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<< Selbstständigkeitsnachweis - Probleme mit Agentur :: Konkurrenz zum Arbeitgeber >> |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2009 - 4:17
IST oder Soll Versteuerung |
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Wer entscheidet, was man hat ?
Und wo kann man das erkennen?
Sorry noch unerfahren. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2009 - 6:50
Re: IST oder Soll Versteuerung |
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Anilan hat Folgendes geschrieben: | Wer entscheidet, was man hat ?
Und wo kann man das erkennen?
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Das entscheidest du selbst. Auf der letzten Seite auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibt es eine entsprechende Spalte mit der Auswahlmöglichkeit. Prinzipiell ist meiner Meinung nach für Promoter eher die IST-Besteuerung vorzuziehen, dass nur versteuert wird, was auch wirklich "da ist". |
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Gast
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Verfasst am: 28 Aug 2010 - 23:54
Nach Suche im Forum immer noch offene Fragen |
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Hallo
Hab jetzt auch einen Gewerbeschein beantragt und heute sind die Unterlage vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung gekommen. Hab hier auch gleich im Forum einige wichtige Informationen gefunden, doch leider sind immer noch ein paar offene Fragen und vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen, damit das ganze gleich am Montag rausgehen kann
Hier dann mal meine Fragen:
3.1 Vorraussichtliche Einkünfte
- alles in Feld 92 Gewerbebetrieb oder?
Wenn ich nun om Monat von etwa 200 Euro ausgehe, dann muss ich für dieses Jahr also 800 Euro eingeben und Folgejahr 2400 Euro?
3.2 Sonderausgaben werden wohl nicht entstehen, aber was ist mit Steuerabzugsbeträgen?
7.1 Gesamtumsatz
Soll ich da einfach die gleichen Einkommensschätzungen von oben eintragen?
7.3 Kleinunternehmer-Regelung
kann ich diese in Anspruch nehmen bei meinem Verdienst?
7.5 und 7.6
Was ist mit der Steuerbefreiung und dem Steuersatz bzw. was muss ich hier eintragen?
Wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung in Ansprcuh nehmen kann, dann muss ich 7.4 - 7.9 nicht ausfüllen oder?
Zudem hab ich jetzt zusätzlich noch eine Einzugsermächtigung bekommen um an einem astschriftverfahren teilzunehmen. Hierbei werden dann Enkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteer und Lohnsteuer abgezogen von meinem Konto?!
Hilfe!
lg Franzi |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 31 Aug 2010 - 20:17
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7.1 = 800 €
7.3: Ja, kannst Du
Die anderen Ziffern; weiß ich nicht, mir liegt das Teil gerade nicht vor.
Dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen würde ich persönlich empfehlen, denn so vergisst Du nicht mal aus Versehen etwas fristgerecht zu überweisen - die können da sehr schnell sehr unangenehm werden.
Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer (sofern Du die Kleinunternehmerregelung wählst) werden sowieso nicht abgezogen- Einkommenssteuer im übrigen bei Deinem Nebenjob (mehr ist das bei Denen Zahlen ja nicht) auch nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2010 - 17:15
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Guten Tag zusammen!
Ich warte nun schon sechs Wochen auf irgendeine Regung vom Finanzamt, die dann gestern auch kam. Leider in einer anderen Form als erwartet und ich weiß damit nichts anzufangen.
Und zwar schreibt das Finanzamt bzw die Clearingstelle, dass ich ja meinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben habe, dazu sind jetzt jedoch Rückfragen entstanden. Und zwar wollen die:
--> Bitte reichen Sie bereit geschlossene Verträge mit ihren Auftraggebern ein. Liegen Verträge nicht oder noch nicht vor, teilen Sie bitte die namen und Anschrift ihrer Auftraggeber mit.
--> Übersenden Sie ggf. anderweitige Nachweise, dass sie die Tätigkeit bereits aufgenommen haben, zB Nachweise über die Anschaffung der für die Ausübung notwendigen Arbeitsmittel, Aufträge bzw. Auftragsbestätigungen, bereits gestellte Rechnungen, Nachweise zu Werbemaßnahmen.
a) Ich hab ja eben noch keine Verträge und nichts, weil ich ja noch keinen Gewerbeschein habe. Bzw gehen diese Verträge doch meistens eh nur über ein paar Tage, die man immer wieder abschließt, was ich jetzt ja noch nicht weiß und wodurch ich ja auch noch keine Ahnung habe, für wen ich da arbeiten werde.
b)Könnte ich zB eine Rechnung für einen Drucker vorlegen und die Rechnung für professionelle Setcard Fotos??
