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Reisegewerbeschein / Reisegewerbekarte

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PostPosted: 06 Nov 2005 - 12:16

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In Frankfurt bekommt man problemlos einen normalen Gewerbeschein für den Geschäftszweck "Promotion".

Vielleicht kennen die Inserenten die Rechtslage nicht so genau? Oder die Promoter sollen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkaufen?

Die Erklärung von real-sugar leuchtet mir auf jeden Fall ein: Verkauf auf eigene Rechnung=Reisegewerbeschein, Verkauf auf fremde Rechnung=Gewerbeschein.
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PostPosted: 07 Nov 2005 - 14:25

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Ich denke,dass die Agenturen "auf Teufel komm raus" Leute suchen und deshalb es denen egal ist,welchen Gewerbeschein IHR besitzt und welcher notwendig ist.

Insgesamt wird alles in Frankfurt etwas anders verstanden:

Allein schon Gehnemigungen zum Sampeln,Standpromo......u.s.w.
sind in unseren Städtchen die absolute Ausnahme.

Ich habe sogar Leute kennen gelernt,die "schwarz" und ohne Genehmigung auf der längsten Einkaufsmeile Deutschlands seit Jahren(!!!!) tätig sind, und nicht einmal dem dort ansäsigen Ornungsamt auffgefallen sind.

Tja, so ist das in Frankfurt!
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PostPosted: 07 Nov 2005 - 16:53

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Naja so schlimm kommt es mir nicht vor und obwohl ich aus der Gegend komme ist doch die längste Einkuafsmeile zweifelsfrei in Köln Wink so nebenbei erwähnt
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PostPosted: 07 Nov 2005 - 19:30

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real-sugar wrote:
Naja so schlimm kommt es mir nicht vor und obwohl ich aus der Gegend komme ist doch die längste Einkuafsmeile zweifelsfrei in Köln Wink so nebenbei erwähnt


Die längste Einkaufsmeile Deutschlands ist die ZEIL in Frankfurt!!!
Und da gibt es keinen Zweifel kopfschüttel .
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PostPosted: 21 Oct 2006 - 22:13

Ist das rechtlich?
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Hallo alle zusammen,
ich hoffe es geht ech allen gut und ihr könnt mir helfen.
Ich mache das so kurz wie mögich:

Meine Gewerbe wurde abgemeldet.
Der Grund: "Sie dürfen nicht in einem Hochhaus wohnen"
??????????
Im Detail:
Ich bin seit 1 Jahr Promotor bei verschiedenen Aktionen.
Nun habe ich einen Anruf von meiner Stadt bekommen das die mein Gewerbe abmelden müssen weil Ihnen die Stadtverwaltung das angeordert hat. Der Grund dafür ist das in meiner Stadt eine Regelung ist das man keine Selbsständige tätigkeit ausüben darf und zugleich in einem Hochhaus wohnen darf. Die sagen das mann als Selbständiger eine Betribesstätte bzw. irgendeine Anschrift angeben muss sonst müsste man ein Reisegwerbe beantragen. Aber welchr Promoter macht das? Das habe ich noch nie gehört.
Wie Ihr wisst muss man bei der Anmeldung eines Gewerbes eine Betriebsstätte angeben.
Ich habe damals meine Wohung angegeben in der ich wohne. Dort schreibe ich dann natürlich meine monatliche Rechnungen.(In einem Hochhaus).
Aber die Stadtverwaltung sagt das das rechtlich nich erlaubt ist.....haeeee?
Ich müsste sonst eien Nutzungsänderung vorehemen und das würde ich dann beim Inhaber des Hochhauses machen müssen und der wiederrum würde soetwas nie machen, denn sonst müsste laut Amt dann dort ein Briefkasten mit meinem """Firmennamen" und der """Inhaber stehen"""
EIne Frage kommt da bei mir auf:" Haalllooooooo,, ich bin doch nur ein kleiner Promotor und keine Geschäftsstelle mit 100000 Mitarbeitern.....!
Versteht das einer von euch?
Ach und rechtlich sagten die das laut einem $ 42 Absatz 2 ein Gewerbebetrieb bzw. das Gewerbe das ich dürchführ gekennzeichnet sein muss?????
DIes wiederrum steht bei einem $ 15.
Die meinten das ein Promotor ein Reisegewerbe haben muss......welcher Promotor hat das? Ich kenne 1000
Kann mir bitte jemand weiterhelfen sodass ich wieder eine Arbeit habe. Diese Leute haben mich ARbeitslos gemacht....na toll.......
Wo kann ich mich hinwenden?

