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Gast
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Verfasst am: 26 Jul 2005 - 11:27
War grade beim Gewerbeamt... |
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...und der gute gewerbeamt-mann sagt mir, wenn ich an verschiedenen orten in deutschland arbeiten will (also REISEN), dann kostet der gewerbeschein 240 euro..
verstehe ich nicht...
habt ihr auch soviel bezahlt, oder reist ihr nicht? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Jul 2005 - 14:38
Was hat Promotion mit Reisegewerbe eigentlich zu tun |
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Da wir als Subunternehmer keine Waren kaufen oder verkaufen sind wir in diesem klassischen Sinne doch keine Reisegewerbetreibende...
außer man hat sich noch zusätzliche Dinge im Gewerbeschein eingetragen wie Einkauf / Verkauf Waren aller Art im Außendienst.
Aber das denke ic mal trifft auf den "PROMOTER" Eintrag im Gewerbe nicht zu.
Belehrt mich eines besseren falls ich falsch liege !
Ich lerne gerne dazu
LG Kai |
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Gast
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Verfasst am: 26 Jul 2005 - 20:02
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Jeder Dritte im Board hat keinen Gewerbeschein... Interessant...
(Wer einen Gewerbeschein hat hat ein stehendes Gewerbe oder ein Reisegewerbe !)
Einkauf / Verkauf:
Verkauft nicht wenn man Verträge macht (Kreditkarten oder Providerverträge für z.B. epl*s oder A*L)...
Und jeder der das Glück hat Außendienst auf Zeit zu machen, wird sicher auch Außendienst machen...
Vorteile liegen auf der Hand:
- Firmenauto
- Tankkarte i.d.R.
- Handy mit Firmenvertrag
- Laptop von der Firma i.d.R.
- und Zeit am Wochenende Promotion zu machen ==> Verdienst von 2.000 bis 3.000 kein Problem !
Ich mach immer wieder Außendienst für einen großen Pharmakonzern für ein paar Monate im Jahr...
Muß ich jetzt ein Reisegewerbe anmelden ?
Hier im Board scheint das ja keiner zu haben !
lg
Marc |
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Gast
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Verfasst am: 26 Jul 2005 - 20:12
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Nun, aus dem Bauch heraus: Ich denke, ein normaler Gewerbeschein reicht, da ich ja keinen Kunden unangenehm überrasche (wie Handelsvertreter, die von Tür zu Tür laufen). Ich verkaufe ja auch nicht auf eigene Rechnung, sondern bin über eine zwischengeschaltete Agentur engagiert und berate in der Regel nur oder vermittle Verträge (ebenfalls nicht auf eigene Rechnung).
Und ich bin auch kein Handwerker oder Schausteller...
Wenn Du nur auf Bestellung erscheinst (also der Kunde erwartet Dich, zumindest in regelmäßigen Abständen) und keine eigenen Produkte oder Leistungen verkaufst, solltest Du auch mit dem normalen Gewerbeschein auskommen... so interpretiere ich jedenfalls die Infos, die man so findet... laße mich aber gerne eines besseren belehren .
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 26 Jul 2005 - 20:18
Re: Wer von euch hat ein Reisegewerbe ? |
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CineFex hat Folgendes geschrieben: | Definitionen
GewO § 55
(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben
selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder
Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder
Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach
Schaustellerart ausübt. |
Beispiel: Mobilfunkverträge am POS
Hier vertreibe ich keine Bestellungen oder Leistungen oder biete Ware feil. In meiner Funktion als "Promoter" vermittle ich zwischen dem Mobilfunkanbieter und dem Kunden. Ich vermittle aber keine EIGENEN Produkte - egal welcher Art. Zudem ist in diesem Moment mein Auftrag ausschlaggebend, der mir meine Niederlassung an besagten POS legt, bzw. vorübergehend in den Markt. Ich bekomme ja keinen Gegenwert für den Verkauf der Waren in direkter Form, sondern letztendlich eine "Provision".
Das gleiche gilt für Verkostung, Verkaufsberatungen gleich welcher Art.
So definiere ICH das jetzt, was natürlich nicht heißt, dass es richtig ist! *grübel*
Ich befürchte, dass ist so eine berühmte Grauzone, die bis jetzt noch zu unseren Gunsten ausgelegt werden kann.
LG
Bine |
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Gast
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Verfasst am: 05 Aug 2005 - 21:33
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Hi,
also ich würde die Definition etwas vereinfachen, was das Reisegewerbe betrifft - welches unsereiner nun überhaupt NICHT ausübt:
Reisegewerbe: In eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung an wechselnden Orten.
Promotion: In fremdem Auftrag auf eigene Rechnung an wechselnden Orten (Scheinselbständigkeit).
Leider missverstehen das die netten Sachbearbeiter(-innen) gerne mal.
