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Businessplan erstellen: Fragen und Antworten

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weberse
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 08.09.2003
Beiträge: 55
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 05 Nov 2003 - 15:26

Alles zum Thema > Businessplan
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Hallo,

ich habe heut meine Promotiontätigkeit die ich schon seit einiger Zeit ausübe dem Arbeitsamt mitgeteilt und meine Existensgründung angemeldet!

Wer hat Erfahrung mit dem damit verbundenen Komzept für das Arbeitsamt? Wer kann mit weiterhelfen dabei, brauche ich wirklich ein Konzept von einem Steuerberater? Was muss ich noch beachten oder sollte ich noch Fragen!
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Thalheim

BeitragVerfasst am: 06 Nov 2003 - 17:55

Antworten mit Zitat  

Hi,

Jap, das Konzept brauchst du, ich bin damals nicht zum Steuerberater sondern zur Unternehmensberatung gegangen und die haben das supi hinbekommen Wink Ob und wie das ein Steuerberater macht weiss ich net, du kannst ja mit deinem Coaching raussuchen wen du willst ... ob Steuerberater, Unternehmensberatung oder so ...

nice greetz
yvy
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Nov 2003 - 18:20

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Hallöle,

also ich habe das Konzept jedes Mal selbst geschrieben. Dazu muß man wissen, dass das Arbeitsamt natürlich eines lesen möchte: Dass Du mit (und von) dieser selbständigen Tätigkeit natürlich (!!) leben kannst Very Happy...

Dementsprechend schreibst Du dein Konzept. Die Gliederung könnte zum Beispiel so aussehen:

- Beschreibung der selbständigen Tätigkeit
- Monatliche Kosten
- Monatliches Einkommen

Hier sollte natürlich unterm Strich herauskommen, DASS man davon prima leben kann. Dieses Konzept paßt prima auf eine Din-A4 Seite. Mit der geht man dann zur Industrie- und Handelskammer und läßt sich das gute Stück absegnen (was idR. kein Problem sein sollte, bei den finanziellen Aussichten Very Happy.... ) ..

Also: hier verkauft ihr Euch mal selber. Und wie bei jeder "Promotion" müßt ihr auch hier wissen, was die Zielgruppe (in diesem Falle die Behörden) wirklich von euch wollen - und ihnen mehr von dem geben, was sie wollen Smile Very Happy .....

... dann klappts auch mit dem Arbeitsamt ...

In diesem Sinne: The Matrix has you ... Smile
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Thalheim

BeitragVerfasst am: 06 Nov 2003 - 18:27

Antworten mit Zitat  

@andy


so kann mans natürlich auch machen Wink aber da des Arbeitsamt eh ein "Coaching" bezahlt kann man sich das einfach machen und lässt das von dieser welchen Coachingstelle schreiben, die haben das eh besser drauf mit dem 'wie drück ich was aus' (das soll natürlich jetzt nicht heissen das DU das nicht drauf hast Wink ich hatte das jedenfalls nicht *g*)


nice greetz
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Nov 2003 - 23:45

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Dann ist natürlich ein solches Coaching sehr sinnvoll. Dieses kann man übrigends auch jederzeit bei der IHK bekommen. Die haben auch einige wirklich gute Fortbildungsangebote in Sachen Existenzgründung parat.

Wer eine Existenzgründung im größeren Stil plant, dem sei an dieser Stelle noch einmal die Homepage der Weser-Ems Promotion empfohlen.

http://www.autovision.org/ausgabe/promo/promo_start.php

In diesem Sinne: Viel Spaß bei der Lektüre Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Nov 2003 - 13:33

Antworten mit Zitat  

Ich habe nie ein Konzept geschrieben.
Ich ging zu dem Arbeitsamt von wo ich voher mein Arbeitslosengeld bekam. Dort konnte man mir nicht weiterhelfen, mit Überbrückungsgeld hätte man nichts zu tun. Sie schickten mich zur Hauptstelle. Dort wartete ich ein wenig und gelangte zu einem netten Herrn. Er sagte mir gleich, dass das Überbrückungsgeld mir nicht viel bringen würde, Ich-AG wäre besser. Wir redeten kurz über das selbst versichern und ich nahm den Antrag mit. Das einzigst wichtige ist, dass man sich erst den Antrag holt und dann den Gewerbeschein.

