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Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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Guest






PostPosted: 18 Oct 2009 - 22:09

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Nun mal keine Panik, auch ohne Forum findest du alles spitzenmäßig erklärt auf der Hauptseite bei den Tipps & Tricks:
Thema Gewerbeschein allgemein
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=628
Thema Kindergeld
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=696
Thema Krankenversicherung
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=insurances&id=692
Was ich nicht verstehe, bzw. wovon ich abrate ist den Gewerbeschein nach dem Job wieder abzumelden. Was du hast, das hast du. Du bist nicht verpflichtet da regelmäßig Einnahmen mit zu erzielen.
Lies dir lieber genau die Tipps & Tricks auf der Hauptseite durch und sei dir im Klaren darüber, was mit einem Gewerbeschein auf dich zukommt (Finanzamt, Steuererklärung, Rechnungen schreiben etc.)!
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Guest






PostPosted: 08 Nov 2009 - 15:22

Ortsgebundenheit!
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Hallihallo liebe Leute!

Vielleicht könnt ihr mir ja ne Frage beantworten: Also mein Gewerbe ist in Wuppertal angemeldet, da stellt sich mir die Frage dar fich nun nur Jobs annehmen die in Wuppertal stattfinden oder könnte ich theoretisch auch als Messehost in Düsseldorf arbeiten?

MfG

Helge
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Guest






PostPosted: 08 Nov 2009 - 15:38

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Soweit ich weiß, darfst du das in ganz deutschland.
Mein gewerbe ist in eienr kleinstadt angemeldet (also mein wohnort) und ich arbeite immer in den umliegenden städten.
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Guest






PostPosted: 08 Nov 2009 - 15:58

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ah hey danke!

Ich war nur ein wenig verwirrt, weil ich damals bei der Gewerbeanmeldung gefragt wurde ob ich ein Resiegewerbe oder so ähnlich anmelden wollen würde.
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Sannypless
Promo-Prof


Joined: 24 Jan 2009
Posts: 242
Location: Osterberg

PostPosted: 08 Nov 2009 - 16:55

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HtotheG wrote:
ah hey danke!

Ich war nur ein wenig verwirrt, weil ich damals bei der Gewerbeanmeldung gefragt wurde ob ich ein Resiegewerbe oder so ähnlich anmelden wollen würde.


ich hoffe du bist nicht auf die idee gekommen ein reisegewerbe anzumelden.
der gewerbeschein den wir benötigen liegt im schnitt zwischen 10-60 euro
als reisender darf man ca bis zu 400 euro für ne gewerbeanmeldung bezahlen.
wir haben früher mal promotion und verkaufsförderung drin und habens dann später auf sonstige dienstleistungen aller art ect. umgewandelt.

is also ne ganz gemeine falle auf dem gewerbeamt wenn man als reisender sein gewerbe angibt
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PostPosted: 08 Nov 2009 - 17:06

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Richtig. Du bist völlig frei in der Annahme deiner Aufträge.
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PostPosted: 08 Nov 2009 - 17:28

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Ja gut!

Hab mich schon gewundert hatte das erste mal von diesem Reisegewerbe auf dem Amt gehört und dachte mir so mhm gut brauch ich wohl nicht. Also keine Sorge hab den ganz normalen Gewerbeschein der mich nur 20€ gekostet hat. Danke für eure Angaben dann stürze ich mich mal auf die nächstliegenden Messen Wink!

lg Helge
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Guest






PostPosted: 08 Dec 2009 - 22:14

HILFEEE! Arbeit auf Gewerbeschein eines Anderen?
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Ich kann einen job annehmen. in der anzeige stand nichts vom gewerbeschein, im vertrag jedoch schon. ich bin studentin und habe weder gewerbeschein noch steuernr. . mir wurd von der agentur jedoch gesagt, dass ich die rechnung auch z.B von meinem vater, der so eine steuernr. hat, schreiben lassen kann. ist das richtig?