Ich bin ziemlich am verzweifeln gerade, warum alles so kompliziert?
Liebe Grüße
IVO |
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Gast
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Verfasst am: 16 Sep 2010 - 19:39
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Oje, ich glaube, die wollen direkt checken, wie ernst Du die Selbständigkeit nimmst oder ob das nur ein gelegentlicher Zeitvertreib (Liebhaberei) ist.
So ähnlich waren die Fragen, als ich die BfA-Befreiung beantragt habe. Ich kopiere hier einfach mal rein, was ich damals dazu geschrieben habe, vielleicht kannst Du das eine oder andere verwenden:
Eigener Kapitaleinsatz:
Firmen-PKW (geräumiger Kombi zum Transport von Materialien)
Navigation mit aktuellem Kartenmaterial
PC mit Internetanschluss zum Akquirieren von Aufträgen
Color-Laserdrucker zum Ausdruck von Unterlagen und Fotos (z.B. Dekoration, Hilfsmittel bei Beratungen)
Notebook für Reiseeinsätze
PDA
Eigenes Büro und Lagermöglichkeiten (im eigenen Haus)
Eigenes Material (Theke, Hilfsmittel, Dekorationsmaterialien, Kleidung)
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Werbung:
Premium-Account bei promotionbasis.de (beinhaltet eine Setcard, die von interessierten Agenturen über die promosearch gefunden werden kann und die bei Bewerbungen auf ausgeschriebene Projekte an den potentiellen Auftraggeber mitübermittelt wird)
Accounts bei XXX, XXX und weiteren Portalen
Eigene Visitenkarten, eigener Briefbogen und eigenes Rechnungsformular
Einträge (Profile) bei Agenturen, so dass mir bei Eignung Aufträge direkt angeboten werden können
Eigene Website mit Referenzliste
Verträge könntest Du noch nicht vorweisen, aber vielleicht bemühst Du Dich um einige Rahmenverträge (die man bei einigen Agenturen gleich nach der Registrierung auf deren Website bekommt).
Wieso hast Du noch keinen Gewerbeschein, den bekommt man doch beim Gewerbeamt, und erst dann meldet sich das FA ???
LG,
*** Sabine *** |
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counsellor
Anmeldungsdatum: 20.10.2009 Beiträge: 5 Wohnort: Böblingen
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Verfasst am: 27 Sep 2010 - 12:57
Steuerliche Erfassung |
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Hallo Zusammen,
bei mir geht es auch um die steuerliche Erfassung.
Ich möchte von den Vorteilen der Umsatzsteuer profitieren. Deshalb entscheide ich mich gegen die Kleinunternehmer-Regelung. Mein Gewerbe habe ich als Handelsvertreter angemeldet.
Da ich noch nicht abschätzen kann ob ich Handel mit dem Ausland mache, aber das nicht ausschließen möchte, beantrage ich eine USt-ID-Nr.
Ein Fahrzeug möchte ich mir mittelfristig anschaffen.
Was muss man bei Punkt 7.9 ankreuzen, damit ich die USt-ID-Nr. erhalte?
Vielen Dank schon einmal im voraus
LG |
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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2010 - 13:25
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Was man da einträgt, keine Ahnung, habe den nur ein Uralt-Exemplar des Fragebogens.
Zitat: | Aus Steuernetz: Option zum Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung
Nachteil der Sonderregelung für Kleinunternehmer ist der fehlende Vorsteuerabzug. Als Kleinunternehmer können Sie aber auch auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten und zur normalen Umsatzbesteuerung, das heißt »zur Regelbesteuerung« optieren (§ 19 Abs. 2 UStG). Das dürfen Sie allerdings nur dann, wenn Ihre Umsätze auch grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind und nicht etwa zu den umsatzsteuerfreien Tätigkeiten gehören.
