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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2013 - 8:04
Selbstständigkeitsnachweis - Probleme mit Agentur |
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So, ich stehe echt vor einem Problem.
Seit Ende letzten Jahres arbeite ich als Promoterin über Gewerbeschein.
Habe Ende letzten Jahres für eine Agentur 2 Jobs gemacht, nach negativer Erfahrung danach nicht mehr.
Seit Februar nehme ich nun regelmäßig Jobs von einer Agentur an (meist einmal im Monat), da die gut zahlen und es meistens zeitlich passt. Da ich Vollzeit studiere, bleibt meist keine Zeit für noch mehr Jobs, sodass es bei dieser einen Agentur geblieben ist,
Letzten Monat im August habe ich nun auf einer Messe für eine neue Agentur gearbeitet. Diese verlangt nun von mir einen Selbstständigkeitsnachweis (stand auch so im Vertrag - ich dachte es wäre nur eine schriftliche Erklärung von mir das ich eben selbstständig bin). Nun besteht das Formblatt dieser neuen Agentur zum Selbstständigkeitsnachweis daraus, dass ich innerhalb der letzten 6 Monate für MINDESTENS 4 verschiedene Agenturen gearbeitet haben muss. Was ich ja aber nicht habe (man soll den Namen der Agentur, Datum sowie Aktion aufschreiben und mit der Unterschrift dafür bürgen.)
Was soll ich denn jetzt tun? Kann mir deswegen das Geld verweigert werden? Wären mehrere hundert Euro.. Ich bin gerade völlig überfragt und auch Google spuckt wirklich gar nichts dazu aus.
Ist das denn gängig so einen Selbstständigkeitsnachweise zu verlangen? Die anderen beiden Agenturen brauchten sowas nicht.
Vielen Dank schon mal!! |
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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2013 - 10:12
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Dass es mehrerer Auftraggeber bedarf, um als selbständig zu selten, ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der sich leider hartnäckig im Netz hält (selbst bei von mir geschätzten Fachkollegen).
So könnten Sie durchaus mit nur einem Auftraggeber selbständig sein (als Handelsvertreter nach § 84 HGB)...oder aber mit mehreren Auftraggebern scheinselbständig (Kellner, Küchenhelfer etc), weil es IMMER und ausschließlich um das geht, was Sie vor Ort machen. Auch wenn Sie einen Gewerbeschein für Promo haben, ist möglicherweise nicht jeder Job, der Ihnen angeboten wird, eine Tätigkeit, in der Sie als selbständig gelten.
Die Agentur kann natürlich von Ihnen einen Nachweis über Ihre Selbständigkeit verlangen, hier würde ich aber auf das Status-Feststellungsverfahren der Clearingstelle bei der DRV Bund in Berlin zurückgreifen. Beantragen Sie dort eine Statusfeststellung für sich - diese können Sie dann Ihrem Auftraggeber vorlegen.
Nebenbei stellt sich aber die Frage, was Sie auf dieser Messe tun sollen. Handelt es sich um Promo oder einen Hostessen-Job? |
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