Danke im vorraus
Ali Reza
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PostPosted: 22 Oct 2006 - 10:17

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Du brauchst als Promo nur ein Reisegewerbe wenn du selbständig z. Bsp. Verträge verkaufst und das über deinen Namen auch abwickelst.

Beispiel:

Arcor Stand steht vor einem Supermarkt und du verkaufst die Verträge. Stehst du aber im Media Markt für die Internet Corner so brauchst du kein Reisegewerbe, da derjenige, der den Vertrag anbietet der Media Markt ist und du nur Vermittler bist.

Ansonsten gibt es zu dem Thema bereits Forumseinträge.

Was das Hochhaus betrifft so müsste jeder, der nicht in einem Einfamilienhaus wohnt dann so behandelt werden. Ich finde das zumindest sehr merkwürdig.
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PostPosted: 29 Oct 2006 - 12:57

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ertl wrote:
Also das wäre ja was ganz Neues... und ein ziemlicher Blödsinn. Dann gäbe es viele Gewerbebetriebe gar nicht... die sowieso nur auf dem Papier existieren, weil es nur um die Einkaufsberechtigung bei Metro & Co. geht Very Happy .



wie läuft das denn genau mit dem gewerbeschein? kostet der geld? kann den jeder beantragen?

für was brauche ich den? bis 400 € ist doch steuerfrei oder hängt das damit nicht zusammen?

habe nun die suche benutzt aber finde nicht wirlich was interessantes weil jeder threaderöffner individuelle fragen dazu hat, was nicht auf andere user zutrifft.
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PostPosted: 19 Jan 2007 - 12:56

Reisegewerbekarte??
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Hallo Ihr!

Ich hoffe das Thema nervt nicht, aber ich habe eine dringende Frage, undzwar wollte ich einen Gewerbeschein beantragen. So nun habe ich mir das Formular heruntergeladen und auch ausgefüllt. Eben habe ich bei der Stadt angerufen und nachgefragt, wie das denn nun ausschaut, ob man das Formular auch per Post zusenden kann und das Geld abgebucht wird oder ob man das persönlich machen muss. Da wollte der gute Mann mir gerade sagen, dass ich keinen Gewerbeschein brauche, sondern eine "Reisegewerbekarte"! Jetzt sagt mir doch bitte einer, was das schon wieder ist?? Ich dachte, das wäre so easy, aber nix ist, dann wurde mir erklärt, es ginge um festgesetzte Messen oder nicht, aber woher soll ich das denn wissen? Ich dachte eigentlich, ich gebe an "Dienstleistungen aller Art, weil ich halt Messe, Promotion und Interviewer-Jobs machen will und letztere kann man z.B. auch von zu Hause aus machen, aber so leicht ist es dann wohl doch nicht! Kann mir jemand helfen?? Bitte!! Konfus
Viele Grüße,
Britta
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PostPosted: 19 Jan 2007 - 14:08

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Hallo Britta,

ich hatte am anfang auch so schwierigkeiten wie du also net den Kopf hängen lassen Smile ! Ich hab mir anstelle diesem komischen Reise....schein einen Gewerbeschein bei der Stadt geholt und somit war die Sache für die Beamten erledigt. Da du ja verschiedene Sachen machen möchtest( die die du genannt hattest) reicht es wenn du Dienstleistungen in dem Gewerbeschein stehen hast, so sagte man mir es jedenfalls und ich merke immer wieder es stimmt!!!