Die Option üben Sie aus, indem Sie in der Umsatzsteuererklärung Ihre Umsätze versteuern. Dann können Sie aber erst nach fünf Kalenderjahren Ihre Option widerrufen, indem Sie dem Finanzamt gegenüber keine steuerpflichtigen Umsätze mehr erklären. Ein Wechsel in der Besteuerungsform ist jeweils nur mit Wirkung zu Beginn eines Kalenderjahres möglich.
Das sind die steuerlichen Folgen bei der Option zur Umsatzsteuer:
* Ihre Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer.
* Sie sind berechtigt, Vorsteuer abzuziehen.
* Sie müssen eine Umsatzsteuererklärung, evtl. auch Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
* Sie können Ihre Option frühestens nach fünf Jahren widerrufen. |
Soweit ich mich erinnere, genügt es, zum 10.10. Deine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung per Elster zu übermitteln. Man muß dem FA auch noch eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug geben.
Die Umsatzsteuer-ID bekommt man beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis, kann man telefonisch beantragen.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 22 Nov 2010 - 19:35
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Hilfe Hilfe Hilfe...
also, ich habe schon die Suchfunktion hier eine Stunde lang befragt und bin trotzdem nicht auf die passende Information gestossen, falls es doch schon zum Wiederholten Male beantwortet wird, Schande ueber mein Haupt, aber ich habs wirklich nicht gelesen.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung...
Bei 7.3 habe ich die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch genommen.
Problem:
Punkt 7.5
Steuerbefreiung
Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsaetze gemaess Paragraph 4 UStG ausgefuehrt: ( ) nein ( ) ja (art des Umsatzes / der Taetigkeit) (Paragraph 4 Nr. __ UStG)
7.6
Steuersatz
Es werden Umsaetze ausgefuehrt, die ganz oder teilweise dem ermaessigten Steuersatz gem. Paragraph 12 Abs. 2 UStG unterliegen:
( ) nein ( ) ja (Art der Taetigkeit / des Umsatzes) (Paragraph 12 Abs. 2 Nr. __ UStG)
dann noch
7.8
Dauerfristverlaengerung
Ankreuzen oder nicht???
7.9 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Ganz ganz ganz toll waere es wenn ihr vorallem auf die ersten beiden Punkte eingehen koenntet, dazu habe ich bisher wirklich nichts gefunden!!!
Vielen Dank!!!! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Nov 2010 - 19:53
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Da die Punkte nach der Entscheidung für oder gegen Kleinunternehmerregelung mögliche Umsatzsteuerangelegenheiten betreffen und du dich dafür entschieden hast (also Kleinunternehmer zu sein, ohne Ausweis der Umsatzsteuer), musst du dort nicht eintragen und auch keine UST-ID beantragen. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Nov 2010 - 19:57
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also 7.5 und 7.6 einfach freilassen...
bei 7.7 Soll- Istversteuerung auch nichts ankreuzen?
Ich habe gehoert, dass ich die Steuernummer, die ich ja ebenfalls noch nicht habe, gesondert beantragen muss, stimmt das? Reicht ein Text in folgender Form:
Antrag auf die Erteilung einer Steuernummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich, (...) , wohnhaft in (...) , die Erteilung einer Steuernummer, da ich im Jahr 2010 als Kleinunternehmer im Bereich Promotion tätig geworden bin (Finanzamtsbezirk Trier). Zum rechtsgemäßen Erstellen der Rechnungen an meine Auftraggeber benötige ich nun dringend eine Steuernummer.
^^ so viele doofe Fragen... danke schon mal! |
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Gast
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Verfasst am: 23 Nov 2010 - 9:14
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Wenn eine ja/nein Antwortmöglichkeit da ist, wie bei 7.5, kannst di nein ankreuzen. Bei der Soll/Ist-Besteuerung wählst du Soll, also das Verfahren, wo nur die Dinge herangezogen werden, die auch tatsächlich auf deinem Konto eingegangen sind. Wobei das bei Kleinunternehmern so oder so vorgesehen ist. Einen gesonderten Antrag auf Steuernummer musst du nicht verfassen, der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist sozusagen der Antrag. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Nov 2010 - 10:59
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Sorry, Dan, Du hast da Ist- und Sollbesteuerung verwechselt. "Ist" ist das, was Du meinst, wo eben der tatsächliche Zahlungseingang auf dem Konto zählt.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2012 - 1:49
Fragebogen |
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Hallo,
ich bin neu in der Branche und gerade dabei, den Fragebogen auszufüllen. Viele der Beiträge waren mir dabei auch schon sehr hilfreich. Trotzdem bleiben einige Dinge offen, bei anderen brauche ich nur noch einmal ein "Ja, das stimmt".