Und wenn ich nun noch vorhabe, als Promoter nebenbei noch Ware und Dienstleistungen zu verkaufen, gehören diese Beschreibungen selbstverständlich mit in den Gewerbeschein hinein. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Okt 2005 - 11:01
Reisegewerbeschein oder Gewerbeschein ?!?! |
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Hallo @ all!
Ich bin der Billy und ziemlich neu hier.
Dises heisst auch, dass ich momentan bin.
Ich hatte bei einer Agentur gearbeitet, die "Kaltaquisen" durchführt.
Dort benötigte ich, nach Aussagen nen "GEWERBESCHEIN".
Kein Problem dachte ich mir. Naja, DACHTE ich!
Ich ging zum Gewerbeamt Düsseldorf. Dort wurde mir gesagt ich bräuchte nen "REISEGEWERBESCHEIN".
NATÜRLICH: dachte ich mir!
Alle hatten nen GEWERBESCHEIN nur Billy nicht. Er hatte einen REISEGEWERBESCHEIN.
Lange Rede kurzer sinn!!!
Ich will nun als Promoter meine Aufträge selber auswählen.
Was brauche ich!!!!
Gibt es keine Anstallt die mir helfen kann???? ( ausser die Geschlossene )
Damit ich zukünftlich bräuchte ich nen Tipp.
Also bitttttee bitte helft mir!
Gruß Billy! |
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Gast
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Verfasst am: 25 Okt 2005 - 13:21
Hallo & Ebenso |
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Hallo,
erstemal ein dickes hallo und zweitensemal ein noch dickeres lob für die promotionbasis und das forum! Ich bin erst seit kurzem als promoterin tätig bzw. z.Z. noch auf der Suche nach Jobs und ich weiß echt nicht was ich bis jetzt ohne euch gemacht hätte!
Die Suchfunktion im forum hab ich warscheinlich schon fast bis zum Abrauchen benutz, wenn ich was wissen wollte - durch die vielen bereits bestehenden Postings spart man sich und den andern doch ne menge tipparbeit.
das einzige Problem, was ich jedoch immer noch habe, ist das gleiche wie Billy_luv... Anscheinend wird die Sache mit dem Promotion-Gewerbeschein seit Kurzem wesentlich strenger gehandhabt:
Nachdem mich eine Freundin angesprochen hatte, ob ich nicht auch promoten will, dacht ich "na klar, kein Problem" und bin zum Gewerbeamt (in Fulda) gewackelt um mir den besagten Schein zu holen aaaaaaaaber man wollte mir nur nen Reisegewerbeschein ausstellen, da das Promoten (v.a. in anderen Städten und dem eigenen Ort > 10 000 Einwohnern) mit keinem festen Arbeitssitz verbunden sei usw.... Das Komische ist, die besagte Freundin hat sich bei der gleichen Ordnungsamtfrau Ihren Gewerbeschein problemlos ausstellen lassen - das ist jedoch schon ein Jahr her.
Man sagte mir auch, dass es zur Zeit sehr strenge Kontrollen gibt und (durch die unterschiedliche Handhabung der Gemeinden / Städte) es schon zu Problemen kam und man sicherer mit nem Reisegewerbeschein sei.
Habe mir shcon überlegt, mal einen Anwalt zu konsultieren, aber das bringt ja auch herzlich wenig, wenn man mal kontrolliert wird und der tolle Ordnungshüter auf seinem Recht besteht.
Gibt es hier jemanden der einen Reisegewerbeschein hat? Oder habt ihr alle nur den normalen??
Liebe Grüße, nicola |
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Gast
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Verfasst am: 25 Okt 2005 - 21:13
Neue Infos zum Thema ! ! ! |
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Hallo und danke für die Anteilnahme!
Ich habe heute nochmals mit dem Amt in Neuss gesprochen.
Sie meinten, wir bräuchten einen Reisegewerbeschein, da wir die verschiedensten Aufträge annehmen und bei der vielzahl von Produkten mit Kundendaten arbeiten (Salespromotion).
Der Reisegewerbeschein soll die Kunden absichern;
dass Ihre Daten nicht von Fremden missbraucht werden.
Der Reisegewerbeschein verlangt auch stets eine erneuerung bzw. eine Verlängerung.
Dies ist eine weitere Kundenabsicherung. Dieser ist im Verhältniss zum Gewerbeschein etwas teurer, sichert uns aber auch besser ab. Warum auch immer!
Die Kosten können wir ja absetzen.
Wenn, wie z.B. ich Salespromotion und Gastronomietätigkeiten mache, dann reicht einer.
Bei den Promotern die nur Service/ Gastro machen reicht ein Gewerbeschein und stets ein aktueller Gesundheitspass bzw ~schein.
GENAU! ! ! ! !
Very confused!
Aber es ist echt von Stadt zu Stadt und von Beamten zu Beamten verschieden.
Ich werde demnächst (nächste Woche) beim Amt Düsseldorf sein und da frage ich nochmals nach. Dann habe ich die Statements von 2 Ämtern.