Also wie gesagt evtl.. haben andere Promoter andere Erfahrungen gemacht aber bei mir recicht es aus.

Lg aus Aachen
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PostPosted: 20 Jan 2007 - 15:07

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Bei mir steht drin. Dienstleistungen aller Art und Export und Vertrieb von nicht genehmigungspflichtigen Waren.......Somit darf ich fast alles machen
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PostPosted: 26 Jan 2012 - 8:49

Reisegewerbekarte - Was eintragen lassen
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Hallo meine Freunde,

ich werde bald mit Promotion starten und habe daher eine Reisegewerbekarte bestellt. (Ein Freund meinte, die sei sinnvoller als ein Gewerbeschein - man hat scheinbar mehr Möglichkeiten).

Nun verlangt mein Ordnungsamt, dass ich Tätigkeitsbeschreibungen eintrage. Ich möchte zum Beispiel in Media Märkten stehen und da elektronische Produkte promoten, aber auch später noch flexibel über andere Tätigkeiten nachdenken.

Welche Formulierungen gibt es, die nicht zu pauschal sind (das stört mein Ordnungsamt), die aber alle Bereiche gut abdecken? Was habt Ihr da reingeschrieben?

Danke yo
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PostPosted: 26 Jan 2012 - 13:42

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Sie können nicht auf der einen Seite noch nicht genau wissen, welche Tätigkeiten für Sie in Frage kommen, auf der anderen Seite aber eine Pauschal - Bezeichnung im Gewerbeschein vermeiden wollen.
Ich an Ihrer Stelle würde "Verkaufsförderung und Durchführung von Werbemaßnahmen" eintragen, damit geht fast alles.

Die Geschichte mit der Reisegewerbekarte ist übrigens ein Ammenmärchen.
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PostPosted: 26 Jan 2012 - 14:05

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laurin70 wrote:
Sie können nicht auf der einen Seite noch nicht genau wissen, welche Tätigkeiten für Sie in Frage kommen, auf der anderen Seite aber eine Pauschal - Bezeichnung im Gewerbeschein vermeiden wollen.
Ich an Ihrer Stelle würde "Verkaufsförderung und Durchführung von Werbemaßnahmen" eintragen, damit geht fast alles.

Die Geschichte mit der Reisegewerbekarte ist übrigens ein Ammenmärchen.


Danke. Inwieweit ist das.ein Ammenmärchen? Welche Vorteile habe ich überhaupt?
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PostPosted: 26 Jan 2012 - 14:42

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Sie brauchen nur dann eine Reisegewerbekarte, wenn Sie unter die hier pflichtigen Bereiche fallen - ein typisches Beispiel wären das regelmäßige Feilbieten von Waren an unterschiedlichen Orten, die vom Geschäftssitz abweichen (ambulantes Gewerbe) oder Schausteller. Im Regelfall hat Ihre Reisegewerbekarte auch wenig mit Ihrem eigentlichen Gewerbeschein zu tun und ist mit mehr Auflagen versehen.

Lesen Sie hierzu § 55 Gewerbeordnung, evtl. gibt es hier auch einen Eintrag z. B. bei Wikipedia.
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PostPosted: 26 Jan 2012 - 15:28

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Angenommen, ich würde im Zuge einer Promotion, Gewinnspiele - bei denen ich zum Beispiel Adressen entgegennehme, oder Verkäufe stattfinden lasse, in meiner eigenen oder in anderen Städten, durchführen, wäre das dann nicht die richtige Karte?

Das wurde mir im Ordnungsamt erzählt, das man mit Gewerbeschein keine Adressen entgegennehmen darf.

Alles sehr verwirrend
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