1. Gleich oben auf dem Fragebogen muss eine Steuernummer eingetragen werden. Ich war der Meinung, wegen dieser Steuernummer fülle ich diesen Kram hier überhaupt aus. Soll ich das nun offen lassen, weil ich noch keine gewerbliche Steuernummer habe oder soll ich da etwa meine bisherige Steuernummer eintragen?
2. Ich übe zur Zeit keinen Beruf auf, weil ich nach meinem 2. Staatsexamen keine Anstellung bekommen habe und nun ein bisschen Zeit überbrücken will. Ich bin aber auch nicht arbeitslos gemeldet. Was schreibe ich denn bei "ausgeübter Beruf"?
3. Ich habe hier im Forum gelesen, dass man automatisch in der IHK landet, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Muss ich dann bei dem Punkt "Kammerzugehörigkeit (Handwerks-/ Industrie- und Handelskammer)" etwa JA ankreuzen, obwohl ich noch nie Kontakt mit denen hatte?
4. Bei Punkt 3 des Fragebogens muss man seine voraussichtlichen Einkünfte angeben. Muss ich das nun in der Spalte "Gewerbebetrieb" oder bei "Selbstständiger Arbeit" eintragen?
5. Man muss bei Punkt 3 auch "Sonderausgaben" und "Steuerabzugsbeträge" angeben. Was kann ich mir darunter vorstellen?
6. Bei Punkt 7 geht es dann um die Umsatzsteuer. Was genau trägt man bei "Summe der Umsätze" ein?
7. Wenn ich die Kleinunternehmer- Reglung in Anspruch nehme, muss ich bei Punkt 7.5 Steuerbefreiung ("Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. §4 UStG ausgeführt") und 7.6 Steuersatz ("Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. §12 Abs. 2 UStG unterliegen") nichts mehr eintragen oder?
Ich danke vielmals im Voraus!! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2012 - 1:51
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Hallo,
ich bin neu in der Branche und gerade dabei, den Fragebogen auszufüllen. Viele der Beiträge waren mir dabei auch schon sehr hilfreich. Trotzdem bleiben einige Dinge offen, bei anderen brauche ich nur noch einmal ein "Ja, das stimmt".
1. Gleich oben auf dem Fragebogen muss eine Steuernummer eingetragen werden. Ich war der Meinung, wegen dieser Steuernummer fülle ich diesen Kram hier überhaupt aus. Soll ich das nun offen lassen, weil ich noch keine gewerbliche Steuernummer habe oder soll ich da etwa meine bisherige Steuernummer eintragen?
2. Ich übe zur Zeit keinen Beruf auf, weil ich nach meinem 2. Staatsexamen keine Anstellung bekommen habe und nun ein bisschen Zeit überbrücken will. Ich bin aber auch nicht arbeitslos gemeldet. Was schreibe ich denn bei "ausgeübter Beruf"?
3. Ich habe hier im Forum gelesen, dass man automatisch in der IHK landet, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Muss ich dann bei dem Punkt "Kammerzugehörigkeit (Handwerks-/ Industrie- und Handelskammer)" etwa JA ankreuzen, obwohl ich noch nie Kontakt mit denen hatte?
4. Bei Punkt 3 des Fragebogens muss man seine voraussichtlichen Einkünfte angeben. Muss ich das nun in der Spalte "Gewerbebetrieb" oder bei "Selbstständiger Arbeit" eintragen?
5. Man muss bei Punkt 3 auch "Sonderausgaben" und "Steuerabzugsbeträge" angeben. Was kann ich mir darunter vorstellen?
6. Bei Punkt 7 geht es dann um die Umsatzsteuer. Was genau trägt man bei "Summe der Umsätze" ein?
7. Wenn ich die Kleinunternehmer- Reglung in Anspruch nehme, muss ich bei Punkt 7.5 Steuerbefreiung ("Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. §4 UStG ausgeführt") und 7.6 Steuersatz ("Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. §12 Abs. 2 UStG unterliegen") nichts mehr eintragen oder?
Ich danke vielmals im Voraus!! |
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