sie für manche Unternehmen uninteressant) ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Okt 2009 - 18:18

Antworten mit Zitat  

Danke für die Antwort, sieht wohl so aus, als ob die Firmen in erster Linie 400 € Kräfte suchen, aber worin besteht der Unterschied zur Zusammenarbeit mit Selbständigen/Freiberuflern. Im Gegenteil es ist für die Firmen viel einfacher, (lt. Finanzamt) Rechnungen zu stellen. Damit haben diese Firmen ÜBERHAUPT gar keinen Aufwand. Selbstverständlich können diese Firmen Rechnungen entgegennehmen. Darüber hinaus widersprechen solche Praktiken den EU-Richtlininen der Diskriminierung bzw. die Bedinungen für den Zugang zu abhäniger und selbständiger Erwerbstätigkeit.
Auch das Arbeitsamt kann keine Auskunft darüber erteilen, warum Firmen in den Vertrag schreiben, daß man nicht ARBEITSSUCHEND gemeldet sein darf. Also Achtung nicht ARBEITSLOS, dann ist der Fall klar.
Also danke nochmals
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 15.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 12 Okt 2009 - 12:15

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zapata29 hat Folgendes geschrieben:
Danke für die Antwort, sieht wohl so aus, als ob die Firmen in erster Linie 400 € Kräfte suchen, aber worin besteht der Unterschied zur Zusammenarbeit mit Selbständigen/Freiberuflern. Im Gegenteil es ist für die Firmen viel einfacher, (lt. Finanzamt) Rechnungen zu stellen. Damit haben diese Firmen ÜBERHAUPT gar keinen Aufwand. Selbstverständlich können diese Firmen Rechnungen entgegennehmen. Darüber hinaus widersprechen solche Praktiken den EU-Richtlininen der Diskriminierung bzw. die Bedinungen für den Zugang zu abhäniger und selbständiger Erwerbstätigkeit.
Auch das Arbeitsamt kann keine Auskunft darüber erteilen, warum Firmen in den Vertrag schreiben, daß man nicht ARBEITSSUCHEND gemeldet sein darf. Also Achtung nicht ARBEITSLOS, dann ist der Fall klar.
Also danke nochmals


diese agentur will 400€ jobber haben, weil der mitarnbeiter voll an die anweisungen gebunden wird. es geht in erster linie um die weisungsbefugniss.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Okt 2009 - 12:44

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Aber das hat doch mit der Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur üfr Arbeit NICHTS zu tun. Man kann auf 400€ arbeiten und trotzdem als SUCHEND gemeldet sein. Das ist einfach unsinnig, das hat mir auch die Agentur für Arbeit bestätigt. Es gibt keinen Grund...nicht mal diverse Agenturen, die ich angerufen habe können mir den Grund nennen. *** haben, weil der mitarnbeiter voll an die anweisungen gebunden wird. Hier geht es doch nicht um Weisungsbefugniss. Was soll denn das mit Meldung zu tun haben.
Ich suche immer noch nach dem GRUND warum div. Agenturen jemanden nicht verpflichten wollen, der bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist. ?????? Ein Arbeitsrechlter weiß es nicht, die Agentur für Arbeit weiß es nicht und die Knappschaft Bahn-See weiß es auch nicht......
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 15.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 12 Okt 2009 - 19:07

Antworten mit Zitat  

zapata29 hat Folgendes geschrieben:
Aber das hat doch mit der Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur üfr Arbeit NICHTS zu tun. Man kann auf 400€ arbeiten und trotzdem als SUCHEND gemeldet sein. Das ist einfach unsinnig, das hat mir auch die Agentur für Arbeit bestätigt. Es gibt keinen Grund...nicht mal diverse Agenturen, die ich angerufen habe können mir den Grund nennen. *** haben, weil der mitarnbeiter voll an die anweisungen gebunden wird. Hier geht es doch nicht um Weisungsbefugniss. Was soll denn das mit Meldung zu tun haben.
Ich suche immer noch nach dem GRUND warum div. Agenturen jemanden nicht verpflichten wollen, der bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist. ?????? Ein Arbeitsrechlter weiß es nicht, die Agentur für Arbeit weiß es nicht und die Knappschaft Bahn-See weiß es auch nicht......