Abgegeben habe ich den Antrag zwei Wochen später bei einem anderen Arbeitsamt (bin zwischenzeitlich umgezogen). Habe den Gewerbeschein in Kopie vorgelegt und den Fragebogen ausgefüllt. Nach 3 Wochen etwa kam dann der Bewilligungsbescheid.
Vom Coaching wurde mal was erwähnt, aber das ist KEINE Vorraussetzung, sondern eher noch eine kleine Zugabe vom Arbeitsamt.
Ob die Geschäftsidee gut oder schlecht ist, können dei beim Arbeitsamt doch gar nicht beurteilen kopfschüttel . Habe jedenfalls nie ein Konzept gebraucht!
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Thalheim

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2003 - 14:50

Antworten mit Zitat  

hey trisa,

also bei mir hats das amt immer verlangt, aber wie gesagt ich hatte jedes mal das coaching ... wo ich mich jetzt allerdings ärgere das ich unternehmensberatung genommen hab statt steuerberater ... tja, aus fehlern lernt man Wink das einzigste ist, die unternehmensberatung bei uns macht das ganze jahr über kostenlose lehrgänge ... von der bank bis zum verkaufsgespräch ...


nice greetz
yvy
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weberse
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 08.09.2003
Beiträge: 55
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 07 Nov 2003 - 16:48

Antworten mit Zitat  

Hallo AndyGer,

danke für deine kurze Einweisung genausowas wollte ich hören also keine grosse Mappe vom Steuerbderater sondern eine kurze Beschreibung meines vorhabens auf 1-2 DIN A4 seiten genügt!

Hallo Trisa,

die ICH AG lohnt nur wenn du sogar bei der Arbeitslosenhilfe nicht mehr über 400 Euro kommst, für die ICH AG benötigst du kein Konzept, danke nochmal!

Gruss
Sebbi
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Nov 2003 - 21:44

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@Trisia,

dann scheinst Du es ja mit besonders freundlichen und entgegenkommenden Exemplaren der Gattung Sachbearbeiterus-Nixarbeitus zu tun zu haben. Und wenn die keine Ahnung haben, um so schlimmer Smile ...

Überbrückungsgeld bekommst Du 6 Monate - in der selben Höhe wie die bisherigen Leistungen, die Du bezogen hast. Gründest Du eine Ich-AG, bekommst Du ggf. weniger Geld, das aber über einen längeren Zeitraum. Hierzu gibts auch diverse Treats hier im Forum.

Ansonsten kann u. U. die IHK auch Auskunft geben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Nov 2003 - 23:25

Antworten mit Zitat  

Ich schrieb im anderen Thread schonmal, dass ich das Ich-AG-Modell für besser halte.
Wie gesagt, es sind 600€ monatlich im ersten Jahr also insgesamt 7200€. Verlängerung ist möglich!!
Das Überbrückungsgeld wird dagegen nur 6 Monate bezahlt und um dort auf o.g. Betrag zu kommen, muss man schon ein sehr hohen Leistungsbezug haben!!

Frage: Kann ich als Ich-AG auch den Steuerberater gezahlt bekommen?? Mir gab man nur einen Flyer von dieser Beratung/Coaching, was aber eher etwas für andere Branchen wäre,.....
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yvymaus
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 11.04.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Thalheim

BeitragVerfasst am: 08 Nov 2003 - 8:28

Antworten mit Zitat  

@trisa

ne ich-ag ist auch eine selbständigkeit und das arbeitsamt hat (bei mir wars jedenfalls so) den coachingantrag gleich mit beigelegt ... und laut coachingvertrag darfst du dir aussuchen wo du hingehst ... unternehmensberatung, steuerberater o.ä. die zahlen nen betrag von ca. 1300euro für des coaching Wink

nice greetz
yvy
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2003 - 2:09

Antworten mit Zitat  

Also ein Steuerberater ist ein Coaching???
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Nov 2003 - 10:36

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klingt zumindest so,wenn ich den Beiträgen richtig folgen konnte Wink

Dann werde ich morgen mal mit meinem ganzen Krempel zum AA gehen und mal gaaaanz freundlich anfragen,wie das denn mit nem Coaching so aussieht...*g*

@Trisa könnte passieren,dass ich dich dann mal anrufe,tauchen sicherlich wieder neue Fragen auf Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Nov 2003 - 12:33

Antworten mit Zitat  

ich hab auch diese Ich-AG, find ich klasse, weil immer am ersten genug Geld für meine Miete und Vericherungen da ist! yo
Der Nachteil bei der Sache ist, daß man keine BfA-Befreiung bekommt! Sad

Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Nov 2003 - 19:51

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@petax

Warum bekommt man bei ner Ich AG keine BfA befreiung??? verstehe ich nicht ??
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