<< Steuer: Identifikationsnummer :: Promotion in der Elternzeit? >> |
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Guest
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Posted: 23 Dec 2009 - 0:47
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Genau, Steuernummer hatten sie trotzdem alle. Eigentlich müsste das mit dem Gewerbeschein auch schnell klappen, kannst den ja sofort mitnehmen. Nur anscheinend werden die inzwischen nicht mehr überall einfach mal so ausgestellt |
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Guest
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Posted: 24 Dec 2009 - 23:51
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wer erzählt den sowas.
sobald du einen gewerbeschein beantragst kriegst du den auch sofort gegen die gebühr die du zahlen musst.
bei der steuernummer wäre es so die kriegst du immer zu ende des monats nach hause gesendet vom FA.
Aber wen du sie vorher benötigst kannst du sie dir auch sofort beim FA abholen. |
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Guest
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Posted: 25 Dec 2009 - 13:24
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@ naberkan: Es ist wirklich so, dass in manchen Städten der Gewerbeschein nicht mehr so einfach ausgestellt wird. Darüber ist hier im Forum auch schon viel geschrieben worden. |
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Guest
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Posted: 25 Dec 2009 - 15:40
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also sowas höre ich ja zum ersten mal.
naja gott sei dank ist das in meiner stadt net so und in den städten die ich kenne auch net so.
dann muss es ja wirklich irgendwie ein dorf sein wen man dann solange drauf warten muss.
naja
frohes festtage euch allen |
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Guest
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Posted: 25 Dec 2009 - 17:18
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Schau mal in dem Thread "Tätigkeitsbeschreibung Gewerbeschein" nach, dort wurde von Probleme den Gewerbeschein zu bekommen, berichtet. |
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Guest
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Posted: 25 Dec 2009 - 19:26
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@Aikaja: ich glaube ich brauche da net nach zuschauen da ich dieses problem net habe! |
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Guest
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Posted: 25 Dec 2009 - 23:04
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Ja klar, war ja auch nur ein Hinweis da Du das nicht wusstest... |
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Guest
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Posted: 29 Dec 2009 - 0:02
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es besteht die möglichkeit über die steuernummer der eltern eine honorarsrechnung zu stellen man muss aber bei dieser einen bestimmten wortlaut einhalten, such mal nach diesem schlagwort.
also muss man dann auch keine steuern bezahlen ....
aber gewerbeschein muss trotzdem für weitere jobs sein! |
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Guest
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Posted: 02 Jan 2010 - 12:57
Gewerbeschein - Fragen & Probleme |
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hallo,
ist es möglich wen man sein gewerbe anmeldet und paar monate später wieder anmeldet hat man dann wieder den kleinunternehmerstatus oder nicht.
eine freundin von mir hat seit diesem jahr kein kleinunternehmerstatus und da sie den gerne wieder haben will, will sie jetzt wieder ihr gewerbe abmelden für einen monat und dann wieder anmelden. sie denkt somit das sie dann wieder den kleinunternhemerstatus hat.
nun fragte sie mich und da ich sogenau net weiss, dachte ich mal ich frage euch.
danke schonmal im vorraus für eure antwort. |
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npflip Alter Hase
Joined: 24 Nov 2004 Posts: 1279 Location: Gevelsberg
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Posted: 03 Jan 2010 - 1:26
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Nette Idee .
Kommt die Freundin durch den einen Monat denn auf einmal unter die Grenzen von 17500€ bzw. 50.000 €? Wohl kaum.... |
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Guest
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Posted: 03 Jan 2010 - 10:24
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Das hat meiner Meinung nach keine Erfolgsaussicht. Einerseits wird da das FA den Braten riechen und andererseits muss sie ja in der Abmeldung begründen, warum sie es abmeldet. Da wird auch das Gewerbeamt stutzig. Prinzipiell sollte man sich immer vorher mit seinen Rechten und Pflichten als Selbstständiger befassen, dazu gehören eben auch solche Konsequenzen wie der Verlust der Kleinunternehmerregelung beim Überschreiten von gewissen Umsatzgrenzen. Darüber hinaus bekommt es das FA spätestens in der Steuererklärung mit, wenn zwei EÜRs beigelget werden (für zwei Firmen aber ein und dieselbe Tätigkeit). |
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Guest
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Posted: 03 Jan 2010 - 21:29
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danke dir für deine antwort.
jetzt kann ich ihr dies auch so weiter sagen damit sie auch bescheid weiss. |
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Guest
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Posted: 13 Jan 2010 - 19:01
Arbeiten Berlin-wohnen Wernigerode: Gewerbeschein woher? |
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Hallo,
ich bin eigentlich kein Neuling, arbeite aber bisher auf Lohnsteuerkarte. Da ich nun immer mehr merke, dass ein Gewerbeschein von Nutzen wäre, bin ich am Überlegen, ob ich mir einen Gewerbeschein besorgen soll oder nicht. Mein Problem dabei ist: Mein Hauptwohnsitz ist in Wernigerode, Sachsen-Anhalt, die Jobs würde ich aber in Berlin ausüben. Muss ich den Gewerbeschein jetzt von Berlin oder von Wernigerode beantragen?
Wäre toll, wenn das jemand weiß.
Danke schonmal für Hilfe.
Bis dann |
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Guest
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Posted: 13 Jan 2010 - 19:08
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Da die Vorlage des Personalausweises bei der Anmeldung unabdingbar ist, musst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt am Ort deiner Meldeadresse anmelden. Wo du am Ende die angemeldeten Tätigkeiten ausführst, ist völlig belanglos (zumindest innerhalb Deutschlands). |
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Guest
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Posted: 13 Jan 2010 - 21:17
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Oh super danke für die schnelle Nachricht!
Dann muss ich wohl noch ein paar Wochen warten, bis ich dort wieder bin und bis dahin versuch ich mal noch, auf Lohnsteuer was zu finden |
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