Die können doch nicht soooooo unterschiedlich sein, oder?!?!?!?!
Also ich hoffe die Infos konnten euch etwas weiter helfen.
Mir schon.
Also Kollegen, Kopf hoch und viel spaß beim worken!!!!
Gruß Billy! |
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Gast
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Verfasst am: 25 Okt 2005 - 21:59
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Hallo!
Ja das scheint alles recht komisch zu sein....
Ich fänds super wenn du die meinung vom 2.amt auch noch posten würdest! Habe auch beim Rechtsanwalt angerufen und für 31.10. nen termin wobei ich davon ausgehe, dass auch er mir sagen wird, dass ich nen RG bräuchte..... der RG kostet hier in FD 107Euro. Ich glaube das ist noch relativ günstig. Trotzdem doof.
Ich schreib euch dann was der anwaltsmensch gesagt hat. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Okt 2005 - 12:14
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Hallo Leute,
Bin auch erst seit 1.7. in unserem Job tätig.
Also, der Gewerbeschein reicht völlig aus, da Ihr nicht verkauft, sondern vorführt, verkostet oder ähnliches.
Reisegewerbe benötigt man als gewerblicher Schausteller, die von Ort zu Ort reisen. Aber wir reisen ja nicht mit eigenem Bauchladen.. und verkaufen für uns selbst oder unsere eigenen Produkte.
Ach ja, wer im Oldenburger ( bei Bremen) Kreis wohnt, wer hat Interesse an einem Prom.-Stammtisch?
Gruß
Carmen |
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Gast
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Verfasst am: 28 Okt 2005 - 13:21
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Also mal zuhören!
Im normalen Promotionbereich wie Sampling, Fachberatung, Verkostung etc... da braucht ihr keinen Sündhaft teuren Reisegewerbeschein. Aber sobald IHR direkt an Endkunden geht und über euren Namen Verträge etc. verkauft braucht ihr einen Reisegewerbeschein.
Reisegewerbe heisst nicht heute in Dortmund morgen in Duisburg sondern wenn ihr an verschiedenen Stellen über euren Namen etwas verkauft.
Steht ihr im Media Markt in der Druckerstraße und verkauft dort Drucker, dann ist es in Wirklichkeit so, dass der Kunde nicht bei euch einkauft sondern beim Media Markt. Im Endeffekt seid ihr nur als Berater unterwegs.
Wenn ihr für AOL im Media Markt steht, dann wird auch dieser über den Markt vermittelt ihr seid beratend tätig! Steht ihr aber ausserhalb und der Vertrag wird über euch abgewickelt und nicht durch den Markt dann braucht ihr ein Reisegewerbe!
So hoffe das bringt ein bissl Entwirrung... hatte mal das gleiche Problem |
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Gast
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Verfasst am: 28 Okt 2005 - 16:46
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Vor allem ist zwar der Einsatzort unterschiedlich, aber euer Geschäftssitz ist zu Hause von da Fahrt ihr zum Kunden.
Verkauft ihr aber ohne KUNDEN wie Media Markt dann reist ihr von eurer eigentlichen Stelle weg. Dann ist euer Büro überall. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Okt 2005 - 18:46
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Also da muß ich den Damen in Berlin, auf dem Ordnungsamt, doch einmal ein Kompliment machen, die konnten zu diesem Thema nämlich folgendes sagen:
Ein Reisegewerbe benötigt der, der von Haustür zu Haustür zieht um Aufträge zu bekommen.(Direktauftrag)
Wer aber für eine Agentur im Namen einer Firma arbeitet ( Sampling, Hostess, Flyer, Verkostung, etc., pp) benötigt einen Gewerbeschein, muß aber darauf achten nicht nur für eine Agentur zu arbeiten, da er sonst als Scheinselbstständig gilt.
Die kennen sich aus hier in Berlin...
Es war auch überhaupt kein Problem, den Gewerbeschein zu bekommen, das einzige was länger gedauert hat, war die Wartezeit bis man zu den Damen ins Zimmer kommt
Ein Weg ist erst dann ein Weg, wenn man ihn geht.
(chinesische Weisheit) |
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Gast
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Verfasst am: 03 Nov 2005 - 15:45
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Hier mal ein Auszug aus einem aktuellen Jobangebot:
Zitat: | Aktionsinhalt
Verkauf von Weihnachtsartikeln am Hauptbahnhof Deiner Stadt, gute Verdienstmöglichkeit. Wir suchen Promoter bzw. Propagandisten mit guten Verkaufserfahrung, im besten Fall mit Reisegewerbekarte (gerne Älter).
Anforderungsprofil
in Düsseldorf kein Reisegewerbe nötig, in FFM beteiligen wir an den Kosten eines Reisegewerbes; dynamisch, flexibel, belastbar, ab 25 Jahren. |
Scheint also auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt zu werden...
LG,
*** Sabine *** |
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