ein grund kann sein, weil der promoter als arbeitslos gemeldet ist, und er kann natürlich auch auf 400€ arbeiten, aber der arbeitslose muss immer nach 6 monaten oder nach 1 jahr, bei antragstellung auf verlängerung der bezüge beim arbeitsamt auch eine einkommensbescheinigung von seinem arbeitgeber ausfüllen lassen. die agentur will vermutlich diese arbeit nicht machen. Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Okt 2009 - 20:03

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es geht doch gar nicht um arbeitsLOS, es geht darum, daß man bei dem Agentur für Arbeit NICHT als arbeitSUCHEND gemeldet sein darf, laut "Arbeitgeber". Unterschied ist klar zwischen arbeitsLOS und arbeitsSUCHEND.....
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Okt 2009 - 20:21

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Wie wäre es denn, wenn du einfach mal bei der Agentur fragst, was sie sich dabei gedacht hat?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Okt 2009 - 20:37

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Also das habe ich, wenn Du die Beiträge aufmerksam gelesen hättest, schon lange getan und die Agentur für Arbeit weiß keine Erklärung und keinen Grund dafür, warum diese Messe/Events sonstiges Agenturen dies VERLANGEN.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Okt 2009 - 21:12

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Ich meinte die Agentur, die den Job inseriert hat, nicht die Agentur für Arbeit.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Okt 2009 - 21:17

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Die sagen, das hätte die Knappschaft Ihnen gesagt - und bei der Knappschaft angerufen, bekam ich die Auskunft: ihnen sei es völlig egal, ob man bei der Agentur für Arbeit als arbeitsSUCHEND gemeldet ist..... so und nun will es keiner gewesen sein.... da beißt sich die Schlange in den Schwanz...
Fakt ist - es ist gänzlich unerheblich, ob man nun als arbeitssuchend gemeldet ist oder nicht, die Agentur (Messe etc) will jedoch im Vertrag eben dies ausgeschlossen haben - weiß der Geier warum....
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 15.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 13 Okt 2009 - 7:48

Antworten mit Zitat  

zapata29 hat Folgendes geschrieben:
Die sagen, das hätte die Knappschaft Ihnen gesagt - und bei der Knappschaft angerufen, bekam ich die Auskunft: ihnen sei es völlig egal, ob man bei der Agentur für Arbeit als arbeitsSUCHEND gemeldet ist..... so und nun will es keiner gewesen sein.... da beißt sich die Schlange in den Schwanz...
Fakt ist - es ist gänzlich unerheblich, ob man nun als arbeitssuchend gemeldet ist oder nicht, die Agentur (Messe etc) will jedoch im Vertrag eben dies ausgeschlossen haben - weiß der Geier warum....


hallo,

andere arrgumente gibt es wohl nicht. auf den punkt gebracht: such dir eine andere promotion agentur!!! und akzeptiere daß diese promo-agentur keine arbeitslose will. funny
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 13 Okt 2009 - 20:12

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Keine arbeitsSUCHENDEN...- das ist ein großer Unterschied Wink.
So oder so; wenn die Agentur damit ein Problem hat, würde ich mir auch eher eine andere suchen. Oder alternativ -wenn es ein wirklich guter Auftrag ist- das Arbeitsgesuche bei der Agentur für Arbeit zurückziehen- in Eigenregie ist es eh einfacher einen Job zu finden als über die AfA Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Nov 2009 - 21:33

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Hallo zusammen,

Wie hole ich denn die Steuer, die mir abgezogen wurde wieder zurück (da ich unter der grenze bin)?

Wenn ich am ende des jahres eine steuererklärung schreibe, bekomme ich dann das geld automatisch zurück oder muss ich das extra beantragen?

Und bekomme ich die steuererklärung vom finanazmt zugeschickt, der muss ich die selbst holen? (sorry, aber ich hab echt keine ahnung
Doubt )
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