hoffe auf eure hilfe
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Guest






PostPosted: 08 Dec 2009 - 22:26

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Jein. Wenn es die Agentur anbietet, kannst du es über deinen Vater laufen lassen, rein rechtlich gesehen ist das aber nicht astrein, da du ja die Leistung erbringst und nicht dein Vater, mal ganz davon abgesehen, wenn was schiefgeht (Versicherung etc.). Es liegt also in deiner Hand.
Langfristig solltest du dich aber damit abfinden, dass hier in erster Linie Jobs angeboten werden, die einen Gewerbeschein voraussetzen. Was das alles für Pflichten mit sich bringt findest du z. B. bei den Tipps & Tricks auf der Hauptseite.
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Guest






PostPosted: 22 Dec 2009 - 11:07

Gastrojob mit Rechnung ohne Gewerbeschein?
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Ich habe evtl. einen Gastrojob (Getränkeverkäufer) an Silvester.
Arbeit ist auf einen Tag und für ein paar Stunden befristet.

"Problem" ist, das die Lohnvergütung erst nach Rechnungsausstellung durch mich erfolgt. Leider habe ich keinen Gewerbeschein und daher auch keine Steuernummer.

Man sagte mir zwar dort, dass ich für den Job nicht zwingend einen Gewerbeschein brauchem, sondern der Sozialversicherungsausweis, über den ich auch verfüge, reichen würde.

Stimmt das? Kann ich eine Rechnung ausstellen?


Hoffe auf Hilfe.
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Guest






PostPosted: 22 Dec 2009 - 12:14

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Hi!

Also ich habe schon von mehreren Promotern/innen gehört, dass sie problemlos Rechnungen stellen können, obwohl sie nicht über einen Gewerbeschein vefügen. Hat mich zwar auch erst gewundert, aber das haben wirklich schon mehrere bestätigt...
Ich hoffe, das hilft dir weiter;)
LG
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Guest






PostPosted: 22 Dec 2009 - 13:37

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Hi, ja, das habe ich auch schon gehört, allerdings hatten alle trotzdem eine Steuernummer. Das heißt, Du kannst also eine Steuernummer beantragen, ohne einen Gewerbeschein zu haben.

Grundsätzlich solltest Du Dir aber überlegen, ob Du Dir vielleicht doch einen Gewerbeschein zulegst, denn die meisten Jobs hier werden über Gewerbeschein abgerechnet.
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Guest






PostPosted: 22 Dec 2009 - 18:56

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Danke für die Antworten.

Überlege mir demnächst auch einen Gewerbeschein zu beantragen. Nur dieser Job ist halt schon an Silvester.

Kann mir keiner sicher sagen, ob für die Rechnungerstellung ein Sozversicherungsausweis reicht?
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Guest






PostPosted: 22 Dec 2009 - 19:33

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Das weiß ich leider nicht. Ist das eine Agentur für die Du arbeitest? Wenn sie sagen, dass Du ihnen nur mit diesem Sozialversicherungsausweis eine Rechnung schreiben kannst, ok, dann machs doch. Aber ob das rechtmäßig ok ist, weiß ich leider nicht.
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Guest






PostPosted: 23 Dec 2009 - 1:45

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Ich würde behaupten das geht so nicht. Um eine Rechnung schreiben zu können benötigts du einen Gewerbeschein oder eine Steuernummer aus der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit. Beides geht nur über die Meldung beim Finanzamt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Daraufhin wird die eine Steuernummer zugeteilt, die dann zwingend formeller Bestandtteil deiner Rechnung sein muss. Der SV-Ausweis nützt dir in diesem Fall absolut gar nichts und berechtigt definitv nicht zum schreiben einer Rechnung. Ggf. gibt es damit Möglichkeiten einer geringfügigen Beschäftigung oder ähnliches, mehr aber auch nicht.
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