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promotionbasis.de
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<< Promoter dürfen laut Oldenburger Rathaus(NI) nicht verkaufen :: Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Rechtschutz und andere >> |
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Gast
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Verfasst am: 26 Jan 2012 - 14:52
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ckyummy hat Folgendes geschrieben: | Angenommen, ich würde im Zuge einer Promotion, Gewinnspiele - bei denen ich zum Beispiel Adressen entgegennehme, oder Verkäufe stattfinden lasse, in meiner eigenen oder in anderen Städten, durchführen, wäre das dann nicht die richtige Karte?
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Gewerbeschein.
Es sei den,du erledigst die Verkäufe auf eigenen Namen und eigene Rechnung .
Zitat: | Das wurde mir im Ordnungsamt erzählt, das man mit Gewerbeschein keine Adressen entgegennehmen darf. |
Na dann am besten mit dem Ordungsamt §55 a-f GeweO durchgehen!
Wie soll dann der "versicherungsvermittler" nach §55 a 6 GewO seinen Job machen??? |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jan 2012 - 14:02
Reisegewerbekarte oder Gewerbeschein? Was denn nun? |
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Hallo meine Freunde,
ein Bekannter riet mir zur Reisegewerbekarte, da er meinte man sei da im Promotionbereich flexibler (Promotion in anderen Städten möglich - Annahme von Adressen bei Gewinnspielen und so weiter)... diese kostet jedoch in Bayern 176 Euro. (26 hab ich schon bezahlt für etwaige Überprüfungen).
Nun wurde mir von anderen Stellen versichert, dass man diese nicht benötigen würde für Promotion im Saturn - Media Markt ... auf Messen und so weiter.
Wer weiss die Wahrheit - und was habt sagt ihr zu der ganzen Sache.
Danke |
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Gast
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Verfasst am: 29 Jan 2012 - 16:18
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Wieso machst du den jetzt noch einen Thread auf???
Und wieso hast du § 55 GewO immer noch nicht gelesen???
Zitat: | Nun wurde mir von anderen Stellen versichert, dass man diese nicht benötigen würde für Promotion im Saturn - Media Markt ... auf Messen und so weiter. |
Zitat: | ein Bekannter riet mir zur Reisegewerbekarte, da er meinte man sei da im Promotionbereich flexibler (Promotion in anderen Städten möglich - Annahme von Adressen bei Gewinnspielen und so weiter)... |
Am besten noch die "Tipps" bei PB durchlesen,damit du wenigstens die Basics verstehst.Dann kommen auch gar nicht so Fragen auf,ob man mit einem GS auch in anderen Städten arbeiten kann auf!
Als Basic ist z.B. auch die Antwort,warum man für Messen keinen Gewerbeschein braucht bzw. nicht darüber abrechnen darf und schon gar nicht einen Reisegewerbekarte. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Jun 2013 - 15:59
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Hallo,
ich bin neu hier auf promotionbasis und hätte eine Frage zum Reisegewerbe. Ich wollte auf dem Amt in Mannheim ein normales Gewerbe anmelden, mir wurde jedoch gesagt, dass das für die Promotiontätigkeit nicht mehr ausgestellt wird und ich höchstens ein Reisegewerbe anmelden kann.
Hat das schon mal jemand gemacht oder Erfahrungen damit?
Hat es einen Nachteil mit Gegensatz zum normalen Gewerbe und akzeptieren die Agenturen das Reisegewerbe genauso wie das normale Gewerbe?
Vielen Dank für eure Infos, ich steige da leider noch nicht ganz durch
Liebe Grüße
Jana |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 28 Jun 2013 - 19:15
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JanaMa hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
ich bin neu hier auf promotionbasis und hätte eine Frage zum Reisegewerbe. Ich wollte auf dem Amt in Mannheim ein normales Gewerbe anmelden, mir wurde jedoch gesagt, dass das für die Promotiontätigkeit nicht mehr ausgestellt wird und ich höchstens ein Reisegewerbe anmelden kann.
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Völliger Unsinn!!!!
Das Amt hat zudem nicht die Befugnis dir ein Gewerbe zu verweigern,wenn es nicht erlaubnispflichtig ist (und das ist Promotion). |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2014 - 11:01
IHK: "Promoter brauchen für Verkauf eine Reisegewerbeka |
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Guten Tag zusammen,
also, laut IHK in Oldenburg dürfen Promoter ohne Reisegewerbekarte keine
Bestellungen entgegennehmen, keine Verträge abschließen und nicht verkaufen,
wenn sie das außerhalb ihrer Betriebsstätte (Wohnung) tun.
Verkauf ist also in Geschäften, auf der Straße, an Bahnhöfen etc. nur mit
Reisegewerbekarte möglich.
Gibt es hier irgendwen, der Promotionaktionen in seiner Wohnung durchführt?
Viele Grüße
Eva Schulte |
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Gast
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Verfasst am: 18 Feb 2014 - 15:04
Rathaus: Promoter brauchen f. Verkauf D-weit Reisegew.-Karte |
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Guten Tag zusammen,
laut Rathaus in Oldenburg (NI) brauchen Promoter nicht nur in
Oldenburg, sondern deutschlandweit für den Verkauf und die Entgegennahme
von Bestellungen und Verträgen eine Reisegewerbekarte.
Viele Grüße
Eva Schulte |
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Gast
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Verfasst am: 18 Feb 2014 - 15:48
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Das würde bedeuten, dass man künftig an jeder Promotheke ein Namensschild anbringen müsste: "Nach § 56 a der Gewerbeordnung müssen der Name des Gewerbetreibenden mit mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen oder seine Firma an den Verkaufseinrichtungen wie Autos,
Handkarren, Tischen usw. (z. B. in Form von Schildern, die für die Kunden deutlich lesbar sind)
angebracht werden." IHK Berlin zur Reisegewerbekarte |
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Gast
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Verfasst am: 18 Feb 2014 - 15:59
Rathaus: Promoter brauchen f. Verkauf D-weit Reisegew.-Karte |
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Naja, wenn es um Verkauf geht, trägt man ja auch oft ein Namensschild. Ist ja
keine große Sache eins an die Theke zu heften. Bei Promotionaktionen ohne
Verkauf usw. macht man es natürlich nicht. |
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